Tutzing bewirbt sich um das Prädikat „Erholungsort“! Einstimmig beschloss der Gemeinderat in seiner Sondersitzung am 31.07.2018 unter der Leitung der 1. Bürgermeisterin Marlene Greinwald (FW), dass die Verwaltung den Prozess in Gang setzt, um das Prädikat „Erholungsort“ zu erlangen. Damit wurde dem Antrag vom 14.05.2018, den Dr. Toni Aigner und ich eingebracht haben (nicht die Fraktionen), voll entsprochen. Der Antrag geht auf die Initiative der 1. Vorsitzenden des Tutzinger Fördervereins für Tourismus, Kristina Danschacher zurück, die parallel meinen Ratskollegen und mich angesprochen hatte. Sie dankte uns in der Sitzung, dass wir ihr Anliegen befördert hätten. Ein gutes Beispiel, bei dem es nicht um Bauvorhaben geht: ein Anliegen zum Wohl der Gemeinde wird von einer Bürgerin bzw. durch eine Vereinsvorsitzende persönlich an zwei Gemeinderäte herangetragen. Die nehmen das Thema auf, bereiten es durch Gespräche vor, hier mit der gwt und dem Bernrieder Bürgermeister,  formulieren den Antrag und reichen diesen ein. Dies entspricht meiner Einstellung zur Gemeinderatsarbeit. Dazu gesondert hier.

Weitere Punkte der Sitzung:

  • Zum Bebauungsplan Nr. 78 „Ortszentrum Tutzing“, Teilbebauungsplan 7 (Seehof) stellte der gemeindliche Planer Prof. Florian Burgstaller alternative Bebauungen in der Größenordnung von 2.000 m², 2.500 m² und 3.000 m² vor. Anlass war die Einsicht im Gemeinderat, hier eigene Vorstellungen zu entwickeln und nicht auf immer neue Anträge des Grundstückseigentümers zu warten. In zahlreichen Visualisierungen konnten die Ratsmitglieder einen guten Eindruck gewinnen. Es geht um die Anbindung zum See, darum, die derzeit freie Sicht auf den See bestmöglichst zu erhalten, also See und Ort optisch nicht zu trennen und auch um das Interesse der Gemeinde, das Erdgeschoss des oder der Gebäude zu beleben. Am besten gefiel die Alterative von vier gegliederten Baukörpern im Norden des Grundstücks, leicht verschwenkt, dreigeschossig mit rd. 2.600 m² Nutzfläche. Der Blick auf den See bliebe erhalten, die Schlossstraße erscheint optisch erheblich breiter, es könnte eine neue Aufenthaltsqualität entstehen. Nachdem eine Hotelnutzung auf dem Grundstück zwar wünschenswert, aber nach den Erfahrungen nicht länger realistisch ist, könnte, dies ein Weg sein, über alternative Nutzungen nachzudenken. Entsprechend wurde die Bürgermeisterin beauftragt, Verhandlungen über die Bebauung aufzunehmen. Vorschläge einiger Räte, ein Solitärgebäude mit nur 2.000 m² Nutzfläche vorzuschlagen, erscheinen unrealistisch.
  • Einstimmig folgte der Gemeinderat dem Empfehlungsbeschluss des Bau- und Ortsplanungsausschusses vom 19.06.2018: Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 78 „Ortszentrum Tutzing“, Teilbebauungsplan 9 (Kloster und Krankenhaus) wird beschlossen, die ARGE Büscher Burgstaller mit der Ausarbeitung beauftragt, entsprechende städtebauliche Verträge sind abzuschließen und schließlich wird das Verfahren einschl. des Satzungsbeschlusses an den Bau- und Ortsplanungsausschuss übertragen. Die Fläche gehört zum Rahmenplan „vom Bahnhof zum See“, das war hier noch zu ergänzen.
  • Zum Bahnhofsareal Tutzing zwischen Bahnhof und Martelsgraben stellte der gemeindliche Planer Martin Büscher eine mögliche Entwurfsplanung vor. Die Bebauung ist kleinteiliger geplant, auch niedriger als Four Site. Die Erdgeschosse sehen gewerbliche Nutzung vor, dazu auch spezielle Formen des Wohnens, wie z.B. Wohnen auf Zeit, Schwesternwohnheim o.ä.. Der Gemeinderat nahm einstimmig den Vorschlag an, den vorlegten Rahmenplan weiter zu verfolgen. Anlass für diesen Rahmenplan ist eine Antrag auf Bebauung auf dem ehemaligen Bahngelände an der Heinrich-Vogl-Straße. Ich empfahl, übrigens zum zweiten Mal, unbedingt die Westseite des Bahnhofgeländes ebenfalls in die Rahmenplanung einzubeziehen, von der Unterführung über das Gelände mit dem Bahnwärterhaus , Behringerweg bis zu den Parkplätzen. Hier könnte im Westen ein Parkdeck entstehen, mit zwei Ebenen, ähnlich dem in Percha. In diesem Zusammenhang berichtete die 1. Bürgermeisterin von Gesprächen mit Vertretern der Bahn, die wohl am Tag zuvor (30.08.2018?) stattgefunden hatten. Die Bahn hatte dabei geäußert, dass sie weder den dritten Aufzug auf der Westseite noch ein Servicegebäude bauen wollten; letzteres wollen sie mieten, wenn es ein Investor errichtet. Kein gutes Zwischenergebnis!
  • Der Gemeinderat billigte mehrheitlich gegen eine Stimme den Bebauungsplanentwurf Nr. 84 „Ehemaliges Bahngelände an der Heinrich-Vogl-Straße in Tutzing“ in der Fassung vom 31.07.2018 mit zwei Maßgaben zur Überarbeitung: das nördliche Gebäude soll niedriger festgelegt und die Tiefgarageneinfahrt nach Süden verlegt werden. Die Verwaltung wurde beauftragt, das Auslegungsverfahren durchzuführen. Als Nutzung wird festgelegt: Sondergebiet Betreutes Wohnen. Bei 950 m² Grundfläche können in dreigeschossige Bauweise eine Nutzfläche von 2.950 m² entstehen. Die Wandhöhe wurde auf 9,5 Meter festgelegt. Es handelt sich um drei Gebäude mit Zwischenverbindungen, die allerdings niedriger sind. Die Bürgermeisterin sah in dem Entwurf ein gutes Kompromissangebot, nach § 34 BauGB wäre eine umfangreicher Bebauung möglich, was aber nicht gewollt sei.
  • Gegen zwei Stimmen wurde der vorgelegten Tektur zum Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Wohnhauses am Sprungleitenweg 4 das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Die Baugenehmigung lag bereits vor. Die Bürgermeisterin präsentierte den Kompromiss, ein Turm auf dem Gebäude wurde bereits abgelehnt, die nun gefundene Lösung, eher wie eine große Gaube, ist auf eine Firsthöhe von 10,2 Meter begrenzt.
  • Das Integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK), das am bereits 08.12.2016 beschlossen wurde, wird benötigt, um Mittel der Städtebauförderung zu erlangen. Dafür wurde das Sanierungsgebiet „Zentrum Tutzing im Verlauf der Hauptstraße vom Bahnhof bis zum See mit besonderem Hinblick auf Denkmalpflege“ definiert. Vom 19.06.2018 gibt es dazu einen mehrteiligen Empfehlungsbeschluss des Bau- und Ortsplanungsausschusses. der einstimmig im Gemeinderat gefasst wurde:
    • Der Beginn der vorbereitenden Untersuchungen im räumlich umgrenzten Bereich des Ortszentrums
    • Ortsübliche Bekanntmachung mit dem Hinweis auf Auskunftspflichten
    • Beauftragung eines Fachbüros mit Ausschreibung durch die ARGE Prof Burgstaller/Büscher (das entsprechende Leistungsbild wurde vorgestellt)
    • Ermächtigung der Bürgermeisterin, erforderliche Gutachten zu beauftragen mit der Maßgabe, dem Gemeinderat regelmäßig zu berichten
  • Einstimmig folgte der Gemeinderat dem Empfehlungsbeschluss des Bau- und Ortsplanungsausschuss vom 24.07.2018 zur Aufstellung einer Einbeziehungssatzung, so dass zwei Grundstücke in Traubing zukünftig zum baurechtlichen Innenbereich gehören werden. Es wurde das Architekturbüros Dietmar Hörner in Schongau beauftragt, ein neuer Planer, den die Gemeinde für die Ortsteile einsetzten möchte. Mit dem Bauwerber soll ein städtebaulicher Vertrag unter Berücksichtigung von SoBoN abgeschlossen werden, um Wohnraum für die Familie und Einheimische zu sichern. Schließlich wurde das Verfahrens an den Bau- und Ortsplanungsausschuss übertragen. Die Erschließung des Gebietes muss im Laufe des Verfahrens untersucht werden (Schulstraße/Weidenweg), wie überhaupt die Erweiterung des Gebietes planerisch im Auge behalten werden soll. Hier ist also das erste Beispiel für die Anwendung des Grundsatzbeschlusses der Gemeinde zur Sozialgerechten Boden-Nutzung. Die Details, insbesondere die Auswahl des Instruments zur Erreichung des Ziels, werden vertraglich festgelegt.
  • Ebenso einstimmig folgte der Gemeinderat dem Empfehlungsbeschloss des Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschusses vom 26.06.2018, einer Verlängerung des Dampferstegs zuzustimmen.  Dazu der ausführliche Beitrag zur Ausschusssitzung .
  • Zwei Maßnahmen zur Dorferneuerung in Traubing wurden einstimmig beschlossen. Dabei ging es um Bodenuntersuchungen für die große Brücke Ecke Weilheimer Straße / Tutzinger Straße sowie die Planung für einen neue Steg über den Bach.
  • Nachdem der Parkscheinautomat am Midgardhaus entfernt wurde und stattdessen entlang der Nordseite der Seestraße aufgestellt werden soll, war die Verordnung über die Erhebung von Parkgebühren neu zu fassen. Ferner wurde darin ergänzt, dass die Gültigkeit des Saisonparktickets von fünf auf sechs Monate ausgedehnt wird (Mai – Oktober).
  • Wie vom Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschuss empfohlen, fasste der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss: Der Weg im Kustermannpark wird nach der ungarischen Partnerstadt Balatonkenese als „Balatonkenese-Weg“ benannt und entsprechend beschildert.
  • Ergänzend wurde zu Beginn der Sitzung der Punkt „Beratung über die Veräußerung des Mayr-Hauses“ aus dem nichtöffentlichen Teil in den öffentlichen Teil verlegt. Angesichts der fortgeschritten Zeit wurde der Punkt nicht behandelt und auf die Sitzung im September vorgetragen. Meine Meinung: Verkaufen, denn auch der Erwerber unterliegt den Einschränkungen und Auflagen des Denkmalschutzes. Die Gemeinde kann und sollte sich verwaltungstechnisch und finanziell damit nicht weiter beschäftigen. Zur Sicherung eiens guten Verkaufpreises kann ein Bieterfahren gewählt werden.

