Es könnte endlich belebt werden, das FourSite, nachdem der Bau- und Ortsplanungsausschuss in seiner Sitzung am 18.12.2018 unter der Leitung der 1. Bürgermeisterin Marlene Greinwald (FW) einer Nutzungsänderung von Ausstellungsflächen in Büros zugestimmt hat. Aufgrund fehlender Stellplätze war die Nutzung des 2. und 3. Obergeschosses des Gebäudes in 2016 von Büros in Ausstellungsflächen mit geringerem Stellplatzschlüssel umgenutzt worden. Nachdem 10 Stellplätze an der Bräuhausstraße mittels dinglicher Sicherung dem Gebäude zugeschlagen werden konnten, beantragten die Eigentümer mit Tektur die Nutzungsänderung zurück in Büros. Hoffentlich ziehen bald – Gewerbesteuer zahlende – Mieter ein.

Weitere Punkte auf der umfangreiche Agenda waren:

  • Einstimmig wurde die 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 42 „Hausensteinweg/Am Höhenberg“ unter Einbeziehung der Beschlüsse samt Begründung in der Fassung vom 18.12.2018 beschlossen. Dem vorausgegangen waren Stellungnahmen des Kreisbauamts und des Amts für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Es handelte sich überwiegend um redaktionelle Anmerkungen.
  • Einstimmig wurde die Verwaltung beauftragt, für die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 7 „Oberes Schönmoos“ die verkürzte Auslegung durchzuführen, dies unter Einbeziehung der Beschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen des Kreisbauamts sowie weiterer Festsetzungen auf Vorschlag der Verwaltung. Diese betreffen die Festsetzung von Stellplätzen, die  Überschreitung der Gesamt-Grundflächenzahl für Terrassen und Balkone sowie das zulässige Maß von Aufschüttungen.
  • Der Ausschuss empfahl einstimmig dem Gemeinderat, die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 83 „Kindertagesstätte an der Traubinger Straße 67“, eine Erweiterung nach Westen, zu beschließen. Hier lässt sich ein Sondergebiet für soziale Zwecke „SO“ ausweisen, um unter anderem den Kindergartenbedarf für die Zukunft zu sichern. Das Landratsamt hatte signalisiert, dass die Planung mit den Erfordernissen der Raumordnung in Einklang gebracht werden kann. Weiter beschlossen wurde die Empfehlung an den Gemeinderat, das Architekturbüros Hörner, Schongau, mit der Ausarbeitung zu beauftragen und das gesamte Verfahren einschließlich des Satzungsbeschlusses an den Bau- und Ortsplanungsausschuss zu übertragen.
  • Mehrheitlich beschlossen wurde die 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 32 „Mitterfeld“ für ein Grundstück. Dem vorausgegangen war ein Beschluss der Änderung des Gemeinderats am 08.05.2018. Die Verwaltung wird nun das Auslegungsverfahren durchführen. Ziel ist die Sanierung eines alten Hauses.
  • Einstimmig wurde der Entwurf zur 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 74 „Bahnhofstraße/Bräuhausstraße“ samt Begründung in der Fassung vom 18.12.2018 gebilligt. Dem voraus ging der Aufstellungsbeschluss des Gemeinderats am 02.10.2018. Die Verwaltung wurde beauftragt, das verkürzte Auslegungsverfahren durchzuführen. Es geht um das geplante  Gebäude an der Ecke Bahnhofstraße/Bräuhausstraße; das Grundstück war im Februar 2018 an das IT-Unternehmen Lobster verkauft worden, das hier einmal einziehen möchte.
  • Zum Antrag auf die 8. Änderung des Bebauungsplans Nr. 16 „Schnupfenwiesen“ für ein größeres Grundstück beschloss der Ausschuss einstimmig die Empfehlung an den Gemeinderat, (1) die Änderung zu beschließen, (2) Prof. Florian Burgstaller mit der Ausarbeitung zu beauftragen, (3) die Verwaltung zu beauftragen, mit dem Antragsteller einen städtebaulichen Vertrag zur Übernahme der Planungskosten abzuschließen und (4) das gesamte Bebauungsplanverfahren einschließlich des Satzungsbeschlusses wieder an den Bau- und Ortsplanungsausschuss zu übertragen. Ratskollege Marchner vermisste Planzeichnungen und Ansichten, die aber im Laufe des Verfahren vorgelegt werden. Inhaltlich ging es um Änderungen in der Höhenentwicklung, der Erweiterung der Grundfläche, belegt mit Referenzbeispielen, und eine Erweiterung der Garagen, die gut auf dem Grundstück untergebracht werden können.
