Der Bau- und Ortsplanungsplanungsausschuss beschloss in der Sitzung am 17.12.2019 unter der Leitung der 1. Bürgermeisterin Marlene Greinwald (FW) mehrheitlich, in den Bebauungsplänen 45/46 „Westlich und östlich der Traubinger Straße, Teilbebauungspläne 1-12, die engen Bauräume herauszunehmen. In den Bebauungsplänen aus dem Jahr 1996 wurde bereits 2014 Änderungsbedarf im Hinblick auf zu enge Bauräume, Dachgestaltung und Vorgartenzonen festgestellt. Inzwischen ist das Gebiet gut verdichtet, jetzt stehen Ergänzungen, Umbauten und auf wenigen Grundstücken zusätzliche Häuser an. Die Bauräume sind, wie der gemeindliche Planer Prof. Burgstaller zeigte, häufig direkt an der Gebäudegrenze. Zusätzliche Balkone oder erkerartige Erweiterungen sind dann nicht möglich. Befreiungen werden vom Landratsamt nicht akzeptiert, es muss in diesen Fällen eine Änderung des Bebauungsplans mit Änderung des jeweiligen Bauraums beantragt werden. Vor diesem Hintergrund schlug Prof. Burgstaller vor, die Bäuräume aufzuheben statt mit hohem Aufwand neue Bauräume zu definieren. Hier sollte nicht viel passieren. Tatsächlich sind die Bauwerber durch Grundstücksgrenzen, einzuhaltende Abstandsflächen, Grünzonen und weitere Festlegungen der Bebauungspläne in ihren Vorhaben begrenzt. Kleinere An- und Umbauten könnten zukünftig auf dem Verwaltungswege genehmigt werden. Im Falle eines „Ausreißers“ bliebe noch das Instrument der Veränderungssperre, um nicht erwünschte Vorhaben zu stoppen. Zusätzlich wurden einstimmig die Dachformen festgelegt, nämlich Sattel- oder Walmdach mit einer Dachneigung mindestens 15°. Dies soll zu einer achitektonischen Beruhigung führen. Zum dritten Punkt, den Vorgartenzonen, gab die Landschaftsplanerin Monika Treiber eine illustrierte Übersicht, die der Ausschuss zur Kenntnis nahm. Die Bürgermeisterin merkte an, es sei leider die Mentalität der Tutzinger Bürger, sich mit Hecken „einzukasteln“. Ein Ratskollege wurde drastischer und stellte fest, Empfehlungen und Appelle nützten bei „unsozialen Mitbürgern“ nichts.

Weitere Punkte der Sitzung:

  • Einstimmig billigte der Bau- und Ortsplanungsausschuss den Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 78 „Ortszentrum Tutzing“, Teilbebauungsplan 8.1 (Sanierung Mittelschule und Mensa) samt Begründung in der Fassung vom 17.12.2019. Die Verwaltung wurde beauftragt, das Auslegungsverfahren nach § 13a BauGB durchzuführen.
  • Der Bebauungsplan Nr. 78 „Ortszentrum Tutzing“, Teilbebauungsplan 4.1 (ehem. „Andechser Hof“) wurde von der Tagesordnung abgesetzt.
  • Nachdem der Bebaunngsplan Nr. 66 „Bergwiesen“ dieselben Festsetzungen wie die Bebauungspläne 45/46 enthält, wurden die Festlegungen für die Dachformen einstimmig übernommen. Das Thema Vorgartenzone wird noch diskutiert.
  • Einstimmig wurde die Verwaltung beauftragt, zwei geänderte Punkte ergänzend zum Abwägungsbeschluss aus der Sitzung des Bau- und Ortsplanungsausschusses am 26.03.2019 in den neu auszulegenden Bebauungsplan Nr. 92 „Gröschlstraße Südost“ aufzunehmen. Dabei handelt es sich für die drei nördlichen Grundstücke um (1) eine Erhöhung der GR auf 150 m² sowie die Zulassung von jeweils zwei Wohneinheiten und (2) die Zulassung der Ableitung von Regenwasser in den Vorfluter auf der gegenüberliegenden Straßenseite, was mit Wasserwirtschaftamt und Abwasserverband so besprochen wurde. Nach der Auslegung wird es dann den Satzungsbeschluss geben.
  • Die Bürgermeisterin gab zum Bebauungsplan Nr. 78 „Ortszentrum Tutzing“, Teilbebauungsplan 9, zur Kenntnis, dass mit der betroffenen Evangelischen Akademie bzw. der Evangelischen Landeskirche intensiv gesprochen werde. Ein Aufstellungsbeschluss war bereits gefasst worden.
  • Bei dem Antrag auf Baugenehmigung für die Anbringung von Werbeanlagen in den Lindemannstraße 11 ging es um den dort ansässigen Textilmarkt. Bei der Ortsbesichtigung stellten wir fest, dass es dort genehmigte und nicht genehmigte Werbeanlagen gibt. Insgesamt wird ein zurückhaltendes Bild gewünscht, in der Regel angeleuchtete oder hinterleuchtete Werbeanlagen, weniger selbstleuchtende. Zugleich gibt es widersprüchliche Festsetzungen im Bebauungsplan. Vor diesem Hintergrund wurde der Antrag im Ausschuss abgelehnt. Die Bürgermeisterin wird mit den Vertretern der betroffenen Unternehmen sprechen, im Bebauungsplan sollten die Festlegungen bereinigt werden.
  • Dem Antrag auf Baugenehmigung für Erhaltungs- und Modernisierungsarbeiten des Bestandsgebäudes sowie zur Erweiterung der zweiten Wohneinheit in der Lindenallee 1 wurde zugestimmt. Es entsteht keine dritte Wohneinheit, wie ursprünglich vermutet worden war; die äußere Hülle des Gebäudes bleibt unverändert.
  • Mehrheitlich wurde dem Antrag auf Baugenehmigung für die Errichtung eines Dreifamilienhauses mit drei Garagenstellplätzen in der Schlesischen Straße 1 zugestimmt.  Der Antrag sieht den Neubau eines Dreifamilienhauses mit Vertikalteilung vor, letztlich ein unechter Dreispänner auf einem Gemeinschaftsgrundstück. Das ist auf einem Grundstück von 619 m² kein Trick, denn alle Bestimmungen werden eingehalten.
  • Dem Antrag auf Baugenehmigung zur Erweiterung einer zweiten Wohneinheit und zum Ausbau des Obergeschosses in der Heimgartenstraße 1, Planfassung vom 25.11.2019, wurde einstimmig das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Soweit eine Befreiung von der Festsetzung A2 (Baugrenzen) für den nördlichen Anbau notwendig ist, wird diese hiermit höchstvorsorglich erteilt. Das passt zu dem Beschluss, im Bebauungsplan 45/46 die Bauräume aufzuheben.
  • Wiederholt musste sich der Ausschuss mit dem Antrag auf Baugenehmigung zum Anbau eines Wintergartens in der Lindemannstraße 23 befassen. Hier geht es lediglich darum, dass der neue Eigentümer der Immobilien einen Wintergarten nachgenehmigen lassen möchte. Dem Antrag wurde zugestimmt. Die Bedenken der Verwaltung, ob angesichts zahlreicher Befreiungen die hier begrenzende Festsetzzung der Bauräume überhaupt noch gültig ist, soll das Kreisbauamt überprüfen. Höchstvorsorglich stimmte der Ausschuss einer Befreiung von der Festsetzung der Baugrenze des Bebauungsplans für die nachträgliche Genehmigung des Wintergartens zu.

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