Für das Gymnasium sprach sich der Gemeinderat in seiner Sitzung am 06.11.2018 unter der Leitung der 1. Bürgermeisterin Marlene Greinwald (FW) aus! Das Gymnasium ist zusammen mit der Grund- und Mittelschule und der Realschule Teil der exzellenten Bildungslandschaft Tutzings. Grundsätzlich sieht das Gesetz vor, dass die Gymnasien vom Landkreis betrieben werden. Historisch gewachsen liegen die Gymnasien in Starnberg, Gauting und Tutzing aber in der Trägerschaft der jeweiligen Gemeinde. Über alle Jahre hat die Gemeinde Tutzing das Gymnasium nicht nur erhalten und für den laufenden Betrieb gesorgt (mit jährlichem Defizit im Durchschnitt der Jahre) sondern auch deutlich erweitert. Gleichwohl hat sich ein Sanierungstau mit einem Volumen von rd. 12 Mio. Euro aufgebaut. In einer vorhergehenden Ortsbesichtigung konnten sich die Gemeinderäte davon überzeugen, dass wirklich viel zu tun ist. Als kreisangehörige Gemeinde mit knapp 10.000 Einwohnern ist es der Gemeinde Tutzing aufgrund ihrer personellen Ausstattung und ihrer Finanzkraft nicht mehr möglich, die Trägerschaft für das Gymnasium weiterhin zu übernehmen. Die neuen Richtlinien für die Gewährung von Finanzhilfen aus 2015 sind keine echte Erleichterung: es geht um Ausbau und Umbau, nicht um Sanierung, es müssen frühzeitig Budgets eingereicht werden, Planungskosten nicht nicht zuschussfähig und es besteht ein Durchführungsvorbehalt hinsichtlich des Haushalt des Landkreises. Daher sollte der Normalzustand hergestellt und das Gymnasium auf den Landkreis übertragen werden. Die Kreisverwaltung kann das Gymnasium in allen baulichen Maßnahmen und Ausstattungsfragen schneller und effizienter betreuen. Mit überwiegender Mehrheit stimmte der Gemeinderat einer Abgabe der Trägerschaft des Gymnasiums Tutzing zu und beauftragte die 1. Bürgermeisterin, einen Antrag an den Kreistag auf Übernahme der Trägerschaft für das Gymnasium auf den Landkreis zu stellen. Über das Verhandlungsergebnis wird im Gemeinderat noch einmal abgestimmt. Dies ist eine Entscheidung für das Gymnasium, nicht gegen das Gymnasium! Der Standort für das Gymnasium Tutzing bleibt Tutzing, unabhängig von der Trägerschaft.
Persönliche Anmerkung: Ich selbst habe die vollständige Schullandschaft in Tutzing als wichtigen Standortfaktor berücksichtigt, als ich mit meiner Familie vor 23 Jahren nach Tutzing gezogen bin. Unsere Kinder haben ihre neunjährige Zeit auf dem Gymnasium in Tutzing verbracht. Meine Frau war über die gesamte Zeit 1. Vorsitzendes des Fördervereins. Das war unsere Schule! Den aktuellen Zustand hat sie nicht verdient. Aber wie gesagt, hat das die Gemeinde weder personell noch finanziell im Kreuz.
Weitere Punkte der Sitzung waren:
- Die eilbedürftige Entscheidung der Bürgermeisterin, die Änderung des Bebauungsplans Nr. 78 „Ortszentrum Tutzing“, Teilbebauungsplan 7 „Seehof“ zu beschließen, wurde einstimmig bestätigt. Der Bau- und Ortsplanungsausschuss hatte am 16.10.2018 einen entsprechenden Empfehlungsbeschluss gefasst. Nur so lassen sich die Planungsziele der Gemeinde erreicht werden: (1) planungsrechtliche Absicherung der Nutzung als Hotel, auch in Abgrenzung einer Nutzung als Boardinghouse, (2) immissionsschutzrechtliche Konfliktbewältigung der Auswirkung jeweils aneinander grenzender Nutzung, auch durch entsprechende Situierung und Gestaltung der Baukörper, (3) Herstellung einer funktionsgerechten Erschließung, gerade auch im Hinblick auf die Tiefgaragenzufahrt und nicht zuletzt (4) die Schaffung von Sichtachsen zum See (wie sie zuletzt vom gemeindlichen Planer Prof. Burgstaller visualisiert wurden). Die Gemeinde beabsichtigt somit, das bestehende Baurecht zu modifizieren, weiterzuentwickeln und zu konkretisieren. Das vorhandene Maß des Baurechts soll bei der Planänderung weitestgehend erhalten bleiben.
- Ebenso einstimmig wurde die Entscheidung der Bürgermeisterin über den Erlass einer Veränderungssperre für dasselbe Grundstück bestätigt. Auch hier hatte der Bau- und Ortsplanungsausschuss einen entsprechenden Empfehlungsbeschluss gefasst.
- Ausführlich diskutiert wurde der Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen, eine Wohnungs- und Grundstücksgesellschaft für Tutzing zu gründen, ihre die gemeindlichen Immobilien zu übertragen und mit ihr neue Projekte zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum zu realisieren. Der mit Leidenschaft vom Ratskollegen Bernd Pfitzner begründete Antrag besitzt einen gewissen Charme, erschien der Mehrheit überdimensioniert bzw. verfrüht. Das Thema wird in der Sitzung im Dezember noch einmal behandelt, zu der auch ein Vertreter des Verbands bayerischer Wohnungsunternehmen e.V. erwartet wird.
- Die 30-jährige Bindungsfrist der Vereinbarung zwischen der Gemeinde und der Deutschen Bahn über die P+R-Anlage am Tutzinger Bahnhof vom 11./18.02.1988 ist abgelaufen. Die Bahn möchte nun die bahneigenen Parkplätze östlich und westlich der Bahngleise herausnehmen, um sie zu bewirtschaften, also Parkgebühren zu erheben. Bei der Gemeinde verbleiben würde der Bahnhofvorplatz sowie die Bike+Ride-Anlagen. Der von der Bahn vorbereitete Nachtrag zum Vertrag erschien uns Ratsmitgliedern suspekt. Die alte Vereinbarung besitzt noch Gültigkeit, ein Nachtrag könnte also formuliert werden. Von Laufzeit und Kündigung ist in der Vereinbarung selbst keine Rede. Die Bahn könnte auch die Vereinbarung wohl auch kündigen und ein Chaos der Zuständigkeiten im Bahngelände anrichten. Der Wunsch des Gemeinderats ist, kein vertragliches Stückwerk anzurichten , also den Nachtrag nicht zu unterschreiben, sondern eine neue Vereinbarung zu fassen. Entsprechend wurde abgestimmt, einstimmig.
Erstmals habe ich in der über 30 Jahre alten Vereinbarung schwarz auf weiß gelesen, dass die Bahn die Verpflichtung übernommen hatte (und dieser auch nachgekommen ist), einen Auszugsschacht mit Maschinenraum am Westende der Unterführung für eine Aufzugsanlage am Westzugang zu errichten. Die baulichen Voraussetzungen für den Einbau eines dritten Aufzugs auf der Westseite des Bahnhofs sind also geschaffen worden, was ja bekannt war. Den Bau des dritten Aufzugs lehnt die Bahn bislang ab, weil die Barrierefreiheit des Bahnhofs mit der Errichtung der beiden vorhanden Aufzüge erreicht wäre… Hier könnte es mit einer neuen Vereinbarung einen Ansatz geben.