Monat: September 2024

  • Gemeinde Tutzing lädt ein: „ISEK for kids!“ am 28.09.2024 auf der Lindlwiese

    Gemeinde Tutzing lädt ein: „ISEK for kids!“ am 28.09.2024 auf der Lindlwiese

    Der Prozess der Erarbeitung eines Integrierten Stadtentwicklungskonzepts (ISEK) für die Gemeinde Tutzing läuft und es haben bereits zahlreiche Treffen, Begehungen, Beradelungen und Workshops im Rathaus stattgefunden. Das geschah alles mit Erwachsenen und nun sollen auch Kinder und Jugendliche beteiligt werden. Das Rathaus hat daher eine Einladung ausgesprochen, die in nachstehender Pressemitteilung von heute enthalten ist:

    „Seit Herbst letzten Jahres arbeitet die Gemeinde Tutzing an der Frage, wie sich unser Ort in Zukunft entwickeln soll. Interessierte und engagierte Tutzingerinnen und Tutzinger erarbeiten gemeinsam mit Gemeinderat, Gemeindeverwaltung und Vertretern aktiver Gruppen Ziele und Handlungsfelder zur Aufwertung zentraler Bereiche Tutzings.

    Besonders wichtig ist für die Gemeinde Tutzing, dabei zu berücksichtigen, wie sich unsere Kinder und Jugendlichen die Zukunft Tutzings vorstellen. Deswegen wird am 28. September 2024 von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr auf der Lindlwiese ein Fest – das „ISEK for kids“ – für alle Tutzinger Kinder stattfinden.

    Dieses Fest hat ein großes Ziel: Neben vielfältigen Angeboten zum gemeinsamen Spiel möchten wir mit Euch ins Gespräch kommen! Zum einen möchten wir erfahren, was Euch an Tutzing bereits gefällt, aber vor allem auch, was Ihr anders machen würdet und welche Wünsche Ihr für eine lebenswerte Zukunft in Tutzing habt.

    Um die Sicherheit aller Gäste, aber vor allem die der Kinder und Jugendlichen, gewährleisten zu können, wird die Gemeinde Tutzing die Kustermannstraße zwischen Rathaus und Lindlwiese für den Zeitraum der Veranstaltung sperren. Bei schlechtem Wetter findet die Veranstaltung im Sitzungssaal des Rathauses statt. In diesem Fall entfällt die Straßensperrung.

    Die Gemeinde Tutzing lädt alle Tutzinger Kinder zum großen Kinderfest „ISEK for kids!“ ein, hofft auf zahlreiche Teilnahme und bittet schon im Voraus um Verständnis für die entstehenden Unannehmlichkeiten aufgrund der Straßensperrung.“

    Mehr über das ISEK erfahren Sie auf der Homepage der Gemeinde Tutzing.

     

     

  • UEVA: Am Höhenberg nun Tempo 30

    Die Straße „Am Höhenberg“ soll eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h erhalten. Grund dafür ist die unübersichtliche und steile Straßenführung. So die Ausführungen der Verwaltung in der Sitzung des Umwelt,- Energie- und Verkehrsausschusses (UEVA) am 24.09.2024 unter der Leitung des 1. Bürgermeisters Ludwig Horn. Derzeit darf dort 50 km/h gefahren werden. Die Anordnung von „Tempo 30“ sei nicht ohne Weiteres möglich, hier seien die entsprechenden Vorschriften zu beachten. In Wohngebieten und Gebieten mit hoher Fußgängerdichte sei das möglich und zwar als Tempo 30-Zone. Aufgrund der Lage eigne sich das Gebiet um die Straße Am Höhenberg gut. Konkret: Ab der Unterführung am Martelsgraben wird die bestehende Tempo 30-Zone erweitert. Diese Zone umfasst das Gebiet „Behringerweg-Nord/Süd – Himbeerweg – Cäsar-von-Hofacker-Straße und Park+Ride-Anlage“. Die Straße Am Höhenberg ist nun keine Vorfahrtstraße mehr, hier gelte „rechts vor links“, es werde also keine abknickende Vorfahrt mehr geben. Dazu werde ein Hinweisschild aufgestellt. Die Ausfahrt von der Cäsar-von-Hofacker-Straße wird zukünftig möglich sein. Gegen die Stimme des Ausschussmitglieds Rolf Bäck beschlossen und die Verwaltung mit der Umsetzung beauftragt..

