Der Wiederaufbau eines Dachstuhls mit Dachgauben nach einem Brand ist lt. Kreisbauamt nicht ohne weiteres möglich. Kaum zu glauben, aber wahr, wie sich in der Sitzung des Bau- und Ortsplanungsausschusses am 18.09.2018 unter der Leitung der 1. Bürgermeisterin Marlene Greinwald (FW) herausstellte. Die beiden breiteren, wiedererrichteten Dachgauben auf der Westseite des Gebäudes im Beringerweg 8 waren in der erteilten Baugenehmigung einschl. der Dachgauben nach Auffassung des Kreisbauamts nicht enthalten. Dazu hätte es einer Befreiung von Artikel 9 der Tutzinger Ortsbausatzung bedurft, die nun einstimmig erteilt wurde. Das Kreisbauamt legt damit die Ortsbausatzung anders aus als bisher; die Verwaltung wird die Konsequenzen prüfen.

Weitere Punkte der Sitzung waren:

  • Nach Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen für die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 7 „Oberes Schönmoos“ wurde die Verwaltung einstimmig beauftragt, unter Einbeziehung der gefassten Beschlüsse ein erneutes Auslegungsverfahren in verkürzter Form durchzuführen. Träger öffentlicher Belange wie Abwasserverband, Wasserwirtschaftsamt, Kreisbauamt u.a. hatten Korrekturen angebracht und/oder redaktionelle Hinweise gegeben.
  • Die Behandlung der Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 92 „Gröschlstraße Südost“ wurde auf die kommende Sitzung am 16.10.2018 verschoben, weil die im Zuge der Auslegung bis 10.09.2018 eingegangenen Stellungnahmen nicht ausreichend durch die Verwaltung gewürdigt werden konnten.
  • Gegen eine Stimme wurde der Antrag auf Baugenehmigung zum Anbau eines Wintergartens an das bestehenden Gebäude in der Blumenstraße 26b in Kampberg abgelehnt. Das Gebiet ist Mischgebiet, das Gebäude sollte lt. festgelegter Nutzung als Beherbergungsbetrieb genutzt werden. Derzeit wird es entgegen der Festsetzung für Wohnzwecke genutzt. Da tat sich nicht nur die Bürgermeisterin schwer, den Antrag zu genehmigen, weil damit das Mischgebiet gefährdet wird. Die Ausschussmitglieder wollten keine Erweiterung einer Nutzung, die eigentlich nicht rechtens ist.
  • Der Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 45 „Tutzing Nordwest . westlich der Traubinger Straße“, Teilbebauungsplan 2 „Alpspitzstraße“ erhielt einstimmig das gemeindliche Einvernehmen. Hier hatte es bereits eine Ortsbesichtigung in der Alpspitzstraße 8a gegeben; es mussten allerdings Missverständnisse ausgeräumt werden, denn es geht nicht mehr um das Gebäude sondern um die Gartenanlage. Hier wurde nivelliert und das Gelände mit Treppen strukturiert. Soweit dies nicht im Grünbereich erfolgte, war es verfahrensfrei. Für den weiteren Teil enthält der Bebauungsplan keine Aussage. Nach der Bayerischen Bauordnung wäre eine bauliche Anlage, wenn es denn eine wäre, nicht erlaubt. Vor diesem Hintergrund folgte der Ausschuss dem Vorschlag der Verwaltung, eine Befreiung zu erteilen.
  • Zwei neue Anfragen für die Nachfolgenutzung des Geländes der ehemaligen Baumschule Handel an der Garatshauser Straße nahm der Ausschuss zur Kenntnis. Die eine ging in Richtung Pferdepension, die andere hatte eher Hunde im Fokus. Zentrale Frage ist, ob die Vorhaben privilegiert sind. Diese Prüfung erfolgt durch das Amt für Landwirtschaft. Die Bürgermeisterin empfahl, beide Interessenten sollten offiziell Anträge stellen. Die ökologische Bewirtschaftung des Geländes – Wasserschutzgebiet! – sei das Wichtigste. Mehrere Ausschussmitglieder könnten sich die Fortsetzung als Gartenbaubetrieb am besten vorstellen.

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