Einstimmig wurde der kommunale Zuschuss zur Volkshochschule Starnberger See e.V. erhöht! So geschehen in der Sitzung des Gemeinderats am 03.12.2019 unter der Leitung der 1. Bürgermeisterin Marlene Greinwald /FW). Die VHS ist ein Zweckverbund, Tutzing eine der Trägergemeinden. Zum Antrag auf Erhöhung des Zuschusses von 3 auf 4 Euro pro Kopf – nach 11 Jahren – hatte die VHS-Leiterin Christine Loibl einen Antrag formuliert und mit einer Präsentation der Zahlen unterlegt. Daraus ging hervor, dass die Teilnehmerzahlen gestiegen sind und mit der Programmausweitung natürlich auch die Personalkosten. Der entsprechende Änderungsvertrag mit Wirkung ab 01.01.2020, so mein Hinweis, kann erst nach den Haushaltsberatungen abgeschlossen werden.

Weitere Punkte der Sitzung:

  • Um die Mitarbeiter der Verwaltung besser zu bezahlen und damit als Arbeitgeber attraktiver zu werden, wird die Großraum München-Zulage für Tutzing übernommen. Der Kommunale Arbeitgeberverband (KAV) hat dem örtlichen Tarifvertrag, den die Landeshauptstadt mit der Gewerkschaft abgeschlossen hat, zugestimmt und die Mitglieder gleichzeitig ermächtigt, die entsprechende Zulage bis zur definierte Höhe zu zahlen. Das sind, je nach Entgeltgruppe, 270 bzw. 135 Euro, für Auszubildende 140 Euro und für Anspruchsberechtigte 50 Euro im Monat als Kinderzuschlag. Die bisher gezahlte Ballungsraumzulage wird gestrichen, ebenso die Schmutzzulage. Über eine Erschwerniszulage wird später entschieden. Natürlich steht diese Regelung wie üblich unter dem Widerrufsvorbehalt des Arbeitgebers, wenn sich der Tarifvertrag ändert. Im Ergebnis erhöhen sich die Personalkosten um ca. 132.000 Euro pro Jahr, eine dauerhafte Belastung, die im Haushalt berücksichtigt werden muss.
  • Einstimmig folgte der Gemeinderat der Empfehlung des Bau- und Ortsplanungsausschuss und erließ eine Stellplatzsatzung für den Betrieb der Gaststätte im sog. „Midgardhaus“. Die Satzung für den Nachweis, die Herstellung und die Ablösung von Kraftfahrzeug- und Fahrradabstellplätzen für die gastronomischen Betriebe in der Gemeinde Tutzing wurde für das Gemeindegebiet insgesamt ausgearbeitet und nun für Teil 1 „Midgardhaus beschlossen. Je 20 m² Nettogastfläche sind ein Kfz-Stellplatz und ein Fahrradabstellplatz nachzuweisen. Damit und auch bei den Ablösebeträgen von 10.000 Euro und 1.000 je Kfz- bzw. Fahrradabstellplätze hatte sich der Ausschuss an den Gepflogenheiten in anderen Gemeinden orientiert. Wichtig ist natürlich der Bestandsschutz für bestehende gastronomische Betriebe; hier besteht kein Grund zur Sorge.
  • Dem Antrag auf Änderung des Bebauungsplans Nr. 45, „Tutzing Nordwest, westlich der Traubinger Straße“, Teilbebauungspläne 2 und 3 wurde zugestimmt. Der Gemeinderat folgte damit dem Empfehlungsbeschluss des Bau- und Ortsplanungsausschusses vom 19.11.2019. Hintergrund ist die Ertüchtigung eines vorhandenen Waldwegs auf Privatgrund, damit das Grundstück vom Benediktenweg her erschlossen werden kann.
  • Die 2. Änderung des Bebauungslans Nr. 34 „zwischen Seestraße und Johannishügel“ wurde einstimmig beschlossen. Für den Ausbau der Hauptstraße müssen Ablageflächen für das Aushubmaterial ausgewiesen werden. Die Lagerung des Aushubmaterials findet nur temporär statt. Um dies rechtlich abzusichern, ist die Änderung des Bebauungsplans erforderlich. Beauftragt wurde das Architekturbüro Hörner in Schongau. Gleichzeitig wurde das Verfahren einschließlich Satzungsbeschluss an den Bau- und Ortsplanungsausschuss übertragen.
  • Dem Antrag (der Gemeinde Tutzing) auf Baugenehmigung zur Sanierung der Mittelschule in der Greinwaldstraße wurde einstimmig das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Hier müssen wir formal im Baugenehmigungsverfahren weiterkommen, denn der Beschluss bedeutet nicht die Realisierung! Trotzdem drängt die Zeit, damit endlich mit der Sanierung begonnen werden kann. Im nächsten Schritte entscheidet das Landratsamt. Dafür muss erst ein Finanzierungskonzept ausgearbeitet werden, auf das die Mitglieder des Gemeinderats warten, wie ein Ratskollege kritisch anmerkte.

Unter Mitteilungen und Anfragen, Verschiedenes informierte die Bürgermeisterin Vollsperrung der Oskar-Schüler-Straße auf Höhe Hs.-Nr. 9 in der Zeit von 09.12.2019 bis 16.12.2019. Grund sind notwendige Kanalbauarbeiten. Die Umleitung erfolgt über die Kirchenstraße – Bahnhofstraße – Hauptstraße und umgekehrt.  Die Beschilderung der veränderten Parkmöglichkeiten an der Bräuhausstraße ließe noch auf sich warten, erst müsse die verkehrsrechtliche Anordnung erfolgen, dann könnten die Schilder bestellt und anschließend montiert werden.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert