Die blauen Spülfahrzeuge hat bereits jeder in Tutzing gesehen. Zur Ermittlung des Zustands der Schmutzwasser- und Niederschlagswasserkanalisation in Tutzing wurden und werden diese mit einer Kamera untersucht. Im Vorfeld wird dazu der Kanal mittels eines Spülfahrzeuges gereinigt. Die Untersuchungen an der Hauptstraße sind abgeschlossen. Das war vordringlich im Hinblick auf die anstehende Sanierung der Hauptstraße. Aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens in der Hauptstraße und den daraus folgenden Auflagen des Landratsamtes Starnberg musste der Bereich von der Einmündung Nordbadstraße bis zur Einmündung Lindemannstraße nachts inspiziert werden.

Die Untersuchungen der Schmutzwasserkanäle für das übrige Gemeindegebiet – nunmehr tagsüber – werden noch bis zum Jahresende dauern. Dabei werden der Hauptkanal und die Anschlusskanäle bis zum ersten Schacht auf dem Grundstück untersucht.

Die Reinigung und Untersuchung der öffentlichen Niederschlagswasserkanalisation abseits der Hauptstraße wird noch ca, 14 Tage dauern; allerdings werden hier nur die Hauptkanäle im öffentlichen Bereich inspiziert, nicht dagegen die Anschlusskanäle. Nach der Bestandserfassung und Berechnung der Hydaulik kann geplant und das Regenwasserkonzept erarbeitet werden. Mit einem Entwurf des Konzepts kann nicht vor 2019 gerechnet werden.

Der Zustand der privaten Grundstücksentwässerungsanlagen (GEA) ist unbekannt und muss dringend geprüft werden. Eine langfristige Planung ist hierzu nötig, zumal die Anlagen im Vergleich zum Ringkanal oder den Ortskanälen wesentlich länger sind. Die privaten Anlagen müssen deshalb in die Bemühungen, Fremdwasser zu vermeiden, mit einbezogen werden. Daher hat der Abwasserverband Starnberger See die kostenlose Untersuchung privater Grundstücksentwässerungsanlagen (GEA-Aktion) gestartet.

Der Abwasserverband hat im Foyer des Rathauses dazu zwei Informationstafeln aufgestellt, die das Thema erläutern und den Ablauf vorstellen:

 

 

 

Quelle: Pressemitteilung des Abwasserverbands vom 12.05.2017 und Telefonat am 20.07.2017; vgl. auch hier.

 

 

 

 

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