    Weitere Punkte der Sitzung:

    • Zum Thema Teilaufpflasterung/Tempohemmschwellen gab es zuerst Allgemeines: Der Einbau von Schwellen in der Straße ist, außer in verkehrsberuhigten Bereichen (Schrittgeschwindigkeit), unzulässig. Die Straßenbaubehörde würde damit ihrer Verkehrssicherungsflicht zuwiderhandeln. Im begrenzten Fällen könnte dies doch möglich sein, so die Verwaltung. Die Schwellen müssten lt. Rückmeldung der Polizei so ausgelegt sein, dass sie keine Gefahr, z.B. für Radfahrende, darstellten. Mit ausreichend langen Rampen auf beiden Seiten spreche grundsätzlich nichts dagegen. Jedoch müssten die Belange des Winterdienstes beachtet werden, dass Räumfahrzeuge auch dort ihren Auftrag vernünftig erfüllen könnten. In der Diskusion zeigte sich, dass die Ausschussmitglieder in den Schwellen eine wirksame Maßnahme zur Temporeduzierung sehen. Im Weiteren ging es um möglichen Standorte. Wo zu schnell gefahren werde, wurde teilweise recht unterschiedlich gesehen. Die Verwaltung wollte zwei, drei mögliche Stellen genannt haben, um einerseites den Verkehrsplaner zur Ausarbeitung heranzuziehen und erste Preisinformationen zu erhalten. Im Ergebnis wurden drei Stellen festgelegt: (1) Oskar-Schüler-Straße (vor Einfahrt Feuerwehr), (2) Bahnhopfstraße (zwischen Krankenhaus und Einmündung Hauptstraße) und, auf Vorschlag des Ausschussmitglieds Dr. Thomas von Mitschke-Collande, (3) an der Seestraße in Höhe des Kiosk vom Minigolf (Lindenallee und Georg-Roth-Weg), weil dort Radfahrende querten. Konkret wird erst in den Haushaltsberatungen für 2025 entschieden.
    • Bereits im Jahr 2020 wurde das Projekt „Einführung dynamsicher Fahrgastinformation (DFI) für den MVV-Regionalbusverkehr“ vom MVV in Zusammenarbeit mit dem Landratsamt Starnberg vorgestellt. Anschleßend hat die Gemeinde verbindliche Bedarfsmeldungen für die Ausstattung von Bushaltestellen mit kleinen DFI-Anzeigern für die Jahre 2022, 2023 und 2024 abgegeben. Der Bürgermeister hatte sichtlich Hemmungen und musste nun erklären, dass nichts passiert sei, keine einzige Haltestelle wurde ausgestattet. Es gäbe Lieferprobleme, so die Auskunft vom Landratsamt. Gleichwohl stehe die Bedarfsmeldung für 2025 an, letztmalig und wie für die Vorjahre mit 80% Förderung. Nach Diskussion verschiedener Standorte votierte der Ausschuss einstimmig für  die Haltestellen am Kallerbach und an der Klenzestraße (Akademie für Politische Bildung). Die Verwaltung wurde beauftragt, die entsprechende Bedarfsmeldung abzugeben. Auf die Frage nach Überdachungen, also Bushaltestellenhäuschen, erklärte die Verwaltung, dafür gäbe es keine Förderung, entsprechende Mittel wurden im Haushalt 2024 gestrichen.
    • Aufgrund der hohen Nachfrage nach Kartenzahlung bei den Parkscheinautomaten in Tutzing hatte die Verwaltung ein Angebot zur Nachrüstung der Automaten für die Kartenzahlung eingeholt. Bislang waren nur der Münzeinwurf möglich oder die Zahlung per App. Die Kosten der Nachrüstung betragen 2.200 Euro (brutto) je Automat. Die Verwaltung schlug vor, die Automaten mit den höchten Einnahmen nachzurüsten, also die am Freibad Garatshausen und am Südbad. Einstimmig wurde beschlossen, die Nachrüstung von zwei Parkscheinautomaten für Kartenzahlung in die Beratungen zum Haushalt 2025 aufzunehmen. Beim Freibad Garatshausen müsste jeodch zuerst die Gemeinde Feldafing gefragt werden.
    • Die Verwaltung hatte auf entsprechenden Vorschlag die Einrichtung einer Tempo 30-Zone für Kampberg geprüft. Die meisten Nebenstraßen dort sind noch auf Tempo 50 beschränkt, was für alle Verkehrsteilnehmer, insbesondere für Kinder und ältere Menschen, eine Gefahr darstellt. Wie im ersten Punkt oben erwähnt, gelten strenge Anforderung für die Anordnung von Tempo 30 mit der Ausnahme der Einrichtung von Temo 30-Zonen. Insgesamt ist es jedoch nicht möglich, da die Blumenstraße als Durchgangsstraße nicht beschränkt werden darf. Also müsten alle Nebenstraßen mit Schildern „Temp 30“ ausgestattet werden. Der Ausschuss lehnte Schilder an jeder Ecke ab, das wäre ein Schildbürgerstreich. Der positiv formulierte Beschlussantrag, die Tempo 30 – Zone in den Nebenstraßen von Kampberg einzurichten, sobald die rechtlichen Voraussetzungen geprüft und die Voraussetzungen erfüllt seien, wurde dann einstimmig abgelehnt.
    • Einstimmig beauftragte der Ausschuss die Verwaltung, Halteverbote in der Schulstraße in Traubing anzuzordnen, sobald diese geprüft und eine positive Stellungnahme der Polizei eingehot wurde. Hintergrund ist die Beobachtung, dass der Radweg, der über den Gehweg auf die Schulstraße führt, häufig durch parkende Fahrzeuge beeinträchtigt wird. Ein Halteverbot an dieser Stelle könnte die Verkehrssituation und die Sicherheit der Radfahrenden verbessern.

