Die Trägerschaft des Gymnasiums bleibt bei der Gemeinde! Gleichwohl haben sich die finanziellen Konditionen für die Gemeinde deutlich verbessert, so der Sachstandsbericht von Bürgermeister Rudolf Krug am 02.02.2016 zum Thema Kostenübernahme. 90% der Investitonen, statt vorher 50%, werden nun vom Landkreis übernommen. Das gesetzte Ziel ist mit der „Richtlinie für die Gewährung von Finanzhilfen des Landkreises Starnberg zur Förderung von Realschulen und Gymnasien“ vom 17.12.2015 erreicht worden. Wegen laufender Verhandlungen konnte dieser Punkt, der von der Tagesordnung der Sitzung vom 10.11.2015 stammt, nicht im der Sitzung am 03.12.2015 behandelt werden.

Während die Investitonen nun hoch bezuschusst werden, wird die Schulausstattung in voller Höhe vom Landkreis übernommen. Folgerichtig haben wir einen hohen Betrag zur Anschaffung von neuen PCs und Bildschirmen aus dem Haushalt herausgenommen und gar nicht erst als durchlaufenden Posten gezeigt. Damit, so meine Kollegen mit längerer Amtszeit im Gemeinderat, sei eine langjährige Diskussion mit einem guten Kompromiss abgeschlossen worden.

Neben der Verabschiedung des Haushalts 2016, der Behandlung des Bauvorhabens am Beringerweg und dem vorstehenden Sachstandsbericht zum Gymnasium waren folgende weiteren Punkte auf der Tagesordnung der Sitzung des Gemeinderats am 02.02.2016:

  • Für den Bebauungsplan Nr. 78 „Ortszentrum Tutzing“ Teilbebauungsplan 3.2 ermächtigt der Gemeinderat den Bau- und Ortsplanungsausschuss, das weitere Verfahren bis zum Satzungsbeschuss durchzuführen.
  • Die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 39 „Verla Pharm“ wurde einstimmig gebilligt. Eher eine Formalie, ging es darum, zwei unmittelbar angrenzende Grundstücke als Erweiterungsflächen dem bestehenden Bebauungsplan zuzuordnen.
  • Der Bebauungsplan Nr. 82 „Lindemannstraße/Pischetsriederstraße, Teilbereich A“ wurde zur weiteren Behandlung an den Bau- und Ortsplanungsausschuss verweisen.
  • Auch die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 53 „Gröberweg“ wird in den Bau- und Ortsplanungsausschuss verwiesen mit der Vollmacht, den vom Anwalt der Gemeinde empfohlenen Beschluss zu fassen, dass nämlich an der Vorgabe von 2 Wohneinheiten je Gebäude festgehalten werden soll.
  • Gegen drei Stimmen beschloss der Gemeinderat, den Bebauungsplan Nr. 78 „Ortszentrum Tutzing“, Teilbereich 8 in zwei Teilbebauungspläne 8.1 (Mittelschule/Grundschule/Musikschule) und 8.2 (Areal ehem. TSV-Turnhalle) aufzuteilen. Mit der Trennng solll gewährleistet werden, dass der Teil des Bebauungsplans, der die Mittelschule betrifft, schnell weitergeführt und rechtzeitig in Kraft treten kann. Dabei wird es um Abstandsflächen, Freiflächen und deren Nutzung, Brandschutz, Immissionsschutz und Denkmalschutz gehen. Der Bürgermeister betonte, dass mit der Aufteilung keine endgültigen Festlegungen getroffen werden. Der Bebauungsplan könne auch geändert werden, wenn neue Überlegungen zum ehemaligen TSV-Areal entwickelt würden, die den anderen Bebauungsplan berührten.
  • Eher eine Formsache war die einstimmige Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zum Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung einer temporären Notunterkunft, Zelt für 128 Asylbewerber, am alten Volksfestplatz an der Seestraße. Der Antrag ist temporär befristet bis zum 31.8.2016.
  • Der Antrag zum örtlichen Nahverkehrskonzept aus dem Doppelantrag der CSU-Fraktion vom 6.10.2015 hatte sich bereits in der Sitzung des Gemeinderats am 10.11.2015 erledigt. Wie hier berichtet, hatte die Verkehrsmanagerin vom Landratsamt Starnberg über ihre einjährige Untersuchung zum öffentlichen Personennahverkehr in Tutzing berichtet. Der zweite Teil des Doppelantrags war darauf gerichtet, Kosten für die Planung zum Neubau eines Bürgerhauses mit Tiefgarage auf dem Gelände der ehemaligen TSV-Turnhalle in den Haushalt 2016 einzustellen. Dieser Antrag wurde zurückgezogen nicht ohne zu betonen, dass ein Bürgerhaus ein zentrales Anliegen der CSU-Fraktion sei und planungsrechtlich erwogen werden solle.
  • Zuletzt stellte unser Ratskollege Bernd Pfitzner von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN seinen Antrag zum Einheimischenmodell in Tutzing vor: Das Modell möge (1) neben Einzel- und Doppelhäusern auch Eigentumswohnungen enthalten. Der Bürgermeister möge (2) dies bei der Auswahl von Grundstücken berücksichtigen und (3) der Fragebogen für die Interessierten sei entsprechend anzupassen. Bürgermeister Rudolf Krug sah darin eine starke Beschränkung bei Auswahl und Erwerb geeigneter Grundstücke, ein Eindruck, der etwas relativiert werden konnte. Im Ergebnis wurde über die Punkte (1) und (2) des Antrags nicht abgestimmt; sie sollen vom Grundsatz verfolgt werden. Der Punkt (3) wurde gegen eine Stimme so beschlossen.

 

 

 

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