Mehrheitlich stimmte der Bau- und Ortsplanungsausschuss in seiner Sitzung am 16.10.2018 unter der Leitung der 1. Bürgermeisterin Marlene Greinwald (FW) der Bauvoranfrage zur Errichtung eines Dreispänners mit zwei Wohneinheiten und drei Ferienwohnungen im Nordwinkel in Traubing hinsichtlich Fläche und Kubatur zu; der Quergiebel möge abgesenkt werden. Weiterhin soll geprüft werden, ob Bindungen zu günstigen Mietwohnungen über SoBoN (Sozialgerechte Bodennutzung) realisert werden können. Die äußeren Gebäudeteile sollen für die Kinder des Bauwerbers und deren Familien genutzt werden. Das 1.472 m² große Grundstück ist gegenwärtig mit einem größeren landwirtschaftlichen Gebäude bebaut. Die Landwirtschaft ist vor über zehn Jahren eingestellt worden. Bereits in seiner Sitzung am 26.09.2017 hatte der Ausschuss eine Voranfrage für das betrefffende Grundstück behandelt und den Bauwerber um eine in Kubatur und Optik geänderte Planung gebeten, die nun vorgelegt wurde. Das langgestreckte Gebäude im ländlichen Stil fand Anklang im Ausschuss; damit würde die Festsetzung in der Ortsbausatzung, dass die äußere Gestalt des landwirtschaftlichen Anwesens beim Nachfolgebaus im Wesentlichen gewahrt bleiben soll, erfüllt. Die Bürgermeisterin betonte, es sei schade, wenn diese Kubaturen aus dem Ortsbild verschwinden würden, meinte aber zusätzlich, dass eine Renovierung noch besser wäre. Eine Tiefgarage erscheint nicht erfoderlich, fünf oberirdische Stellplätze könnten genügen. Die Ortsbausatzung, die gegenwärtig überarbeitet wird, legt ferner bei der Neuerrichtung von Gebäuden anstelle von bisher für landwirtschaftliche Zwecke errichtete Anwesen im Erdgeschoss gewerbliche Nutzung fest. Dies erschien den Ausschussmitgliedern bereits in der Sitzung am 26.09.2017 überholt: eine Marktnachfrage für kleine Gewerbeflächen in Traubing wurde nicht gesehen.

Weitere Punkte der Sitzung waren:

