Gegen zwei Stimmen mehrheitlich beschlossen hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 03.07.2018 unter der Leitung der 1. Bürgermeisterin Marlene Greinwald (FW) den Grundsatzbeschluss der Gemeinde Tutzing zur Wohnbaulandentwicklung. In mehreren Sitzungen und mit Unterstützung durch Rechtsanwalt Dr. Max Reicherzer wurde der Grundsatzbeschluss entwickelt. Er aktualisiert den Beschluss des Gemeinderats vom 02.10.2010 zum „Tutzinger Modell“ und schreibt diesen fort.

Angesichts den hohen Wohndrucks, auch in Tutzing, ist die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum eine der größten innenpolitischen Herausforderungen, der wir auch in Tutzing gegenüberstehen. Auf der Basis des bereits 1976 eingeführten Begriffs der Sozialgerechten Bodennutzung (SoBoN) sind Baulandentwicklungsmodelle entstanden. Ein Grundsatzbeschluss dazu enthält zunächst das städtebauliche Ziel der Gemeinde, dafür zu sorgen, dass Grundstücke zu vergünstigten Konditionen für Wohnbebauung zur Verfügung gestellt werden. Dazu kann sich die Gemeinde verschiedener Instrumente wie Zwischenerwerbsmodelle, Modelle ohne Grundererb der Gemeinde, Erschließungsverträge und Folgekostenverträge zur Finanzierung gemeindlicher Infrastruktureinrichtungen bedienen. Wichtig: es geht nicht um eine fiskalische Abschöpfung von Planungsgewinnen, die entstehen, wenn die Gemeinde als Träger der Planungshoheit Baurecht schafft. Es geht darum, im Zusammenwirken von Gemeinde und privaten Eigentümern sowie ggf. Investoren bezahlbaren Wohnraum für breite Schichten der Bevölkerung zu schaffen. Die Maßgabe, die mit dem Ausweis von Bauland regelmäßig eintretenden Wertsteigerungen für die Allgemeinheit nutzbar zu machen, findet sich im Bundesbaugesetz und in der Verfassung des Freistaats Bayern. Auch wichtig: kein privater Eigentümer muss verkaufen! Nachdem Dr. Reicherzer durch den Beschluss führte, erklärten die Ratskolleginnen und -kollegen nach einer Fragerunde überwiegend ihre Zustimmung.

Weitere Punkte der Sitzung:

