Die gesamte Familie Thies hatte einen Antrag auf Änderung des Bebauungsplans Nr. 42 für das Gebiet „Hausensteinweg / Am Höhenberg“ gestellt. Ausgangspunkt des Antrags, der in der Sitzung des Bau- und Ortsplanungsausschusses am 21.02.2017 unter der Leitung der stellvertretenden Bürgermeisterin Elisabeth Dörrenberg (CSU) behandelt wurde, sind die bestehenden Baufenster, die zwei Einfamilienhäuser auf großen Grundstücken (< 1.200 m²) vorsehen. Den beiden Kindern soll es nun ermöglicht werden, stattdessen jeweils mit einem befreundeten Paar ein Doppelhaus zu errichten, insgesamt also vier Doppelhaushälften. Dabei werden Gebäudeausrichtung, Firstrichtung, städtebauliche Fluchten, Dachform, Zahl der Vollgeschosse, zulässige Wand und Firsthöhen gemäß Bebauungsplan und natürlich die Mindestgrundstücksgrößen für Doppelhäuser gemäß der Tutzinger Ortsbausatzung (900 m²) eingehalten. Beantragt wurde die Erhöhung der Grundfläche von 135 m² auf 160 m² für jedes Doppelhaus sowie die Veränderung und Südverschiebung der Baufenster für Wohngebäude und Nebengebäude für Garagen, Fahrräder und Müllbehälter. Die interne Erschließung soll über eine leicht verschwenkte neue Anliegerstraße im Osten der Grundstücke sichergestellt werden, auf der auch ein bestehendes Gebäude erreicht werden kann. Nach zuvor erfolgter Ortsbesichtigung wurde dem zuständigen Gemeinderat einstimmig der entsprechende Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplans empfohlen mit der Maßgabe, dass die freie Fläche im Norden des Grundstücks als Grünfläche ausgewiesen wird und die Verwaltung prüft, ob die beantragten Gebäude nicht über die westlich gelegene Privatstraße erschlossen werden können, die zu den Mehrfamilienhäusern im Westen gehört. Damit könnte die neu anzulegende Erschließungsstraße zugunsten größerer Grünflächen vermieden werden.

Zur Beurteilung des Antrags auf Befreiung von der Tutzinger Ortsbausatzung zum Neubau einer Doppelgarage als Ersatzbau einer bestehenden Doppelgarage in Traubing fand ebenfalls eine Ortsbesichtigung statt. Thema war zunächst die Stauraumregelung, die einen Abstand von 5 Metern zwischen Garage und Straßenbegrenzungslinie vorsieht. tatsächlich beträgt der Abstand nur zwischen 3,4 und 4,0 Metern. Allerdings handelt es sich bei der Straße Im Ried um eine reine Anwohnerstraße mit wenig Verkehr. Ein über die Straßenbegrenzungslinie herausragendes Fahrzeug würde den Straßenverkehr nur wenig beeinträchtigen. Weiteres Thema war das nach der Ortsbausatzung vorgegebene Satteldach für neue Garagen. Dies lässt sich nicht sinnvoll realisieren, nachdem die unmittelbar angrenzende Doppelgarage mit Pultdach des Nachbarn nicht erneuert wird. Einstimmig erteilte daher der Ausschuss für den beantragten Neubau einer Doppelgarage eine isolierte Befreiung von der Ortsbausatzung in Bezug auf (1) die Unterschreitung der notwendigen Stauraumlänge und (2) die Dachform mit der Maßgabe, dass eine angepasste, möglichst einheitliche Vorderansicht der beiden Doppelgaragen erreicht werden soll. Der Bürgermeister wurde insoweit beauftragt, dies dem Bauwerber zu vermitteln.

Unter Mitteilungen und Anfragen, Verschiedenes erkundigte ich mich nach dem Sachstand zum Bebauungsplan Nr. 78 „Ortszentrum Tutzing“, Teilbebauungsplan 4.1 Andechser Hof. Darüber hatten wir zuletzt in der Sitzung des Gemeinderats am 0.11.2016 ausführlich gesprochen. Bürgermeister Rudolf Krug (ödp) hatte auf der Bürgerversammlung am 11.01.2017 berichtet, dass hier im Februar nächste Schritte anstünden. Klaus Menzinger, Leiter Bauamt, erklärte, dass in der Gemeinderatssitzung am 07.03.2017 über den Sachstand, insbesondere über die Untersuchungsergebnisse zum Schallschutz und über die Gespräche mit den beteiligten Trägern öffentlicher Belange, berichtet werde.

  

https://www.tutzinger-liste.de/blog/09-11-mehr-oder-weniger-parkplaetze/   Andechser Hof

 

 

 

 

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