…denn wenn’s ihr wohlgeht, dann geht es euch auch wohl.“ Mit diesem Zitat aus der Bibel, Jeremia, Kapital 29, Jeremias Brief an die Weggeführten in Babel, Satz 7, eröffnete Prof. Dr. Martin Burgi sein Referat „Zwischen Bürokratie und Bürgerservice: Der Wert und die Kraft der kommunalen Selbstverwaltung“.

Ich spreche an dieser Stelle davon, nachdem ich am 01.02.2019 die Tagung in der Akademie für Politische Bildung unter der Leitung ihrer Direktorin, Prof. Ursula Münch, besucht habe: Kommunen – die verkannten Zukunftsgestalter“. Viele waren gekommen, Landräte, Kreisräte, Bürgermeister, auch die 1. Bürgermeisterin von Tutzing, Marlene Greinwald, und natürlich zahlreiche Vortragende.

Prof. Burgi hat den Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Wirtschaftsverwaltungsrecht, Umwelt- und Sozialrecht an der LMU München inne und widmet sich besonders dem Kommunalrecht.

 

 

Die Kommunen decken 95% der Fläche der Bundesrepublik, in ihnen wohnen 56 Mio. Menschen. Zwar stehe leider die nachgeordnete Finanzausstattung im Vordergrund der Wahrnehmung, Ausgangspunkt sei jedoch die kommunale Selbstverwaltung als rechtliche Form einer politischen Idee. Kommunale Selbstverwaltung bedeute Demokratie von unten. Die Eigenverantwortlichkeit ist ihr wesentliches Merkmal (Bayerische Verfassung aus 1946). Die beiden tragenden Säulen sind das Demokratieprinzip – der Gemeinderat wird vom Volk gewählt – und die Grundrechte zur rechtsstaatlichen Freiheitssicherung, gerichtsfest. Inzwischen ist die kommunale Selbstverwaltung auch in der EU verankert.

Prof. Burti griff drei konkrete Gefährdungen bzw. Herausforderungen heraus, (1) die Wohnraumversorgung (die Gemeinden sollten hier ermächtigt werden, hier viel selbst zu tun), (2) Soziales und Gesundheit (Versorgung im ländlichen Raum) und (3) die Integrationspolitik. Übergreifende Gefährdungen sieht er in

  • der Überregulierung, Stichwort „Goldener Zügel“. Es ist eine Förderbürokratie aufgebaut worden, um intensiv steuern zu können. Dies drücke sich in den umfangreichen Nebenbestimmungen der Zuwendungsbescheide aus. Nach § 104 c des Grundgesetztes könne der Bund den Ländern bei der kommunalen Bildungsinfrastruktur finanziell helfen, Aber Vorsicht, die Bildung sei die „Herzkammer“. Er plädierte für höhere pauschale Zuwendungen, was natürlich von der höheren steuernden Ebene nicht gewollt sei.
  • dem Sachlichkeitsgebot. Hier bestehe die Gefahr, dass die Bürgermeister „entpolitisiert“ werden.
  • dem Aufschwung der bürgerschaftlichen Partizipation. Beispiele seien Stuttgart 21, Aktionen, die sich über die Sozialen Medien zusammenfinden. Hier können ein Wettbewerb zur kommunalen Selbstverwaltung entstehen, insbesondere ein Wettbewerb um Mitglieder/Beteiligte.

Zum Schluss der Auftrag an die Anwesenden: wenn die Kommune als Schule der Demokratie gelte, dann müsse die Kommune auch an die Schule gehen. Dies, so stellte sich in der anschließenden Diskussion heraus, werde gemacht, z.B. bereits in der 4. Klasse. Was der Lehrplan hergäbe, werde nicht immer durchgeführt, teilweise auch mangels Kenntnis der Lehrkräfte.

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