    Unter Mitteilungen und Anfragen, Verschiedenes gab es drei Punkte:

    • Ein Tutzinger Bürgerin, Hauseigentümerin in der Oskar-Schüler-Straße, hatte vor der Sitzung ihr Anliegen den Anwesenden kurz vorgestellt und ihre Unterlage an Ausschussmitglied Dr. Thomas von Mitschke-Collande übergeben, der sie vortrug: Die Bürgerin schlage vor, die Unterführung an der Waldschmidtstraße/Bockmayrstraße für PKW zu öffnen, um den Verkehr durch die Traubinger Straße und die Oskar-Schüler-Straße zu entlasten. Dieser Verkehr durch die Anwohner westlich der Bahn sei doch ganz erheblich. Dr. Thomas von Mitschke-Collande erinnerte daran, dass es bis ca. Mitte der 1970-er Jahre dort einen Bahnübergang gegeben habe, der dann in eine Bahnunterführung für Fußgänger umgewandelt wurde. Die schriftliche, mit Fotos angereicherte Unterlage wurde der Verwaltung zur Beantwortung übergeben.
    • Ausschussmitglied Dr. Joachim Weber-Guskar berichtete, die Parkplätze für Behinderte am Freibad Garatshausen seien nicht deutlich beschildert. Der Bürgermeister sagte zu, die Verwaltung werde das überprüfen und ggf. in Absprache mit der Gemeinde Feldafing ein Schild aufstellen.
    • Ausschussmitglied Caroline Krug erkundigte sich nach der wechselnden gärtnerischen Vorbereitung der Querungsinsel im Norden der Haupstraße. Der Bürgermeister erklärte, es werde dort das Magerwiesenkonzept umgesetzt (wie am Kreisel), die Gärtnerei werde entsprechend berichten.

