Die neue Geschäftsordnung wurde in der Sitzung des Gemeinderats (GR) am 07.07.2020 unter der Leitung der 1. Bürgermeisterin Marlene Greinwald einstimmig verabschiedet. Jeder Gemeinderat muss sich für seine Wahlperiode eine Geschäftsordnung geben. Sie regelt die Zusammenarbeit zwischen Bürgermeisterin und den Mitgliedern des Gemeinderats im Gemeinderat selbst und in den Ausschüssen. Die Verwaltung hatte mit der in der konstituierenden Sitzung beauftragten Arbeitsgruppe einen weiteren Entwurf auf Basis der Mustergeschäftsordnung des Bayerischen Gemeindetags erarbeitet. Die Arbeitsgruppe, der ich angehörte, hat die zahlreich eingegangenen Änderungsvorschläge diskutiert und zum großen Teil verabschiedet. Die übrigen Punkte wurden in der Sitzung des Gemeinderats entschieden.

Hervorzuheben sind folgende Regelungen:

  • Explizit eingeführt wurden sog. „Unterstützende Gremien“ (§ 17), die für die Erledigung von Aufgaben im Gemeindegebiet eingerichtet werden können. Dies gab es z.B. bei den Vertragsverhandlungen mit der Augustiner-Bräu Wagner KG für den Pachtvertrag für das Midgardhaus.
  • Auf die Benennung eines Ortssprechers für Traubing wurde verzichtet, weil Traubing im Gemeinderat gut vertreten ist.
  • Die von den Grünen beantragte Fragestunde für Bürgerinnen und Bürger jeweils vor der Sitzung des Gemeinderats wurde nicht aufgenommen, weil nach Überzeugung der Mehrheit der Mitglieder des Gemeinderats hierfür andere Formate zur Verfügung stehen, so die Bürgermeistersprechstunde, die Bürgerversammlungen. Auch hat es bereits fallweise Sprechstunden vor Ausschusssitzungen gegeben.
  • Für Gemeinderatsmitglieder wird es zukünftig entweder eine elektronische oder eine schriftliche Einladung zu Sitzungen geben; Anträge sind entsprechend entweder elektronisch oder schriftlich spätestens 10 Arbeitstag vor der jeweiligen Sitzung zu stellen. Seitens der Mitglieder des Gemeinderats wird zukünftig eine Eingangsbestätigung für eingereichte Anträge gewünscht.
  • Nicht zuletzt ein Punkt, der mich betrifft: „Mitglieder des Gemeinderats können in der Sitzung eines Ausschusses, dem sie nicht angehören, nur als Zuhörende anwesend sein“, heißt es nun in § 35 Abs. 2 der neuen Geschäftsordnung. Das bedeutet, dass ich mein bisheriges Rederecht z.B. im Bauausschuss verloren habe. Es gab in der Arbeitsgruppe intensive Diskussion über den Punkt. Die Bestimmung sei rechtswidrig, hieß es seitens der Verwaltung. Das Rederecht eines Mitglied des Gemeinderats in einem Ausschuss, dem es nicht gehöre, verletze das demokratische Prinzip. nachdem im Ausschuss die Verteilung im Gemeinderat gespiegelt werden soll. Außerdem habe es Rechtsprechung gegeben, weil ein Gast durch seinen Wortbeitrag das Abstimmungsergebnis in einer Ausschusssitzung zu Lasten eines Klägers verändert habe. Kleiner Ausweg: Nach § 27 Abs. 5 der Geschäftsordnung könnte die Bürgermeisterin dem jeweiligen „Gast“ als sachkundige Person das Wort erteilen.

Weitere Punkte der Sitzung waren:

