Deie neue Buslinie 978 zwischen Tutzing und Feldafing kommt im zweiten Anlauf! Das wurde in der Sitzung des Gemeinderats am 09.01.2018 unter der Leitung der 2. Bürgermeisterin Elisabeth Dörrenberg (CSU) einstimmig beschlossen. Die Vertragslaufzeit reicht vom September 2019 bis Dezember 2023. Der von der Gemeinde zu übernehmende Kostenanteil beläuft sich auf 112.000 Euro/Jahr. Die Linie wurde dem Gemeinderat am 05.04.2016 vorgestellt, die Einführung scheiterte zunächst an der ablehnenden Entscheidung im Gemeinderat von Feldafing. Dort wurde inzwischen umgedacht – auf Initiative der Geschäftsführer der Artemed-Klinik. Die neue Konzeption berücksichtigt einen direkten Anschluss an die im Bau befindliche Klinik auf dem ehemaligen Kasernengelände in Feldafing unter Beibehaltung der innerörtlichen Erschließung der Gemeinde Tutzing, insbesondere Bareisl, Luswiese und Heimgartenstraße. Den Verlauf der neuen Buslinie 978 können Sie hier einsehen (Verlauf der Buslinie 978). Der besonders attrraktive Umstieg auf die bzw. von der Regionalbahn in Tutzing (München, Garmisch und Kochel) ist eingeplant. Angesichts der Kostenübernahme muss es vor einer Verlängerung der Vertragslaufzeit natürlich eine Investitionsnachrechnung geben, ob die Linie auch so angenommen wird, sich die Annahmen also bestätigen lassen. Dem Bereich Verkehrswesen im Landratsamt Starnberg ist zu danken für die Ausarbeitung dieser Maßnahme, die geeignet ist, den motorisierten Individualverkehr zu reduzieren. In diesem Zusammenhang erinnerte Ratskollegin Renate Geiger an das fehlende Stück der Busverbingung von Wieling nach Traubing bei der Linie 964. Weil die Schließung der Lücke wegen geringer Nutzung bislang abgelehnt wurde, sollte es im Zuge der Einführung der Linie 978 wieder versucht werden, so meine Empfehlung. Evtl. führt auch das neue Gewerbegebiet in Wieling zu einer neuen Betrachtung.

Weitere Punkte der Sitzung waren:

  • Einstimmig wurde beschlossen, dass Tutzing den Titel einer Fairtrade-Gemeinde anstrebt. Dazu müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt werden, wie Klimaschutzmanagerin Josefine Anderer-Hirt und Eine Welt-Promotorin Claudia Wiefel zum Antrag der Fraktion DIE GRÜNEN erläuterten. Zwar wollte die 2. Bürgermeisterin die Beschlussfassung zunächst auf die nächste Sitzung unter dem neuen Bürgermeister oder der neuen Bürgermeisterin verschieben, nach allseitigem Konsens wurde der Beschluss dann doch gefasst. Schließlich gehe es um mehr Gerechtigkeit in der Welt, nicht um wohlfeiles Gutmenschentum, so meine Ratskollegin Christine Nimbach.
  • Unter Einbeziehung eines redaktionellen Hinweises des Kreisbauamts beschloss der Gemeinderat einstimmig die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 74 „Bahnhofstraße/Bräuhausstraße“ samt Begündung in der Fassung vom 09.01.2018 als Satzung. Hier ging es auf Antrag des Grundstückseigentümers wegen geänderter Nutzung um die Dreigeschossigkeit bei unveränderter Kubatur des Gebäudes.
  • Einstimmig erklärte der Gemeinderat sein Einverständnis mit der Auflösung des Zweckverbandes für Abfallwirtschaft des Landkreises Starnberg mit dem Ziel, den Eigenbetrieb AWISTA in ein Kommunalunternehmen des Landkreises Starnberg überzuleiten. Abfallwirtschaft ist eine Angelegenheit des Landkreises, nicht der Gemeinden. Unter Landrat Rudolf Widmann erfolgte vor Jahren eine Ausgliederung von Teilen der Abfallwirtschaft in den Zweckverband, um den Gemeinden mehr Einfluss zu sichern. Zurück beim Landkreis verblieben die vier Aufgabenbereiche Abfalldeponierung, Abfallverbrennung, Abfallkonzeption und Abfallvermeidung. Nun wird zusammengeführt, was zusammengehört. Dem reduzierten Einfluss der Gemeinde wird durch zwei Sicherungsmechanismen Rechnung getragen: (1) ein Vertreter der Bürgermeister wird im Verwaltungrat sitzen und (2) wesentliche Änderungen, wie z.B. die Auflösung eines Wertstoffhofes, bedürfen des Einvernehmens der betroffenen Kommune. Über die weitere Schritte der Verschmelzung soll der Gemeinderat unterrichtet werden; ein Einfluss auf die Satzung wird angestrebt. Nun könnte man vermuten, diese Zusammenfassung sei eine vorbereitenden Maßnahme für eine spätere Privativierung der Abfallwirtschaft, wie sie im Zusammenhang mit Freihandelabkommen immer wieder diskutiert wird. Klar sollte sein, dass die Bereitstellung von Trinkwasser, die Beseitigung von Abwasser und Abfall zu den staatlichen Aufgaben der Daseinsfürsorge hört, also zur Grundversorgung der für ein menschliches Dasein als notwendig erachteten Güter und Dienstleitungen, die nicht privatisiert werden dürfen. Hier müssen wir alle wachsam sein.
  • Einstimmig beschlossen wurde der Neuerlass der Satzung über die Erhebung von einmaligen Beiträgen zur Deckung des Aufwands für die Herstellung, Anschaffung, Verbesserung oder Erneuerung von Straßen, Wegen, Plätzen und Parkplätzen, bekannt unter dem Kurzbegriff Ausbaubeitragssatzung. Tutzing hatte eine derartige Satzung entsprechend der Verpflichtung nach dem Kommunalabgabengesetz bereits erlassen und unter bürgerfreundlicher Ausnutzung der Ermessensspielräume angepasst. Nun war neben kleineren formellen Punkten der Text eines Absatzes nach Vorgabe der Mustersatzung des Bayerischen Gemeindetags zu ändern. Unabhängig davon kann man die Frage stellen, ob diese Erhebung von Beiträgen angemessen ist oder der Straßenbau eine Staatsaufgabe ist. Zum Streit kommt es jedenfalls häufig, die Verwaltungsgerichte werden damit intensiv beschäftigt. Es gibt hier inzwischen zahlreiche Initiativen, die Verpflichtung der Gemeinden zur Erhebung dieser Ausbaubeiträge abzuschaffen. Solange diese Satzung jedoch besteht, möchte ich – mich wiederholend – auf § 2 der Ausbaubeitragssatzung hinweisen: Der Beitrag wird nur für Grundstücke erhoben, „die aus der Möglichkeit der Inanspruchnahme der beitragsfähigen Einrichtungen einen besonderen Vorteil ziehen können“. Das sehe ich beim Ausbau der Hauptstraße nicht gegeben!

