Nicht behandelt wurde in der Sitzung des Gemeinderats mein Antrag vom 19.11.2015 zur Sanierung der Hauptstraße ab 2017. Gerade erst aus dem wohlverdienten Urlaub zurück, war Bürgermeister Rudolf Krug überrascht, als ich nach den Ehrungen zu Beginn des Arbeitsteils der Sitzung um 19:30 Uhr Fragen zur Tagesordnung stellte. Ich vermisste zwei Punkte, nämlich

  1. meinen Antrag. Erst einmal war ich enttäuscht, dass der Bürgermeister nicht von sich aus auf meinen fristgerecht eingereichten Antrag zu sprechen kam.  Er verwies ich auf eine der nächsten Sitzungen. § 23 Abs. 1 unserer Geschäftsordnung ist da recht präzise: der Antrag wäre „möglichst“ auf die Tagesordnung zu setzen gewesen. Soweit nicht möglich, ist er in jedem Fall innerhalb der nächsten drei Monate auf die Tagesordnung zu setzen. Der Bürgermeister erklärte dann noch sinngemäß, jeder Gemeinderat könne Anträge stellen, die nicht immer sofort behandelt werden könnten. Dazu sei Thema Sanierung der Hauptstraße bekannt, von ihm oft erwähnt und bei ihm „in guten Händen“. Nun ja, ich sehe hier die Notwendigkeit eines strukturierten Vorgehens.Noch einmal mein Antrag in Kurzform: (1) Start eines Prozesses, (2) Beauftragung eines Verkehrsplaners, (3) Gründung eines Arbeitskreises und (4) Einplanung der notwendigen Finanzmittel. Derzeit wird seitens der Verwaltung der Haushalt 2016 erstellt, der im Januar beraten werden wird. Meine Absicht war, dass die Planungskosten im Entwurf des Haushalts bereits enthalten sind und ich sie nicht „nachmelden“ muss.
  2. Tagesordnungspunkt Gymnasium. Wie bekannt,  hatte der Bürgermeister in der Sitzung am 10.11.2015 einen Vorentwurf der „Richtlinien für die Gewährung von Finanzhilfen des Landkreises Starnberg zur Förderung von Realschulen und Gymnasien“ vorgelegt, der aber noch nicht vom Kreistag abgesegnet war (vgl. mein Beitrag vom 13.11.2015: Gymnasium bleibt). Bei allem möglichen Fortschritt in der Sache war das eine sehr kurzfristige Information, so dass der Punkt auf die Sitzung am 3.12.2015 vertagt wurde – so auch protokolliert. Anregungen waren, den Entwurf dahingehend zu überprüfen, ob auch Sanierungen erfasst sind und wer über den Beginn von Sanierungsmaßnahmen entscheidet. Ich selbst bat um eine Vorher/Nachher-Rechnung, um den Vorteil der vorgeschlagenen Regelung (bei der das Gymnasium in der Trägerschaft der Gemeinde verbleibt) gegenüber dem Ist-Zustand erkennen zu können (nicht exakt protokolliert).
    Es gibt einen weiteren Grund, über das Thema zu sprechen: wie denken Starnberg und Gauting darüber? Jede Gemeinde/Stadt wird doch prüfen, ob die durch den Landkreis dann gewährten Finanzmittel für Investitionen, Schulausstattung und Betriebskosten mittelfristig größer oder kleiner sind als die zu erwartende Erhöhung der Kreisumlage. Wenn also Starnberg z.B. nicht mitmacht, weil es dort keinen Investitionsstau gibt… Darüber müssen wir sprechen.

Ich werde bei der nächsten Sitzung am 14.1.2016 nachfassen.

 

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