Wie bekannt, möchten sich die derzeitigen Wirtsleute des Midgardhauses, Fritz und Marlies Häring, zurückziehen. Die Münchner Augustiner-Brauerei möchte das Midgardhaus in Erbpacht von der Gemeinde übernehmen und Alexander Urban (früher Wirt des Klostergasthofs in Andechs) als neuen Wirt einsetzen. Davor sollen das Midgardhaus und die beiden Nebengebäude umfangreich saniert und teilweise neugestaltet werden. Dazu wurden in der Sitzung des Bau- und Ortsplanungsausschusses am 15.10.2019 unter der Leitung der Bürgermeisterin Marlene Greinwald (FW) zwei Bauanträgen einstimmig das gemeindliche Einvernehmen erteilt:

  • Umbau der Biergartenausgabe im ehem. Dienstbotenhaus und Nutzungsänderung Garage zu WC-Anlage und Lager (Stufe 1)
  • Errichtung eines Festsaals mit Unterkellerung und Verbindungsfoyer (Stufe 2)

Christian Wolfert vom Bauamt erklärte, dass diese beiden Anträge unter Beteiligung von Behörden „aller Art“ vorbereitet wurden, schließlich liege das Midgardhaus im planungsrechtlichen Außenbereich. Insbesondere war der Denkmalschutz einbezogen. Anregungen und Ergänzungen der Fachbehörden wurden eingearbeitet. Weiterhin wurde die Verwaltung beauftragt, eine Stellplatzsatzung für den Betrieb der Gaststätte im Midgardhaus vorzubereiten, die in der Gemeinderatssitzung am 05.11.2019 erlasen werden könnte. Die Bürgermeisterin betonte, die Realisierung der Nachfolge im Midgardhaus verbunden mit den geplanten Investitionen bedeute einen großen Gewinn für Tutzing, für die Bürger – eine Begegnungsstätte in bester Lage.

Weitere Punkte der Sitzung:

