Gegen eine Stimme billigte der Bau- und Ortsplanungsausschuss in seiner Sitzung am 27.06.2017 unter der Leitung der 2. Bürgermeisterin Elisabeth Dörrenberg (CSU) die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 50 „Am Kallerbach“. Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt, das Auslegungsverfahren gemäß BauGB durchzuführen. Hier ging es um einen vorhabensbezogenen Bebauungsplan. Wie bekannt und hier berichtet, wird der Verband Wohnen im Kreis Starnberg am Kallerbach rd. 70 Wohnungen unterschiedlicher Größe errichten, die allesamt  Balkonflächen mit Orientierung zum See erhalten sollen. Wie Prof. Burgstaller, der Planer der Gemeinde, ausführte, ging es nun  darum, den Entwurf des Architekturbüros Felix + Jonas Architekten GmbH, München, des Siegers im Wettbewerbs, 1:1 in den Bebauungsplan umzusetzen. Prof. Burgstaller stellte mit Blick auf den Siegerentwurf noch einmal fest, dass hier eine intelligente Lösung gefunden worden sei, eine lockere Bebauung, die das abfallende Gelände aufnimmt; es gebe Zufahrten von der Diemendorfer Straße und Durchwegungen im Osten. Insgesamt kann Tutzing froh sein, dass der Verband Wohnen hier Mietwohnungen für Tutzinger Bürgerinnen und Bürger errichtet. Der Gemeinderat war eingebunden, einige Räte auch in der Jury des Architektenwettbewerbs, insgesamt ein fairer Umgang seitens des Verbandes. Weitere Punkte der Sitzung:

