Sollen bei der Neugestaltung der Hauptsstraße durchgängig Fahrradschutzstreifen angelegt werden oder nicht? Das war eine der Fragen unter TOP 5 der Tagesordnung der Gemeinderatssitzung am 12.09.2017die von der 3. Bürgermeisterin Marlene Greinwald (Freie Wähler) geleitet wurde. Der beauftragte Verkehrsplaner Benjamin Neudert stellte den ersten Teil der Entwurfsplanung vor. Wesentliche Betrachtung war die Straßenbreite von 7,50 Metern oder 6,50 Metern mit/ohne Radschutzstreifen. Hier muss die Gemeinde zu einer Entscheidung kommen. Im Ortskern soll es nach seinem Vorschlag keine Streifen geben, wohl aber im Norden. Im Süden müsse man vor Gymnasium und Realschule auf Radschutzstreifen verzichten, wenn wunschgemäß Tempo 30 eingerichtet werde. Zu seiner Überraschung hat das Landsratamt weitere Einschränkungen zur Einrichtung der Zone mit Tempo 30 gemacht: es soll zeitliche Einschränkungen geben, z.B. nur montags bis freitags von 7 – 17 Uhr o.ä. Ab Lindemannstraße kann ein abgesetzter Radweg eingerichtet werden. Die Diskussion hierzu muss dringend vertieft werden, damit Festlegungen zur Fahrbahnbreite und Einrichtung von Radschutzstreifen und Radwegen getroffen werden können. Die Zeitachse des Gesamtprojekts verschiebt sich, weil der Abwasserverband mehr Zeit benötigt. DIe Befahrung der Kanäle hat wohl jeder Tutzinger mitbekommen, der Zustand der Regenwasserkanäle sei schlecht. Der frühestmögliche Beginn der Herstellung, also Baubeginn im südlichen Abschnitt der Hauptstraße, wird nun für Juni 2018 gesehen. Das interpretiere ich als Herbst 2018. Eine öffentliche Veranstaltung zur Neugestaltung der Hauptstraße ist für den November geplant. Ich hoffe sehr, dass wir uns im Verkehrsausschuss und im Arbeitskreis bereits früher damit befassen.
Weitere Punkteder Sitzung:
- Einstimmig wurde für die Durchführung der Wahl zum ersten Bürgermeister der Gemeinde Tutzing der Geschäftsleiter Marcus Grätz zum Gemeindewahlleiter und Kämmerin Manuela Goldate zu seiner Stellvertreterin bestimmt.
- Die Rechtsstellung des ersten Bürgermeisters wurde unter TOP 4 diskutiert. Bereits in der Zeitung war zu lesen, dass bei CSU und Gemeindeverwaltung Überlegungen bestehen bzw. die Empfehlung ausgesprochen wird, einen ehrenamtlichen Bürgermeister per Satzung festzulegen. Die Möglichkeit besteht für Gemeinden von 5.000 bis 10.000 Einwohnern. Einführend sprach die dritte Bürgermeisterin von der Anfangsüberlegung „Wie geht es weiter“ und dem Wunsch, mit der derzeit zweiten Bürgermeisterin Elisabeth Dörrenberg (CSU) die Amtsgeschäfte der Amtsperiode des verstobenen ersten Bürgermeisters Rudolf Krug (ödp) zu Ende zu führen. Angesichts kontroverser Meinungen, die ihr im Vorfeld bekannt geworden sind, empfahl sie eine Diskussion ohne Beschlussfassung, die dann in der Sondersitzung am 19.09.2017 nachgeholt werde. Die anschließenden zahlreichen Beiträge der Gemeinderäte betrafen beide Varianten:
- Wahl eines ehrenamtlichen Bürgermeisters – nach Satzungsänderung – für den Rest der Amtsperiode des Gemeinderats, also bis zum 30.4.2020 oder
- Wahl eines berufsmäßigen Bürgermeisters für eine volle Amtszeit von sechs Jahren (allerdings kann auf dessen Antrag der Gemeinderat eine Verkürzung beschließen, so dass die Amtsperioden von Bürgermeister und Gemeinderat wieder übereinstimmen.
Ich selbst habe zu Beginn meiner Ausführungen betont, die Frage der Rechtsstellung sauber von den betroffenen Personen trennen zu wollen. Meiner Meinung nach sendet die Entscheidung für einen ehrenamtlichen Bürgermeister das falsche Signal in die Öffentlichkeit. Die großen Aufgaben in Tutzing, ein kombinierter jährlicher Verwaltungs- und Vermögenshaushalt von rd. 29 Mio. Euro, eine Verwaltung mit mehr als 70 Mitarbeitern und zahlreiche große Projekte wie Hauptstraße, Seehof, Mittelschule, Andechser Hof, um nur einige zu nennen, erfordern m.E. einen hauptberuflichen Bürgermeister. Das gilt m.E. auch dann, so die Gegenargumente, wenn ehrenamtliche Bürgermeister viel arbeiten und dafür eine Vergütung erhalten, die ca. 20-30% unter der eines berufsmäßigen Bürgermeisters liegt. Die Gemeinderäte der CSU plädierten einstimmig für die Ehrenamtlichkeit des ersten Bürgermeisters, meine Kollegen von den Freien Wählern (Herren Dr. Reiter, Dr. Aigner, Feldhütter) äußerten sich nicht. Bei den übrigen gab es geteilte Meinungen. Übrigens: am 14.01.2018 findet die Wahl statt, wie das Landratsamt festgesetzt hat.
