Die geplante Verkaufsflächenerweiterung im 1. Obergeschoss des Tengelmanngebäudes für einen zweiten Drogeriemarkt war das beherrschende Thema der Sitzung des Gemeinderats am 03.05.2016. Dem liegt ein gebilligter Entwurf einer 5. Änderung des Bebauungsplans zugrunde. Mein Ausschusskollege Dr. Hellmut Kirchner hat mich über den Inhalt der Sitzung informiert, so dass Sie, liebe Leserinnen und Leser meines Blogs, in meiner Berichterstattung aus den Sitzungen keine Informationslücke haben. Das Thema wird an den Bau- und Ortsplanungsausschuss (rück-)delegiert. Dort werden Fragen der Notwendigkeit eines Drogeriemarktes, der grundsätzlichen Zulässigkeit einer Sortimentsbeschränkung – zugunsten des Einzelhandels im Ortszentrum – vorbehandelt. In diesem Zusammenhang soll auch der Fremdkörper der Außenrolltreppe besprochen werden. Diese Rolltreppe, an sich bereits genehmigt, ist wartungsanfällig und verunstaltet das optisch ordentliche Gebäude. Grundsätzlich, so meine Meinung, ist die Ansiedlung eines Drogeriemarktes eine unternehmerische Entscheidung, die Einigkeit zwischen dem Betreiber (DM-Drogeriemarkt) und dem Vermieter der Flächen voraussetzt. Hier einzugreifen durch Grundsatzüberlegungen zur Notwendigkeit eines zweiten Drogeriemarktes an sich und durch Einschränkungen von Sortiment und Flächennutzung ist nicht marktgerecht. Ob ein zweiter Drogeriemarkt in Tutzing Erfolg hat oder nicht, entscheiden dann die Kunden. Wir werden also im Bau- und Ortsplanungsausschuss intensiv und teilweise grundsätzlich diskutieren, um für den Gemeinderat einen Vorschlag zur Entscheidung zu erarbeiten. Das Landratsamt hat sich kritisch zum Bebauungsplan geäußert und festgestellt, dass die Voraussetzungen zur Festsetzung eines Einkaufzentrums aus aktueller Sicht nicht vorliegen. Ebenso hat die Regierung von Oberbayern darauf hingewiesen, dass die Bebauungsplanänderung nicht den Vorgaben des Landesentwicklungsplans entspricht.

Weitere Themen der Sitzungen waren wie folgt:

Der Antrag auf 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 46 „Tutzing Nordwest“, Teilbebauungsplan 11, „Schubert-/Beiselestraße“ wurde beschlossen und das Bebauungsplanverfahren einschließlich Satzungsbeschluss an den Bau- und Ortsplanungsausschuss überwiesen. Hintergrund ist der Antrag des Bauwerbers, das Baufenster um 5 Meter nach Südwesten zu erweitern und die Grundfläche der neu geplanten Nebenanlagen um 70% statt 50% zu überschreiten.

106 ausgefüllte Bewerbungsbögen zum Einheimischenmodell in Tutzing sind bis jetzt im Rathaus eingegangen, berichtete Bürgermeister Rudolf Krug auf die entsprechende Anfrage des Gemeinderatskollegen Bernd Pfitzner. Weitere Fragen werden zu gegebener Zeit beantwortet. Die Informationspolitik des Rathauses ist hier zurückhaltend; über die laufende Grundstückssuche sowie mögliche Kaufverhandlungen solle nicht vorzeitig berichtet werden sondern erst dann, wenn Klarheit zu den Grundstücken bestehe. Dann werde man auch konkret auf die Bewerber zugehen und ggf. den Bedarf für Eigentumswohungen abfragen. Hier der Link zum Bewerbungsbogen: http://www.tutzing.de/leben-in-tutzing/bauen-und-wohnen/

 

One Reply to “10.05.: Zweiter Drogeriemarkt?”

  1. …ja, so kann man es auch sehen: der Markt regelt sich selbst. Herr Dr. Lindl sagte schon vor Jahren bei den Überlegungen zur Ansiedelung eines dritten !!! Tengelmann im Gemeinderat unwidersprochen, dass „Konkurrenz das Geschäft belebt“. Damals wie heute einer der im Zusammenhang mit der damaligen Entscheidungsfindung witzigsten (unbedarftesten?) Beiträge dieses Akademikers. Wenn Landratsamt und Regierung von Oberbayern das dm-Drogeriemarktkonzept in Tutzing „als dem Landesentwicklungsplan nicht entsprechend“ bezeichnen, verlange ich als Bürger, dass der Gemeinderat mal von seiner doch recht lässigen (dümmlichen?) Meinung „der Markt bestimmt, was gut ist“ ablässt und eventuell sogar zu denken anfängt.
    HH

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