Könnten die stattlichen Buchen auf dem Roeckl-Grundstück bei Sturm oder Starkregen umfallen und einen Neubau unter sich begraben? Diese Frage stand am Ende im Vordergrund, als unter Punkt 7 der Sitzung des Bau- und Ortsplanungsausschusses unter der Leitung der 2. Bürgermeisterin Elisabeth Dörrenberg (CSU) der Bebauungsplan Nr. 97 „Oskar-Schüler-Straße / Traubinger Straße“ beraten wurde. Es ging hier um einen erneuten Billigungsbeschluss. Prof. Burgstaller, der Planer für die Gemeinde, erläuterte zunächst, dass der Betrachter gegenüber diesem Grundstück zwei unterschiedliche Perspektiven einnehmen könnte: zum einen liege das Grundstück nah am Ortszentrum, zum anderen könne es als Beginn der Gartensiedlung an der Traubinger Straße gesehen werden. Anhand zahlreicher Visualisierungen zeigte Prof. Burgstaller, dass drei Häuser auf dem unteren Grundstück Platz fänden. Hinsichtlich der  Höhe kristallisierten sich zwei Varianten heraus: dreigeschossige Gebäude mit flachen Satteldächern oder zweigeschossige Gebäude mit ausbaubarem Dachstuhl, also Erdgeschoss, Obergeschoss und Dachgeschoss (mit Kniestock), eine Bauweise, die recht häufig in Tutzing anzutreffen sei. In beiden Fällen beträgt die Firsthöhe ca. 10,5 Meter. Das erschien manchen Räten zu hoch, auch nach der Vorbesichtigung der ausgesteckten Abmessungen auf dem Grundstück. Der obere Teil des Grundstücks sei separat zu sehen: hier sei ein dreigeschossiges Gebäude sowie zum nordwestlichen Nachbarn ein zweigeschossges Gebäude möglich. Angesichts der Größe des unteren Grundstückteils von fast 3.000 m² und der Nähe zum Ortszentrum habe ich für eine Staffel von drei dreigeschossigen Gebäuden in der ursprünglich vorgeschlagenen Situierung plädiert. Dabei könnten die erhaltenswerten Bäume bleiben und nach Baufertigstellung die sog. „grüne Kante“ an der Oskar-Schüler-Straße wiederhergestellt werden. Im Ergebnis wurde der Beschluss zurückgestellt, um Fragen zur Verkehrssicherheit bei den Bäumen zu klären sowie die Anregungen planerisch zu verarbeiten. Weitere Punkte der Sitzung waren:

  • Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 23 „Ziegeleistraße/STOV-Gelände“ wurde einstimmig mit Begründung in der Fassung vom 25.07.2017 als Satzung beschlossen. Die Stellungnahmen des Kreisbauamts, des Amts für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sowie des Landratsamts Starnberg werden eingearbeitet.
  • Die 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 8 „Zwischen Mozartstraße und Benediktenweg“ wurde einstimmig mit Begründung gebilligt. Hier waren noch verschiedene Maße konkretisiert worden.
  • Der Ausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 48 „Frey-Grundstück“ zu beschließen. Hintergrund war der Antrag des Eigentümers, das Baurecht des sog. Käfermuseums in drei Gebäude zu ändern. Mit der Ausarbeitung soll die ARGE Prof- Burgstaller/Büscher beauftragt werden, die Kosten soll der Bauwerber tragen, was in einem städtebaulichen Vertrag festgelegt werden soll. Als Referenz wird Prof. Brugstaller die angrenzenden Bebauungspläne Nr. 46/10 und 46/12 heranziehen. Der Anteil der bebaubaren Grundfläche im Verhätnis zur Grundstücksfläche, die GRZ,  muss noch festgelegt werden, ebenso die Zuwegung bzw. Erschließung. Die Teilung des großen Grundstücks in drei Grundstücke zu je 890 m² erschien Prof. Burgstaller vertretbar.
  • Nach Überarbeitung des Bebauungsrahmens „Traubinger Straße“ erging mehrheitlich der Empfehlungsbeschluss an den Gemeinderat, dem Bebauungsrahmen zuzustimmen. Diese Empfehlung ohne Gesetzescharakter enthält nunmehr geneigte Dächer und eine Differenzierung bei den Grundflächen, bisher 200 m² zuzüglich 40 m² für Terrassen und Balkone. Die Festsetzungen für Dächer bzw. Dachaufbauten entsprechen den Bebaungsplänen Nr. 45 und 46. Bisher waren ein drittes, an der Straße zurückspringendes Vollgeschoss möglich. Durch die neue Festlegung geneigter Dächer geht hier Nutzfläche verloren. Zur Kompensation erhalten die Bauwerber die Möglichkeit, erdgeschossig über die 200 m² hinaus zu erweitern – und zwar in Abhängigkeit von der Grundstücksgröße um 30 m² (Grundstück bis 900 m²), 50 m² (Grundstück bis 1.200 m²) und 70 m² (Grundstück größer 1.200 m²). Alles ist nur realisierbar in Verbindung mit der Einhaltung der Vorgaben zu Wandhöhe, Firsthöhe und Dachform.
  • Der Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage in der Nordbadstraße wurde einstimmig abgelehnt. Das beantragte Bauvorhaben ist nach § 34 BauGB (Einfügung in die umgebende Bebauung) an sich genehmigungsfähig; das Grundstück hat eine Fläche von 2.001 m², davon sollen 605 m² im Osten für ein neues Haus abgeteilt werden. Andererseits liegt das Grundstück im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 91 „Seeuferbereich“, Teilbebauungsplan 2. Im Rahmen der Überplanung des Hössle-Grundstücks an der Hauptstraße/Mühlfeldstraße hatte der Gemeinderat in seiner Sitzung am 29.11.2016 beschlossen, dass im diesem Bebauungsplangebiet keine zweite Bauzeile eröffnet werden soll. Hier liegt also der Konflikt. Die Meinung im Ausschuss war uneinheitlich. Ich selbst könnte das Bauvorhaben befürworten und mir für Grundstücke an der Hauptstraße eine zweite Bauzeile im Osten vorstellen. Für das Hössle-Grundstück hieße das dann: Gewerbe im Westen an der Hauptstraße, Wohnen im Osten zum See. Die Ablehnung musste hier zwangsläufig erfolgen, um sich für die Bauleitplanung nicht festzulegen; eine Rücknahme des Antrags lehnte der Bauwerber in der Sitzung ab.
  • Der Antrag auf Baugenehmigung zur Erweiterung des bestehenden Wohngebäudes im Erdgeschoss in der Traubinger Straße 41a erhielt das gemeindliche Einvernehmen – gegen eine Stimme – nicht. Letztlich überschreitet die Grundfläche plus Anbau die im Bebauungsrahmen festgesetzte Größe von 200 m². Angesichts einiger Unklarheiten soll es aber noch eine Überprüfung durch das Landratsamt Starnberg geben.
  • Dem Antrag auf Vorbescheid zur Erweiterung und energetischen Sanierung des bestehenden Einfamilienhauses und der Garage im Wickenweg 5 in Kampberg wurde einstimmig das gemeindliche Einvernehmen erteilt mit dem Vorbehalt einer im Baugenehmigungsverfahren zu sichernden Erschließung.  Das bestreffende Flurstück befindet sich ganz am Rand von Tutzing, im planungsrechtlichen Außenbereich. Da war ich noch nie, wie ich bei der Ortsbesichtigung feststellte. Vorgeshen ist die Erweiterung um zwei Zimmer und die Erneuerung des Dachstuhls von Haus und Garage. Das Problem der gesicherten Erschließung besteht darin, dass die Zufahrt sich weder vollständig im Eigentum der Gemeinde befindet noch vollständig öffentlich gewidmet ist.
  • Der Tagesordnungspunkt 11, der Antrag auf Befreiung von der Tutzinger Ortsbausatzung zur Errichtung eines Carports an der Traubinger Straße 35, wurde abgesetzt. Die erwartete kommunalrechtliche Überprüfung der Widmung einer Zufahrt durch das Landratsamt ist nicht rechtzeitig eingegangen.
  • Der Ausschuss stimmte zu, das Gebäude Traubinger Straße 7 in der Denkmalliste nachzutragen. Nach Überprüfung durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege handelt es sich bei dem Objekt um ein Baudenkmal nach Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes. Das Gebäude besteche durch seinen ungewöhnlichen dicht erhaltenen historischen Baubestand aus der Zeit zwischen 1880 und 1911 und bilde damit ein wichtiges Dokument für das Bauen, Wohnen und Leben in der Zeit des späten 19. und frühen 20. Jahrhunderts.
  • Der Bauvoranfrage zum Anbau einer Garage im Hang an das bestehende Wohnhaus im Buchenbichl 19 in Traubing stimmte der Ausschuss nach entsprechender Empfehlung der Verwaltung zu. Die Garage fügt sich in die Umgebungsbebauung ein (§ 34 BauGB). Sie wird in den bestehenden Hang eingebaut und tritt nur teilweise oberirdisch in Erscheinung. Das Dach soll begrünt werden. Die Frage, ob durch das Bauwerk die Außenbereichsgrenze Richtung Westen überschritten ist, wird das Landratsamt beantworten. Nach Ansicht der Verwaltung und der Ausschussmitglieder ist dies nicht der Fall.

Unter „Miteilungen und Anfragen, Verschiedenes“ hat der Ausschuss einstimmig die eilbedürftige Dachsanierung des erdgeschossigen Zwischenbaus an der Mittelschule Tutzing beschlossen. Die Maßnahme mit einem Aufwand von rd. 70.000 Euro ist wegen Wassereintritt dringlich und muss in den Sommerferien realisiert werden. Der Gemeinderat wird die Maßnahme zuständigkeitshalber im September nachgenehmigen. Das Großprojekt der Sanierung der Mittschule ist davon nicht betroffen.

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