2 Replies to “10.01.: Neuer Bus im zweiten Anlauf”

  1. Anmerkung zu Fairtrade.
    Sehr gut, dass so wenig Besucher im Besucherraum waren. Auf diese Art und Weise wurde nicht sichtbar, wie desinteressiert die Angelegenheit behandelt wurde. Einzig die Grünen als Antragsteller meinten, das Thema verteidigen zu müssen. Der Rest des Gemeinderates vermittelte den Eindruck, endlich diesen hängengebliebenen Dauerbrenner durchwinken zu müssen, natürlich garniert mit höchst seltsamen Anmerkungen und den üblichen jovialen Zusammenfassungen. Den beiden vortragenden Damen und den emotionslos lauschenden Räten kann nur der Rat gegeben werden, nicht nur auf die fair gehandelte Kaffeebohne zu schauen, sondern das Publikum dort zu erreichen, wo’s richtig wehtut. Vor diesen Vortrag gehört ein einleitendes Bild mit einer einfachen Rechnung aus den Grundrechenarten. Bei kik kauft der Kaffeebohnensachverständige ein T-Shirt für 14,99 Euro. Als Lohn für die das Ding zusammennähende Afrikanerin wird 1 Cent ausgezahlt.
    Sobald die Leute das verstehen, verstehen sie auch Fairtrade im weitesten Sinne. Das Gerede von Wertschöpfungsketten und entsprechenden Prozessen verwirrt nur.
    Der Tagesordnungspunkt war jämmerlich vorbereitet, jämmerlich begründet und gemessen an der Bedeutung beschämend behandelt. Wenn alle Anträge im Gemeinderat derart blutleer sind, dann wundert es nicht, dass es vier Jahre brauchte, das Ding dann endlich durchzuwinken. Hier haben die Grünen ein überaus wichtiges Thema methodisch total verpennt und die Räte sind froh, das Ding vom Tisch zu haben, denn kapiert haben sie den Grundgedanken des Fairtrade nicht. Wie anders ist zu erklären, aus der Angelegenheit ein Gutmenschenthema abzuleiten und dann diesen Unsinn der Begriffsfindung zu diskutieren?
    HF

  2. Ich kann nicht verstehen, warum man bei der Ablehnung der Verlängerung der Linie 964 immer auf die niedrige Nutzung der alten Starnberger Linie verweist. Diese alte Linie, welche zu den unmöglichsten Zeiten einmal vormittags nach und einmal nachmittags von Starnberg zurückfuhr, lässt sich doch wohl kaum mit dem jetzt bis Wieling fahrenden Stundentakt vergleichen. Wer hätte denn diese Linie auch nutzen sollen ? Schüler (Abfahrt war irgendwann gegen halb neun, Rückfahrt gegen 16 Uhr)? Arbeitnehmer (siehe Abfahrtszeiten)? Die Linie wurde maximal genutzt für einen Arzttermin o.Ä. – da kommen selbstverständlich keine Fahrgäste zusammen. Interessant ist für eine solche Linie nur der tägliche Pendler – die Bedarfsfahrgäste kommen dann von alleine.
    Btw: Der Mehrwert des ÖPNV steigt durch einen hohen Grad der Vernetzung immens – Linien, deren Strecken so nah beieinander liegen nicht zu vernetzen, fällt für mich unter die Kategorie „nicht zu Ende gedacht“.
    Bitte bei zukünftigen Diskussionen unbedingt berücksichtigen.

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