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

  • HFWA: Ganztagsbetreuung der Grundschulkinder auf gutem Weg…

    Für die Ganztagsbetreuung der Grundschulkinder gibt es ab dem Schuljahr 2026/2027 einen Rechtsanspruch. Darauf bereitet sich die Gemeinde vor. In der Sitzung des Haupt-, Finanz- und Werkausschusses (HFWA) am 17.09.2024 unter der Leitung der 2. Bürgermeisterin Elisabeth Dörrenberg präsentierte Kartin Reintges von der Verwaltung das Ergebnis der Elternbefragung. In den sieben Kinderbetreuungseinrichtungen in Tutzing und Traubing wurden insgesamt 92 Kinder ermittelt, die im September 2026 in die 1. Klasse eintreten werden. Davon besteht für 9 Kinder lt. den Antworten der Eltern kein Bedarf, verbleiben 83 Kinder. Der Betreuungsbedarf wurde von den Eltern unterschiedlich angegeben: für 32 Kinder besteht Betreuungsbedarf bis 14 Uhr, bei 51 Kindern wird eine Betreuung bis 16 Uhr gewünscht. Für die Mehrheit von 51 Kindern wird eine Betreuung im Hort gewünscht, die übrigen bevorzugen den Offene Ganztagsbetreuung. Der Unterschied liegt im Betreuungspersonal: im Hort sind es pädagogische Mitarbeiter, im Offenen Ganztag Betreuungskräfte, die keine pädagogische Qualifikation benötigen. Der Bedarf für eine Betreuung in den Ferien (ohne Rechtsanspruch) wurde ebenfalls abgefragt: für 20 Kinder wurde kein Bedarf angemeldet, für 58 teilweise und für 14 Kinder wurde eine Betreuung für die gesamte Ferienzeit gewünscht.

    Wie von der Verwaltung in der Ausschusssitzung am 19.09.2023 berichtet wurde, gibt es in Tutzing und Traubing ein gutes Angebot für die Kinderbetreuung und die Einrichtungen sind gut ausgelastet. Von den insgesamt 364 Grundschulkindern werden 245 betreut, also zwei von drei Kindern (67%). Die Betreuungsquote ist bei den Grundschulkindern der 1. Klasse höher als bei den höheren Klassen. Auch unterscheiden sich die Buchungen (Anzahl der Tage, Betreuung bis 14 oder 16 Uhr). Es müssen weitere Zahlen erhoben werden, um über eine Erweiterung der Kinderbetreuungseinrichtungen entscheiden zu können. Dabei wird zuerst an die Erweiterung des Offenen Ganztags gedacht..

    Weitere Punkte der Sitzung:

    • Einstimmig wurde beschlossen, die Gebührenabrechnung der Würmseehalle 1 und 2 aufgrund des Wasserschadens im Abrechnungszeitraum 2023/2024 anhand der tatsächlich nutzbaren Wochen zu stellen. Zudem werden Nutzern, die wegen der Schließung auf andere Sporteinrichtungen ausgewichen sind, nur die tatsächlichen genutzten Teiten berechnet. Hintergrund ist die satzungsmäßig Abrechnung nach den beantragten Belegungszeit von von 38 oder 16 Wochen.
    • Ebenso einstimmig wurde beschlossen, dass ab dem 01.01.2025 die Nutzungsgebühren auf sportliche Aktiitäten von Tutzinger Vereinen, Verbänden usw. zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer berechnet werden. In der Sitzung des Ausschusses am 19.09.2023 war beschlossen worden, die Gebühren für die Nutzung der Sportstätten zu sportlichen Zwecken bei Vereinen unverändert zu lassen („inkl. Umsatzsteuer“). In einer zukünftigen Neukalkulation sollte dies überprüft werden. Das ist nun geschehen.
    • Die Gemeindeverwaltung informierte darüber, dass ab Mai 2025 bundesweit ausschließlich digital vorliegende biometrische Lichtbilder für neue hoheitliche Dokumente, also Personalausweise, Reisepässe und ausländerrechtliche Dokumente, genutzt werden. Die Lichtbilder werden entweder in der Behörde oder in Fotostudions erstellt. Ausgedruckte Lichtbilder werden nicht mehr angenommen.
  • BOA: Weniger Wohnungen am Schönmoos

