Das war wirklich eine Mammutsitzung des Gemeinderats, die bereits um 18 Uhr begann und erst nach 22 Uhr endete! 18 Punkte umfasste die Tagesordnung im öffentlichen Teil.

Zunächst wurde die eilbedürftige Aufstellung des Bebauungsplans und den Erlass der Veränderungssperre, die der Bürgermeister in zwei Fällen vorgenommen hatte, einstimmig nachgenehmigt:

  • Bebauungsplan Nr. 92 „Gröschlstraße Südost“ und
  • Bebauungsplan Nr. 93 „Neustätterstraße“

Wie berichtet, hatte der Gemeinderat den Bauantrag für Doppelhaus mit Garagen auf einem Grundstück in der Neustätterstraße bereits genehmigt, weil alle Vorgaben eingehalten waren. Nachdem der Eigentümer das Gründstück verkaufte, hat nun der neue Eigentümer einen neuen Bauantrag eingereicht, dessen Planung der Bau- und Ortsplanungsausschuss als zu massiv im Rahmen der Einfügung in die umgebende Bebauung betrachtet hat. Ein Präzedenzfall soll hier vermieden werden.

Der Bebauungsplans Nr. 45 Teilbebauungsplan 4 „Zwischen Benediktenweg und Boeckelerstraße“, hier das „Quinthaus“ in der Traubinger Straße 37, konnte gegen eine Stimme beschlossen werden, nachdem nur noch redaktionelle Änderungsvorschläge des Landsratsamts Starnberg einzuarbeiten waren.

Noch nicht soweit ist es mit dem Bebauungsplan Nr. 78 „Ortszentrum Tutzing“ Teilbebauungsplan 3.2. Nachdem zwar neun (9!) Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange mitgeteilt haben, dass keine Einwände erhoben werden, musste die Verwaltung nun die eingegangenen Stellungnahmen abwägen. Absender waren die Untere Verkehrsbehörde, die Kreisbrandinspektion, die Telekom, das Staatliche Bauamt in Weilheim, Wasserwortschaftsamt, Telefonica, Abwasserverband, das Kreisbauamt, das Gesundheitsamt, das Landesamt für Denkmalpflege, aber auch der Anwalt eines Grundstückeigentümers. Der Gemeinderat hat dann einstimmig unter Einbeziehung der Abwägungen, die in der Sitzung vorgetragen wurden, die erneute Auslegung beschlossen. der Satzungsbeschluss wird dann im Januar 2016 erfolgen.

Was waren die Inhalte? Alles Anmerkungen, die eingearbeitet werden können. Kritischer war die Stellungnahme des Anwalts, der Rechte seines Mandanten berührt sah. Ziel dieses Bebauungsplanes im Ortszentrum ist, die künftige bauliche Entwicklung und ggf. Nachverdichtung im Ortskern zu steuern und städtebaulichen Fehlentwicklungen entgegenzuwirken. Konkret? Auf der „besonders zu gestaltenden Freifläche“ vor dem China-Restaurant, dem jetzigen Gastgarten, soll nicht gebaut werden.

Schließlich haben wir noch gegen eine Stimme die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 78 „Ortszentrum Tutzing, Teilbebauungsplan 8, zwischen Traubinger Straße und Greinwaldstraße (Schulgelände), beschlossen. Prof. Burgstaller, der beauftragte Planer, hatte zuvor ausgeführt, dass dies die Überplanungs des gesamten Schulgeländes einschl. Hallenbad und ehem. TSV-Grundstück wesentlich erleichtern würde. Dabei präsentierte Prof. Burgstaller Zeichnungen, die z.B. auch eine Tiefgarage unter dem Pausenhof der Grundschule vorsehen, die in Richtung ehem. TSV-Gelände erweiterbar wäre. Betont sei hier noch einmal, dass trotz der planerischen Überlegungen die Sanierung der Mittelschule im Sommer 2016 beginnen soll.

 

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