Kein Boarding-Haus auf dem Seehofgelände! Einstimmig lehnte der der Gemeinderat in seiner Sitzung am 11.09.2018 unter der Leitung der 1. Bürgermeisterin Marlene Greinwald (FW) einen entsprechenden Antrag auf Vorbescheid zur Neuerrichtung eines Beherbergungsbetriebs, gewerbliches Boardinghaus mit Wellnessbereich, Wohnnutzung, Nebengebäuden und Tiefgarage ab. Das geplante Volumen liegt mit einer Geschossfläche von 4.468 m² – ohne Balkone/Loggien/Terrassen – geringfügig unter der lt. Bebauungsplan zulässigen Größe. Der – vielleicht auch taktisch gestellte – Antrag auf Vorbescheid enthielt vier Fragen, die erste nach der baulichen Nutzung war die wichtigste. Zwar gibt es in einem Boarding-Haus hotelähnliche Dienstleistungen, wesentlicher Unterschied ist die erheblich längere Verweildauer der Gäste bzw. Mieter. Zahlreiche Mitglieder des Rats und auch ich sehen in dem Vorschlag eine verdeckte Wohnnutzung. Sollte sich das Boarding-Haus nicht rechnen, könnte später die Umwandlung in Wohnungen beantragt werden. Abgesehen davon, dass an der Bräuhausstraße ein Aparthotel im Bau ist, war ich selbst enttäuscht, dass in einer nichtöffentlichen Sitzung in Frühjahr der Vertreter des Bauwerbers die Wünsche der Ratsmitglieder nach verringertem Bauvolumen mitbekommen hatte, davon im vorliegenden Antrag jedoch nichts zu erkennen gewesen war. Die Ablehnung der Nutzung für ein Boarding-Haus hatte sich die Verwaltung im Vorfeld gutachterlich durch einen Rechtsanwalt bestätigen lassen. Ratskollege Dr. Reiter bestätigte entsprechende Rechtssprechung dazu, er mache sich da keine Sorgen. Andere sahen die Rechtsposition der Gemeinde nicht so sicher. Gleichwohl sollte die Bürgermeisterin das Gespräch mit dem Bauwerber suchen, um eine Lösung mit Vorteilen für beide Seiten zu finden. Zielsetzung sei eine kleinere Bebauung sowie eine möglichst hohe öffentliche Nutzung von Teilflächen des Grundstücks (Mariensäule, Flaniermeile).

Weitere Punkte der Sitzung:

  • Wie in der Sitzung des Gemeinderats am 08.05.2018 einstimmig beschlossen, sollte es quartalsweise Sachstandsberichte zu Bauleitplanungen und Rahmenplänen geben. Der erste Bericht fiel wegen „Kommunikationsproblemen“ bei den Planern aus und wird in der Sitzung am 02.10.2018 nachgeholt.
  • Bei der Aufstellung des Bebauungsplanes „Gut Kerschlach“ wurde die Gemeinde Tutzing von der Gemeinde Pähl zu einer Stellungnahme aufgefordert. Das Gebiet ist für die Wasserversorgung von Tutzing relevant. Die Verwaltung hatte bereits die Anregung gegeben, das Regenrückhaltebecken zu verlegen. Eine weitere Anregung wird sein, die Brauchwasserversorgung des Gutes über Wasser aus Zisternen zu bewerkstelligen, damit weniger Trinkwasser verbraucht wird. Der Gemeinderat ermächtigte die Bürgermeisterin einstimmig, weitere Anregungen vom beauftragten Rechtsanwalt in die Stellungnahme an die Gemeinde Pähl zu übernehmen.
  • Einstimmig wurde die 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 52 „Klenzestraße“ für zwei Flurnummern beschlossen. Dabei folgte der Rat dem Empfehlungsbeschluss des Bau- und Ortsplanungsausschusses vom 24.07.2018 ; es geht um notwendige Änderungen der Grundflächenüberschreitung, da die Grundstücke in der Hauptstraße 121 und 123 von der Hauptstraße her erschlossen werden.
  • Ebenso einstimmig wurde die Veränderungssperre für eine Flurnummer im Bebauungsplan Nr. 90 „Heinrich-Vogl-Straße / Bahnhofstraße aufgehoben. Ziel des Bebauungsplans war ein Mischgebiet. Er wurde aber festgestellt, dass es zu wenige interessierte Gewerbetreibende gibt, so dass hier die Argumente fehlen, auf einer gewerblichen Nutzung im Erdgeschoss zu bestehen. Die Wohnung im Erdgeschoss ist damit legalisiert.
  • Die Erweiterung des Geltungsbereichs für den Bebauungsplan Nr. 84 „Ehemaliges Bahngelände an der Heinrich-Vogl-Straße“ mit der neuen Bezeichnung „Bahnhofsareal zwischen Bahnhof und Martelsgraben“ wurde einstimmig beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde bereits am 17.12.2013 gefasst. Nach getrennten Gesprächen mit Bauwerbern und der Deutsche Bahn AG war nun die Erweiterung vorgeschlagen worden. Teilbereich A umfasst das Gebiet östlich der Gleise, der Teilbereich B das Gleisbett und der Teilbereich C die Fläche westlich der Gleise vom Martelsgraben bis zum südlichen Ende der Parkplätze. Damit ist es nun möglich, eine Gesamtüberplanung für das Bahnhofsareal durchzuführen. Dieser Bebauungsrahmen wurde nun in ein offizielles Bebauungsplanverfahren überführt. Mit der Ausarbeitung des Planes wurde die ARGE Prof. Burgstaller/Büscher beauftragt. Der Bebauungsplan Nr. 87, der wesentlich das Postgebäude umfasst, wird eingestellt; die Fläche ist im erweiterten Bebaungsplan Nr. 84 enthalten.
  • Auf Antrag der CSU-Fraktion wird die Bürgermeisterin Gespräche mit den Nachbargemeinden Bernried und Feldafing aufnehmen, um die interkommunale Zusammenarbeit für den Wertstoffhof und den Bauhof auszuloten. Beide Tutzinger Einrichtungen sind an nicht idealen Standorten und dazu in beengten Verhältnissen situiert. Die Diskussion wird im Haupt-, Finanz- und Werkausschuss fortgesetzt.
  • Der Gemeinderat bestellt einstimmig Frau Elisabeth Dörrenberg zur Behindertenbeauftragten der Gemeinde. Diese Position war vakant geworden und Frau Dörrenberg hatte sich bereit erklärt, diese Aufgabe zu übernehmen.

Unter Mitteilungen und Anfragen, Verschiedenes erklärte Ratskollege Georg Schuster seinen Rücktritt als Referent für Liegenschaften. Im Hinblick auf den Erwerb des Andechser Hofes durch seine Familie hatte ihn die Bürgermeisterin im Vorfeld angeregt, entsprechende Überlegungen anzustellen. Interessenskonflikte sind in der Tat nicht ausgeschlossen, wenn in Rat und Ausschüssen über Belange gastronomische Einrichtungen entschieden wird. Der Gemeinderat nahm den Rücktritt  zur Kenntnis; ein Nachfolger wurde nicht gewählt. Weiter wurde beschlossen, für den laufenden Wahlkampf zum Bezirkstag und Landtag eine zusätzliche Plakattafel mit 12 Plakatplätzen aufzustellen.

 

 

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