Noch ein weiterer Bebauungsplan! Es müsste die laufende Nummer 99 oder gar jetzt 100 bekommen. In der Sitzung des Gemeinderats am 11.10.2017 unter der Leitung der 2. Bürgermeisterin Elisabeth Dörrenberg (CSU) wurde beschlossen, einen Bebauungsplan für den Bereich Hauptstraße, von-Kühlmann-Straße und Grubenweg (sog. „Suitergrundstück“) aufzustellen. Dem ging ein entsprechender Empfehlungsbeschluss des Bau- und Ortsplanungsausschuss vom 26.09.2017 voraus. In jener Sitzung belehrte mich mein Ratskollege Dr. Reiter (FW), die Entscheidung über einen Bebauungsplan richte sich nicht nach der Arbeitsbelastung der Verwaltung. Natürlich geht es um die städtebauliche Entwicklung von Tutzing! Gleichzeitig wird den Grundstückseigentümern mittels Bebauungsplan signalisiert, welche Bauvorhaben realisierbar sind. Nun wurde mein Ratskollege Georg Schuster belehrt. Und wie eine Bestätigung, dass das alles nicht zu schaffen ist, erläuterte der Bauamtsleiter Klaus Menzinger anschließend die dramatische Personalunterdeckung im Bauamt. Rd. 70 aktive Bebauungspläne (Weilheim: 12 aktive Pläne) könnten nicht alle bearbeitet werden.

Weitere Punkte der Sitzung:

  • Der geplante Bericht des beauftragten Verkehrsplaners Benjamin Neudert über die Ergebnisse des Arbeitskreises Neugestaltung der Hauptstraße fiel aus, weil die sehr umfangreichen Vorschläge noch nicht eingearbeitet waren. Vorgesehen ist eine nichtöffentliche Erörtung am 14.11.2017 nach der Sitzung des Haupt-, Finanz- und Werkausschusses.
  • Ratskollege Dr. Lindl (CSU) berichtete als Vorsitzender des Rechnungsprüfungs-ausschusses über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2015 der Gemeinde Tutzing. Die Sitzungen haben im November 2016 stattgefunden, der Bericht datiert vom 07.03.2017. Trotz einiger Beanstandungen, die im Haupt-, Finanz- und Werkausschuss weiter verfolgt werden sollen, konnten die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses insgesamt einen positiven Eindruck gewinnen. Ausgewählte Punkte:
    • Ungedeckte Haushaltsüberschreitungen im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt stellten sich als begründet heraus.
    • Postive oder ablehnende Beschlüsse des Haupt-, Finanz- und Werkausschusses sind überwiegend beachtet worden; abgelehnte Zahlungen müssen jedoch bei Vorliegen neuer Erkenntnisse der Ausschuss zur erneuten Beschlussfassung vorgelegt werden.
    • Die teilweise hohen Ausgaben für den Schülertransport sollten überprüft werden.
    • Die Verwaltung der Miet- und Pachtverträge zu gemeindeeigenen Immobilien könnte verbessert werden, um vorhandene Index-Klausel rechtzeitig anzuwenden, Neuausschreibungen zu starten, um derart die Marktverhältnisse widerzuspiegeln.
    • Die Jahresrechnung 2015 wurde festgestellt, der erste Bürgermeister entlastet.
  • Die 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 39 „westlich der Bernrieder Straße“ wurde gemäß dem Empfehlungsbeschluss des Bau- und Ortsplanungsausschusses einstimmig beschlossen.Hintergrund ist der Antrag der Verla-Parm, das Produktionsgebäude zu erweitern. Mit der Ausarbeitung wird der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München auf Kosten des Antragstellers beauftragt. Der Gemeinderat überträgt das Bebauungsplanverahren einschl des Satzungsbeschlusses an den Bau- und Ortsplanungsausschuss.
  • Ebenso einem Empfehlungsbeschluss folgend wurde die Veränderungsperre für ein Grundstück im Bereich des Bebauungsplans Nr. 92 „Gröschlstraße Südost“ in der Weise angepasst, dass hier bergseitig II-geschossing, talseitige III-geschossig gebaut werden darf. Hintergrund ist Antrag auf Baugenehmigung für denNeubau von zwei Mehrfamilienhäusern in der Gröschlstraße 11.
  • Nach der vorhergehenden Anpasung der Veränderungssperre folgte der Gemeinderat einstimmig der Empfehlung des Bau- und Ortsplanungsausschusses, dem Antrag auf Baugenemigung das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Dem waren weine Vielzahl von Besprechungen und Umplanungen vorausgegangen. Gleichzeitig wurde eine Befreiung von der Tutzinger Ortsbausatzung in Bezug auf die oberirdischen Stellplätze (keine Tiefgarage) erteilt. Schließlich wurde eine Ausnahme von der Veränderungssperre erteilt, so dass mit dem vorhaben begonnen werden kann.

One Reply to “11.10.: Und noch ein Bebauungsplan!”

  1. Ist sich die Gemeinde (damit meine ich Verwaltung/Bauamt und Gemeinderat/Bauausschuss) eigentlich bewusst, wie lächerlich Sie sich mit ihren hilf- und planlosen Aktionen in diesem Zusammenhang macht? Es wird immer von Planungs- und Gestaltungshoheit gesprochen, aber Tatsache ist, dass man die geistigen Ergüsse von Städtebauplanern und Landschaftsarchitekten über sich ergehen lässt und einfach unreflektiert durchwinkt. Falls was nicht passt, muss sich ja dann der Eigner drum kümmern – finanziell und zeitlich zu seinen Lasten. Ein städtebauliches Konzept lässt sich nicht erkennen – darf ich seit knapp zwei Jahren am eigenen Leib erfahren. Die Frage scheint nie zu sein „Was wollen wir?“, sondern immer „Was wollen wir verhindern?“ – da kann nichts raus kommen.
    Wieso kommt eine Stadt Weilheim mit 12 Bebauungsplänen aus und das „Kaff“ Tutzing benötigt knapp 100????! Die Gemeinde Puchheim liegt angeblich bei unter zehn B-Plänen!! Glaubt ernsthaft jemand, die Bauherren in der Gemeinde Tutzing sind so viel „schlimmer“ als die der o.g. Kommunen? Seht endlich zu, dass ihr eine belastbare Ortsbausatzung hinbekommt und wenn schon Bebauungspläne erlassen werden, diese dann auf die wesentlichen, städtebaulich relevanten Dinge reduziert!

    Und eins zum Abschluss: Herr Reiter hat offensichtlich seinen Auftrag nicht verstanden, denn eine Überlastung der Verwaltung, die unter anderem auf seinen Fehlentscheidungen (anders kann man seine Aussage nicht bewerten) beruht, geht 100% zu Lasten der Bürger (seiner Wähler!!) – sowohl finanziell für die Allgemeinheit, weil ggf. Personal in der Verwaltung aufgebaut werden muss, als auch zeitlich für die, die hier in Tutzing und seinen Ortsteilen ihren Lebensmittelpunkt erhalten und sich ein STINKNORMALES EINFAMILIENHAUS errichten wollen.

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