Der Bebauungsplan Nr. 78 „Ortszentrum Tutzing“, Teilbebauungsplan 8.1 (Mittelschule) wurde in der Sitzungs des Bau- und Ortsplanungsausschusses am 11.05.2015 unter Einbeziehung der Beschlüsses samt Begründung in der Fassung vom 11. Mai 2016 gegen eine Stimme beschlossen. Der Planer der Gemeinde, Herr Martin Büscher, führte aus, dass in der verkürzten Auslegung nur wenige Einwendungen eingegangen waren. Die Stellungnahmen werden eingearbeitet. Dabei ging es um Hinweise auf Bodendenkmälern, um Stellplätze sowie um Festsetzungen zu Grundflächenüberschreitungen, zulässigen Geländeveränderungen sowie um einen erhaltenswerten Baum. In der Folge wird der Bauantrag für die Sanierung der Mittelschule entsprechend geändert. Es geht also weiter, damit in den Sommerferien der erste Abschnitt realisiert werden kann.

Weitere Punkte der Sitzung waren:

  • Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 37 „Gewerbegebiet Kampberg“ wurde samt Begründung in der Fassung vom 11. Mai 2016 einstimmig gebilligt. Gegenstand der Änderung war die Umschichtung bzw. Konkretisierung der Flächen. Es handelt sich um ein Grundstück in der Nachbarschaft der W.A.F. Institut für Betriebsräte-Fortbildung AG (WAF) und der Kinderbetreuungseinrichtung „Denk mit!“ (Blumenstraße/Asternstraße). Wie schon berichtet, hat die WAF Erwerbsinteresse, um Büros sowie Film-Ton-Studios einzurichten. Die Expansion diese Unternehmens und Gewerbesteuerzahlers ist sehr zu begrüßen. Die Fläche wurde aufgeteilt in ein Mischgebiet mit Gewerbe (50%) und Wohnen (50%). Festlegungen werden getroffen zu Kubaturen, Tiefgarage, Stellplätzen etc. Ebenso ist ein Gehsteig an der Blumenstraße vorgesehen. An grundsätzlichen Festlegungen des rechtsgültigen Bebauungplans wurde nichts geändert. Im Ausschuss wurde mit Verwunderung festgestellt, dass hier doch in einem Gewerbegebiet in nicht geringem Umfang Wohnbebauung zugelassen wurde. Bürgermeister Rudolf Krug erinnerte, dass sich damals der Eigentümer der Flächen bei der Begründung des Gewerbegebiets die Möglichkeit zur Schaffung von Wohnraum ausbedungen habe.
  • Der Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage im Beringerweg wurde einstimmig abgelehnt. Maßstab der Beurteilung ist die Umgebungsbebauung nach § 34 BauGB. Bei der Ortsbesichtigung und dem Studium der eingereichten Pläne wurde festgestellt, dass das Gebäude recht hoch herauskommt und Geländeveränderungen wie Abgrabungen erfoderlich sind. Auch die Doppelgarage vor dem Haus mit obenliegender Terrasse gefiel nicht allen. Der anwesende Bauwerber sah sich nicht in der Lage, ohne Rücksprache mit seinen Planern den Antrag zurückzuziehen, so dass der Ausschuss ablehnte. Es ging aber nicht darum, ein Bauvorhaben grundsätzlich abzulehnen. Wünschenswert wäre, wenn der Planer sich mit dem Bauamt in Verbindung setzt, um eine genehmere Lösung zu entwickeln. Das hat zuletzt einige Male zu guten Ergebnissen geführt.
  • Der Bauvoranfrage zum Neubau eines Einfamilienhauses in der Kustermannstraße ging eine Ortsbesichtigung voraus. Es handelt sich um ein sehr großes Grundstück mit hohem Waldanteil. Mit dem Forstamt wurden die Abstandsflächen des Gebäudes zum Wald wegen der Baumwurfgefahr festgelegt. Die Regenwasserbeseitigung, immer ein Problem in der Kustermannstraße, wird mit privater Dienstbarkeit über ein Gründstück  zum Martelsgraben hin gelöst. Das ist im Baugenehmigungsverfahren nachzuweisen. Die übrigen Eckdaten der Bauvoranfage entsprechen der Eigenart der näheren Umgebung (§ 34 BauGB). Der Bauwerber hatte sogar in diesem frühen Stadium ein Modell anfertigen lassen.  Daran konnten wir auch erkennen, dass die im östlichen Bereich zur Belichtung des Tiefgeschosses vorgesehenen Abgrabungen kaum in Erscheinung treten. Im Ergebnis wurde der Bauvoranfrage gegen eine Stimme zugestimmt.

One Reply to “12.05.: Weiter mit der Mittelschule”

  1. Danke, dass auf dieser Seite das aktuelle Geschehen in unserer Gemeinde stets vorgestellt wird. Gut, dass es nicht kommentiert wird. Gut, weil das dann wir Bürger machen können.
    Jahrelang haben wir in der Zeitung gelesen, dass kein Geld für dringende Sanierungsaufgaben vorhanden ist. Also jetzt endlich wenigstens die Schule unserer Kleinsten. Prima und Dank an alle, die daran mitwirken.
    HH

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