Keine Großflächentafeln für Werbezwecke beidseitig der Bahnunterführung an der Lindemannstraße! So lautete der einstimmige Beschluss im Bau- und Ortsplanungsausschuss am 18.03.2020 unter der Leitung der 1. Bürgermeisterin Marlene Greinwald. Das gegenständliche Flurstück befindet sich im Eigentum der DB Netz AG. Dort möchte ein Drittunternehmen mit Zustimmung der Bahn zwei Großflächentafeln aufstellen. Nachdem diese das Ortsbild nicht verschönern, wurden die Anträge abgelehnt.

Weitere Punkte der langen Sitzung waren:

  • Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 92 „Gröschlstraße Südost“ war bereits mehrfach behandelt worden, zuletzt in der Sitzung des Bau- und Ortsplanungsausschusses am 18.02.2020. Offen geblieben war in der Sitzung die Würdigung einer Stellungnahme eines Anliegers, der sich in der Weitsicht und dem Seeblick eingeschränkt fühlte. Die Ortsbesichtigung ergab, dass hier keine wesentliche Beeinträchtigung vorliegt. Gleichwohl schlug der gemeindliche Planer Martin Büscher einen Kompromiss in der Weise vor, dass das Baufenster nach Norden enger gefasst wird. So ließe sich die festgesetzte Grundfläche realisieren und gleichzeitig wäre für den Hinterlieger der Blick auf den See und die Ferne möglich. Sodann wurde der Bebauungsplan samt Begründung als Satzung beschlossen.
  • Für den Bebauungsplan Nr. 98 „Klostergelände zwischen Gröberweg, Hauptstraße und Bahnhofstraße“, Teilbebauungsplan 2 „Artemedklinik“ wurden die eingegangenen Stellungnahmen abgewogen. Dabei ging es um zahlreiche Anregungen verschiedener Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange, die übernommen werden. Auf meine Nachfrage zur Erschließung der neue Dialyse bestätigte Planer Martin Büscher die tiefer gelegte Zufahrt, die planzeichnerische noch verdeutlich wird. Einstimmig wurde der Bebauungsplan samt Begründung in der Fassung vom 17.03.2020 als Satzung beschlossen.
  • Für die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 78 „Ortszentrum Tutzing“ Teilbebauungsplan 8.1 (Sanierung Mittelschule mit Mensa) wurde gegen die Stimme der Ratskollegin Christine Nimbach die Verwaltung beauftragt, das verkürzte Auslegungsverfahren durchzuführen. Die Anregungen verschiedener  Behörden und Träger öffentlicher Belange werden eingearbeitet. Auf meine Frage, ob die schalltechnische Unbedenklichkeit der öffentlichen Nutzung des Mehrzweckraumes nicht im Bebauungsplanverfahren erledigt werden könnte, erklärte der Planer Martin Büscher, dies wäre eine Überforderung des Bebauungsplanverfahrens. Der Punkt müsse im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens geklärt werden.
  • Die Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 78 „Ortszentrum Tutzing“, Teilbebauungsplan 2, wurde von der Tagesordnung abgesetzt, weil es noch ungeklärte Punkte gibt.
  • Für die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 37 „Gewerbegebiet Kampberg“ waren die eingegangenen Stellungnahmen abzuwägen. Hier geht es um die geplante Erweiterung des Unternehmens W.A.F. in Kampberg. Neben bereits eingearbeiteten Hinweisen ging es um redaktionelle Anregungen des Kreisbauamts. Das Amts für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten verlangt zusätzlich einen Abstand der Gebäude von 10 Metern zum Waldrand. Soweit im Bereich des Gewerbegebiets Gebäude doch näher am Waldrand stehen, dürfen hier keine Werkswohnungen, Hotel oder Beherbergungsbetriebe untergebracht werden. Ein weiterer Punkt war der Immissionsschutz. Der in 2012 der W.A.F. zugestandene Wert von 60 dB(A)  soll auf 55/40 db(A) reduziert werden. Meine Frage, ob auch nach planerischer Entfernung einer Terrassenfläche bei WAF der gegenüberliegende Gewerbebetrieb (mit Baufahrzeugen und Baustoffen) hinsichtlich zulässiger Immission und Zuwegung nicht beeinträchtigt wäre, wurde von der Verwaltung bejaht. Im Ergebnis wurde die 2. Änderung samt Begründung in der Fassung vom 17.03.2020 als Satzung beschlossen.
