Auftakt zur Sitzung des Gemeinderats am 04.12.2018 unter der Leitung der 1. Bürgermeisterin Marlene Greinwald (FW) war die Verleihung des Wilhelm Hausenstein Kulturpreises der Gemeinde Tutzing 2018 an Helene von Rechenberg. Der Verleihung ging ein kleines Orgelkonzert in der Kirche St. Joseph voraus, in der bei Kerzenschein drei Stücke dargeboten wurden. Nach der Eingangsrede der 1. Bürgermeisterin folgte die Laudation des Musikprofessors Klemens Schnorr, der die Preisträgerin ausgebildet hatte. Die sehr offen und charmant vorgetragenen Dankesworte gaben einen Einblick in das Leben und die musikalische Prägung von Helene von Rechenberg. Den folgenden Empfang kürzten die Ratsmitglieder wegen der regulären Sitzung des Gemeinderats ab.

Die Punkte der Sitzung waren:

  • Einstimmig beschloss der Gemeinderat die 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 74 „Bahnhofstraße/Bräuhausstraße. Das Verfahren wird an den Bau- und Ortsplanungsausschuss übertragen, die Verwaltung wird mit dem Grundstückseigentümer BAT (business Area Tutzing, Entwickler ehret+klein) einen städtebaulichen Vertrag zur Übernahme der Planungskosten abschließen. Mit der Ausarbeitung des Bebauungsplanentwurfs wird das Büro Reinhart Architekten, München, beauftragt. Dem vorausgegangen war eine Besprechung der Bürgermeisterin, der Fraktionsvorsitzenden mit Prof. Burgstaller und dem Grundstückseigentümer sowie dem Vertreter des Krankenhauses als dem östlichen Nachbarn. Kern der Planung ist eine gemeinsame Zufahrt zur besseren Erschließung, insbesondere einer Zufahrt zur Tiefgarage im Nordosten des Grundstücks (derzeit Aurigon-Gebäude). Ein Fußweg soll von der Bahnhofstraße an der Grundstücksgrenze entlang bis zum Gröberweg reichen. Herausfordernd wird die Gestaltung der Höhensituation, weil das Gelände zum See deutlich abfällt; Fußwege werden in Serpentinen verlaufen müssen. Ich hatte in der Sitzung an die Durchwegung „vom Bahnhof zum See“, wie ursprünglich gedacht, erinnert, dies müsse im Bebauungsplan konkretisiert werden. Dass hier nicht frei über den Park des Krankenhauses verfügt werden kann, versteht sich von selbst. Gleichwohl hatten wir uns diese Durchwegung in Richtung Hallbergerallee und weiter über die Hauptstraße bis zum Dampfersteg vorgenommen.
  • Ebenso einstimmig wurde der Bebauungsplanentwurf Nr. 98 – Teilbebauungsplan 1 – samt Begründung in der Fassung vom 04.12.2018 gebilligt und die Verwaltung beauftragt, das Auslegungsverfahren durchzuführen. Hier geht es um das Artemed-Krankenhausgelände, also das östlich benachbarte Gelände zum Bebauungsplan Nr. 74. Das Krankenhaus will zügig die Dialyse neu im Süden des Grundstücks bauen und die Erweiterung im Westen, direkt an die Grenze des Grundstücks der Business Area Tutzing (BAT). Gegenstand der Erweiterung ist die zeitgemäße Notaufnahme, eine neue Zufahrt auch für Rettungsfahrzeuge, eine neue Intensivstation darüber sowie die mögliche Erweiterung der Station durch spätere Aufstockung. Beide Bebauungsplanverfahren sollen nun parallel und abgestimmt weiterbetrieben werden – nicht wenig komplex, aber lohnend. In die Freiflächengestaltung wird die neue Landschaftsplanerin Monika Treiber einbezogen werden.
  • Mehrheitlich hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 04.12.2018 unter der Leitung der 1. Bürgermeisterin Marlene Greinwald (FW) eine neue Verordnung über öffentliche Anschläge in der Gemeinde Tutzing erlassen. Die gegenwärtige Verordnung aus 1999 läuft im Januar aus. Gemeint sind Anschläge auf den im Gemeindegebiet verteilten Anschlagtafeln, also nicht die besonderen temporären Tafeln für die Wahlwerbung oder ortsfeste Werbeanlagen. Dem Vorschlag eines Ratskollegen, das Format auf DIN A 3 (statt DIN A 2) zu begrenzen konnte ich mich anschließen, damit sauber plakatiert wird und die Tafeln aufgeräumt sind. Störend sind die Riesenplakate der Mineralientage o.ä.. Aber nachdem Tutzinger Veranstaltern der Vorrang vor den auswärtigen eingeräumt wird, kann ich auch mit DIN A 3 leben. Überdies haben einige Tafeln bereits Paten gefunden, die für ein ordentliches Aussehen sorgen.
  • Als Folge der neuen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) beschloss der Gemeinderat einstimmig die vorgelegte Richtlinie über die Datennutzung durch die Erste Bürgermeisterin der Gemeinde Tutzing und ihre Stellvertreter. Dies war notwendig geworden, weil die Datenerhebung für die Gratulation durch die Erste Bürgermeisterin und ihre Stellvertreter zu Geburtstagen, Jubiläen etc. nicht mehr zulässig ist. Erst durch die Richtlinie wird die Rechtsgrundlage zur Erhebung und Verarbeitung der hierfür notwendigen Daten geschaffen. Wie mühsam!

Unter Mitteilung und Anfragen, Verschiedenes erkundigte ich mich nach dem Beschluss des Gemeinderats vom 31.07.2018 , die Verwaltung möge den Prozess in Gang setzen, um das Prädikat “Erholungsort” zu erlangen. Dieser Beschluss geht auf einen Antrag meines Ratskollegen Dr. Toni Aigner und mir zurück. Es bedürfe nun einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters in der Verwaltung, die/der sich zunächst um die vollständige Erfassung der Übernachtungszahlen kümmert. Hier sei noch nichts geschehen, so die Bürgermeisterin, sie werde sich darum kümmern und berichten. Ratskollege Marin Pulfer berichtete vom geplanten Volksbegehren der ödp „Rettet die Bienen“. Das werde, so erklärte Geschäftsleiter Marcus Grätz, streng nach den Vorgaben ablaufen, einschl. der Öffnungszeiten des Rathauses für die Eintragung in Unterschriftslisten.

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