Familie Häring darf ein Nebengebäude des Midgardhauses aufstocken! Der entsprechende Antrag auf Baugenehmigung zur Aufstockung des bestehenden Gebäudes (TOP 7) ist in der Sitzung des Bau- und Ortsplanungsauschusses am 15.12.2015 genehmigt worden. Der geschaffene Raum soll als Lager für die Stühle des Biergartens genutzt werden. Die Nutzung wird entsprechend festgeschrieben. Auch wenn der erneute Bauantrag keine Fenster vorsah, äußerte der Ausschuss die Bitte, bei der Gestaltung über den Einbau von Fenstern nachzudenken, um ein gefälligeres Bild zu erreichen. Weitere Themen waren

  • Die 7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 16 „Schnupfenwiesen“ wird noch einmal verkürzt ausgelegt; eine Regelung zur Überschreitung der Grundflächen für Garagen wird nicht aufgenommen.
  • Mit der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 35 „Tutzing Nordwest – westlich der Traubinger Straße, Teilbebauungsplan 4 „Zwischen Benediktenweg und Boeckelerstraße“ hat sich der Ausschuss erneut beschäftigt.  Eingagangene Stellungnahme  von Behörden und sonstigen trägern öffentlicher Belange waren zu berücksichtigen. Darüber hinaus wurde festgelegt, dass das Bestandsgebäuzde erhalten werden muss, dafür im Norden ein weiteres kleines Gebäude in verändertem Zuschnitt möglich ist. Aufschüttungen sind nicht gewünscht. Der Ausschuss hat eine erneute Auslegung beschlossen.
  • Bei der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 45 „Tutzing Nordwetst . westlich der Traubinger Straßem Teilbebauungsplan 2 „Zwischen Benediktenweg und Traubinger Straße“ wurde nach Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen der Satzungsbeschlus einstimmig gefasst. Dabei wurde auch eine Uneinigkeit mit dem Landsratsamt über Formulierungen bereinigt.
  • Die 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 62 „Fabrikgelände Lindemannstraße – ehem. Bayerische Textilwerke“ wurde gegen eine Stimme gebilligt. Die Verkaufsfläche im 1. Obergeschoss  des Tengelmann Süd wird erweitert für die Einrichtung eines Drogeriemarktes (DM). Zusätzlich wird eine außenliegende doppelläufige Rolltreppe errichtet.
  • Der Antrag auf Baugenehmigung zum Abbruch der bestehenden Gebäude und Neubau eines Doppelhauses in der Neustädterstraße 3 wurde einstimmig genehmigt und damit eine Ausnahme von der Veränderungssperre zugelassen. Das war eine leichte Übung für die Ausschussmitglieder, nachdem der Bauwerber zur Planung des ursprünglichen, bereits genehmigten Vorbescheids zurückgekehrt war.
  • Der Genehmigungsbescheid zum Antrag auf Baugenehmigung für den Neubau eines Einfamilienhauses im Von-Hillern-Weg liegt vor, der Bauwerber benötigt aber eine Bauzufahrt. Die Untere Naturschutzbehörde als Fachbehörde des Landratsamts war dagegen, weil die benötigte Fläche als private Grünfläche festgesetzt ist. Der Bauwerber beantragt eine temporäre Befreiung von dieser Festsetzung, die für ein Jahr erteilt wurde. Was für ein Umstand, Bürgermeister Rudolf Krug hält das auch für überzogen! Nach Fertigstellung des Bauvorhabens ist die Fläche wieder mit Mutterboden aufzufüllen, das Bodenniveau wiederherzustellen und zehn heimische Sträucher zu pflanzen. Alles geregelt!
  • Der Antrag auf Baugenehmigung zum Abbruch des bestehenden Gebäudes und Neubau eines Doppelhauses in der Pommernstraße wurde mehrheitlich genehmigt. Dem ursprünglichen Antrag wurde in der Sitzung vom 20.10.2015 das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt; er wurde daraufhin zurückgezogen. Im dem nun genehmigten Antrag wurde das Gebäude gedreht, das Satteldach in ein Walmdach geändert, die Carports entfernt, die Höhen mit Bezug zum Tiefpunkt im Südwesten zurückgenommen und Abgrabungen verringert. Danach hielt die Verwaltung das Vorhaben für zustimmungsfähig.
  • Mehrheitlich genehmigt wurde der Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Garagenstellplätzen in Monatshausen. Der entsprechende Antrag auf Vorbescheid war zurückgezogen worden, nachdem der Ausschuss der Auffassung war, dass sich die Höhenentwicklung des Gebäudes nicht in die umgebende Bebauung einfüge. Nachdem nun die Höhe um ca. 1 Meter und die Dachneigung von 35° auf 30° reduziert wurden, konnte das Gebäude mit numehr fünf (statt sechs) Wohneinheiten genehmigt werden. Nachdem das Kreisbauamt mitgeteilt hatte, dass aus Sicht des Landratsamts keine Bedenken bestehen, die Stellplätze im Nachbargebäude unterzubringen, konnte auf eine – an sich notwendige – Tiefgarage verzichtet werden. Die erforderliche Befreiung wurde erteilt, eine Tiefgaragen-Einhausung im Dorfkern entfällt. Die Unterbringung der Stellplätze wird mit einer Dienstbarkeit abgesichert.
  • Der Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau einer Wohnanlage in zwei Gebäuden mit 19 Wohneinheiten und Tiefgarage im Behringerweg wurde bereits in der Sitzung des Gemeinderats am 1011.2015 abgelehnt. Zwischenzeitlich hat ein Gespräch zur Konsensbildung stattgefunden. Gleichwohl wurde die neuerliche Behandlung des ggf. modifizierten Antrags auf den Januar 2016 verschoben.
  • Die nachträgliche Bauvoranfrage zum Einbau einer Widerkehr in einem Einfamilienhaus in Kampberg ist problematisch. Das  Kreisbauamt hatte bei einer Baukontrolle diese nicht genehmigte Widerkehr entdeckt. Kurz: ein Schwarzbau. Das soll nicht sein, auch um einen Präzedenzfall zu vermeinden, auf den sich Nachbarn mit Hinweis auf die Umgebungsbebauung beziehen können. Möglicherweise droht hier eine Beseitigungsanordnung des Landratsamts.

Unter „Verschiedenes“ informierte die Verwaltung, dass bei einem Bauantrag für einen Neubau im Lorenzweg die Genehmigung erteilt wurde. In der Lindenallee wurde im Außengebiet der Umbauung von drei Stellplätzen zu einer Garage widersprochen, es handelt sich hier um Außengebiet.

 

 

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