Mit der Tagespflege im Quinthaus befasste sich der Gemeinderat wiederholt in seiner Sitzung am 6. Oktober 2015. Hier ist eine Änderung des relevanten Bebaungsplans Nr. 45 „Tutzing Nordwest – westlich der Traubinger Straße“, Teilbebauungsplan 4 „Zwischen Benediktenweg und Boeckelerstraße“ erforderlich. Immer wieder glitt die Diskussion ins – bereits beschlossene – Grundsätzliche ab, daher folgende Feststellungen:

  • Die Gemeinde kann froh sein, dass ein Investor – die Kath. Kirche – und ein Betreiber – die Ambulante Krankenpflege Tutzing – für eine Tagespflege mit einer Kapazität von 16 Gästen bereitstehen. Die Bereitstellung von Tagespflegeplätzen wird schon heute als eine Aufgabe der kommunalen Daseinsfürsorge angesehen.
  • Der Bürgermeister hat mit dem Bauwerber im Vorfeld in mehreren Runden einen Kompromiss zu den Flächen für Tagespflege und Wohnungen erarbeitet, der ein Nachgeben von beiden Seiten enthält. Diese Lösung hat der Gemeinderat abgesegnet.
  • Die Festsetzung der Tagespflege im Erdgeschoss des Hauptgebäudes wird abgesichert, ebenso die Größenverhältnisse des Gebäudes, um hier keine Präzedenz zu schaffen. Eine Ortsbesichtigung hatte stattgefunden.
  • Das Landsratsamt hat der Verwaltung Hausaufgaben aufgegeben, die in einen neuen Satzungsbeschluss münden, der in der nächsten Gemeinderatssitzung am 10.11.2015 gefasst werden kann. Neben den genannten Festlegungen gehören dazu, dass die bisherige Festetzung Sondergebiet in Allgemeines Wohngebiet geändert, die zulässige Widerkehr auf der Nordostseite in den zulässigen Maßen festgelegt und ein Hinweis auf die erhaltenswerte Hängebuche aufgenommen wird.

Die Vorgaben des Landratsamts wird die Verwaltung einarbeiten. Im Ergebnis haben wir mehrheitlich den Bebauungsplanentwurf in der Fassung vom 6. Oktober 2015 gebilligt und beantragt, die verkürzte Auslegung durchzuführen.

Zum Neubau des Kindergartens an der Traubinger Straße konnten Bürgermeister Krug und der Architekt Kruppa berichten, dass der Bau im Plan sein. Leichte Überschreitungen der Fläche und der Kubatur seien der Haustechnik sowie der umfangreichen Dämmung geschuldet. Mit der Fertigstellung wird bis zum Jahresende gerechnet. Herr Krug betonte, dann zahlreiche Baukontrollen durch die Verwaltung sowie einen Beauftragten erfolgt seien.

Fast 25 Minuten haben wir im Gemeinderat über die Einbahnregelung in der Bräuhausstraße diskutiert! Absolut mühsam und ein Zeitdiebstahl bei den Kollegen, wenn Gleiches mit anderen Worten wiederholt wird. Ein nach den ersten Wortmeldungen gestellter Geschäftsordnungsantrag meines Ausschusskollegen Dr. Kirchner, nunmehr abzustimmen, wurde glatt gegen drei Stimmen abgelehnt. Ergebnis: Die derzeitige Regelung der Einbahnstraße mit Öffnung von der Bahnhofstraße bis zum Betreuten Wohnen bleibt zunächst bestehen. Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt, die entsprechenden Mittel für die Planung der Sanierung der Bräuhausstraße inklusive Verkehrsregelungen in den Haushalt 2016 einzustellen und einen Verkehrsplaner zu beauftragen.

Von der Tagesordnung genommen haben wir die Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2013. Richtig gelesen: 2013! Den Prüfungsbericht hatten wir als Tischvorlage erst unmittelbar vor der Sitzung erhalten und keine Gelegenheit, diesen zu lesen. So geht es einfach nicht. Das Thema wird in die Tagesordnung der Sitzung am 10.11.2015 aufgenommen.

 

 

 

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