    Zum Bebauungsplan Nr. 99 „Wohnanlage Schönmoos“ hatte es bereits zahlreiche Termine und Besprechungen gegeben, auch Scoping-Termine mit den zu beteiligenden Behörden. In der Sitzung des Bau- und Ortsplanungsausschusses (BOA) am 11.09.2024 unter der Leitung des 1. Bürgermeisters Ludwig Horn ging es nun um die Billigung eines vorliegenden Entwurfs. Die Aufstellung des Bebauungsplans war in der Sitzung am 10.11.2020  beschlossen worden. Die Stadtplanerin Katrin Feuerstein vom Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München stellte den Entwurf anhand einer Präsentation vor.
    Vorgesehen sind drei Wohngebäude auf dem L-förmigen Grundstück von 2.500 m². Darin geplant sind 57 Wohneinheiten einschließlich einer Wohngruppe der Lebenshilfe, einer Übergangswohnung und eines Gemeinschaftsraums. Das südliche Gebäude fiel gegenüber den ersten Entwürfen des Verbands Wohnen kompakter aus, weil das Gebäude vom Bach abrücken musste. U.a. dies führte zu der Reduzierung der Zahl der Wohnungen. Der Stellplatzschlüssel wurde mit 0,6 festgesetzt, neben der Tiefgarage wird es neun oberirdische Stellplätze geben. Die Grundfläche der Hauptgebäude liegt bei 650 m², dazu 400 m² für Außentreppen, Vordächer, Balkone und Terrassen. Weitere Grundflächen werden gewährt für Stellplätze, Tiefgaragen, Fahrradstellplätze, Müllstellplätze, Spielgeräte, Zuwege und Zufahrten.
    Verfahrenstechnisch wird statt eines qualifizierten ein einfacher Bebauungsplan verfolgt, nachdem die Verkehrsflächen herausgenommen wurden. Ebenso wurden die beiden westlich situierten Gebäude nicht in den Geltungsbereich einbezogen. Die notwendigen Gutachten liegen vor. Die Festsetzungen betreffen u.a. Wand- und Firsthöhe, die Satteldächer mit 15° Neigung, die Geländemodellierung (max. 1,2 Meter) oder die Grünordnung. Einstimmig billigte der Ausschuss den Entwurf des Bebauungsplans samt Begründung in der Fassung vom 11.09.2024 und beauftgragte die Verwaltung, das Auslegungsverfahren durchzuführen.

    Weitere Punkte der Sitzung:

