Gleich 4 1/4 Stunden dauerte die erste Sitzungs des Gemeinderats am 15.01.2019 unter der Leitung der 1. Bürgermeisterin Marlene Greinwald (FW). Der Gemeinderat war vollzählig, dazu die Damen und Herren der Verwaltung sowie mehrere hinzugezogene Beraterinnen und Berater. Volles Haus!

Die Punkte der Sitzung:

  • Der Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen zur Gründung einer Wohnungs- und Grundstücksgesellschaft wurde an den Haupt-, Finanz- und Werkausschuss zur weiteren Beratung verwiesen. Ratskollege Pfitzner erläuterte den Antrag vom 03.09.2018. Die zu gründende Gesellschaft sollte sich zum einen um Vermietung, Verwaltung und laufende Instandhaltung des Wohnungsbestands kümmern als auch Immobilien für den gemeindlichen Bedarf entwickeln. Den meisten Mitgliedern des Gemeinderats erschien der Vorschlag für Tutzinger Verhältnisse überdimensioniert, zumal auch kein Grundstück für Neubauten aktuell zur Verfügung stünde. Der eingeladene Experte, Andreas Pritschet, Mitglied des Vorstands  vom Verband bayerischer Wohnungsunternehmen (VdW Bayern), erklärte dann auch, dass ein Bestand von 200-300 Wohneinheiten die Mindestgröße sei, um eine solche Gesellschaft wirtschaftlich zu gestalten. Ebenso sollte ein Grundstück vorhanden sein, um durch Neubauten die angestrebten sozialen Ziele mit dem ökonomischen Erfolg zu verbinden. Statt eine Gesellschaft zu gründen, können sich die Mitglieder des Gemeinderats vorstellen, die Verwaltung des Wohnungsbestandes an Dritte zu übergeben, um die Gemeindeverwaltung zu entlasten. Dafür geeignet wären private Hausverwaltungen sowie – im Rahmen interkommunaler Zusammenarbeit – Wohnungsgesellschaften anderer Gemeinden. Für die Schaffung von bezahlbaren Wohnraum könnte die gute Zusammenarbeit mit dem Verband Wohnen im Landkreis Starnberg weiter vertieft werden.
  • Rd. 16 Mio Euro kostet die die Sanierung der Mittelschule Tutzing, mit dem alten Schulhaus, jedoch ohne die Auslagerung des Schulbetriebs während der Bauzeit. Ein Paukenschlag! Klaus Zeiler von bioplan-architekten, Weilheim, erläuterte das neue Sanierungskonzept mit Plänen und Visualisierungen. Sämtliche Abklärungen sind erfolgt, so dass jetzt die Eingabeplanung vorbereitet werden könnte. Obgleich das mehr als 40 Jahre alte Schulgebäude zu rd. 75% erhalten bliebe, werden neue Klassenzimmer, eine Mensa und ein Multifunktionsraum erstellt, der erdgeschossig nach Norden herauskragt. Das alte Schulhaus wird freigestellt, darin finden die Schulverwaltung und die Bücherei neue Räume. Die beiden Schulhöfe werden verbunden, dazu wird die Fassade des Schulgebäude im Erdgeschoss zurückgenommen. Mehrere Ratsmitglieder sahen sich angesichts der mehr als verdoppelte Kosten überfordert. Eine Grundsatzdiskussion wurde angemahnt, ob man noch auf dem richtigen Wege sei; dies sei gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern unbedingt erforderlich. Nie sei ein Raumkonzept vorgestellt und diskutiert worden. Ratskollege Dr. Toni Aigner relativierte diesen Punkt mit dem Hinweis, dass hier alles staatlich vorgegeben sei. Die Bürgermeisterin wies darauf hin, dass die Mittelschule eine Pflichtaufgabe der Gemeinde sei, das Raumprogramm sei natürlich mit der Schule besprochen; dank engagierter Lehrkräfte sei es eine gute Schule, die auch zahlreiche Migranten aufgenommen hätte. Nun sei nach vielen Jahren die Sanierung der Mittelschule fällig. Die Zeitachse sei nach den Erläuterungen des Architekten eng, worauf mein Ratskollege Prof. Dr. Maximilian Levasier hinwies. Wenn in 2022 fertiggestellt und in 2023 endabgerechnet werden solle, müsse man sogleich beginnen. Nach dieser intensiven Diskussion wurde einstimmig beschlossen,  das vorgestellte Konzept weiter zu verfolgen. Weiterhin beschlossen wurde die 1. Änderung des bebauungsplans Nr. 78 „Ortszentrum Tutzing“, Teilbebauungsplan 8.1. Mit der Ausarbeitung der vorgesellten Planungsvarianten wurde die Arbeitsgemeinschaft Prof. Burgstaller/Büscher beauftragt. Schließlich wurde das gesamte Verfahren einschließlich des Satzungsbeschlusses an den Bau- und ortsplanungsausschuss übertragen. Zusätzlich wird es eine Sondersitzung des Gemeinderats geben, um offene und auch grundsätzliche Fragen zu klären und ein Finanzierungskonzept zu finden. Grundsätzlich war die Sanierung der Mittelschule in der Sitzung am 05.05.2015 beschlossen wurden, jedoch unter ganz anderen baulichen und finanziellen Voraussetzungen.
