Mehrheitlich gegen eine Stimme beschlossen hat der Bau- und Ortsplanungsausschuss am 16.03.2016 den Antrag auf Baugenehmigung zur Umnutzung des bestehendes Gebäudes in therapeutisches Wohnen. Damit verbunden ist die energetische Sanierung, der Neubau eines Carports und die Überdachung eines Freisitzes in der Waldschmidtstraße. Die Tabaluga Kinderstiftung – Hilfe für Kinder in Not – wird hier eine weitere Außengruppe des Tabalugahauses einrichten. Beurteilungsmaßstab war die Umgebungsbeauung nach § 34 BauGB, weil sich das Vorhaben nicht im Geltungsbereich eines rechtsverbindlichen Bebauungsplans befindet. Gegenstand der Diskussion war Länge und Höhe des 3er-Carports, der mit 15,5 Metern auch Fahrradschuppen sowie Mülltonnenboxen umfasst. Wie besichtigt, ist das Grundstück groß genug, Autos und Fahrräder wären verräumt. Der Bauwerber soll angehalten werden, die Rückseite des Carports ordentlich zu begrünen.

Der Billigungsbeschluss für die 3. Änderung der Bebauungsplans Nr. 45 „Tutzing Nordwest“, Teilbebauungsplan 4 „Zwischen Benediktenweg und Boeckelerstraße“ konnte nicht gefasst werden; der Tagesordnungspunkt wird wegen noch ungeklärter Fragen zurückgezogen. Weitere Punkte der Sitzung waren:

  • Der Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines ortsungebundenen sozialen Raumes für Asylsuchende als Hilfe zur Selbsthilfe für und mit Asylsuchenden – befristet bis 31.03.2017 – wurde von der Gemeindeverwaltung als Antragstellerin nach Diskussion vertragt. Nach Auffassung des Ausschusses sollte erst die Eignung des geplanten Grundrisses von 22,5 Meter Länge, 5,14 Metern Breite und 4,19 Metern Höhe überprüft werden. Diese Maße könnten auch die mögliche Nachfolgenutzung als Jugendtreff erschweren. Mir ging es in erster Linie darum, dass hier noch kein Beschluss für die Realisierung getroffen wird, die noch zu diskutieren ist. Denn Kosten und Finanzierung sind noch nicht vollständig geklärt: zwar hat die Gemeinde einen Betrag von 50.000 Euro in den Haushalt eingestellt, die Kosten sollen sich jedoch auf 80.000 Euro belaufen. Der Gemeinderatskollege Dr. Lindl hatte in einer früheren Sitzung von einer Initiative des Rotary Clubs Tutzing berichtet, der sich hier engagieren wollte, jedoch liegt von dort verständlicherweise keine Zusage vor, die Finanzierungslücke von 30.000 Euro zu decken. Hier besteht also noch umfangreicher Diskussionsbedarf im Gemeinderat.
    Informationen zum Projekt unter http://www.big-tutzing.de/
  • Der Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Betriebsleiterwohnhauses mit Altenteilwohnung und Garagen in Unterzeismering wurde intensiv erörtet. Bekanntlich hat der Ausschuss am 23.02.2016 beschlossen, dass dem Bauwerber Zustimmung signalisiert werden kann, wenn das geplante Gebäude verschoben und – um 90^gedreht – parallel zur Staatsstraße situiert wird. Herr Christian Wolfert vom Bauamt der Gemeinde berichtete nun von anschließenden Gesprächen über die Verlagerung des Gebäudes mit dem Bauwerber, dem Kreisbauamt Starnberg, dem Landwirtschaftsamt, der Unteren Immissionsschutzbehörde, dem Staatlichen Bauamt und dem Planer. Ohne Antrag waren die Auskünfte der Behörden erwartungsgemäß unverbindlich bzw. schwammig. Es sollte der Grundsatz „Gesundes Wohnen“ beachtet werden, dazu spielten Schallisolation gegenüber der Staatsstraße und Geruchsbelästigung eine Rolle. Dazu brachte ein Ausschusskollege in Erinnerung, dass es auf einem Bauernhof nun einmal Geruchsbelästigugen gibt. Die einzelnen Punkte sind zwar teilweise nachvollziehbar, der Ausschuss lehnte jedoch den Antrag wiederum ab.
  • Auch mit dem Antrag auf Baugenehmigung zur Erweiterung einer Wohneinheit und Umnutzung des bestehenden Heubodens, Einbau eines Treppenhauses und Anbau eines Balkons in Traubing hatte sich der Ausschuss bereits am 23.02.2016 befasst. Wie berichtet, ist die Zahl der Wohnungen in der ehemals landwirtschaftlichen Hofstelle bereits ausgeschöpft. In dem nun vorliegenden neuen Antrag wurde der ursprünglich geplante nördliche Eingang zum innenliegenden Treppenhaus geschlossen (stattdessen Fenster), es überzeugte den Ausschuss jedoch nicht, dass der generelle Zugang zu dem umzunutzenden Gebäudeteil durch die bestehende Wohneinheit erfolgen muss. Hier fehlte den Ausschussmitgliedern der Glaube, dass nicht nachträglich die naheliegenden Änderungen vorgenommen werden. So könnte leicht aus der Erweiterung einer bestehenden Wohneinheit eine neue, vierte Wohneinheit geschaffen werden. Die vorgelegten Maßnahmen erscheinen als Sollbruchstellen, die leicht genutzt werden können. So wurde der Antrag mehrheitlich abgelehnt.
  • Zum Antrag auf Befreiung von Art. 7 Abs. 2 der Tutzinger Ortsbausatzung (Stauraumregelung) in der Neustätterstraße hatte eine Ortsbesichtigung stattgefunden. Die Einfriedung des Grundstücks wird gegenwärtig erneuert und das Kreisbauamt Starnberg hatte im Zuge einer Baukontrolle festgestellt, dass das Einfahrtstor nicht der Tutzinger Ortsbausatzung entspricht: es wurde mit einem Abstand von 1,7 Metern zur Neustätterstraße errichtet (Ortsbausatzung: 5 Meter). Ausführlich hatten die Grundstückseigentümer den Antrag auf Befreiung begründet und auch darauf verwiesen, dass sich das Einfahrtstor seit Ende der fünfziger Jahre an der Neustehetterstraße befindet. Im Zuge eines (Teil-)Grundstücksverkaufs war das Einfahrtstor zu versetzen und neu zu errichten. Die Neustätterstraße ist eine Anliegerstraße und hat als Sackgasse keinen Durchgangsverkehr. Gleichwohl würden vor der Einfahrt haltende Fahrzeuge wegen der geringen Breite der Straße den Verkehr behindern. Der Ausschuss lehnte den Antrag auf Befreiung ab und bat die Verwaltung, den Antragstellern zu signalisieren, dass eine Befreiung dann möglich wäre, wenn das Tor mit einem funkgesteuerten elektrischen Antrieb ausgestattet werden würde. In ganz ähnlicher Weise hatte der Ausschuss in jüngster Vergangenheit in einem Fall an der Hörmannstraße entschieden.

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