Ein Leucht-Turm für Tutzing könnte er werden, der geplante vierstöckige Glasturm an dem Gebäude an der Ecke Bahnhofstraße/Bräuhausstraße. Der vorherige Eigentümer hatte das Grundstück im Februar 2018 an das IT-Unternehmen Lobster verkauft. Der neue Eigentümer hat umgeplant und zwei Anträge zur 4. Änderung des Baubauungsplans Nr. 74 „Bahnhofstraße/Bräuhausstraße“ gestellt. Diese Änderung wurde in der Sitzung des Gemeinderats unter der Leitung der 1. Bürgermeisterin Marlene Greinwald (FW) einstimmig genehmigt. Dazu wird das Büro Reinhart & Partner Architekten, München, mit der Ausarbeitung des Planentwurfs beauftragt. Die Verwaltung wurde beauftragt, mit dem Antragsteller einen städtebaulichen Vertrag zur Übernahme der Planungskosten abzuschließen. Das Bebauungsplanverfahren wurde an den Bau- und Ortsplanungsausschuss übertragen. Soweit zum – guten – Ergebnis. In einer Besprechung mit den Fraktionsvorsitzenden am 18.09.2018 hatte der geschäftsführende Gesellschafter Dr. Martin Fischer sein Unternehmen vorgestellt und der Planer, Jochen Twiehaus, Tutzing, das geplante Gebäude erläutert. Insofern waren die Mitglieder des Gemeinderats direkt oder indirekt vorbereitet. In der Sitzung stellte Prof. Burgstaller die Pläne noch einmal vor, insbesondere die beiden Anträge: (1) Ausweitung des Untergeschosses nach Westen für die umgeplante Tiefgarage sowie Technikräume und (2) die Erhöhung des Gebäudes um insgesamt 2,4 Meter, davon 1,0 Meter für das Erdgeschoss und je 0,35 Meter für die vier Geschosse. Begründung für den zweiten Antrag war die architektonische Wirkung des Erdgeschosses sowie wie erforderlichen Mindesthöhen von 3,0 Metern in den Bürogeschossen. Die Argumente überzeugten, Prof. Burgstaller bezeichnete das Gebäude – auch mit Seitenblick auf das FourSite – als „Gewinn“, da könne man zustimmen. Vgl. auch den Beitrag unter der Rubrik „ORTSENTWICKLUNG“.

Weitere Punkte der Sitzung:

  • Aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 11.09.2018 wurde bekanntgeben, dass die Maibäume in Unterzeismering, Monatshausen und Traubing nicht standsicher sind um umgeschnitten werden müssen. Der Maibaum in Tutzing müsse gekürzt werden. Dies habe ein eigener Sachverständiger für die Begutachtung von Maibäumen festgestellt. Die Bürgermeisterin wird mit den Ortsteilen klären, wann die jeweils neuen Bäume aufgestellt werden.
  • Martin Büscher von der ARGE Prof. Burgstaller/Büscher gab einen Sachstandsbericht zu den laufenden Bebaungsplanverfahren. In der Sitzung des Gemeinderats am 08.05.2018 war beschlossen worden, dass der Gemeinderat quartalsweise von Verwaltung und gemeindlichen Planern informelle Sachstandsberichte zu Bauleitplanungen und Rahmenplänen für die städtebauliche Entwicklung von Tutzing erhält. Nachdem dies in der Sitzung am 11.09.2018 noch nicht möglich war, startete nun diese Informationsreihe, zunächst mit einer Einführung in die Grundzüge der Bauleitplanung. Die Gemeinderäte erhalten den gerafft gehaltenen Vortrag als PDF-Datei. Hervorzuheben ist, dass Bebauungspläne, die Art und Maß der Nutzung von Grundstücken regeln, zunehmend komplexer werden, kaum mehr Soll-Vorschriften existieren sondern bindende Festlegungen getroffen werden müssen. Der Gemeinderat, so die Empfehlung der ARGE, sollte immer überlegen, ob der Bebauungsplan das richtige Instrument ist, die Bebauung zu steuern. Abschließend wurde seitens der Planer die Bitte geäußert, in die Bebauungsplanverfahren möglichst frühzeitig eingebunden zu werden. Übrigens: die Nummerierung der Bebauungspläne ist inzwischen bei 98 angekommen.
  • Mehrheitlich gegen eine Stimme wurde festgestellt, dass die Gemeinde Tutzing keine Bedenken und Anregungen zur 5. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Pähl vorzubringen hat. Die Gemeinde Tutzing war als Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt worden; relevante Punkte, welche die Gemeinde Tutzing betreffen können, werden allerdings im Bebauungsplanverfahren konkret dargestellt. Der Gemeinderat hatte sich mit dem Bebauungsplan bereits am 11.09.2018 befasst. Konkret geht es um den Bebauungsplan “Gut Kerschlach”. Das Gebiet ist für die Wasserversorgung von Tutzing relevant.
  • Einstimmig wurde die Bürgermeisterin beauftragt, den Strombedarf der Gemeinde Tutzing für die Zeit ab dem 01.01.2010 (für ca. 3-5 Jahre) auszuschreiben bzw. ausschreiben zu lassen. Die Ausschreibung soll in Kooperation mit anderen Kommunen erfolgen (Bündelausschreibung) und auf qualifizierten Ökostrom, elektrische Energie aus erneuerbare Energien, gerichtet sein.
  • Der Tagesordnungspunkt „Trägerschaft des Gymnasiums Tutzing“ wurde von der Tagesordnung abgesetzt. Die Bürgermeisterin betonte noch einmal, die Abgabe sei hinsichtlich der Finanz- und Verwaltungskapazität der Gemeinde ohne Alternative. Vertreter der CSU sehen Meinungsunterschiede zur Verwaltung und Unwägbarkeiten durch die Presseberichterstattung. Daher regten sie eine Sondersitzung unter Teilnahme des Landrats an. Diese Einladung lehnte die Bürgermeisterin als verfrüht ab. Ich selbst bin klar für die Abgabe des Gymnasiums an den Landkreis.
  • Nach kurzer Diskussion folgte der Gemeinderat einstimmig der Empfehlung des Umwelt,- Energie- und Verkehrsausschusses, dem Klimapakt des Landkreises Starnberg beizutreten. Hierbei handelt es sich um eine Initiative zur Förderung der Umsetzung des Energiewendebeschlusses. Die Gemeinde hat auch ohne Mitgliedschaft in der Vergangenheit bereits etliche Maßnahmen aus dem Katalog umgesetzt (z.B. Installation von PV-Anlagen auf gemeindlichen Gebäuden). Weitere Maßnahmen sind geplant. Nunmehr sind alle Gemeinden des Landkreises bis auf Berg Mitglied im Klimapakt.

Unter Mitteilungen und Anfragen, Verschiedenes kam die Bürgermeisterin mit einer saftigen Beschwerde, die sie engagiert vortrug: Im Rahmen der Überprüfung des Landratsamts Starnberg hinsichtlich der kindbezogenen Förderung nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) für die Jahre 2012 bis 2016 hat die Gemeinde einen Bescheid über die Gesamtförderkürzung von insgesamt rd. 100.000 Euro erhalten! Dagegen wurde bereits Widerspruch eingelegt. Dabei geht es um den Kinderhort  im Kinderhaus St. Joseph. Im weiteren Vorgehen muss die Gemeinde nun einen Rücknahmebescheid gegenüber dem Katholischen Pfarramt erlassen. Vgl. dazu den Beitrag unter der Rubrik TUTZING SOZIAL.

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