Nach erneuter Behandlung wurde es in der Sitzung des Gemeinderats am 04.04.2017 unter der Leitung der 2. Bürgermeisterin Elisabeth Dörrenberg (CSU) mehrheitlich abgelehnt, den beschränkt-öffentlichen Weg „Himmelsleiter“ zur Ortsstraße aufzustufen. Das Landratsamt sieht hier eine rechtwidrige Situation, weil über diesen Weg zwei Grundstücke erschlossen werden. Trotzdem soll aus Sicht des Gemeinderats dieser kleine Fußweg das bleiben was er ist. Das Landratsamt habe doch sicher Wichtigeres zu tun, hieß es unter den Räten.

Gleich zu Beginn der Sitzung wurden zwei Tagesordnungspunkte abgesetzt, weil Informationen fehlen bzw. sich eine neue Situation ergeben hat:

  • Bebauungsplan Nr. 78 „Ortszentrum Tutzing“ Teilbebauungsplan 4.1 (Andechser Hof)
  • Bebauungsplan Nr. 97 „Oskar-Schüler-Straße / Traubinger Straße“ (unteres Roeckl-Grundstück)

Unter TOP 6 der Tagesordnung wurde der – vermutlich zentral vorbereitete – Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen besprochen, der Gemeinderat von Tutzing möge den Bayerischen Gesetzgeber auffordern, im Gesetz über die Wahl der Gemeinderäte das bisherige Sitzzuteilungsverfahren nach Hare-Niemeyer beizubehalten. Hintergrund ist die Auffassung, dass das im Jahr 2010 eingeführte Hare-Niemeyer-Verfahren frühere Verzerrungen für kleinere Gruppierungen vermeidet, was dem Verfahren nach d’Hondt nachgesagt wird. Angesichts der Zusammenarbeit der neun verschiedenen Gruppierungen im Gemeinderat kann das Gegenargument, das Verfahren nach Hare-Niemeyer führe zu einer Zersplitterung, nicht überzeugen. Zunächst wurde auf die Nichtzuständigkeit des Gemeinderats verwiesen. Am Ende des Diskussion gab es einen Kompromiss: Der Gemeinderat ist der Auffassung, das bisherige Wahlverfahren nach Hare-Niemeyer beibehalten wird.

Wie in der Sitzung des Gemeinderats am 07.03.2017 angekündigt, musste sich der Gemeinderat noch einmal mit dem Thema Ausbaubeiträge befassen und zwischen dem Neuerlass einer Satzung mit einmaligen Beiträgen (bisheriges Satzungsrecht) oder mit wiederkehrenden Beiträgen entscheiden. Dem Rat lagen nun die beiden Versionen der Ausbaubeitragssatzung vor. Ich plädierte für die Satzung mit einmaligen Beiträgen, weil die Variante mit wiederkehrenden Beiträgen die schon nicht geringe Komplexität der Abrechnung weiter erhöht. Es müssen Teilgebiete in Tutzing definiert werden, die dann quasi eine Beitragsgemeinschaft bilden. Die Gesamtfläche Tutzing kann nicht als ein Gebiet erklärt werden. Der von mir so bezeichnete „Musketier-Ansatz“ –Einer für alle, alle für einen“ hat auch den Nachteil, dass  der Bezug zwischen der Straßenausbaumaßnahme und der Beitragspflicht des Grundstückseigentümers entkoppelt wird. In der Totalperiode werden die gleichen Kosten von den gleichen Grundstückseigentümern gezahlt. Unabhängig davon kann die Gemeinde wie bei der Steuererhebung in Härtefällen Stundungen und/oder Ratenzahlungen vereinbaren, damit Grundstückseigentümer sich nicht gezwungen sehen, ihr Eigentum zu veräußern, um die Ausbaubeiträge bezahlen zu können. Um dem Thema etwas die Schärfe zu nehmen, erinnerte ich daran, dass immer erst der Tatbestand für die Erhebung von Ausbaubeiträgen (§ 2) erfüllt sein muss:

„Der Beitrag wird für bebaute, bebaubare, gewerblich genutzte, gewerblich nutzbare oder sonstig nutzbare Grundstücke erhoben, die aus der Möglichkeit der Inanspruchnahme dieser Einrichtungen einen besonderen Vorteil ziehen können“.

Im Rahmen der anstehenden Umgestaltung der Hauptstraße könnten grundsätzlich Ausbaubeiträge anfallen. Nachdem die Hauptstraße aber von sehr vielen einheimischen und auswärtigen Verkehrsteilnehmern genutzt wird, könnte es schwierig werden, den „besonderen Vorteil“ der jeweiligen Grundstückseigentümer nachzuweisen. Als Faustregel gilt: je höher der Anteil der Fremdnutzer, desto niedriger der Anteil der Anlieger.

Am  Ende wurde gegen eine Stimme der Neuerlass der Ausbaubeitragssatzung mit einmaligen Beiträgen beschlossen.

Unter „Mitteilungen und Anfragen, Verschiedenes“ wurde vorgeschlagen, einen Arbeitsgruppe „Hauptstraße“ einzurichten, in die auch Mitglieder außerhalb des Gemeinderats einbezogen werden. Einen solchen Arbeitskreis, zu moderieren vom Verkehrsplaner, hatte die TUTZINGER LISTE in ihrem Antrag zur Sanierung der Hauptstraße vom 19.11.2015 bereits vorgeschlagen. Wie hier berichtet, hat der 1. Bürgermeister diesen Vorschlag in der Sitzung des Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschusses am 27.01.2016 abgelehnt. Die Fragen nach Besetzung und Kompetenz dieses Arbeitskreises müssen natürlich beantwortet werden. Bei der Erarbeitung des Verkehrskonzepts 2004 hat es auch einen Arbeitskreis gegen, erinnerte sich einer der Gemeinderatskollegen. Gemeinderatsmitglied Georg Schuster (ödp) empfahl, zusätzlich auch einen Anlaufpunkt für Gewerbetreibende einzurichten.

 

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