  • Im Anschluss an den Erlass der neuen Geschäftsordnung wurden die Refarate vergeben:
    • Verkehrssicherheit – Florian Schotter, CSU
    • Wasserversorgung/Bauhof – Thomas Parstorfer, CSU
    • Kultur – Elisabeth Dörrenberg, CSU
    • Vereine und Ehrenamt – Ludwig Horn, CSU
    • Recht – Dr. Ernst Lindl, CSU
    • Umwelt und Energie – Bernd Pfitzner, Die Grünen
    • Mobilität – Flora Weichmann, Die Grünen
    • Liegenschaften – Michael Ehgartner, Die Grünen
    • Schulen und Bildungseinrichtungen – Verena von Jordan-Marstrander, FW
    • Ortsplanung – Stefan Feldhütter, FW
    • Jugend/Sport/Freizeit/ – Claus Piesch, FW
    • Kindergarten – Barbara Doll, UWB
    • Soziales/Senioren/Wohnungswesen – Caroline Krug, ödp
    • Sanierung und Denkmal sowie Ortsgeschichte – Stefanie Knittl, SPD
    • Wirtschaft/Gewerbe/Handwerk/Tourismus – Dr. Wolfgang Behrens-Ramberg, TL
  • Ausführlich war der Sachstandsbericht über den Breitbandausbau in Tutzing – Ausbaustand und laufende Projekte. Bei den laufenden Projekten dauert der unbefriedigende Zustand im Nahbereich Tutzing an. Das ist der Bereich ca. 500 Meter um den Netzknoten in der Kirchenstraße. Die Telekom betreibt hier den eigenwirtschaftlichen Ausbau ohne finanzielle und organisatorische Beteiligung der Gemeinde.  Im Juni 2020 wurde die Gemeinde Tutzing von der Telekom dahingehend informiert, dass die Inbetriebnahme für Ende 2020 oder spätestens im 1. Quartal 2021 vorgesehen sei. Hier bleibt nichts als das wiederholte Nachfassen seitens der Verwaltung. Der beschlossene Ausbau der peripheren Ortsteile Deixlfurt, Obertraubing, Rößlberg und Oberzeismering werde sich bis 2024 hinziehen, so Imme Susanne Thüring von der Verwaltung, die trotz gestiegener Kosten nach Beschluss des Gemeinderats in 2019 die Maßnahme beauftragt hat. Ein Förderbescheid liegt vor. Fertiggestellt ist indessen der Masterplan für die Leerrohrverlegung für Glasfaser im Gemeindegebiet. Bei jeder baulichen Maßnahme werden Leerrohre eingebracht. In dieses könnten die Provider ihre Glasfaser über Microröhrchen einbringen. Die Abfrage bei den privaten Haushalten nach Glasfaseranschlüssen bis ins eigene Haus habe leider nur wenig Rückmeldungen ergeben. Die Hauseigentümer müssten sich dann wohl selbst darum kümmern, an das Glasfasernetz angeschlossen zu werden. Zusätzlich verlegt die Gemeinde ein eigenes Leerrohr für ein behördeneigenes Netz.
  • Einstimmig wurde nach Vorarbeit im Haushalt-, Finanz- und Werkausschuss eine Satzung über die Benutzung der Obdachlosenunterkunft der Gemeinde Tutzing erlassen. Eine Obdachlosenunterkunft ist eine öffentliche Einrichtung und kann deshalb durch Satzung geregelt werden. Die Satzung regelt Zweckbstimmung, Benutzung, Änderung und Beendigung des Benutzungsverhältnisses u.a. mehr in insgesamt 15 Paragraphen.
  • Ebenso einstimmig wurde nach Vorarbeit im Haushalt-, Finanz- und Werkausschuss eine Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der Gemeinde Tutzing erlassen. Die Gebührensätze werden aus der Bruttokaltmiete zuzüglich einer Nebenkostenpauschale abgeleitet.
  • Mit der Einführung einer teilweisen Leinenpflicht für Hunde wurde die 1. Satzung zur Änderung der Satzung für die Benutzung öffentlicher Grün- und Parkanlagen beschlossen. Zunächst wurde der Bagnères-de-Bigorre Park in die Aufzählung der Parkanlagen aufgenommen. Vermehrt wurden an die Bürgermeisterin und die Verwaltung Beschwerden herangetragen, dass sich einige Personen durch frei umherlaufende Hunde belästigt fühlen. Gleichzeitig wurde Wunsch nach einer Regelung geäußert, insbesondere in der Brahmspromenade und den Spielplätzen. Die Verwaltung sieht hier einen Regelungsbedarf, allerdings unter Berücksichtigung der Interessen der Hundehalter. Entsprechend gab es Äußerungen der Mitglieder des Gemeinderats für und gegen Leinenpflicht für die Hunde. Mehrheitlich beschlossen wurde
    • Verbot, Hunde an Spielplätzen mitzuführen,
    • Anleinpflicht für Hunde an der Brahmspromenade von 9- 19 Uhr,
    • Anleinpflicht für Hunde im Bagnères-de-Bigorre Park nördlich vom Biergarten des Midgardhauses ohne zeitliche Begrenzung