  • Nach Vorberatung im Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschuss wurden im Rahmen der grundhaften Neugestaltung die konkreten Planungen für Gehwege und Parkplätze im Zentrum der Hauptstraße vorgestellt. Monika Treiber, die beauftragte Landschaftsplanerin, stellte die Gestaltung der Gehwege vor. Durch die Umgestaltung mit Pflasterung soll eine Verzahnung der Räume stattfinden; Parkplätze werden ähnlich, jedoch weniger wertig gestaltet. Gehwege werden durch Graniteinzeiler von den Parkplätzzen abgesetzt, diese wiederum durch Dreizeiler von der Straße. Außerhalb des Ortszentrum werden zum Teil die sog. „Münchner Gehwegplatten“ verlegt, quadratische Betonsteine, südlich des Kreisels wird asphaltiert. Die privaten Hauseigentümer werden angesprochen, nach Möglichkeit bei der Pflasterung mitzumachen, weil die Grundstücke über die Gebäudegrenzen in die Hauptstraße hineinragen würden. Verkehrsplaner Benjamin Neudert stellte anschließend die – wiederhergestellte – Parkraumbilanz vor. Insgesamt zählte er 60 Parkplätze in Standardgröße von der Bahnhofstraße bis zur Neustätterstraße. Nach dem aktuellen Projektstand wird es 57 Parkplätze geben, drei gehen wegen der gewünschten Querung an der Hallbergeralle verloren. Einstimmig folgte der Gemeinderat dem Empfehlungsbeschluss des Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschusses vom 19.12.2018.
  • Einstimmig wurde die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für das Jahr 2019 sowie der Finanzplan für den Zeitraum 2020 – 2022 beschlossen. Dazu hier der separate Bericht. Alle Redebeiträge lobten die Arbeit der Verwaltung unter der Leitung der Kämmerin Manuela Goldate. In drei harmonisch verlaufenen Sitzungen hatten sich die Mitglieder des Haupt-, Finanz- und Werkausschusses im Dezember 2018 intensiv mit dem gut vorbereiteten Entwurf beschäftigt und zahlreiche Änderungen eingebracht. Fazit: der finanzielle Spielraum der Gemeinde ist klein und wird nicht größer, die Steuerkraft der Gemeinde auf absehbare Zeit zu niedrig. Die Sanierung der Mittelschule ist in der mittelfristigen Finanzplanung nicht abgebildet.
  • Einstimmig wurde die Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer der Gemeinde Tutzing verabschiedet. Nach rechtlichen Beanstandungen bis hoch zum Bundesverwaltungsgericht musste die Satzung angepasst werden. Die Besteuerung 2018 wird in 2019 nachgeholt.
  • Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 83 „Kindertagesstätte an der Traubinger Straße 67; Erweiterung auf Flurnummer 1295/46 Teil, Gemarkung Traubing“ wurde einstimmig beschlossen. Bauamtsleiter Klaus Menzinger wurde gelobt für Initiative mit dem Ziel, hier auf dem ehemaligen Standort der Container für Geflüchtete ein Sondergebiet von rd. 6.000 m² „für soziale Zwecke“ auszuweisen. Mit der Ausarbeitung wurde das Architekturbüro Hörner in Schongau beauftragt. Das gesamte Bebauungsplanverfahren einschließlich des Satzungsbeschlusses wurde an den Bau- und Ortsplanungsausschuss übertragen.
  • Ergänzend wurde ebenso einstimmig die 27. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Erweiterung Kindertagesstätte auf Flurnummer 1295/46 Teil, Gemarkung Traubing“ beschlossen. Hier soll das Sondergebiet für soziale Zwecke „SO“ ausgewiesen werden, um unter anderem den Kindergartenbedarf zukünftig zu sichern. Eine Vorabanfrage bei der Regierung von Oberbayern hatte ergeben, dass nach derzeitigem Kenntnisstand die Planung mit den Erfordernissen der Raumordnung in Einklang gebracht werden kann. Eine weitere Siedlungsentwicklung sollte nicht angestrebt und die Funktion von Grünzug und flankierenden Waldkomplexen nicht beeinträchtigt werden.
  • Einstimmig folgte der Gemeinderat dem Empfehlungsbeschluss des Bau- und Ortsplanungsausschusses vom 18.12.2018, die 8. Änderung des Bebauungsplans Nr. 16 „Schnupfenwiesen“ für ein Grundstück zu beschließen. Unter Verweis auf benachbarte Gebäude hatte ein Eigentümer eines großen Grundstücks ein erhöhtes Baurecht beantragt, um einen Neubau nach Teilabriss, einen Pool sowie drei zusätzliche Garagen zu realisieren. Mit der Ausarbreitung wird Prof. Florian Burgstaller beauftragt. Die Verwaltung soll mit dem Antragsteller einen städtebaulichen Vertrag zur Übernahme der Planungskosten abschließen. Schließlich wurde das gesamte Bebauungsplanverfahren einschl. des Satzungsbeschlusses an den Bau- und Ortsplanungsausschuss übertragen.
  • Die Einarbeitung von redaktionellen Änderungen in die Parkgebührenordnung, die das Landratsamt Starnberg aufgegeben hatte, wurde einstimmig beschlossen. Die Ermächtigungsgrundlage wird geändert und Ortsteile und Straßennamen werden, soweit nicht erkennbar, als Bildunterschriften in den jeweiligen Anlagen gekennzeichnet.

 

 

 

 

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert