Die Wasserverbrauchsgebühr bleibt für die Jahre 2017 – 2020 bei 1,87 Euro/m³. Dies beschloss im zweiten Anlauf der Gemeinderat in seiner Sitzung am 10.01.2017 unter der Leitung von Bürgermeister Rudolf Krug (ödp). Das Thema war erneut zu behandeln, weil dem Vorschlag der Verwaltung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Tutzing in der Sitzung am 08.12.2016 keine Entscheidungsvorlage beigefügt war. Nunmehr wurde den Mitgliedern des Gemeinderats die „Gebührenkalkulation Wasserversorgung 2017 – 2020“ vorgelegt – erstellt von einer externen Ingenieurgesellschaft. Dabei wurden Betriebskosten, Abschreibungen und Zinsen berücksichtigt. Den Abschreibungen auf Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten liegen die bestehenden Anlagen und zukünftigen Investitionen zugrunde. Aus dem ermittelten notwendigen Gebührenaufkommen der vier Jahre und dem willentlich unveränderten Verbrauchspreis ergab sich für Wasserzähler bis 2,5 m³/h Durchfluss eine Grundgebühr von unverändert 18,00 Euro/Jahr. Dies betrifft alle privaten Haushalte. Für Wasserzähler mit größeren Durchflüssen ergab sich eine leicht verringerte Grundgebühr. Die Vorgabe des Kommunalabgabengesetzes, nämlich „eine angemessene Abrechnung nach der tatsächlichen Benutzung“ (§8 Abs. 2 KAG), ist damit unverändert eingehalten. Sie enthält implizit die Aufforderungen, mit der Ressource sparsam umzugehen.

Aus der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderats am 08.12.2016 gab der Bürgermeister zwei Punkte bekannt:

  • Die Reinigungsarbeiten im Gymnasium sind nach einer Ausschreibung neu vergeben worden  (TOP 3).
  • Die Gemeinde hat in Obertraubing eine Fahrzeughalle und Lagerflächen angemietet. Zusätzlich wurden für das gemeindliche Wasserwerk und den Bauhof Fahrzeuge und Maschinen aus einer Geschäftsaufgabe erworben. Die soll die Verwaltung u.a. in die Lage versetzen, Wasserrohrbrüche zukünftig selbst zu beheben (TOP 4).

Für den Bebauungsplan Nr. 92 „Gröschlstraße Südost“ wurden die Ziele der Veränderungssperre vom 19.11.2015 angepasst. Dazu hat am 29.11.2016 der Bau- und Ortsplanungsausschuss vorberaten. Einstimmig wurde nun im Gemeinderat beschlossen, die Grundfläche für maximal zwei Baukörper auf jeweils 200 m² festzusetzen (vorher drei zu je 160 m²) und aufgrund der topografischen Schwierigkeiten des Grundstücks – entgegen der Ortsbausatzung – die Parkplätze, Garagen oder Carports oberirdisch festzusetzen. Die Veränderungssperre gilt noch bis zum 22.09.2017. Die Anpassung hat für den Bauwerber den Vorteil, dass er für seine Bauplanung nicht auf den Ablauf des gesamten Verfahrens warten muss.

Ebenso einstimmig fasste der Gemeinderat einen Aufstellungsbeschluss zur sog. „Thies-Villa“. Im Vorfeld hatte der Bau- und Ortsplanungsausschuss am 20.12.2016 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 42 für das Gebiet „Haussteinweg / Am Höhenbergweg 18“ schnellstmöglich zu ändern, um diese Villa aufgrund ihrer außerordentlich bedeutsamen Ortsbildprägung und der historischen Architektur zu erhalten. Es wäre schade, wenn mit Verkauf der Villa und des parkähnlichen Grundstücks ein prägnanter Bereich von Tutzing verschwinden würde.

 

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