  • Die grundhafte Erneuerung der Hauptstraße war Gegengestand eines Sachstandsberichts von Verkehrsplaner Benjamin Neudert. Nachdem das Staatliche Bauamt zunächst den Bauumfang vergrößert hatte, konkret nach Norden bis zur Abzweigung der Garatshauser Straße nach Traubing, wurde das gesamte Vorhaben in zwei Abschnitte aufgeteilt. Der zweite, nördliche Abschnitt von der Waldschmidtstraße bis zur Abzweigung der Garatshauser Straße wird in die Zukunft geschoben. Der erste Abschnitt umfasst die Hauptstraße von Ortseingang im Süden bis zur Waldschmidtstraße. Die dafür präsentierte Kostenschätzung für den Anteil der Gemeinde Tutzing beläuft sich auf 2,5 Mio. Euro. Dabei sind Randbereiche enthalten, auch der Kreisel, die Straßenbeleuchtung jedoch nicht. Der Betrag versteht sich vor Abzug von Mitteln nach dem Städtebauförderungsgesetz. Die Bauarbeiten sollen im April 2019 im Süden beginnen und die Baujahre 2019, 2020 und ein Teil von 2021 umfassen. Es handelt sich hier um eine Muss-Investition, keine Kann-Investition. Diese Neugestaltung, gültig für die nächsten 40-50 Jahre, muss erfolgen und zwar g’scheit, so meine Anmerkung in der Sitzung. In der mittelfristigen Finanzplanung sind dafür dreimal 500.000 Euro (nach Zuschüssen) eingestellt worden, für die Erneuerung der gemeindlichen Wasserleitungen in der Hauptstraße dreimal 600.000 Euro.
  • Der beantragten 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 42 für das Gebiet „Hausensteinweg / Am Höhenberg“ wurde nicht zugestimmt. Der Grundstückseigentümer hatte beantragt, eine ausgewiesene Grünfläche mit zwei Häusern zu bebauen. Der Gemeinderat sieht hier keine Veranlassung zur Verdichtung. Die in der Begründung des Bebauungsplans im Jahr 1996 formulierten Ziele, „die ausgedehnten Waldbestände am östlichen Ortsrand von Tutzing gegen den Baudruck zu schützen und den bestehenden harmonischen Übergang der bebauten Bereiche in die freie Natur langfristig zu sichern“ kann auch heute – und Stand heute – zugestimmt werden.
  • Dem Antrag der Schlosshotel Tutzing GmbH, auf Einleitung eines Verfahren zur Aufstellung eines vorhabensbezogenen Bebauungsplans für das Seehofgelände wurde einstimmig abgelehnt. Nach einigen Verzögerungen wünschte der Bauwerber eine formelle Entscheidung über seinen Antrag vom 08.12.2017. Gegenstand dieses Antrags war die Realisierung eines Gebäudes mit 36 Wohnungen, insgesamt 3.700 m² Geschossfläche. Obwohl es nur um diesen Antrag ging, geriet der Rat in eine umfassende Diskussion. Zur allgemeinen Verwunderung war der Input, den ein Eigentümervertreter auf der Klausurtagung des Gemeinderats am 21.04.2018 erhalten hatte, nicht in den Antrag eingeflossen. Die Meinungen reichten von der Bewahrung der Hotelnutzung bis zur notwendigen Einsicht in die Realität, dass auf dem Seehofgelände kein Hotel zu realisieren sein wird. Weitere Vorschläge waren eine reduzierte Wohnbebauung mit Verschiebung des Gebäudes nach Norden oder ein Mix auf 50% Hotelnutzung und 50% Wohnen. Ich könnte mir auch vorstellen, ein Grundstück in Tutzing zu suchen und es dem Eigentümer zum Tausch anzubieten, damit ein geplantes Hotel verwirklicht werden kann, während das Seehofgelände bei der Gemeinde verbleibt. Die Bürgermeisterin möchte nun  das Thema in der Sondersitzung des Gemeinderats am 31.07.2018 erneut öffentlich diskutieren. Dabei sollen auch eigene Ideen des Gemeinderats aufgezeigt werden und Signale an den Bauwerber gesendet werden, was seitens der Gemeinde gewollt sei. Auch werden zu diesem Zeitpunkt seitens der Ortsplaner Ausarbeitungen zur alternativen Wohnbebauung in geringerem Umfang vorliegen.
  • Für den Bebauungsplan Nr. 92 „Gröschlstraße Südost“ hatte der Amtsvorgänger der jetzigen Bürgermeisterin zwar eilbedürftig die Aufstellung entschieden; nachzuholen war jetzt die Beauftragung der ARGE Büscher/Prof. Burgstaller mit der Ausarbeitung und die Übertragung des gesamten Bebauungsplanverfahrens einschließlich des Satzungsbeschlusses an den Bau- und Ortsplanungsausschuss. Einstimmiger Beschluss.
  • Nach Vortrag von Ratskollege Dr. Ernst Lindl über die Prüfung der Jahresrechnung 2016 wurde diese festgestellt und dem 1. Bürgermeister Entlastung erteilt. Die überplanmäßigen Ausgaben wurden genehmigt. Der Prüfungsbericht erhält trotz der bescheinigten insgesamt guten Arbeit der Verwaltung zahlreiche Feststellungen, denen nun nachzugehen ist. Darüber hinaus muss die Verwaltung hinsichtlich der Feststellungen aus dem Prüfungsbericht 2015 einige Punkte nacharbeiten. Dies werden wir im Haupt-, Finanz- und Werkausschuss nachhalten.
  • Die Verwaltung berichtete, dass der derzeit bestehende Stromkonzessionsvertrag zwischen der Bayernwerk AG und der Gemeinde Tutzing endet mit Ablauf des 22.10.2020. Der Gemeinderat beauftragte die 1. Büergermeisterin dies im Bundesanzeiger zu veröffentlichen. Damit erhalten die an einer Netzübernahme interessierten Unternehmen die Möglichkeit, ihr Interesse an der Netzübernahme zu bekunden.

One Reply to “04.07.: Bezahlbarer Wohnraum!”

  1. https://www.infosperber.ch/Artikel/Umwelt/US-Burgerin-geigt-Scott-Pruitt-die-Meinung

    Endlich mal eine gute Nachricht aus USA. Wäre doch ein Vorbild für Tutzing! Man stelle sich vor, ein normaler Bürger stellt sich (am besten in zufälliger Gegenwart der Presse) vor einen Vertreter des Gespanns Seehofer, Dobrindt, Söder und sagt dem, wie sehr die doch die Belange in Sachen Umweltschutz, Verkehrsträgerpolitik und Wohnungsbaupolitik schleifen lassen.
    Bei uns geht ja nicht einmal jemand zur Bahn und erzählt denen die Story vom Wertverfall der ET-Wohnungen am Bahnhofsareal wegen des am Bahnhof zu besichtigenden Substanzverlustes. Hier werden über die Bahn und deren Wurschtigkeit Werte vernichtet. Zugleich freut sich Tutzing über irgendwann entstehende Wohnungen. Thema seit ewig bekannt.
    HF

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