Es fügt sich wirklich nicht in die umgebende Bebauung ein, so das mehrheitliche Votum des Bau- und Ortsplanungsausschusses in seiner Sitzung am 10.04.2019 unter der Leitung der 1. Bürgermeisterin Marlene Greinwald (FW). Beschlussgegenstand war die Bauvoranfrage für ein futuristisch anmutendes Gebäude an der oberen Kustermannstraße. Sähe aus wie ein UFO, so ein spontan geäußerter Kommentar zu der eingereichten Fotomontage. Zur Größe des Gebäude gibt es Bezugspunkte in der Nachbarschaft, doch die Einhaltung der Höhen und Abstandsflächen konnten die Mitglieder des Ausschusses nicht unmittelbar erkennen. Zudem erschien das Gebäude in der Ostansicht dreigeschossig.
Weitere Punkte der Sitzung:
- Der Antrag auf Baugenehmigung zum Anbau eines Wintergartens an das bestehende Wohngebäude in der Lindemannstraße wurde einstimmig genehmigt. Es handelte sich um eine nachträgliche Genehmigung, die der neue Eigentümer beantragt hatte. Juristisch nicht einfach, den die damit verbundene Bauraumüberschreitung ist an sich unzulässig. Allerdings ergab die Recherche, dass es in der Nachbarschaft zahlreiche Beispiele der im Bebbauungsplan von 1992 festgesetzten Bauräume gegeben hat. Von daher ist seitens des Landratsamts eine Obsoleterklärung dieser Festsetzung zu erwarten. Höchstvorsorglich wurde in dessen Erwartung eine Befreieung erteilt.
- Einstimmiger Beschluss, das die Gemeinde ihr Benehmen für den Nachtrag des Gebäudes Seestraße 4 in die Denkmalliste erteilt, auch im Einvernehmen mit dem Eigentümer. Das Gebäude aus dem Jahr 1924, damals errichtet für den Kommerzienrat Eugen Zentz, ist lt. des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege ein schützenswerter erdgeschossiger Flachsatteldachbau mit Glockentürmchen und zahlreichen baukünstlerischen Details in der Innenausstattung. Die Erhaltung des Gebäudes liege wegen seiner geschichtlichen und künstlerischen Bedeutung im Interesse der Allgemeinheit.