Die Business Area Tutzing GmbH hatte den Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Büro- und Geschäftshauses mit Tiefgarage an der Bräuhausstraße gestellt, über den in der Sitzung des Bau- und Ortsplanungsausschusses am 21.11.2017 unter der Leitung der 2. Bürgermeisterin Elisabeth Dörrenberg (CSU) zu befinden war.

Es handelt sich um das Grundstück, dass gleichzeitig an die Bahnhofstraße grenzt. Dem Bauantrag für das „Tortenstück“ im Süden hatte der Gemeinderat bereits das gemeindliche Einvernehmen erteilt; hier gibt es offenbar Verzögerungen im Landratsamt. Im Auftrag der Gemeinde hatte Prof. Burgstaller den Bauantrag für das Haus „GE 1“ geprüft und bestätigt, dass die Festsetzungen und Vorgaben des Bebauungsplans Nr. 74 „Bahnhofstraße /Bräuhausstraße“ vollständig eingehalten werden. Die geplante Tiefgarage weist mit 92 Stellplätzen ein Kapazität aus, die über den aktuell ermittelten Bedarf hinausgeht, somit ein wertvolle Planungsreserve oder ein Potential zu öffentlichen Vermietung darstellt. Einstimmig wurde dem Gemeinderat empfohlen, dem Antrag das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Fotomontagen erleichterten den Räten und dem Publikum, sich das fertige Gebäude vorzustellen.

 

Weitere Punkte der Sitzung:

  • Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 97 „Oskar-Schüler-Straße / Traubinger Straße“ wurde abgesetzt und auf die Gemeinderatssitzung am 05.12.2017 verschoben.
  • Um die Zuordnung von Parkplätzen am FourSite ging es bei der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 74. Einstimmig erging die Empfehlung an den Gemeinderat, 9 Parkplätze im Osten und zwei Parkplätze im Westen dem FourSite zuzuschlagen, damit der Stellplatzschlüssel erfüllt wird. Eigentlich müssen die Stellplätze auf dem Grundstück liegen, in diesem Fall sind sie dinglich gesichert. Letztlich war die Tiefgarage zu klein!
  • Einstimmig abgelehnt wurde der Antrag auf Baugenehmigung zur Aufstockung und zum Anbau an das bestehende Wohnhaus mit drei Wohneinheiten und einer Gewerbeeinheit in der Waldschmidtstraße 23. Ortsplanerisch erscheint das Gebäude zu schmal und zu hoch. Prof Burgstaller empfahl, das Gebäude mehr zu strecken und stellte zwei Varainten vor. Dem Bauwerber soll, so die Gemeinderäte, empfohlen werden, sich an der Variante 1 zu orientieren, um hier eine ortsplanerische verträgliche Lösung zu erreichen. Gleichzeitig soll geprüft werden, wie die im Norden des Grundstücks situierte Linde von dem Bauvorhaben tangiert wird.
  • Die Im Antrag auf Vorbescheid zum Abbruch des bestehenden Gebäudes und Neubau eines Wohnhauses mit drei Wohneinheiten in der Graf-Vieregg-Straße 16 wurden einstimmig bejaht. Die beantragten Abmessungen waren nach § 34 BauGB zu beurteilen, denn für den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 70 „Kindergarten St. Joseph“ gibt es keinen Satzungsbeschluss. Das geplante Gebäude, das in der Grundfläche kleiner als der Bestand und in Richtung Westen abgerückt wird, ist ortsplanerisch ein Gewinn für Tutzing; zum See hin entsteht dabei eine kleine Platzsituation. Bleibt zu wünschen, dass hier eine architektonisch anspruchsvolle Lösung realisiert wird und nicht 08/15.
  • Viel Diskussion gab es zum Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 45 „Tutzing Nordwest – westlich der Traubinger Straße“, Teilbebauungsplan 4 „Zwischen Benediktenweg und Boeckelerstraße“. Der Erwerber der antragsgegenständlichen Grundstücke wollte drei Befreiungen: (1) Überschreitung der Wandhöhe, (2) Doppelgarage statt Einzelgarage und (3) Unterkellerung der Doppelgarage. Gegen zwei Stimmen wurde zunächst die Befreiung von der Begrenzung der Wandhöhe ausgesprochen, so dass talseitig eine Wandhöhe von 6,80 Meter zulässig ist. Dies ermöglicht den Dachgeschossausbau. Der Bebauungsplan in der Fassung der zweiten Änderung datiert vom 27.07.2016; der Grundstückserwerb mit Kenntnis der Festsetzungen erfolgte wohl vor kurzem. Angesichts dessen taten sich einige Ratskollegen und auch ich schwer, die weiteren Befreiungen auszusprechen und damit in gewisser Weise die Verbindlichkeit des „jungen“ Bebauungsplans zu schwächen. Im Ergebnis wurden die beiden beantragten Doppelgaragen (also für 4 PKW) einstimmig abgelehnt; lediglich eine Doppelgarage erschien dem Ausschuss denkbar. Der dritten beantragten Befreiung, der denkbaren Unterkellerung der Garage zur Unterbringung von Kinderspielsachen, Fahrrädern und Gartengeräten, wurde mit 6:4 zugestimmt.

 

 

 

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