Monat: Oktober 2024

  • Von Platten zu Blättern, Pfosten und Teer zu Weihnachten – 2. Ortstermin mit dem Bürgermeister auf der Hauptstraße

    Von Platten zu Blättern, Pfosten und Teer zu Weihnachten – 2. Ortstermin mit dem Bürgermeister auf der Hauptstraße

    17:30 Uhr, Treffpunkt Gymnasium Tutzing: Mit den Bauplänen in der Hand – sachkundig und mit viel Engagement – gibt Bürgermeister Horn den anwesenden Bürgerinnen und Bürgern Meter für Meter Auskunft über Höhen, Pflastersteine, Leerrohre, Bäume, Klima, Rohrdurchmesser und Anschlüsse. Er zeigt auf, wie der neugestaltete Ortskern aussehen wird.

    Der aktuelle Bauabschnitt wird wohl erst zum Weihnachtsfest fertiggestellt – das bereitet einigen Gewerbetreibenden Sorgen, hatten sie doch auf eine frühere Freigabe gehofft.

    So sehr Gemeinde, Baufirmen und Planer auch mit den Anrainern zusammenarbeiten, treten doch immer wieder zeitraubende Probleme auf, die Kraft und Nerven kosten. Bürgermeister Horn verspricht den Gewerbetreibenden Unterstützung und die vorgeschlagenen Lösungsansätze klingen plausibel.

    Das bisherige Ergebnis der Erneuerung kann sich sehen lassen: Die neue Hauptstraße sieht großartig aus. Der neu gestaltete Übergang ist nicht nur schön, sondern dient auch als zusätzliche Tempodrossel.

    19:00 Ende der Veranstaltung. Danke an den Bürgermeister für diese gelungene Veranstaltung. Und sehr schön, dass mehr Bürger dabei waren als zuletzt.

    Bis zum nächsten Termin vor Ort.

    GBF

    PS: was mich ganz besonders freut, dass im Verlauf dieser gesamten Baumaßnahme sehr viele Vorschläge und Anregungen aus dem Positionspapier, dass wir mit der TUTZINGER LISTE 2015 erstellt, hatten umgesetzt worden sind und super funktionieren.

     

  • UEVA: Verbesserung der Verkehrssituation in Traubing

    Einen ganzen Katalog von 14 Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssituation in Traubing enthielt der Antrag von Bündnis 90/Die Grünen und ödp vom 06.09.2024. Dieser Antrag stand auf der Tagesordnung der Sitzung des Umwelt,- Energie- und Verkehrsausschusses (UEVA) am 22.10.2024 unter der Leitung des ersten Bürgermeisters Ludwig Horn. Ausschussmitglied Thomas Parstorfer wies darauf hin, der Antrag enthalte nichts Neues, bereits seit 2008 bemühe er sich um Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssituation in Traubing, insbesondere um eine höhere Verkehrssicherheit. Bürgermeister und Gemeindeverwaltung nahmen Stellung zu den einzelnen Punkten, zu bereits vorliegenden Stellungnahmen vom Landratsamt, vom Staatlichen Bauamt oder von der Polizei. Die Traubinger Gemeinderäte ergänzten aus eigener Erfahrung. Die einzelnen Punkte mit Anmerkungen bzw. Entscheidungen aus dem Ausschuss (kursiv):