  • Zur 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 74 „Bahnhofstraße/Bräuhausstraße“, GE 3-5 präsentierte der gemeindliche Planer Prof. Florian Burgstaller eine Visualisierung der geplanten Gebäude im Westen des Klinik. Dabei ging es um den Höhenverlauf von FourSite über das Lobster-Gebäude bis zum GE3, um zu verdeutlichen, was hier ortsplanerisch passiert. Über einem Sockel entstehen zwei Etagen, darüber ein zurückgesetztes Dachgeschoss. Die Höhe ist deutlich niedriger als beim Lobster-Gebäude, auch ist das geplante Gebäude niedriger als das abgerissene Aurigon-Gebäude. Hier entsteht eine schönere Maßstäblichkeit, so dass hier eine Staffelung entsteht. Die Größe der Gebäude insgesamt ist städteplanerisch vorgegeben. Die Fassade vom GE3 soll eine Mischung aus Putz und Glas werden, warme Farben sollen dominieren. Das Gebäude GE4, das ein Hotel werden soll, ist planerisch noch nicht so weit gediehen. Über dem Sockel wird es drei Geschosse geben, darüber zwei zurückgesetzte. Die Ostfassade wird durch einen deutliche Einschnitt aufgeteilt werden. Einstimmig empfahl der Ausschuss dem Gemeinderat, das vorgestellte Konzept vom 17.03.2020 weiterzuverfolgen.
  • Gegen die Stimme von Ratskollegin Nimbach empfahl der Ausschuss, das Bebauungskonzept Hauptstraße 19, wie vom gemeindlichen Planer Prof. Florian Burgstaller präsentiert, zu befürworten und den Bau- und Ortsplanungsausschuss zu ermächtigen, dem dann auf Basis des gefassten Beschlusses einzureichenden Bauantrag das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Das Konzept war bereits in der Sitzung am 18.02.2020 dargestellt und diskutiert worden. Darüber habe ich ausführlich berichtet. Die Kubatur wurde bereits abgehakt, offen war nur noch die Positionierung des Gebäudes. Es soll 1,0 bis 1,5 Meter von der Grundstücksgrenze nach Westen rücken, nicht mehr, denn das Gebäude soll den südlichen Eingang zum Ortszentrum markieren. Die beiden nördlichen Gebäude mit mehr Vorgarten hätten einen anderen Charakter, so Prof. Burgstaller; er präsentierte die gleichmäßige Fassade, das Dach ohne Aufbauten sowie einfache Balkone ohne Verglasung, insgesamt gute Proportionen, wie er meinte.
  • Für den Bebauungsplan Nr. 46 „Tutzing Nordwest, östlich der Traubinger Straße, Teilbebauungsplan 9, Ludwig-Behr- / Bockmayrstraße“ wurde einstimmig der Empfehlungsbeschluss an den Gemeinderat gefasst, (1) die 2. Änderung des Bebauungsplans für das Einzelgrundstück Ludwig-Behr-Straße 4 zu beschließen, (2) die Planer Prof. Burgstaller und Monika Treiber mit der Ausarbeitung zu beauftragen, (3) mit den Antragstellern einen städtebaulichen Vertrag zur Übernahme der Planungskosten abzuschließen und (4) das gesamte Bebauungsplanverfahren einschließlich des Satzungsbeschlusses an den Bau- und Ortsplanungsausschuss zu übertragen.  Hintergrund des Antrags ist ein Haus mit Schimmelbelastung, dass abgerissen und neu aufgebaut werden soll. Wegen der Ost-West-Ausrichtung des geplanten Neubaus soll das Baufenster entfallen. Dies wurde in der Sitzung des Ausschusses am 17.12.2019 für die Bebauungspläne 45/46 “Westlich und östlich der Traubinger Straße, Teilbebauungspläne 1-12″, bereits beschlossen.