  • Die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 46 Tutzing Nordwest – östlich der Traubinger Straße, Teilbebauungsplan 11 „Schubert – / Beiselestraße“ wurde nach Abwägung der eingegangenen Stellungnahme des Kreisbauamts einstimmig als Satzung beschlossen. Die Empfehlungen des Kreisbauamts waren rein redaktioneller Art.
  • Der Antrag auf Baugenehmigung zum Anbau an das bestehende Wohngebäude in der Beiselestraße 11 (Alexander Zink) wurde einstimmig genehmigt, nachdem die Überprüfung ergeben hat, dass der Antrag zu 100% mit dem vorstehend beschlossenen Bebauungsplan Nr. 46 übereinstimmt.
  • In TOP 6 ging es um das bekannte „Roecklgrundstück“ an der Ecke Traubinger Straße/Oskar-Schüler-Straße. Prof. Burgstaller erläuterte den Bebauungsplanentwurf. Danach sind im südlichen Teil des Grundstücks, angrenzend an die Oskar-Schüler-Straße, drei Mehrfamilienhäuser (Grundfläche 16 X 11,5 Meter) mit je 5-6 Wohnungen vorgesehen. Die Wandhöhe kann bis zu 9 Metern betragen, das aufsitzende Satteldach ein Neigung von 18°. Es ist eine Tiefgarage mit Zufahrt vom tiefsten Punkt des Grundstücks vorgesehen. Ortsbildprägende Bäume sollen geschützt werden, eine Beurteilung steht noch aus. Die „grüne Kante“ an der Oskar-Schüler-Straße soll erhalten bzw. außerhalb der Tiefgarageneinfahrt wiederhergestellt werden. Sorgen einige Räte vor einer zu dichten Bebauung teile ich nicht; das Grundstück ist groß und verträgt – auch lt. Prof. Burgstaller – diese im Umfang bereits reduzierten Baukörper. Schwieriger ist die Situation im nordwestlichen Teil des Grundstücks mit Bestandsbauten. Hier sind zwei Gebäude mit 8 Wohnungen vorgesehen, die Parksituation und die Zufahrt von der Traubinger Straße sind nicht unproblematisch. Im Ergebnis billigte der Ausschuss gegen zwei Stimmen den Bebauungsplanentwurf und beauftragte die Verwaltung mit der Auslegung.
  • Die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 62 „Fabrikgelände Lindemannstraße – ehemalige Bayerische Textilwerke“ wurde einstimmig beschlossen und die Verwaltung beauftragt, ins Verfahren zu gehen. Hintergrund war die zwischen Vermieter und Apotheke erfolgte Einigung zum Reklamekonzept anlässlich der Errichtung der Rollsteige. Diese werden bekanntlich errichtet, um den zukünftigen Kunden den Zugang zum geplanten Drogeriemarkt im 1. Obergeschoss zu ermöglichen.
  • Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 65 „Hauptstraße/Waldschmidtstraße – Villa Trutz“ wurde gegen eine Stimme unter Berücksichtigung der Änderungen samt Begründung in der Fassung vom 27.06.2017 als Satzung beschlossen. Wie hier berichtet, hatte sich der Ausschuss bereits am 25.04.2017 mit dem Bebauungsplanentwurf beschäftigt und Stellungnahmen abgewogen. Nun ging es um weitere Anmerkungen des Kreisbauamts. Diese werden berücksichtigt. Verwirrt wurde vielleicht nicht nur ich durch Anmerkungen des Abwasserverbands zur Niederschlagswasserbeseitigung, die sich durch Erläuterungen vom Leiter des Bauamts, Klaus Menzinger, sowie eine Nachricht am Tag der Sitzung auflösten. Die Niederschlagswasserbeseitigung kann als gesichert gelten, der Bauwerber muss die Auflagen beachten, die in einem Fachgutachten enthalten sind. Insgesamt gibt der vorliegende Bauantrag Sicherheit, dass sich die Gebäude höhenmäßig in das bis zu 3,5 Meter abfallende Gelände einfügen.
  • Der Antrag auf Baugenehmigung von vier Wohnhäusern mit 14 Wohneinheiten, einer Tiefgarage mit 11 Stellplätzen und einer Doppelgarage der Anton Schrobenhauser Wohnbau GmbH erhielt gegen eine Stimme das gemeindliche Einvernehmen. Grundlage der Abstimmung war die Aussage der Verwaltung, dass der Antrag vollständig dem vorstehend beschlossenen Bebauungsplan Nr. 65  entspricht.
  • Der Antrag von Dr. Ernst Lindl, eine 2. Änderung des Bebaungsplanes Nr. 32 „Mitterfeld“ zu beschließen, wurde unmittelbar vor der Sitzung zurückgezogen.
  • Die Bauvoranfrage zur Erweiterung des bestehenden Frühstücksraums im Boutique Hotel Reschen an der Marienstraße 7 wurde gegen eine Stimme gebilligt. Wie hier berichtet, hatte sich der Ausschuss am 20.12.2016 mit einzelnen Punkten der vorgelegten Konzeption bereits beschäftigt und das Vorhaben insgesamt begrüßt. Lediglich im Hinblick auf die geplante grundhafte Neugestaltung der Ortsdurchfahrt und der einmündenden Straßen verblieb ein Vorbehalt. Die geplante Erweiterung sollte, so der damalige Eindruck der Ausschussmitglieder, bis unmittelbar an die Begrenzungslinie der Marienstraße reichen. Nachdem die nunmehr vorgelegte, weiter detaillierte Planung zeigt, dass die Außenwand des geplanten Kaminzimmers 0,75 Meter von der Straßenbegrenzungslinie entfernt erstellt wird, und der Verkehrsplaner der Gemeinde, Herr Benjamin Neudert, kein Problem mit der eingereichten Planung sieht – die Generalsanierung der Hauptstraße sei nicht betroffen -, votierte der Ausschuss mehrheitlich positiv den dritten Punkt der Konzeption. Damit sind alle drei Punkte befürwortet.

Unter „Mitteilungen und Anfragen, Verschiedenes“ berichtete die 2. Bürgermeisterin über ein Gespräch der Verwaltung und Prof. Burgstaller mit Herrn Anton Leitner, Bauwerber für ein Wohn- und Geschäftshaus an der Hauptstraße 56-58 sowie dem östlichen Nachbarn. Wie hier berichtet, hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 20.06.2017 den Antrag einer weiter reduzierten Planung für das Vorhaben abgelehnt, um in Gesprächen eine Einigung der beiden Grundeigentümer mit dem Ziel zu erreichen, dass auf Empfehlung des Städteplaners eine grundstücksübergreifende Lösung mit einer Bauzeile in zweiter Reihe östlich der Hauptstraße realisiert werden kann. In dem Gespräch am 26.06.2017, habe es etwas Bewegung gegeben, jedoch ließe sich daraus keine Prognose ableiten, so die Bürgermeisterin. Die Gespräche sollen fortgesetzt werden.

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