Mehr oder weniger Parkplätze am „four site“, das war die Frage in der Sitzung des Gemeinderats am 08.11.2016. Da Zahl von 73 Stellplätze in der Tiefgarage bei Vollnützung der Gebäudeflächen als Büros den Anforderungen des Landratsamts nicht ausreichten, waren Teilflächen im Gebäude als Lager- bzw. Ausstellungsflächen ausgewiesen. Für diese Flächen müssen keine Parkplätze bereitgestellt werden. Angesichts der anstehenden Vermietung sollte nun eine Lösung für die fehlenden Stellplätze gefunden werden, um auch jene Flächen in die Nutzung als Büro einzubeziehen.

Dazu haben wir gegen drei Stimmen dem Antrag auf Nutzungsänderung das gemeindliche Einvernehmen erteilt. In einem weiteren Beschuss kam der Gemeinderat überein, im Bebauungsplan Nr. 74 die Festsetzung der Stellplätze in der Weise zu ändern, dass neun an der Bräuhausstraße situierte Stellplätze zulässigerweise eingerechnet werden können, so dass die notwendige Zahl an Stellplätzen nachgewiesen werden kann. Diese Stellplätze müssen dinglich gesichert werden. Die Kosten für die Änderung des Bebauungsplans sind von den Antragstellern anteilig zu tragen. Im Ergebnis ist es eine rechtliche, keine faktische Änderung bei den Parkplätzen, die bereits errichtet sind. Die Tiefgaragenplätze werden den Besuchern und Kunden im Rahmen der Öffnungszeiten des Objekts ab dem 01.03.2017 zur Verfügung stehen.

Zum Protokoll der Sitzung vom 04.10.2016 hatte ich eine Nachfrage zum zweiten Beschluss zum Satzungsentwurf für die gfw-neu bzw. der Regionalentwicklungsgesellschaft Landkreis Starnberg, wie sie jetzt heißt. Bürgermeister Rudolf Krug (ÖDP) bestäigte mir, dass die Ergänzungs- und Änderungsvorschläge zur Satzung und den Anlagen, die für den Gemeinderat auszuarbeiten ich übernommen hatte, entsprechend weitergeleitet und in der Gesellschafterversammlung vorgetragen wurden. Weitere Ausführungen seien der nichtöffentlichen Sitzung vorbehalten. Okay, mir ging es darum, nicht für den Papierkorb gearbeitet zu haben.

Wenig spannend war die Information zur Neuregelung der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand. Körperschaften des öffentlichen Rechts sollen ab dem 01.01.2017 als umsatzsteuerliche Unternehmer betrachtet werden und mit ihren Leistungen der Umsatzsteuer unterliegen. Ausführungsbestimmungen fehlen noch, dazu es gibt zahlreiche Ausnahmen und Befreiungen. Interessant für Tutzing ist möglicherweise die Option zur Umsatzsteuer bei Vermietung und Verpachtung, wenn im Gegenzug die in den Handwerkerrechnungen enthaltene Vorsteuer, insbesondere bei anstehenden Sanierungen, geltend gemacht werden kann.

Da wir die Vorteile der neuen Regelung noch nicht zuverlässig einschätzen können, hat der Gemeinderat einstimmig beschlossen, dass die Gemeinde Tutzing, vertreten durch den Ersten Bürgermeister, einen entsprechenden Antrag beim Finanzamt stellt, damit die Gemeinde in einer Übergangsfrist bis 31.12.2010 nach der bisherigen Rechtslage behandelt wird.

Den Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung von drei Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage an der Ecke Oskar-Schüler-Straße / Traubinger Straße hat die Anton Leitner Wohnbau GmbH zurückgezogen, er musste also nicht behandelt werden.