  • Der Antrag auf Baugenehmigung für den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage in der Kustermannstraße 13 wurde nach vorheriger Ortsbesichtigung wegen der geplanten östlichen Abgrabung bzw. Aufschüttung von 1,27 Metern einstimmig abgelehnt. Gleichzeitig wurde signalisiert, dass ein modifizierter Antrag das gemeindliche Einvernehmen erhalten könnte, wenn der Unterschied im Niveau aufgeteilt wird: das Haus solle 0,50 Meter tiefer gesetzt werden, so dass sich das Gefälle im Osten auf 0,77 Meter reduziert. Dazu wurde die Bürgermeisterin ermächtigt, einen solchen Antrag zu genehmigen.
  • Ebenso einstimmig abgelehnt wurde der Antrag auf Baugenehmigung für die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit zwei Garagen und vier Stellplätzen in der Riedstraße 58 in Traubing. Die Einfügung in die Umgebungsbebauung ist gegeben, eine Befreiung von der Verpflichtung zur Tiefgarage vertretbar. Die geplante Wiederkehr sowie die weit ausladenden Balkone fanden keinen Gefallen. Dazu ist die Erschließung derzeit nicht gesichert, da zwischen dem Baugrundstück und der öffentlichen Verkehrsfläche Riedstraße ein Grundstücksstreifen verläuft, der nicht öffentlich gewidmet ist und für den keine dingliche Sicherung vorliegt. Das muss noch geklärt werden.
  • Der Antrag auf Vorbescheid für den Neubau eines Wohnhauses mit Einliegerwohnung in der Kustermannstraße 34 wurde einstimmig abgelehnt. Die beiden Fragen zur Grundfläche und Wandhöhe wurden verneint. Dazu verläuft quer durch das Grundstück die gemeindliche Hauptwasserleitung, die mittels Dienstbarkeit dinglich im Grundbuch gesichert ist. Diese Leitung darf nicht überbaut werden. Hier werden seitens der Gemeinde Verhandlungen mit dem Forstamt wegen der Verlegung der Leitung geführt.
  • Beim Antrag auf Vorbeschied für den Neubau eines Wohn- und Gewerbehofes, Diemendorf 3b, wurden die meisten gestellten Fragen wie zur Kubatur (angesichts der umgebenden Bebauung), zur Verbindung mit einem bestehenden Gebäude sowie zur Tiefgarage mit JA beantwortet. Mit 4:2 Stimmen abgelehnt wurden zwei Wiederkehren auf der Südseite. Die Bürgermeisterin plädierte dafür, zumindest die nördliche Wiederkehr wegzulassen, um keinen Präzedenzfall für die spätere Überplanung zu schaffen. Ich hatte angesichts der großen Dachfläche nichts gegen die beiden symmetrisch geplanten Wiederkehren. Zusätzlich ist die Zuwegung zur Tiefgarage zu klären, die über eine Verkehrsfläche erfolgen soll, die zum Teil im Eigentum des Antragstellers und zum Teil im Eigentum der Gemeinde Tutzing steht. Bei der Ortsbesichtigung wurden bereits Lösungen diskutiert.
  • Einstimmig wurde für das neue Haus in der Oskar-Schüler-Straße 7 eine dauerhafte isolierte Befreiung von der im Bebauungsplan festgesetzten Hecke erteilt. Für die Hecke ist schichtweg kein Platz, sie lässt sich nicht realisieren, wie drei angefragte Gärtner den Antragstellern bestätigt hatten.