    1. Verlagerung der Bushaltestellen der Linie 958 westlich der Brücke über den Wielinger Bach
      Hier wurde im Ausschuss kein Handlungsbedarf gesehen.
    2. Anordnung Tempo 30 rund um die Einmündung Andechser Straße/Starnberger Straße/ Weilheimer Straße
      Schwierig, da Staaatsstraße und keine Schule in der Nähe; Landratsamt und Polizei sind bereits angefragt.
    3. Querungshilfe auf der Starnberger Straße insbesoindere wegen Schulweg
      Für die Punkte 3, 4 und 5 soll ein Ortstermin mit Vertretern des Landratsamts und des Staatlichen Bauamts organisiert werden. Dies wird priorisiert.
    4. Bürgersteig entlang der Starnberger Straße (rechts und links)
      Siehe Punkt 3.
    5. Neugestaltung Einmündung Feldafinger Straße/Starnberger Straße
      Siehe Punkt 3.
    6. Bushaltestelle Traubing Schule (versch. Maßnahmen)
      Tempo 30 soll hier nicht angeordnet werden; eine bessere Ausleuchtung sei wünschenswert; in der Haltebucht sollen Bodenmarkierungen aufgebracht werden; das Schild „Schulweg“ soll nicht versetzt werden; ebenso soll der Kanalschacht nicht verändert werden.
    7. Einmündung Oberlehrer-Schmid-Weg – Anbringung Verkehrsspiegel
      Es soll kein Verkehrsspiegel angebracht werden; die Verkehrsspiegel sind sehr wartungsintensiv, müssten immer sauber und für den Winter beheizbar sein.
    8. Einmündung Schulsatraße in Staatsstraße 2067 (B2)
      Landratsamt und Polizei sollen für eine Haltelinie angefragt werden.
    9. Schulstraße/Radweg unter B2
      Die verkehrsrechtrliche Anordnung zur Verbesserung der Einsehbarkeit des Radwegs liegt vor; die Verlegung von Parkmöglichkeiten wird vom Bauhof umgesetzt werden.
    10. Schulstraße/Einmündung zur Schule
      Die Schulstraße ist nicht vorfahrtberechtigt, die Beschilderung ist in Ordnung, es handelt sich nicht um eine Zone für Tempo 30. Gleichwohl sollen die Grundstücksverhältnisse und die Breite der Straße geprüft werden.
    11. Tutzinger Straße/Schulstraße/Weidenweg
      Kein Handlungsbedarf, da Anliegerstraße.
    12. Kriegerdenkmal – Änderung der Vorfahrtregelung
      Die Einrichtung der abknickenden Vorfahrt und die Anbringung eines Verkehrsspiegels wurden abgelehnt.
    13. Lindemoosweg – Fußweg auf dem Grundstück des Buttlerhofs
      Der Fußweg soll nicht eingerichtet werden, die gegenseitge Rücksichtnahme von Fahrzeugen und Fußgängern/Radfahrern soll ausreichen.
    14. Riedstraße – Vorfahrtsregelung ändern in rechts vor links
      Die Vorfahtsregelung soll nicht aif „rechts vor links“ geändert werden.

    Weitere Punkte der Sitzung:

    • Die Verrohrung des Baches in der Erlenstraße in Unterzeismering, der immer wieder Schäden am anliegenden Gebäuden verursacht, werde derzeit als dringliche Maßnahme saniert, so der Bürgermeister. Der Kanal war längere Zeit weder untersucht noch saniert worden. Die Verrohrung wurde erneuert, dazu weitere 20 Meter, wie sich erst bei den Arbeiten herausgestellt habe. Derzeit würden Restarbeiten erledigt, so dass die Lindenallee wieder geöffnet werden könne. Die Wiederherstellung der privaten Grünflächen, überwiegend Rasen, erfolge nach und nach.
    • Auf Anfrage der Ausschusskollegin Caroline Krug erläuterte der Bürgermeister das beschlossene Pflanzkonzept für den Kreisel, Verkehrsinseln und weitere Flächen im Gemeindegebiet. Das Konzept war in der Sitzung am 29.03.2022 beschlossen worden. Beraten wurde und wird die Gemeinden durch die Naturgartenplanerin Ingrid Völker. Mit Verweis auf das frisch erworbene Wissen führte der Bürgermeister stolz zu den Maßnahmen aus: 40cm Aushub, dann 30cm Frostschutzkies, bevor 10cm Gemisch aus Qualitätskompost und Kies aufgebracht wurde. Anschließend wurden kleine Sträucher und Blumenzwiebeln gesetzt, zuletzt noch ausgewählte Blumensamen eingestreut. Ein bodendeckender Charakter werde nach drei Jahren erreicht. Im Frühjahr müsse gegossen werden, im Herbst werde einmal abgemäht (statt vorher sechsmal), sonst seinen die Flächen ohne Pflege. Die Flächen seien hitzebeständiger und erforderten geringeren Aufwand seitens der Gärtnerei. DAmit werden die Nachteile einer aufwändigen Wechselflorbepflanzung mit notwendiger Bewässerung vermieden. Ich weiß, das findet nicht überall Gefallen.
    • Der Bundesrat hatte sich mit der Änderung der Straßenverkehrsordnung  befasst und die 56. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften verabschiedet. Wesentlicher Inhalt, so der Bürgermeister, seien die Anordnungsmöglichkeiten für innerörtliche Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h. Es bestehe entgegen der öffentlichen Wahrnehmung keine weitgehende Erleichterung bei dieser Anordnung sondern nur eine Ausweitung des bestehenden Katalogs der benannten Örtlichkeiten, bei denen auf das Erfordernis einer qualifizierten Gefahrenlage verzichtet wird. Bei einer Anordnungsmöglichkeit im Zusammenhang mit Spielplätzen müsse es sich um Spielplätze im baurechtlichen Sinne handeln. Hier bestünde auch der Vorrang anderweitiger Maßnahmen, z.B. die Umzäunung. Soweit Schulwege hinsichtlich verkehrsrechtlicher Maßnahmen in Betracht gezogen werden sollen, müssten diese „hochfrequentiert“ sein. Das sei dazulegen. Im Schreiben des Ministeriums fand ich noch, dass das Parkraummanagement wie bisher auf ein Parkraummangel ausgerichtet sein kann, zusätzlich aber entsprechende Anordnungen auch auf der Grundlage eines städtebaulich-verkehrsplanerischen Konzepts zur Unterstützung der geordneten städtebaulichen Entwicklung zulässig sind. Dass passt zum ISEK, dem Intergrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzept, an dem Gemeinderat und Verwaltung unter Führung einer Stadtplanerin gerade arbeiten.
    • Einstimmig wurde die Parkgebührenverordnung geändert, um die neu eingeführte Umsatzsteuerpflicht zu berücksichtigen. Damit steigen die Parkgebühren um 19%, ungerade Beträge werden aufgerundet. So erhöht sich z.B. die Gebühr für eine Stunde Parken von 1,00 Euro auf 1,50 Euro. Das Thema ist nicht neu. Ich hatte bei der Einführung der Umsatzsteuer auf bestimmte Leistungen der Gemeinde darauf hingewiesen. Nach und nach werden die verschiedenen Gebührenordnungen überarbeitet. Mühsam, aber das müssen wir machen. Die Umsatz- oder Mehrwertsteuer belastet die Endverbraucher; bei der Gemeinde muss die Umsatzsteuer ein durchlaufender Posten sein. Auf Vorschlag aus dem Ausschuss werden Parkgebühren für Wohnmobile deutlicher erhöht (von 8,00 Euro auf 30,00 Euro), um den Anreiz zu mindern. Die Anregungen aus dem Ausschuss zur Vorlage der Verwaltung werden in die Verordnung eingearbeitet.

