Die Gemeinde Tutzing wird, wie zahlreiche bayerische Gemeinden und Zweckverbände auch, mit der KUBUS GmbH einen Dienstleistungsververtrag zur Teilnahme an der Bündelausschreibung für Erdgaslieferungen in den Jahren 2019 – 2021 abschließen. Der Dienstleister erstellt die Auschreibungsunterlagen und führt letztlich die Ausschreibung durch; die Gemeinde beschränkt sich auf die Datenerfassung der Abnahmestellen. Der entsprechende Beschluss in der Sitzung des Gemeinderats am 13.09.2016 erfolgte einstimmig. Der Dienstleistungsvertrag ist ein Besispiel dafür, dass die Verwaltung Gelegenheiten nutzt, mangels eigener Personalkapazität externe Dienstleister sinnvoll einzusetzen („Outsourcing“).

In der Vertretung für den erkrankten Bürgermeister wurde die Sitzung von seiner Stellvertreterin Elisabeth Dörrenberg (CSU) geleitet. Aus dem nichtöffentlichen Teil der Sitzung des Gemeinderats am 26.07.2016 wurde bekanntgegeben, dass die Gemeinde Tutzing im Rahmen des 2. Förderprogramms des Freistatts Bayern für den Breitbandausbau die Trassen Deixlfurt/Quellenstraße, Kustermannstraße 38-53 und Rößlberg ausbauen wird. Weiterhin teilte die 2. Bürgermeisterin mit, dass Tutzing Mitglied im Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München wird, um dort Bebauungspläne ausarbeiten zu lassen. Die zahlreichen Bebauungspläne können weder von der Verwaltung noch von der Arbeitsgemeinschaft Burgstaller/Büscher alle zeitnah bearbeitet werden. Hier wird erforderliche Kapazität zugekauft. Weitere Punkte der Sitzung:

  • Einstimmig beschloss der Gemeinderat die 3, Änderung des Bebauungsplans Nr. 8 „Zwischen Mozartstraße und Benediktenweg“. Mit der Ausarbeitung wird der Planungsverband beauftragt; mit dem Antragsteller  in der Mozartstraße 8 wird ein städtebaulicher Vertrag zur Übernahme der Planungskosten abgeschlossen. Der Bauwerber möchte zwei Einfamilienhäuser jeweils mit Garage errichten. Das Bebauungsplanverfahren einschließlich des Satzungsbeschlusses wurde an den Bau- und Ortsplanungsausschuss übertragen.
  • In gleicher Weise wurde einstimmig die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 57 „Traubing – Weilheimer Straße /Kriegerdenkmal“ beschlossen. Beauftragt wurde hier aus praktischen Erwägungen die ARGE Burgstaller/Büscher. Der Antragsteller möchte  Baufenster erweitern, verschieben, Balkone vergrößern, Dachneigungen ändern und drei statt zwei Wohnungen errichten.
  • Wie hier bereits berichtet, erfolgt zum 01.01.2017 der Zusammenschluss der Gesellschaft für Wirtschaftsförderung und des Tourismusverbandes zur Regionalentwicklingsgesellschaft Landkreis Starnberg („gfw-neu GmbH“). Die Gemeinde Tutzing ist aufgefordert, über den vorliegenden Satzungsentwurf einen Beschluss zufassen. An dieser Stelle bat ich um zeitlichen Aufschub der Entscheidung. Den Satzungsentwurf habe ich durchgearbeitet; er ist m.E. ergänzungs-bedürftig – begrifflich, formal, inhaltlich. Auch Bürgermeister Rudolf Krug (ÖDP) sieht hier die Notwendigkeit, einige Bestimmungen zu überprüfen. Die wichtigste Regelung: Wenn die Gemeinden 51% am Kapital der Gesellschaft halten und diese Gesellschaft (über die Kreisumlage) auch entsprechend finanzieren, dann sollte sich das in der Besetzung des 13 Mitglieder umfassenden Aufsichtsrats spiegeln. Das ist im vorliegenden Entwurf nicht der Fall. Ich habe angeboten, nach Erhalt einer WORD-Datei den Entwurf zu überarbeiten und  dem Bürgermeister sowie den Gemeinderäten rechtzeitig vor der nächsten Sitzung zuzusenden. In der kommenden Sitzung können wir dann beschließen, mit welchen Änderungsvorschlägen wir den Bürgermeister in die Gesellschafterversammlung entsenden. Kleiner Hinweis an Sie, liebe Leser: Eine Satzung kann Gesetzbuchcharakter haben, insbesondere wenn es hakelt. Daher sollten wir hier sorgfältig arbeiten.
  • Einstimmig bestätigte der Gemeinderat einen bereits in früheren Jahren gefassten Beschluss, dass die Wasserversorgung Tutzing für die Nutzung der Straßen eine Konzessionsabgabe (10% der Entgelte) an die Gemeinde Tutzing zu zahlen hat. Das ist nicht „linke Tsche – rechte Tasche“: die Kostenrechnung des Wasservwerks als eigener Rechnungskreis sollte vollständig sein. Die Konzessionsabgabe entsteht, wenn und soweit ein bestimmter Mindestgewinn überschritten wird – auch ein kleines Steuersparmodell (Körperschaftsteuer). Im Verlustfall wird natürlich keine Abgabe gezahlt.
  • Ebenso formal war der einstimmige Beschluss, dass die Kassenschulden des Wasserwerks weiterhin banküblich verzinst werden.

Unter „Mitteilungen und Anfragen, Verschiedenes“ gab es zahlreiche Meldungen. Nach der Vorbesichtung der Baustelle an der Grund- und Mittelschule wurden die Verwaltung und die externen Bauplaner für den guten Fortschritt der Sanierungsarbeiten gelobt. Ein Lob für den Bauhof gabe es für die neuen Einrichtungen am Spielplatz an der Bahmspromenade. Bemängelt wurde der traurige Zustand des Beachvolleyballplatzes, wo es ein Miteinander von Jugend und Bauhof geben sollte.

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