    • Bereits mehrfach hatte sich der Ausschuss mit der Umnutzung einer Werkhalle in einen Postzustellungsstützpunkt im Brombeerweg in Traubing beschäftigt (z.B. 13.09.2022). Die Billigung und das anschließende Auslegungsverfahren hatten stattgefunden, Stellungnahmen waren eingegangen, die es nun abzuwägen galt. Stadtplaner Christian Ufer von der TERRABIOTA Landschaftsarchitekten und Stadtplaner GmbH aus Starnberg stellte dazu die notwendige 30. Änderung des Flächennutzungsplans „Gewerbegebiet Brombeerweg Traubing“ vor. Dabei ging es um die Änderung von landwirtschaftlichen Nutzflächen in Gewerbegebiet. Das wurde einstimmig beschlossen.
    • Parallel dazu waren die Stellungnnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 76 „Brombeerweg“, Teilbereich 3 abzuwägen. Es werde nur Gewerbegebiet ausgewiesen, also Nutzungsart nur Gewerbe, ein Mischgebiet entfällt. Die genau zulässige Nutzung werde in einem abzuschließenden Durchführungsvertrag mit dem Eigentümer geregelt; dieser Vertrag werde auch Punkte enthalten, die auf die Post wirken. Zusätzlich müsse die Kostentragung geregelt werden. Das Schallschutzgutachten wurde schwierig, so dass zu einem Vorhabensbezogenen Bebauungsplan umgeschwenkt wurde mit dem Vorteil, maßgeschneiderte Festsetzungen für dieses konkrete Vorhaben zu entwickeln. Entsprechend wurd einstimmig beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 11.09.2024 zu billigen und die Verwaltung mit dem weiteren Auslegungsverfahren zu beauftragen. Auf der Grundlage des Antrags des Eigentümers wird das Bauleitverfahren als Vorhabensbezogener Bebauungsplan nach § 12 BauGB weitergeführt.
    • In der Sitzung des Gemeinderats am 06.07.2021 war die Änderung des Bebauungsplans Nr. 48 “Frey-Grundstück” nach Empfehlung durch den Bau- und Ortsplanungsauschuss beschlossen worden. In die Änderung war ein zweiter Antrag für zwei neue Bauräume für kleinere Gebäude östlich und westlich des Bestandsgebäudes eingeflossen. Nun lag eine neue Planung zur Gebäudesituierung im östlichen Teil vor und damit ein Antrag auf Anpassung der Planung für die 2. Änderung des Bebauungsplans. Die Planung wurde im Gespräch mit der Verwaltung noch einmal geändert, da das Gebäude unmittelbar vor der Südfassade des nördlichen Nachbarn errichtet werden sollte. Die Verschattung des Nachbarn ist nun vermieden, das zu errichtende Gebäude weiter nach Osten verschoben, die Sichtachsen wurden freigelegt. Es bleibt noch die Erschließung für Feuerwehr und Rettung, da der geplante Baukörper ca. 100 Meter von der nächsten öffentlichen Straße (Beiselestraße) entfernt ist. Einstimmig wurde die neue Planung akzeptiert, die Verwaltung möge das einarbeiten. Bei der vorgesehenen Fällung von mehreren Fichten, wie auch von der Deutsche Bahn AG gefordert, sollen Nachpflanzungen verpflichtend werden.
    • Der Antrag auf Baugenehmigung für die Nutzungsänderung eines Büros in eine Wohnung, die Sanierung des bestehenden Gebäudes und Errichtung zweier Gauben und Garagen  in der Lindemannstraße 7 war weniger umfangreich als zunächst gedacht. Die umgebende Bebauung gebe es her, auch von der Relation Gewerbe zu Wohnen im Mischgebiet, so Bauamtsleiter Christian Wolfert. Die Antrag war nach § 34 BauGB zu beurteilen, da sich das Vorhaben nicht im Geltungsbereich eines rechtsverbindlichen Bebauungsplans befindet. Die Garagenanbauten erzeugten zwar eine gewisse Riegelwirkung zur Bernrieder Straße, seien aber kaum sichtbar und erzeugten auch Schallschutz. Die Erschließung hinsichtlich der Zufahrt sei nicht geklärt; hier werde es noch zu einer Widmung kommen müssen; entsprechenden Gespräche fänden statt. Mehrheitlich gegen die Stimme der Ratskollegin Christine Nimbach wurde dem Antrag auf Baugenehmigung das gemeindliche Einvernehmen erteilt unter der Bedingung, dass die Erschließung hinsichtlich der Zufahrt im weiteren Baugenehmigungsverfahren geklärt wird und somit gesichert ist. Ein Versuch von Frau Nimbach, die Situierung der Garagen zu ändern, war zuvor abgelehnt worden.

     

     

     

     

  • GR: Telekom auf der Suche nach innerörtlichem Standort für Mobilfunkmast

    In der ersten Sitzung des Gemeinderats nach den Sommerferien am 10.09.2024 unter der Leitung des ersten Bürgermeisters Ludwig Horn war die Standortfrage der Telekom das erste Thema. Mit einem Mobilfunkmast in der Ortsmitte soll die Mobilfunkversorgung verbessert werden, insbesondere im Zentrum. Christoph Huber, Kommunalbeauftragter Mobilfunk der Telekom für Tutzing, zeigte in einer Präsentation die Versorgung von Tutzing und der Ortsteile mit Mobilfunk. Messungen haben zahlreiche unterversorgte Gebiete festgestellt. Einstimmig wurde beschlossen, dass die Gemeinde Tutzing prüft, ob es im angefragten Suchkreis geeignete Standorte auf gemeindeeigenem Grund gibt, die der Deutsche Telekom Technik GmbH angeboten werden können. Meine Frage nach der Versorgung mit Glasfaser, die für November 2024 angekündigt war, konnte Herr Huber leider nicht beantworten.