  • Der Entwurf (mit Möglichkeiten und Varianten) zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 45 „Tutzing Nordwest, Bereich westlich der Taubinger Straße“, Teilbebauungsplan 2, Alpspitzstraße, wurde mehrheitlich samt Begründung in der Fassung vom 15.10.2019 gebilligt. Es hatte eine Ortsbesichtigung stattgefunden. Die Verwaltung wurde beauftragt, das Auslegungsverfahren durchzuführen. Der gemeindliche Planer Prof. Burgstaller erläuterte mit zahlreichen Visualisierungen die Möglichkeit des Aufstockens für das letzte Haus mit stark abfallendem Grundstück. Der westliche Nachbar hatte hier Einschränkungen für sich gesehen. Prof. Burgstaller schlug einen Kompromiss vor, eine zurückgerückter Baukörper, der zwei Geschosse und Souterrain ermöglicht, flaches Dach mit einer Neigung von 15-18°. Alternativ ließe sich der Bau auf 16 Meter Länge verkürzen, was halbe Abstandsflächen bedeute. Die Firsthöhe bleibt unter den Festsetzungen des Bebauungsplans, in etwa auf der Traufhöhe des Nachbarn. Offensichtlich gab es bereits Streitigkeiten, denn die Bürgermeisterin appellierte an die beiden Eigentümer, sich nicht wegen dieser Sache zu zerstreiten.
  • Zur 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 52 „Klenzestraße“ gab es eine Tischvorlage mit der Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen. Der Leiter des Bauamts Klaus Menzinger erläuterte die Stellungnahmen, im Wesentlichen redaktionelle Änderungen. So wollte die Bahn ein in ihrem Eigentum befindliches Grundstück im Umgriff des Bebauungsplans als Bahnfläche dargestellt wissen. Einstimmig beschloss der Ausschuss die 6. Änderung des Bebauungsplans samt Begründung in der Fassung vom 15.10.12019 als Satzung.
  • Mit knapper Mehrheit, 5 zu 4 Stimmen, billigte der Ausschuss den Bebauungsplan Nr. 78 „Ortszentrum Tutzing“, Teilbebauungsplan 2, samt Begründung in der Fassung vom 15.10.2019 als Satzung. Es geht um die Hauptstraße 56/58. In diesem Gebäude war früher eine Filiale der Bäckerei Meier untergebracht. In der Sitzung am 26.03.2019 hatte der Ausschuss den Entwurf des Bebauungsplans  samt Begründung in der Fassung vom  26.03.2019 als Satzung beschlossen. Darin sollte die Grünfläche eines anderen Eigentümers mit Obstbäumen in Nord-Süd-Ausrichtung erhalten bleiben, das derzeit zweigeschossige Gebäude desselben Eigentümers in deren Süden konnte um ein Geschoss aufgestockt werden. Offensichtlich hatte der Eigentümer der Obstbaumwiese interveniert. Viele Gespräche hätten stattgefunden, erklärte die Bürgermeisterin. Zusätzlich kamen Bedenken des gemeindlichen Rechtsanwalts, die Obstbaumwiese könne rechtlich wohl nicht von Bebauung freigehalten werden. Schließlich sah die Landschaftsarchitektin der Gemeinde diese Obstbaumwiese als nicht unbedingt erhaltenswert an. Mit einem eingefügten Gebäude auf der Obstbaumwiese ginge, so Prof. Burgstaller, die zunächst gewährte Aufstockung des südlichen Gebäudes wieder verloren. Nach Diskussion sollen hier die Wandhöhe und Firsthöhe aber nun so festgesetzt werden, dass ein Dachausbau möglich ist. Der anschließende Versuch einiger Ausschusskollegen, das mittlere Gebäude zu verkleinern, wurde abgelehnt. Die Dimension des Gebäudes war ja gerade im Zusammenhang mit der deutlichen Verkleinerung des straßenseitigen Gebäudes entstanden. Hier wieder nachzusetzen und das nun mittlere Gebäude in der Länge zu verringern, erschien der Mehrheit im Ausschuss unzulässig.
  • Der noch nicht fertiggestellte Entwurf des Bebaungsplans Nr. 78 „Ortszentrum Tutzing“, Teilbebauungsplan 3.1, wurde von Prof. Burgstaller vorgestellt. Hier sind mehrere Vorhaben in der Nähe der Hallbergerallee und der Greinwaldstraße geplant, auch der Umgriff des Bebauungsplans soll erweitert werden. Die Ausschussmitglieder nahmen die Information zur Kenntnis, Prof. Burgstaller wird den Entwurf weiterentwickeln.
  • Für ein im Bau befindliches Haus an der Nordbadstraße 2 wurde festgestellt, dass die genehmigte Terrasse unterkellert wurde. Diese Fundamentierung war in den vorgelegten Plänen für das Untergeschoss nicht enthalten gewesen. Gemeinsam mit dem gemeindlichen Architekten Martin Büscher, dem Eigentümer und der Gemeinde wurden zwei Varianten der Terrasse entwickelt. Mit 6 zu 3 Stimmen angenommen wurde die Variante 1 mit einer Anböschung von ca. 1 Meter. Dies müsse ggf. den Eigentümern der beiden südlichen  Gründstücke auch gewährt werden.
  • Einstimmig wurde dem Antrag auf Baugenehmigung des Supermarkts Lidl zur Umnutzung der bestehenden Bäckerei zum Pfandlager und Anbau einer Backnische und eines Technikraums das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Die fünf wegfallenden Parkplätze an der Südostseite des Gebäudes müssen nicht weiter betrachtet werden, weil der Stellplatzschlüssel auch ohne diese eingehalten bleibt.
  • Mehrheitlich wurde dem Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Zweifamilienhauses mit Garage, Im Ried 29, in Traubing zugestimmt. Der ursprüngliche Plan war abgelehnt, nun aber verändert eingereicht worden. Die Ost- und Westfassaden erhielten Holzverschalungen sowie französische Balkone, so dass die optische Wirkung insgesamt filigraner erscheint. Die Kubatur wurde nicht geändert. Für die geplante Firsthöhe von 10 Metern gab es wenige Bezugspunkte, aber nach Wegfall der alten Bahnstromleitung über den Häusern wird es hier in die Höhe gehen. Ebenso mehrheitlich erhielt das geplante Pultdach auf der Garage eine Befreiung von der Ortsbausatzung, die eigentlich ein Satteldach wie das Haupthaus verlangt.
  • Der Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garagen in der Blumenstraße in Kampberg enthielt je zwei Fragen zur Situierung und Planung von Haus und Garagen. Sie wurden vom Ausschuss positiv votiert. Dazu ist die Verwaltung der Ansicht, dass sich Gebäude und Garagen im planungsrechtlichen Innenbereich befinden, was nun durch das Landratsamt überprüft werden wird. Eine vorherige Klärung war vom Landratsamt abgelehnt worden.
  • Einstimmig wurde dem Antrag auf isolierte Befreiung für die temporäre Errichtung und Verlegung von Ersatzeinstellplätzen für den Neubau des Gewerbegebäudes an der Bräuhausstraße 1 stattgegeben. Das klang alles ziemlich aufwändig. Die neun Parkplätze gegenüber dem FourSite sollen während der Bauphase verlegt werden. Dazu wurden zwei Varianten vorbereitet, nachdem das Kreisbauamt für die erste Variante ein immissionsschutzrechtliches Gutachten verlangt.  In der zweiten Variante sind zwar keine Verkehrsflächen angesetzt, aber das Gutachten entfiele. Die isolierte Befreiung vom Bebauungsplan für diese Variante wurde erteilt.

Unter Mitteilungen und Anfragen, Verschiedenes verkündete die Bürgermeisterin schlechte Nachrichten für die Breitbandversorgung im Ortszentum: das ausführende Unternehmen hat den Auftrag wegen Kommunikationsproblemen mit der Telekom gekündigt, die Telekom selbst habe auf Anfrage der Verwaltung keine Auskunft gegeben. Damit rückt die bis Jahresende geplante Realisierung von „schnellem Internet“ auch im Ortszentrum in weite Ferne.

 

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