  • Einstimmig wurde die beantragte isolierte Befreiung von der Tutzinger Ortsbausatzung für die Errichtung eines begrünten Sichtschutzes in der Dorfstraße 13 in Unterzeismering abgelehnt. Zu einen wurde die Einfriedung in geschlossener Bauweise errichtet, zum anderen erreicht sie eine Höhe von 1,8 Metern. Beides verstößt gegen die Ortsbausatzung. Das Kreisbauamt hat hat, u.a. auch vor dem denkmalschutzrechtlichen Hintergrund der unmittelbar benachbarten Kapelle, eine Beseitigung verfügt.
  • Wiederholt beschäftigte sich der Ausschuss mit dem im Bau befindlichen Gebäude im Sprungleitenweg 4. Es wurde nunmehr ein Tekturantrag zur Baugenehmigung eingereicht. Gegenstand ist der Einbau eines Arbeitszimmers im Dachgeschoss, was eine Änderung zum genehmigten Dachgeschossplan bedeutet. Ziel ist die nachträgliche Genehmigung des bereits ohne baurechtliche Genehmigung errichteten Turmaufbaus. Der gemeindliche Anwalt, Dr. Volker Gronefeld, erläuterte die rechtliche Situation. Die Tektur widerspreche den Planungszielen der Gemeinde, der entsprechende Bebauungsplan befindet sich in Aufstellung. Zusätzlich wurde eine Veränderungssperre erlassen. Die vorgetragenen Argumente des Antrags sind die dieselben geblieben. Daher sollte der Antrag abgelehnt werden, zusätzlich auch der Antrag auf Ausnahmegenehmigung von der Veränderungssperre. Hier müsse die Gemeinde konsequent sein und das gemeindliche Einvernehmen versagen. Einstimmig so beschlossen.
  • Zum Bebauungsplan Nr. 91 „Seeuferbereich“, Teilbebauungsplan 4 wurde einstimmig ein Empfehlungsbeschluss für den Gemeinderat gefasst, (1) den Bebauungsplanentwurf samt Begründung in der Fassung vom 17.03.2020 zu billigen und die Verwaltung zu beauftragen, das Auslegungsverfahren durchzuführen. Wie hier berichtet, hatte der von Stadtplaner Martin Büscher erstellte Entwurf des Bebauungsplans für das nördliche Seeufer in der Sitzung des Gemeinderats am 05.11.2019 keine Mehrheit gefunden. Der nunmehr vorgelegte Entwurf berücksichtigt stärker die existierende Bebauung, sieht gleichwohl grüne Korridore vor. Entsprechenden Pläne waren in einer Sitzung mit den Fraktionsvorsitzenden besprochen worden und allgemein gelobt worden. Die Gebäude sollen nicht zu sehr zusammenrücken, eine Riegelbildung soll verhindert werden. Für das Grundstück Sprungleitenweg 6 wurde festgestellt, dass die Schwimmhalle seinerzeit auf einer privaten Grünfläche errichtet worden war. Ein Abriss und Neubau wäre unzulässig. Nun gibt es für dieses Flurstück 176 zwei Optionen: (1) ein solitärer Baukörper mit einer beachtlichen Grundfläche von 400 m² und einer möglichen Bruttogeschossfläche von über 800 m², die als planerisches Ziel als bevorzugte Option gilt, oder (2) Erhalt der Schwimmhalle und ein neues giebelständiges Haus. Für die Grundstücke an der Hauptstraße ist in der ersten Reihe eine GRZ von 0,2 vorgesehen, in der zweiten Reihe maximal 0,4. Durch die Grünkorridore haben die Hinterlieger Sichtachsen zum See. Dr. Gronefeld stellte noch fest, dass hier keine „Verhinderungsplanung“ vorliege. Im Bebauungsplan sollten noch die Wandhöhe ost- und westseitig festgelegt werden. In diesem sensiblen Gebiet müsse planerisch gesteuert werden.

 

 

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