Die Verkehrssituation auf der Hauptstraße war eines der großen Themen auf dem Bürgerforum am 03.04.2017. Von vielen Bürgern wurde die Möglichkeit zur Herabstufung der Hauptstraße von einer Staatsstraße zu einer Gemeindeverbindungsstraße angeführt, um eine Verkehrsreduzierung zu erreichen. Darauf angesprochen, verneinte Herr Christian Probst vom Staatlichen Weilheim zunächst die Wahrscheinlichkeit, wurde dann aber sehr unsicher und empfahl, die Frage ganz offiziell über einen Antrag zur Herabstufung behandeln zu lassen. Dabei werde beurteilt, ob denn der sog. „Netzzusammenhang“ der Straßen dann noch gewährleistet sei. Die Presse hat entsprechend berichtet.

Die Empfehlung von Herrn Probst habe ich aufgegriffen und am 19. April 2017 beantragt, im Gemeinderat weiterführend zu behandeln:

Die Gemeinde Tutzing stellt den Antrag bei der bayerischen Staatsregierung, die Hauptstraße von der Staatsstraße zur Gemeindeverbindungsstraße herabstufen zu lassen.

Die Frage steht spätestens seit dem Bürgerforum im Raum und muss durch Bescheid verbindlich geklärt werden.

Der Antrag ist im Rathaus angekommen und wird in einer der kommenden drei Sitzungen des Gemeinderats behandelt werden. So sieht es die Geschäftsordnung der Gemeinde vor. Aus meiner Sicht wünschenswert wäre die Behandlung am 02.05.2017, die Frist dazu habe ich eingehalten. Wenn meine Ratskolleginnen und -kollegen nicht der Meinung sind, dass die Frage der Herabstufung offiziell geklärt werden muss, wird mein Antrag keine Zustimmung erfahren, die Gemeinde demzufolge den Antrag zur Herabstufung nicht stellen.

Wenn der Antrag seitens der Gemeinde mit entsprechender Mehrheit doch gestellt wird, ob wohl lt. Herrn Probst eine Ablehnung zu erwarten ist: Eine negative Antwort auf die Frage nach der möglichen Herabstufung der Hauptstraße, also warum nicht zurückgestuft werden kann, führt dann zu der neuen Fragestellung, was getan werden müsse, um auf jeden Fall eine Rückstufung zu erreichen. Daher sollte von Anbeginn die Frage so behandelt werden, dass alle Möglichkeiten zur Herabstufung im Vordergrund stehen. Parallel sollte die Gemeinde im Sinne der Wünsche ihrer Bürgerinnen und Bürger im laufenden Prozess alles daran setzen, die rechtlichen Möglichkeiten einer baulichen Geschwindigkeitsreduzierung zwischen Oskar-Schüler-Straße und Realschule voll auszuschöpfen! …und das im frühzeitigen, konstruktiven Dialog mit Planern und Behörden.

Den Antrag können Sie hier ansehen: Antrag Herabstufung Hauptstraße_19-04-2017

5 Replies to “Hauptstraße als Gemeinde(verbindungs)straße?”

  1. Das Datum der Veröffentlichung den obenstehenden Beitrags hat mit der Sitzung des Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschusses am 26.04.2017 nichts zu tun. Dort war ich auch nicht anwesend. Der Antrag an die Gemeinde datiert vom 19.04.2017, verfasst habe ich den obenstehenden Beitrag nicht unmittelbar danach sondern zeitlich verzögert nach Bestätigung aus dem Rathaus, dass mein Antrag eingegangen war. Der Antrag wurde in der Sitzung des Gemeinderats am 02.05.2017 nicht behandelt, also dann in Sitzung im Juni oder Juli. Das deckt sich mit unserer Geschäftsordnung. Sehr erstaunt war ich allerdings, dass am 26.04.2017 über die Herabstufung gesprochen wurde. Die SZ hat entsprechend berichtet.

  2. Sehr geehrte Zustimmende,
    Ihr Beitrag kommt zu spät!
    Der SZ war zu entnehmen, die Sache sei am 26.04.17 im Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschuss bereits eingehend besprochen worden und damit erledigt.
    Jetzt kann ich als ferner Beobachter der Entwicklung nur annehmen, der Gesamtgemeinderat hätte sich einer völlig neuen Idee entziehen wollen.
    Nämlich die der Behandlung des Antrages im Gesamt-Gemeinderat. Mit Nennung eines jeden Rates, der den Antrag begründet (nicht nur wie üblich aus dem Bauch heraus) ablehnt und dann mit namentlicher Abstimmung. Aufzunehmen im dann öffentlich verfügbaren Protokoll.
    Schließlich werden hier von z.T. sehr alten – natürlich verdienten und erfahrenen – Leuten in deren vermutlich letzter Mandatszeit Weichen für die Zukunft gestellt; selbst der Gemeinderat spricht von einem Horizont von fünfzig Jahren.
    HF

    1. Wenn dem so gewesen sein soll, wieso stammt der Eintrag von Herrn B-R hier dann vom 28.04, also von 2 Tagen nach der AusschußSitzung? Ich bitte Herrn Behrens-Ramberg um Stellungnahme, ob sich seine beabsichtigte Vorgehensweise schon erledigt hat und falls, aus welchen Gründen. Die Presse verfolge ich unregelmäßig, über den Blog hier werde ich aber regelmäßig durch email-Verlinkung auf dem laufenden gehalten, das funktioniert auch bei Abwesenheit from my hometown.

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      1. Sehr geehrte Frau Blume-Hedemann,
        das Datum 28. irritierte mich ebenfalls. Was aber nichts daran ändert, dass der 26. eine höchst informative Veranstaltung war.
        Ich kenne Herrn WBRs Veröffentlichungspolitik nicht, darf Ihnen aber antworten, da ich den Beitrag WBR zum Anlass nahm, auf höchst eigenartige Schieflagen hinzuweisen. Zur Sitzung des 26. gibt es übrigens nur einen einzigen nicht in die Lage direkt involvierten und damit unabhängigen Zeugen.
        Die Berichterstattung der SZ ist eindeutig auslegbar, da höchst mehrdeutig gehalten. Zudem gab die SZ nicht wieder, was tatsächlich während der Sitzung inhaltlich ablief und überaus berichterstattungswürdig war.
        Auf die von Ihnen gewünschte Antwort des WBR bin ich ebenso gespannt wie Sie.
        Gemessen am beobachteten Aufmerksamkeitsgrad aller Teilnehmer werden Sie bei Befragen der Teilnehmer feststellen, dass es mehr Meinungen zu Inhalt und Ablauf geben wird als Teilnehmer anwesend waren.
        Nach diesem Kommentar hier werden sich aber alle Teilnehmer einig sein, der den Kommentar Schreibende sei nicht in der Lage gewesen, richtig beobachten und verstehen zu können.
        Daher vielen Dank, dass Sie WBR um eine Klärung bitten.
        HF

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