    Weitere Punkte der Sitzung:

    • Zum Antrag auf Vorbescheid für den Neubau einer Wohnanlage mit Tiefgarage in der Bahnhofstraße 18 hatte das Landratsamt mitgeteilt, die Versagung des gemeindlichen Einvernehmens zu ersetzen. In der Sitzung am 02.07.2024 hatte der Gemeinderat den Antrag (Planungsvariante 4) abgelehnt mit der Begründung, (1) das Vorhaben halte die faktische Baulinie an der Bahnhofstraße nicht ein, (2), die Bebauung erscheine zu massiv und füge sich nicht in die Umgebung ein, (3) es würde durch die Typologie der Gebäude eine vierte Bauzeile entstehen und (4) durch die hohe Versiegelung des Grundstückes durch die Gebäude, die Tiefgarage und die Erschließungswege bestehen hydrologische Bedenken. Einstimmig bekräftigte der Gemeinderat seinen Beschluss zur Verweigerung des gemeindlichen Einvernehmens.
    • Der Bürgermeister gab einen Überblick über die Wortmeldungen und Anfragen der Besucher der bereits abgehaltenen Bürgerversammlungen in Traubing, Tutzing und Kampberg sowie deren bereits erfolgter Bearbeitung durch die Gemeindeverwaltung.
    • Nach kurzer Diskussion wurde einstimmig Ratsmitglied Claus Piesch als Vertreter für die Aufsichtsrätin Verena von Jordan-Marstrander in die Volkshochschule StarnbergAmmersee bestellt.
    • Die gemeindlichen Stege müssen dringend repariert werden! So die Feststellung der Zimmerer des Bauhofs nach einer Begehung zur fachlichen Beurteilung. Es handelt sich um den Biersteg, den großen Steg am Südbad, den Seniorensteg am Südbad, den großen Steg am Freibad, den Steg am Thomaplatz und die Treppe sowie den Steg beim kleinen Badeplatz in der Nähe des Freibads. Im Haushalt 2024 sind lediglich 12.000 Euro vorgesehen, die nicht reichen werden. Ratskollege Dr. Joachim-Weber-Guskar schlug vor, den Biersteg zu verlängern, nachdem der Dampfersteg bereits deutlich verlängert wurde; das würde die Situation für die Segler erleichtern, die ihr Boot an der Lände zu Wasser ließen. Auch sollten die beiden östlichen Betonplatten der Rampe tiefergelegt werden, um gleiches Gefälle in den See zu erreichen. Geschäftsleiter Marcus Grätz wies darauf hin, dass diese Maßnahmen mit der Schlösser- und Seenverwaltung abgestimmt werden müssten. Beschlossen wurde, dass die Stege saniert werden sollen, um die Verkehrssicherheit wiederherzustellen. Darüber hinaus sollen die Verlängerung des Bierstegs sowie die Verlegung der Betonplatten durch das Bauunternehmen Kutter angefragt werden.

    Unter Mitteilungen und Anfragen, Verschiedenes gab der Bürgermeister Termine bekannt, so zum Rathausforum in der Ratshaustenne:

    • 19.09.2024: Wir Tutzinger – Wie wollen wir zusammen leben, was braucht’s?
    • 10.10.2024: Lessons learned – die neue Unterkunft „Benedictus-Hof“
    • 08.11.2024: Erfolgskonzept Hebertshausen – Bürgermeister Richard Reischl über Herausforderungen, Chancen und Potentiale

    Zu dieser Veranstaltungsreihe zum Zusammenleben in Tutzing wird eingeladen von der Gemeinde Tutzing, dem Ökumenischen Unterstützerkreis Tutzing und den beiden Kirchengemeinden.

    Am 28.09.2024, 14:00 Uhr, sind alle Kinder auf die Rathauswiese in Tutzng eingeladen unter dem Motto „ISEK Tutzing for kids“. Die Veranstaltung wurde von den Stadtplanern in Zusammenarbeit mit der Verwaltung konzipiert. Dadurch soll verstärkt das Augenmerk auf eine bisher unterrepräsentierte Gruppe gelegt werden. Der Kindertag soll die Bedeutung und die Bedürfnisse der Kinder in Tutzing hervorheben und dient als Startschuss für die Gründung der Initiative „ISEK for kids“. Die Veranstaltung fördert den Austausch zwischen Kindern, Eltern und der Gemeinde, um gemeinsam eine kinderfreundliche Zukunft in Tutzing zu gestalten.