  • Einstimmig wurde beschlossen, für den Bebauungsplan Nr. 92 „Gröschlstraße Südost“ ein erneutes Auslegungsverfahren durchzuführen. Vorausgegangen war die Behandlung der zahlreichen eingegangenen Stellungnahmen der Behörden, sonstiger Träger öffentlicher Belange und der Grundstückseigentümer. Der gemeindliche Planer Martin Büscher führte kursorisch durch die umfangreichen Stellungnahmen und erläuterte die Änderungen. So wird die Prüfung des ausreichenden Immissionschutzes, die Gründstücke liegen zwischen der Bahntrasse und der Staatsstraße, auf das Bauantragsverfahren verschoben. Beim Maß der Bebauung wurde vom Ausschuss angeregt, zusätzlich zu Wandhöhen und Dachneigung eine maximale Fristhöhe festzulegen. Zusätzlich zu einer Grundflächenzahl GR für das Gebäude wird eine Grundflächenzahl GRg festgesetzt, die es erlaubt, die GR um insgesamt 65% für Dachüberstände, Terrasse etc. zu überschreiten. Neben zahlreichen redaktionellen Hinweisen in den Anmerkungen der verschiedenen Behörden geht es immer mehr um die Versickerung des Regenwassers. Dies muss nun im Bauantragsverfahren durch einen Gutachten nachgewiesen werden. Die nur durch eine kleine Stichstraße erschlossenen Grundstücke erhalten für eine maßvolle Bebauung eine redizierte GR für max. zwei Wohneinheiten, weil diese Stichstraße nur bedingt leistungsfähig ist und damit das Potential der Bebauung beschränkt wird.
  • Dem Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 44 „Ilkahöhe“ für die Errichtung einer privaten Zufahrt für ein Wohngebäude auf der Ilkahöhe wurde zugestimmt unter den Vorbehalten (1) der naturfachlichen Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde, (2) der Zustimmung des Nachbarn (kath. Kirche) und (3) der wasserdurchlässigen Ausführung des Weges. Die Zufahrt zum sogenannten „Freyhof“, Oberzeismering 1, verläuft gegenwärtig vom Parkplatz Ilkahöhe zwischen Kirche und Gaststätte hindurch. Nun soll die Zufahrt in Richtung Norden verlegt werden. Da dieser Bereich jedoch als „Fläche für die Landwirtschaft“ festgesetzt ist, bedarf es einer Befreiung. Gegenüber der ursprünglichen Planung ist die neu geplante Zufahrt nunmehr deutlich abgerückt von Kirche und Friedhof, wie die Ausschussmitglieder bei der Ortsbesichtung sehen konnten. Die Verlegung bedeutet auch eine Entzerrung der Verkehrssituation dort oben; die Zufahrt war häufig von Lieferverkehr und Handwerkern blockiert, so dass hier auch dem Sicherheitsaspekt, der Erreichbarkeit im Notfall, Rechnung getragen wird.
  • Die Bürgermeisterin informierte, dass im Zuge der Anbindung des Flachbrunnens Kerschlach jetzt der Antrag zur Baugenehmigung für den Neubau eines – unspektakulären – Pumpenhauses bei der Gemeinde Pähl eingereicht wird.
  • Einstimmig billigte der Ausschuss die seitens der Bürgermeisterin getroffene eilbedürftige Entscheidung, für den Bebauungsplan Nr. 78 „Ortszentrum Tutzing“, Teilbebauungsplan 7 „Seehof“ eine Veränderungssperre zu erlassen. Dieser Empfehlungsbeschuss ist an an den Gemeinderat gerichtet. Mit der Veränderungssperre sollen in einer Änderung des Bebauungsplans folgende Planungsziele durchgesetzt werden: (1) planungsrechtliche Absicherung der Nutzung als Hotel, auch in Abrenzung einer Nutzung als Boardinghouse, (2) immissionsschutzrechtliche Konfliktbewältigung der Auswirkung jeweils aneinander grenzender Nutzung, auch durch entsprechende Situierung und Gestaltung der Baukörper, (3) Herstellung einer funktionsgerechten Erschließung, gerade auch im Hinblick auf die Tiefgaragenzufahrt und nicht zuletzt (4) die Schaffung von Sichtachsen zum See (wie sie zuletzt vom gemeindlichen Planer Prof. Burgstaller visualisiert wurden).  Die Gemeinde beabsichtigt somit, das bestehende Baurecht zu modifizieren, weiterzuentwickeln und zu konkretisieren. Das vorhandene Maß des Baurechts soll bei der Planänderung weitestgehend erhalten bleiben.

Unter Mitteilungen und Anfragen, Verschiedenes sprach die Bürgermeisterin auf meinen Hinweis meinen noch offenen Antrag vom 06.07.2017 an. Gegenstand des Antrags war die Einbeziehung der westlich der Bahn gelegenen Flächen (grob vom Bahnwärterhaus bis zu den Fahrradständern) in einen neuen Bebauungsplan. In der Sitzung des Gemeinderats am 11.09.2018 wurde unter TOP 7 der Beschluss gefasst, den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 84 um das Gelände westlich der Bahn zu erweitern (bis zum südlichen Ende der Parkplätze). Damit wurde meinem Antrag inhaltlich vollumfänglich entsprochen, der sich damit erledigt hat. Das wollte ich protokolliert sehen. So viel Respekt vor Anträgen der Ratsmitglieder und so viel Ordnung in der Verwaltung muss sein.

One Reply to “17.10.: Ländliches Ortsbild”

  1. Letzter Satz: Ordnung in der Verwaltung.
    Mutige Aussage! Das gilt doch seit der Wahl 2014; wieso muss das schon wieder betont werden? Unternehmerische Führung, eingeführt und übernommen vom Vorgänger, bedeutet ordnungsgemäß geführte Bücher, wozu auch Protokolle gehören. Ein erneut absolutes Novum für Tutzing? Nachdem es keine Revision im Sinne eines Management-Audit gibt, spielen Protokolle keine Rolle und ersparen somit den mühsamen Aufwand der Projektverfolgung. Denn verfolgte man Protokolle, müsste man sich selbst kontrollieren. Wer tut das schon gerne?
    HF

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert