In der Sitzung des Haupt-, Finanz- und Werkausschusses am 09.07.2019 unter der Leitung der 1. Bürgermeisterin Marlene Greinwald (FW) wies der Tutzinger Feuerwehrkommandant Markus Kuisl darauf hin, dass die Gemeinde einen Feuerwehrbedarfsplan aufzustellen hat, er gab also einen Hinweis auf eine Verpflichtung der Verwaltung. Stimmt, ich habe nachgeschaut:

Die Gemeinden haben nach Art. 1 Abs. 1 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG) als Pflichtaufgabe im eigenen Wirkungskreis dafür zu sorgen, dass drohende Brand- und Explosionsgefahren beseitigt und Brände wirksam bekämpft werden (abwehrender Brandschutz) sowie ausreichende technische Hilfe bei sonstigen Unglücksfällen oder Notständen im öffentlichen Interesse geleistet wird (technischer Hilfsdienst). Gemäß Art. 1 Abs. 2 Satz 1 BayFwG haben die Gemeinden zur Erfüllung dieser Aufgaben in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit gemeindliche Feuerwehren aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten.

Ziff. 1.1 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr zum Vollzug des BayFwG (VollzBekBayFwG) bestimmt darüber hinaus, dass die Gemeinden ihre Feuerwehren so aufstellen und ausrüsten müssen, dass diese möglichst schnell Menschen retten, Schadenfeuer begrenzen und wirksam bekämpfen sowie technische Hilfe leisten können.

Hierfür ist es notwendig, dass grundsätzlich jede an einer Straße gelegene Einsatzstelle von einer gemeindlichen Feuerwehr in höchstens zehn Minuten nach Eingang der Meldung bei der alarmauslösenden Stelle (Hilfsfrist) erreicht werden kann.

Um objektiv feststellen zu können, wie die gemeindlichen Feuerwehren technisch und personell ausgestattet werden müssen und ob die Hilfsfrist in allen Gemeindeteilen eingehalten werden kann, ist es sinnvoll, dass die Gemeinden vor Ort das Gefahrenpotenzial und die vorhandenen gemeindlichen Gefahrenabwehrkräfte (= Feuerwehr) erfassen, die Situation analysieren und gegebenenfalls Verbesserungsmöglichkeiten und Maßnahmen zu deren Umsetzung formulieren.

Das geeignete Instrument hierfür ist die Feuerwehrbedarfsplanung.

Um eine ausreichende Berücksichtigung des örtlichen Gefahrenpotentials und eine optimale Aufgabenwahrnehmung durch die gemeindlichen Feuerwehren zu gewährleisten, sollen nach Ziff. 1.1 VollzBekBayFwG grundsätzlich alle Gemeinden einen solchen Bedarfsplan aufstellen.

Quelle: Merkblatt für die Feuerwehrbedarfsplanung in Bayern – Stand: 01/2015

Herr Kuisl informierte darüber hinaus, dass die Gemeinden Feldafing und Pöcking derzeit einen Feuerwehrbedarfsplanung extern erstellen lassen. Extern ist wegen der Objektivität zu begrüßen. Es wird ein Betrachtungszeitraum von 10-20 Jahren angenommen.  Es ist daher ein guter Zeitpunkt, auch für Tutzing eine derartige Plaung aufstellen zu lassen. Dabei sollten neben Fragen der Ausrüstung mit Material und Personal, der Funktionalität, der Wasserversorgung, der Gebäude und des Standortes auch Gemeinsamkeiten mit Nachbargemeinden und die Möglichkeiten der interkommunalen Zusammenarbeit untersucht werden.

Für die Veranstaltung einer Fairtrade-Kochshow beschloss der Ausschuss einen Betrag von 3.100 Euro als Vorleistungszahlung und 500 Euro als Eigenmittel (Anteil nach Abzug der Fördermittel). Der Antrag, als Fairtrade-Gemeinde anerkannt zu werden, ist nach Aussage der Verwaltung auf einem guten Weg. Mit der Show wie auch mit Produkten soll der Gedanke des Fairtrade weiter verbreitet werden.

Unter Mitteilungen und Anfragen, Verschiedenes gab die Bürgermeisterin bekannt, dass nach dem Ortstermin mit Landratsamt und Polizei an der Waldschmidtstraße die Einbahnstraßenregelung kurzfristig wieder aufgehoben wird. Die Baustelle soll möglichst auf dem Baugelände abgewickelt werden. Der Fußgängernotweg auf der gegenüberliegenden Straßenseite bleibt erhalten. Die Anordnung ist zunächst bis zum 30.11.2019 befristet. Weiter berichtete die Verwaltung von Vandalismus und Einbrüchen in Bootshütten an der Brahmspromenade am vergangenen Wochenende. Der neu beauftragte Sicherheitsdienst könne nicht überall präsent sein und solche Vorfälle verhindern.

 

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