Eine gute Botschaft hatte Bürgermeister Rudolf Krug in der Sitzung des Gemeinderats am 01.03.2016 zu verkünden: ein Investor sei gefunden, der den Andechser Hof saniere und wiedereröffnen wolle!

Wie erinnerlich und hier berichtet, hatte der Gemeinderat in seiner Sitzung am 05.05.2015 die Nutzung des Andechser Hofs für Gastronomie im Hauptgebäude, also Wirtshaus, Saal und Biergarten, bekräftigt. Ebenso hatte der Gemeinderat die Möglichkeit der Wohnbebauung im westlichen Teil des Grundstücks in Aussicht gestellt.

Der anwesende kaufmännischen Leiter des Klosters, Herr Christian Rieger, führte nun aus, dass sich eine Lösung abzeichnete, denn es sei ein Kaufinteressent gefunden worden, der das Risiko der Renovierung auf sich nähme. Der ortsprägende Teil des Andechser Hofs bliebe erhalten. Das Kloster wolle hinsichtlich der Gaststätte mit dem Investor sowohl bei der Planung als auch bei der Suche nach einem geeigneten Pächter eng kooperieren. Der Name solle bestehen bleiben, das Kloster selbst möchte mit Veranstaltungen zur Belebung des Andechser Hofs beitragen.

Der Bürgermeister betonte, dass der Andechser Hof wieder zu dem werden solle, was er war. Gemeinderat und Verwaltung unterstützten das Vorhaben des Investors. Das grundsätzliche Einverständnis sei gegeben, weitere Festlegungen erfolgten im Bebauungsplanverfahren. Vorgesehen sei eine „maßvolle“ Bebauung mit einem 4- Spänner und einem 3-Spänner. Parkplätze würden in einer Tiefgarage sowie oberirdisch geschaffen. Prof. Burgstaller, der Ortsplaner der Gemeinde, erläuterte ergänzend die „Konzeptstudie“, die der Investor zur Verfügung gestellt hatte. Der westliche Anbau an den Andechser Hof soll zum größten Teil abgerissen werden (ca. 420m² Grundfläche). Dem gegenüber steht die um insgesamt 90m² größere bebaute Fläche für insgesamt 7 Reihenhäuser für Familien (ca. 510m² Grundfläche). Diese Gebäude (E+1+D) sind in Kubatur und Gestaltung dem Andechser Hof angepasst.

Der Gemeinderat hat dann einstimmig drei Beschlüsse gefasst:

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Investor einvernehmliche Gespräche zur Weiterentwicklung des Projekts zu führen.
  2. Der bestehende Teilbebauungsplan 4 wird geteilt in einen Teil 4.1, der nur die Fläche des Andechser Hofs umfasst, und einen Teil 4.2 mit der übrigen Fläche.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Investor einen städtebaulichen Vertrag zur Übernahme der Planungskosten und Realisation des gesamten Vorhabens abzuschließen.

Insgesamt besteht berechtigter Anlass zu der Hoffnung, dass der Andechser Hof wiederbelebt wird und Tutzing das Wirtshaus, einen Bürgersaal für Veranstaltungen und den Biergarten zurückerhält. Die Wohnbebauung erlaubt eine notwendige Quersubventionierung der teueren Sanierung des Andechser Hofs, die renditemäßig aus der Pacht allein nicht darzustellen wäre. Auch wenn es noch einige Zeit dauern wird: Der Leerstand könnte bald ein Ende haben!

Im weiteren Teil wurden die nachfolgeden Punkte behandelt und entschieden:

  • Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 94 im Ortszentrum Traubing, Gebiete Weilheimer Straße/Birkenstraße wurde einstimmig beschlossen; das Verfahren wird an den Bau- und Ortsplanungsaauschuss übertragen.
  • Ebenso einstimmig wurde die 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 45 „Tutzing-Nordwest – westlich der Traubinger Straße, Teilbebebauungsplan 4, zwischen Benediktenweg und Boeckelerstraße beschlossen. In Abstimmung mit dem Landratsamt wird hier eine Regelung gefunden, für bebaute Grundstücke, die eine gültige Baugenehmigung haben, Nutzungsänderungen zu genehmigen. Die Gemeinde wird mit dem Grundstückseigentümer einen städtebaulichen Vertrag zur Übernahme der Planungskosten abschließen. Das Verfahren wurde an den Bau- und Ortsplanungsausschuss übertragen.
  • Einstimmig wurde ein vorbereiteter umfangreicher Beschluss zur Bebauungsplan Nr. 53 „Gröberweg“ in der Fassung der 1. Änderung getroffen, nachdem die Antragsteller des Bauvorhabens Gröberweg 11 eine bauplanungsrechtliche Rüge erhoben hatten. Der Gemeinderat hatte dem Planungsziel folgend den Antrag auf Erhöhung der Zahl der Wohnungeinheiten je Gebäude von zwei auf drei abgelehnt. Im Vorgehen der Gemeinde liege kein Verfahrensmangel, die Rüge sei unbegründet.
  • Der Antrag auf Änderung des Bebauungsplans Nr. 52 „Klenzestraße“ wurde nach Empfehlung des Bau- und Ortplanungsausschusses vom 23.02.2016 einstimmig genehmigt: bei der Festlegung der Grünordnung werden neben Verkehrsflächen nun auch Stellplätze aufgenommen.
  • Zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 37 „Gewerbegebiet Kampberg“ wird der Satzungsbeschluss vom 18.11.2014 aufgehoben und das Thema zur weiteren Behandlung an den Bau- und Ortsplanungsausschuss übertragen. Hintergrund ist der Antrag des dort ansässigen Unternehmens, ein Gebäude für Online-Internet-Studios zu errichten. Hierzu ist ein Bebauungsplanverfahren erforderlich.
  • Frau Barbara Schärf aus Herrsching wird auf Antrag des Bündnis 90/Die Grünen in einer der kommenden Sitzungen das Handlungspapier zur energieeffizienten Bauleitplanung vorstellen. Der Gemeinderat erwartet einen kurzen und auf das Thema konzentrierten Vortrag.

 

4 Replies to “02.03.: JA zum Andechser Hof!”

  1. Problemfall Andechser Hof
    Alle freuen sich in Tutzing über die Nachricht, dass der Andechser Hof nach 4 Jahren Leerstand wieder auferweckt wird. Das neue Projekt: Erhalt von Gasthof, 10 Gästezimmer, Saal und Biergarten, umarmt von 7 Wohnhäusern. Diese natürlich nicht zur Miete – sondern Eigentum. Erfahrene Gastronomen sagen: Dieses Gasthaus würden wir nie pachten. Mit guten Gründen: 10 Zimmer sind zu wenig, um einen verpachteten Gasthof am Leben zu halten, der an der Küche wegen des großen Personalaufwandes nicht einmal die Zinsen für sein Investment verdient. Und sieben Nachbarn, die bei jedem Fest wegen Lärms die Polizei holen, geben dem Unternehmen die Kugel. Es mag für uns Tutzinger spannend sein, die Entwicklung zu verfolgen. Große Hoffnungen sollten wir nicht damit verbinden. Siehe Seehof.
    HH

    1. Ein Riesenfortschritt, Bewegung in der Sache zu sehen. Allerdings scheinen Feasibility-Studies und Rentabilitätsrechnungen noch nicht für die Öffentlichkeit bestimmt zu sein. Während der Präsentation des gut eingefädelten und überzeugend dargestellten Vorhabens schoss mir aber immer wieder durch den Hinterkopf, wieso eigentlich das vor zweieinhalb Jahren angekündigte Boutique-Hotel auf dem Seehofgelände noch nicht steht. Hat’s den Planern Hammer und Zirkel verschlagen?
      Bemüht sich Tutzing um den Ersten Preis in Sachen „Hotellerie unter erschwerten Bedingungen“?
      HF

  2. Noch ist nichts unterschrieben! Der Bürgermeister kennt den Investor, der noch nicht bekannt werden möchte, weil die Kaufverträge noch nicht unterschrieben sind. Nach notariell beglaubigtem Abschluss des Grundstückskaufvertrags mit dem Kloster wird die Identität des Käufers sicher öffentlich werden. Bis dahin kann ich warten.
    WBR

  3. Dieser Bericht und die heutigen Zeitung-Meldungen wecken Hoffnungen. Aber Fakten enthalten sie nicht. Ich halte es für die übliche Schweinerei aus dem Hause „Kloster Andechs“, dass mit verdeckten Karten gespielt wird. Unter Prior Pater Anselm hätte es das nicht gegeben. Hoffnung ohne Fakten? Nach der benediktinischen Regel ein „no go“. Oder weiß die Gemeinde, wer der Investor ist? Wenn ja: warum schämt man sich seiner?
    HH

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