Unter Mitteilungen, Anfragen und Verschiedenes, berichtete die Verwaltung, dass ein Bauwerber an der Heinrich-Vogl-Straße eine Ausnahme von der Veränderungssperre von Geltungsbreich des einschlägigen Bebauungsplans Nr. 84 beantragt hatte, diese aber abgelehnt wurde. Derzeit gibt es Gespräche über einen Kompromiss. Die Bürgermeisterin gab bekannt, dass am 04-09.2018 eine Sondersitzung des Bau- und Ortsplanungsausschusses angesetzt wird.

 

2 Replies to “03.08.: Erholungsort Tutzing”

  1. Die Logik der Entscheidungsfindung im Gemeinderat leuchtet mir nicht so richtig ein. Da wird auf der einen Seite beschlossen, Tutzing soll das Prädikat Erholungsort bekommen, um den Tourismus anzukurbeln. Das setzt unter anderem eine entsprechende Zahl von Übernachtungen voraus. Die wird man nur durch ein zusätzliches ansprechendes Hotel bekommen.

    Das könnte auf dem Seehofgrundstück entstehen, das ja bekanntlich von der Nutzung dafür vorgesehen ist. Statt das zu forcieren, beginnt man gleichzeitig ohne Not und unter Verschwendung von Steuergeldern Pläne zur Wohnbebauung zu erstellen, die letztlich nur zu ein paar extrem teuren Wohnungen für einige wenige führen kann.

    Warum? Die Zeit arbeitet doch für uns. Irgendwann wird der Besitzer weich. Und wer behauptet ein Hotel rechne sich nicht, der sollte das erst mal vorrechnen. Wenn sich eines rechnet, dann bei uns.

    Ungeschickter kann man nicht taktieren. Als Besitzer des Seehofes würde ich mir jetzt denken: Jetzt werden sie schon weich, kommen mir schon entgegen. Da kann ich auch noch etwas warten. Irgendwann mach‘ ich dann, was ich will.

  2. Erholungsort, Zitat Gemeinderat: Dies entspricht meiner Einstellung zur Gemeinderatsarbeit…

    Ein klares Bekenntnis zur Rolle eines Gemeinderates, der sich als Transmissionsriemen Bürger/Gemeinderat/Bürgermeisterei versteht.
    Allerdings dürfte den Gemeinderat nichts daran hindern, Bürger-unabhängig und somit eigeninitiativ so lange bestimmte Themen einzubringen, bis diese endlich dem Bürger sichtbar als geregelt vermittelt werden können. Das endlose Geschwurbel um den Bahnhof mit nahen und weiteren Riechzonen ist völlig ungelöst, die Beschilderung an den Schulen hängt fest seit dem Winter, obwohl alle Klarheiten gegeben, allerdings vom Gros des Gemeinderates wieder beseitigt. Dem Volksmund zufolge muss noch der Untergrund für die Aufstellung der Schilder geprüft werden. Für wie bescheuert wird eigentlich der (demnächst mal wieder) Wähler gehalten?
    Wo bleiben die TL-Anträge, mit denen sich der Gemeinderat zu befassen hat; es wird immer nur auf der Homepage der TL angesprochen, was zu tun wäre. In einen Antrag ist das bisher nicht gegossen worden. Hier hat die TL den Vorteil, nicht wie die Grünen immer nur abzulehnende Schaufensteranträge zu stellen. Hier können sehr konkrete Dinge angesprochen werden, die seit Monaten unbearbeitet auf der Straße (Lindemannkreuzung i.w.S.) herumliegen.
    Also TL, nun formuliert endlich mal schön! Der staunende Bürger hat’s nämlich aufgegeben, in der Verwaltung eine kontinuierliche Verfolgung aktueller Themen zu erleben. Vielleicht kommt im Herbst über aktuelle Anträge Leben in die Bude, denn nach dem Herbst beginnt allerorten sofort der Winterschlaf!
    HF

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