Zum ersten Entwurf des Bebauungsplans für das Gelände vom Andechser Hof (Plan Nr. 78 „Ortszentrum Tutzing“, Teilbebauungsplan 4.1) gab es zahlreiche Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, die einer Abwägung unterzogen werden müssen. Der Planer der Gemeinde, Prof. Burgstaller, erläuterte den Planentwurf, der die Planung des Investors, den wir Gemeinderäte noch nicht kennen, aufnimmt. Wie hier berichtet, soll der Andechser Hof grundsätzlich erhalten werden (Bericht aus den Sitzungen des Gemeinderats am 01.03.2016 und 26.07.2016). Der westliche Gebäudeteil wird abgerissen, ein kleinerer Anbau für die neue Küche wird hinzugefügt. Auf der übrigen Fläche, westlich in Richtung Schmiedgasse, nördlich in Richtung Hallberger Allee, sollen 7 Reihenhäuser (3- und 4-Spänner) errichtet werden.

Prof Burgstaller führte uns durch die Stellungnahmen und erläuterte die Abwägungen. Neben redaktionellen Änderungen und Kleinigkeiten gibt es Themen mit dem Wasserwirtschaftsamt zur – nicht möglichen – Öffnung des Martelsgrabens (da verrohrt), zur Ableitung von Niederschlagswasser und zum Hochwasserschutz (HQ 100, hundertjähriges Hochwasser!). Grundsätzliche gestalterische Vorgaben zur Fassadefarbe, zu verwendetem Holz und zur Farbe der Dachziegel sind vorgesehen. Die schalltechnische Untersuchung muss noch ergänzt werden, ebenso die Festsetzung zur Reduzierung der Stellplatzzahl. Die bislang vorgesehenen Zahl von 21 Stellplätzen, davon drei oberirdisch,  liegt weit unter der geforderten Zahl von 47! Einstimmig beschlossen wir, drei weitere Plätze an der Westseite des Grundstücks zuzulassen.

Leider hätten die geführten Vorgespräche mit den Behörden nicht zu einem reduzierten Aufwand bei der nun folgenden Nachbearbeitung geführt, Bürgermeister Krug und Prof. Burgstaller zeigten sich enttäuscht. Alle planungsrechtlich relevanten und ggf. kritischen Punkte sollen vor der nächsten Auslegung mit dem Landratsamt, den beteiligten Planungsbüros sowie einem Planungsjuristen der Gemeinde abgestimmt werden.

Unter „Mitteilungen und Anfragen, Verschiedenes“ habe ich Beitrag  im Starnberger Merkur vom 29./30.10.2016 mit dem Titel „Aufstand der Handwerker“ angesprochen. Auf die Beschwerde einiger Tutzinger Handwerker, bei Aufträgen der Gemeinde nicht berücksichtigt zu werden, hatten die Gemeindevertreter eingeräumt, einige der Unternehmen nicht zu kennen. Auf meine Frage zu tatsächlichen Situation erklärte der Bürgermeister, rund 80% der freien Vergaben gingen an Tutzinger Handwerker. Eine Liste dieser Unternehmen sei vorhanden. Tutzinger Handwerker sollten sich an Ausschreibungen beteiligen. Dabei sollte der Umfang des ausgeschriebenen Auftrags zur Unternehmensgröße passen. Das hörte sich ganz anders an als der Eindruck, der sich mir nach der Lektüre des Artikels aufdrängte.

Die Gemeinde kann nicht die Gewerbesteuer Tutzinger Handwerker einnehmen und diese bei Vergaben nicht berücksichtigen. Das ist nun, wie wir hörten, auch ganz überwiegend nicht der Fall. Natürlich müssen die Angebote der Handwerker auch preislich wettbewerbsfähig sein. Davon gehe ich aus, denn sogenannte „Abwehrangebote“ zu hohen Preisen wegen guter Auftragslage können nicht berücksichtigt werden. Ausschreibungen sind mitunter mühsam, weil arbeitsintensiv und oft vergeblich, wenn ein Wettbewerber mit einem besseren Angebot den Zuschlag erhält. Aber schließlich arbeitet die Gemeinde mit fremden Geld, nämlich mit dem der Steuerzahler.

Einen „Lokalbonus“ gibt es nicht, doch können sich die Handwerker neben dem Preis mit der Güte ihrer Arbeit und der Servicequalität (Antwortverhalten, Zuverlässigkeit, Schnelligkeit, Sauberkeit) empfehlen. Dann müsste es passen!

 

 

 

 

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