- Die neue Heizungsanlage im Zuge der Sanierung der Mittelschule beschäftigt den Gemeinderat seit der Sitzung am 10.11.2015. Ein weiteres Mal stelle der beauftragte Ingenieur Wolfgang Schwegler seine Berechnungen für die Erdgasanlage mit Brennwerttechnik vor, nunmehr unter Berücksichtigung eines Blockheizkraftwerks (BHKW) mit 15 kW elektrischer Leistung sowie einer Photovoltaikanlage (PV). Die Einsparungen an CO2 (-49%) und Kosten für Wärme- und Stromverbrauch (-40%) sind beträchtlich. Die Amortisationsdauer beträgt 1,7 Jahre. Einstimmiger Beschluss des Gemeinderats, der Empfehlung zu folgen. Die Dimensionierung des BHKW wird nach Auslegung der PV-Anlage nochmals überprüft.
- Einstimmig genehmigte der Gemeinderat die am 25.07.2017 von Bau- und Ortsplanungsausschuss getroffene eilbedürftige Entscheidung, bei der Turnhalle der Mittelschule das Flachdach über den östlichen Umkleiden zu sanieren. Die Kosten der Maßnahme betragen rd. 70.0000 Euro.
- Der Antrag des Verbans Wohnen im Kreis Starnberg auf Änderung des Bebauungsplans Nr. 5 „Fischerbuchetstraße – obere Kellerwiese“ wurde auf die Sitzung am 19.09.2017 verschoben.
TOP Hauptstraße.
Die Informationsstränge erscheinen immer verworrener. Aus den Folge-Foren wurde nichts, deren Gedanken und Ergebnisse scheinen nur kenntnisnehmend belächelt zu werden. Das leidige Thema, wie schnell eigentlich ein Verkehr fließen solle, erhält nun seltsame Dimensionen.
Forumsteilnehmer und auch Akteure bestätigten Neuregelungen vor Schulen, die nun plötzlich nicht mehr gelten und zeitlich limitiert werden sollen.
Es besteht der Eindruck, diese vom Himmel gefallene Einstellung des LRA wird, weil halt von einer Behörde kommend, freudig begrüßt.
Hier wäre Tutzing aufgefordert, sehr deutlich zu sagen, was es eigentlich wolle. Und was getan werden müsse, Gefahren des Straßenverkehrs von schwächeren Verkehrsteilnehmern fernzuhalten.
Folgender Kommentar ist schäbig, dürfte aber deshalb eher verstanden werden.
Namhafte CSU-Vertreter beklagten sich, ständig wechselnde Geschwindigkeitsvorgaben vor z.B. Schulen würden über Gebühr die Aufmerksamkeit der Autofahrer belasten. Und nun kommt das LRA und schreibt auch noch Zeitzonen vor. Ist das etwa nicht auch belastend? Wenn nicht gar mehr, denn es müssen vier Zahlen gelesen und auch noch verstanden werden: Die Geschwindigkeit am Schild, die Uhrzeit und die muss auch noch verglichen werden mit der aktuellen Zeit und der Geschwindigkeit auf dem Tacho.
Es geht aber noch schäbiger: Möge doch ein Mitglied des LRA oder gar des Gemeinderats etliche zusammenhängende Nächte im Tutzinger Krankenhaus verbringen, Einzelzimmer mit Fenster zum See. Nachts ab 2200 Uhr ist die amtlich anerkannte (jedoch nicht verfolgte) Raserei bis in den frühen Morgen überdeutlich zu hören. Man könnte sogar meinen, Privatrennen seien an der Nachtordnung.
Die Hauptstraße gehört geschwindigkeitsbeschränkt, den Nutzen haben nachts die Anlieger, das Krankenhaus, tags die Fußgänger und an Brennpunkten die Schüler.
Es gibt genügend Beispiele, mit denen dem LRA dessen dogmatische und ins Ideologische hineingehende Haltung vorgehalten werden kann.
Wenn schon der Gesamtgemeinderat ehrfurchtsvoll vor dem LRA kuscht, dann müssen halt die Tutzinger endlich einmal auf die Straße gehen. Aus Frankreich – Tutzing ist bekanntlich ja auch den Franzosen zugeneigt – kommt der weltbekannte Aufruf EMPÖRT EUCH (Indignez-Vous). Es ist an der Zeit, dass Tutzing sich wegen dieser seltsamen Politik der Anpassung, des Schweigens und Kuschens empört. Deutlich sichtbar sogar.
Vorauseilender Gehorsam war einmal, sehr geehrte Herren und Damen Ratsmitglieder.
HF