  • Gegen zwei Stimmen wurde der Antrag auf Baugenehmigung zur Neubau eines Betriebsleiterwohnhauses mit Altenteilwohnung und Garage in Diemendorf gebilligt mit dem Vorbehalt, dass die landwirtschadftliche Privilegierung des Vorhabens nachgewiesen werden muss. Darüber entscheiden das Landratsamt Starnberg und das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Auf dem Grundstück sind bereits Stall, Silo-Halle und Bergehalle vorhanden. Die geplante Wohnbebauung entspricht nach Aussage der Verwaltung dem Standard. Der Hof war aus der Dorfmitte an deren Rand ausgesiedelt worden, nun folgt ein Wohngebäude. Über die Größe hat der Ausschuss nicht zu befinden.
  • Zum wiederholten Male beschäftigte sich der Ausschuss mit der Bebauung von zwei Grundstücken am Grubenweg, TOP 10 und 11 der Tagesordnung. Gegen eine Stimme wurde dem Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses im Grubenweg zugestimmt; die ordnungsgemäße Erschließung des Grundstücks  156/19 muss im weiteren Baugenehmigungsverfahren eindeutig nachgewiesen werden. Die Kubatur bewegt sich im Rahmen des Vorbescheids für das Grundstück. Die Auflage der 50%-igen gewerblichen Nutzung wird eingehalten. Sämtliche Dienstbarkeiten für Geh- und Fahrtrechte sowie Leitungen liegen vor; die Garage soll anders situiert werden. Der Brandschutz verlangte eine Außentreppe als zweiten Fluchtweg, weil es kein innenliegendes Treppenhaus gibt. Das Haus ist gekennzeichnet durch unterschiedliche Dachneigungen, die eine großflächige Solaranlage ermöglichen soll.
  • Für das andere Grundstück (156/9 und 156/17) wurde der Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage am Grubenweg einstimmig gebilligt, auch hier mit dem Vorbehalt der ordnungsgemäßen Erschließung. Die eingereichte Antrag entspricht den Vorgaben des Vorbescheides mit kleinen Abweichungen. Für die Zeit der Bauarbeiten sollen beide Grundstücke über eine Stichstraße aus dem Osten (südliche Edeka-Markt) erschlossen werden.
  • Der Antrag auf Baugenehmigung zur Neubau eines Einfamilienhauses in Holzbauweise mit Garage, Carport und Unterstand in der Boeckelerstraße 10 wurde zurückgezogen.
  • Die Bauvoranfrage zum Umbau eines bestehenden Wohnhauses in der Mozartstraße 1 wurde in der Sitzung mit der Präsentation der Skizzen der beabsichtigten Bauarbeiten unterlegt. Ziel ist ein Umbau in der Weise, dass vier klar getrennte und abgeschlossene Wohneinheiten entstehen sollen. Stellplätze sind auf dem großen Grundstück ohne Probleme anzuordnen, es wird eine Doppelerschließung von der Boeckeler- und der Mozartstraße entstehen. Auslöser der Anfrage ist die Übergabe des Gebäudes an die Kinder und die damit einhergehende Bildung einer Eigentümergemeinschaft. Nach intensiver Diskussion über die nicht unbedingt gelungene architektonische Lösung signalisierte der Ausschuss eine grundsätzliche Zustimmung mit dem klaren Hinweis, hier bessere Lösungen für die Umbauten zu suchen.
  • Am 14.11.2018 hatte der Eigentümer des geplanten Aparthotels einen Antrag auf Befreiung von der Festsetzung I 3.1 (Baugrenze) des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Nr. 74 „Bahnhofstraße / Bräuhausstraße“  hinsichtlich der Bauraumüberschreitung für drei Einhausungen für die Zuluftversorgung der Tiefgarage gestellt. Diese drei Einhausungen von jeweils 2,1 m² Fläche und 0,55 m Höhe ragen aus dem festgesetzen Bauraum hinaus. Die Verwaltung sah die Überschreitung als untergeordnet an und schlug die Erteilung der Befreiung vor, die von Ausschussmitgliedern einstimmig beschlossen wurde.
  • Wiederholt befasste sich der Ausschuss mit der Lagetektur einer genehmigten Garage auf einem Grundstück in der Bockmayrstraße. Problematisch ist nicht nur der festgesetzte Grünzug an der Bockmayrstraße mit 7 Metern Breite sondern insbesondere quer durch das Grundstück verlaufendes Versorgungsleitungen. An der zunächst festgesetzten Stelle für die Garage wurde bei Bauarbeiten eine sehr starke Quelle entdeckt, die aufwändig eingedämmt und kanalisiert werden muss; eine Fundamentierung einer Garage ist damit nicht mehr zulässig. Der Ausschuss stimmte der Bauvoranfrage einer Verschiebung der Garage nach Süden, Variante 1 dann parallel zur Bockmayrstraße, zu und stellte für den Fall der Einreichung eines Tekturantrags zum Bauantrag die Befreiung von der Grünzugfestsetzung des Bebauungsplans Nr. 46, Teilbebauungsplan 10, in Ausschicht.  Die Ausschussmitglieder waren der Ansicht, dass dieses Grundstück mit unüblichen zahlreichen Problemen behaftet ist und die Befreiung daher keinen Präzedenzfall schafft.

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