Keine Einschränkungen gelten für den Thomapark, den Bleicherpark und den Kustermannpark, da von dort aktuell keine Beschwerden vorliegen. Weiterhin wurde einstimmig beschlossen, der Empfehlung des Haushalt-, Finanz- und Werkausschusses zu folgen und die Verwaltung zu bitten, eine Verordnung über den Leinenzwang für Kampfhunde im gesamten Gemeindegebiet auszuarbeiten.

  • Auf Empfehlung des Haushalt-, Finanz- und Werkausschusses wurde einstimmig beschlossen, den Vertrag mit dem Landkreis Starnberg zur Übergabe des Gymnasiums Tutzing mit wirtschaftlicher Wirkung zum 01.08.2020 gemäß Entwurf abzuschließen. Gleichzeitig wurde die Bürgermeisterin ermächtigt, in der notariellen Beurkundung unwesentliche Änderungen anzunehmen. Der Vertrag wurde vorher im Ausschuss mit dem beauftragten Anwalt besprochen. Natürlich enthält er eine Rückfallklausel für das Grundstück, falls der Landkreis sich entschließen sollte, das Gymnasium dort nicht mehr zu betreiben.
  • Einstimmig sprach sich der Gemeinderat grundsätzlich für die Einführung einer Sozialsprechstunde im Rathaus aus. Gemeinderatskollegin Caroline Krug hatte einen entsprechenden Antrag gestellt. Die Details wie Gestaltung und Häufigkeit der Sprechstunden sollten mit der Senioren- und Behindertenbeauftragten und den zuständigen Mitarbeitern der Verwaltung intern geklärt werden.
  • Einstimmig wurde auf Vorschlag der Verwaltung eine Antikorruptionsrichtlinie beschlossen. Die Gemeinde hat bisher den Umgang mit Zuwendungen, Geschenken und Einladungen von Mitarbeitern, Bürgermeistern und Gemeinderäten mit einer einfachen Dienstanweisung oder Einzelbeschlüssen geregelt. Den Gemeinden wurde nun empfohlen, eine Antikorruptionsrichtlinie zu erlassen.
  • Mehrheitlich abgelehnt wurde der Antrag der Grünen auf Live-Übertragung von Gemeinderatssitzungen. Hier wurde die Verletzung von Persönlichkeitsrechten befürchtet, insbesondere auch der Missbrauch von Bild- und Tonmitschnitten im Internet. Ein Beitrag zur Erhöhung der Transparenz der kommunalen Arbeit wurde nicht gesehen. Zur Abschätzung der mit dem Antrag verbundenen Kosten hatte die Verwaltung ein Beispielsangebot einer anderen Gemeinde vorgelegt.

Unter Mitteilungen und Anfragen, Verschiedenes wies Geschäftsleiter Marcus Grätz darauf hin, dass der Zaun im Nordbad zur Abgrenzung des nicht der Gemeinde gehörenden Grundstücks von den Anwälten so empfohlen worden sei. Sollte es zu einem Pachtvertrag mit dem Eigentümer kommen, werde ggf. ein Tor in den Zaun eingebaut. Die Kulturreferentin Elisabeth Dörrenberg warb für eine Veranstaltung am 17.07.2020 auf der Wiese unterhalb der Christuskirche: „Der Sängerkrieg der Heidehasen“ von James Krüss, eine Produktion des Münchner Hofspielhauses, eine Veranstaltung nicht nur für Kinder.

 

 

One Reply to “GR: Neue Geschäftsordnung”

  1. Eine Frage zum Glasfaserkabel. Hier sollen die Hausbesitzer gefragt worden sein. Wann und wo hat das stattgefunden? Wir hätten gerne so einen Anschluss, gerade auch deswegen, da wir hier direkt beruflich am Internet „hängen“…
    Sind wir ausserhalb der Zone, in der die Hausbesitzer gefragt wurden? Wo kann ich mich erkundigen?

    Gerd Bittl-Fröhlich

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