Auch wenn sich der Baugeginn für die Hauptstraße weiter verzögert, muss es jetzt mit den Planungen für die Tiefgarage weitergehen; bisher sind wir hier nicht sehr weit gekommen! So wurde in der Sitzung des Gemeinderats am 19.09.2017 unter der Leitung der dritten Bürgermeisterin Marlene Greinwald (FW) gegen eine Stimme beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 78 „Ortszentrum Tutzing“, Teilbebauungsplan 8.2, zur Errichtung einer Tiefgarage mit 44 Stellplätzen zu überplanen. Die Zeit läuft, denn schließlich ist die Fertigstellung der Tiefgarage quasi Voraussetzung für die Bauarbeiten zur Neugestaltung der Hauptstraße im Ortszentrum, um wegfallende Parkplätze zu kompensieren. Zur Unterstützung bei der Finanzierung des Vorhabens soll ein Antrag auf Städtebau-förderung gestellt werden. Dazu war zu entscheiden, ob Einnahmen aus der Parkraum-bewirtschaftung zu erwarten sind. Nachdem der Gemeinderat einen Grundsatzbeschluss zur Parkraumbewirtschaftung gefasst und verschiedentlich Parkscheinautomaten aufgestellt hat, ist es m.E. zwingend, die Tiefgaragenplätze nur gegen Gebühr zu vermieten. Kostenlose Parkplätze, gedacht als Anreiz zur Nutzung, könnten zu Dauerparkern führen. Die Gebühreneinnahmen, so die Aussage der Verwaltung, werden die Förderung reduzieren. Dazu bemerkte ich, hier müsse „netto“ gerechnet werden, also Gebühren-einnahmen gegen die laufenden Kosten des Unterhalts und die Abschreibung der technischen Einrichtung. Einstimmig wurde beschlossen, dass Parkgebühren erhoben werden sollen und sich der Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschuss damit weiter befasst.

Weitere Punkte der Sitzung waren:

  • Die Veränderungssperre im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 92 „Gröschlstraße Südost“ wurde um ein weiteres Jahr zur Absicherung der Bauleitplanung für das betroffene Gebiet verlängert. Die Verwaltung kündigte für die kommende Sitzung des Bau- und Ortsplanungsausschusses einen Bauantrag eines Bauwerbers an.
  • Die Veränderungssperre im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 90 „Heinrich-Vogl-Straße / Bahnhofstraße“ für das Flurstück Nr. 617/2 wird wegen grundlegender Änderung der Planung um ein weiteres Jahr nochmals verlängert. Hintergrund ist die geplante Zusammenführung mit dem Bebauungsplan Nr. 84 „Ehemaliges Bahngelände an der Heinrich-Vogl-Straße“ sowie die mögliche Ausdehnung um weiteres Bahngelände in Absprache mit der Bahn. Die am 09.12.2017 auslaufende Veränderungssperre im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 84 kann später erfolgen.
  • Einstimmig wurde der geänderte Bebauungsrahmen „Traubinger Straße“ in der Fassung vom 25.07.2017 beschlossen. Dem lag ein Empfehlungsbeschluss des Bau- und Ortsplanungsausschusses vom 25.07.2017 zugrunde: Dieser Bebauungsrahmen als Empfehlung ohne Gesetzescharakter enthält nunmehr geneigte Dächer und eine Differenzierung bei den Grundflächen, bisher 200 m² zuzüglich 40 m² für Terrassen und Balkone. Die Festsetzungen für Dächer bzw. Dachaufbauten entsprechen den Bebauungsplänen Nr. 45 und 46. Bisher waren ein drittes, an der Straße zurückspringendes Vollgeschoss möglich. Durch die neue Festlegung geneigter Dächer geht hier Nutzfläche verloren. Zur Kompensation erhalten die Bauwerber die Möglichkeit, erdgeschossig über die 200 m² hinaus zu erweitern – und zwar in Abhängigkeit von der Grundstücksgröße um 30 m² (Grundstück bis 900 m²), 50 m² (Grundstück bis 1.200 m²) und 70 m² (Grundstück größer 1.200 m²). Alles ist nur realisierbar in Verbindung mit der Einhaltung der Vorgaben zu Wandhöhe, Firsthöhe und Dachform.
  • Einstimmig hat der Gemeinderat die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 48 „Frey-Grundstück“ beschlossen. Mit der Ausarbeitung wird die ARGE Prof. Burgstaller/Büscher Architekten, München, beauftragt, deren Kosten der Antragsteller übernehmen soll. Das Verfahren wird einschließlich des Satzungsbeschlusses an den Bau- und Ortsplanungsausschuss übertragen. Hintergrund ist die beantragte Baurechtsänderung des sog. „Käfermuseums“ in drei Gebäude. Konkrete Festlegungen werden mit dem Aufstellungsbeschluss noch nicht getroffen.
  • Die Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Tutzing wurde einstimmig beschlossen. Hier ging es um die Ergänzung, dass der Aufwand für die Wiederinbetriebnahme oder den Neuanschluss eines abgesperrten oder stillgelegten Hausanschlusses auch dann vom Grundstückseigentümer zu erstatten ist, soweit die Kosten im öffentlichen Straßengrund anfallen.
  • Die Gemeinderäte nahmen zur Kenntnis, dass die Villa Thies, Am Höhenberg 18, nach einem Schreiben des Bayerischen Denkmalamts nicht in die Denkmalliste eingetragen wird. Das Gebäude sei in der Vergangenheit zu massiv umgebaut worden. Das Bebauungsplanverfahren wird weitergeführt. Es hätten sich bereits einige Investoren gemeldet, teilweise auch mit Sanierungsabsicht.
  • Der Antrag auf Änderung des Bebauungsplans Nr. 5 „Fischerbuchetstraße – obere Kellerwiese“, vorgelegt vom Verband Wohnen im Kreis Starnberg, wurde einstimmig beschlossen und in der Fassung vom 12.09.2017 gebilligt. Hier geht es um die Errichtung von Fahrrad- und Müllhäusern bei den renovierten Mehrfamilienhäusern, was nicht auf dem Befreiungsweg genehmigt werden konnte. Die Verwaltung wurde beauftragt, das Auslegungsverfahren nach BauGB durchzuführen. Das Bebauungsplanverfahren wurde, einschl. des Satzungsbeschlusses, an den Bau- und Ortsplanungsausschuss übertragen.

Unter Mitteilungen und Anfragen, Verschiedenes wies die dritte Bürgermeisterin auf die anstehende 2. Sitzung des Arbeitskreises Hauptstraße am 04.10.2017, ab 14 Uhr, im Sitzungssaal des Rathauses hin. Neben den Mitgliedern des Arbeitskreises sind die Gemeinderäte und alle Bürger/innen eingeladen, die mitdiskutieren möchten.

Nachdem in der Sitzung über das Gebiet östlich und westlich der Heinrich-Vogl-Straße gesprochen wurde und das Stichwort Bahngelände gefallen war, stellte ich die Frage nach dem Verlauf eines Gesprächs zwischen Gemeinde und Bahn, dass nach meinem Wissen Anfang August stattgefunden hat. Themen mit der Bahn habe Tutzing ja genug: Bahnhofstoiletten, Dritter Aufzug, Erscheinungsbild, Parkdeck, Parkplätze, Erwerb des Bahnhofsgebäudes etc. Soweit ich in der nächsten öffentlichen Sitzung darüber Auskunft erhalte, werde ich berichten.

One Reply to “20.09.: Tiefgarage eilt!”

  1. Die SZ berichtete über den am 20.09. empört vorgetragenen Hinweis eines maßgeblichen CSU-Gemeinderates, doch nun schon seit drei Jahren die Frage der Parkgebühren ergebnislos zu behandeln.
    Wäre das Strickmuster dieses Gemeinderates nicht bekannt, müsste ihm beigepflichtet werden. So aber haut er seine eigenen Kollegen erneut in die Pfanne. Sie muckeln nämlich gemeinsam mit ihm seit drei Jahren an dem Thema herum.
    „Haltet den Dieb …“; vielleicht auch „sich einen schlanken Fuß machen“.
    Diese Verhaltensweise kann er vielleicht der ihm zugeneigten Presse vermitteln, nicht aber recht präzise die Dinge beobachtenden Kennern der Lage. Wurde etwa vergessen, dass der damalige Radweg nahezu gleichermaßen behandelt wurde? Überall dabei sein, abstimmen, entscheiden und dann, wenn’s komisch wird, mit dem Finger auf die Kollegen zeigen. Guter Stil, nachahmenswert. Bringt uneingeschränkte Zuneigung, insbesondere bei staunenden Jungwählern und den Leuten, die an der professionellen Arbeit der CSU das Zweifeln beginnen. Aber der 20. war ja vor der Wahl; ab jetzt wird vorgedacht, damit nicht nachgedacht werden muss.
    HF

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