    Unter Mitteilungen und Anfragen, Verschiedenes erwähnte der Bürgermeister von einer Ortsbesichtigung beim Nordbad, über die in den nächsten Ausschusssitzung berichtet werden wird. Nachdem ich bei der Baustellenbesicherung am 24.10.2024 nicht anwesend sein kann, bat ich darum, die Querungsinsel an der Hallbergerallee zu prüfen. Nach meinem laienhaften Blick könnte es bei den Kurvenradien für LKW schwer werden, in die Hallbergerallee einzubiegen. Das würde dann zu einem langen Rückstau auf der Hauptstraße führen.

     

     

     

     

     

     

     

     

     

  • Einladung zur Baustellenbesichtigung an der Hauptstraße

    Einladung zur Baustellenbesichtigung an der Hauptstraße

    Jeder hat es gemerkt: die Sanierung der Hauptstraße kommt im mittleren Bauabschnitt nicht so voran wie ursprünglich angekündigt. Natürlich gibt es dafür Gründe. Zur Information darüber, wie es aktuell aussieht und weitergeht, lädt Bürgermeister Ludwig Horn zur Baustellenbesichtigung ein:

    Donnerstag, 24.10.2024, 17:30 – 18:30

    Treffpunkt ist die Bushaltestelle am Gymnasium. Von dort aus führt ein kurzer Spaziergang, begleitet von Informationen zum aktuellen Baufortschritt und den kommenden Maßnahmen, bis zum Leidl-Haus (Vetterlhaus/Touristinformation) an der Ampel gegenüber von Intersport Thallmair.
    Alle Interessierten sind herzlich eingeladen, sich über den aktuellen Stand der Sanierung zu informieren und Fragen zur Bauentwicklung der Hauptstraße zu stellen.

  • BOA: Eine „private Nutzgrünfläche“ ist kein Bauland…

    …und jegliche Bebauung darauf ist unzulässig. Dies musste ein Bauwerber in der Sitzung des Bau- und Ortsplanungsausschusses (BOA) am 15.10.2024 unter der Leitung des 1. Bürgermeisters Ludwig Horn erfahren. Das Grundstück an der Weilheimer Straße liegt größtenteils im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 57 aus dem Jahr 2000 in Traubing. Darin ist der enthaltene Grundstücksteil als „private Nutzgrünfläche“ festgesetzt, ebenso im Flächennutzungsplan. Weiterhin heißt es in den Festsetzungen des Bebauungsplans, dass jegliche Bebauung unzulässig ist und das Gelände und der Gehölzbestand in ihrer natürlichen Form zu schützen und zu erhalten sind. Rechtswidrig ist auch die im Sommer 2023 vorgenommene Aufschüttung und Planierung des Grundstücks. Der nachgereichte Antrag auf isolierte Befreiung zur Legalisierung der Aufschüttung wurde vom Ausschuss am 19.12.2023 abgelehnt. Der Bauwerber klagte dagegen; das Verwaltungsstreitverfahren ist anhängig. Vor diesem Hintergrund war eine Prüfung des nun eingereichten Antrags auf Baugenehmigung entbehrlich. Einstimmig wurde dem Antrag das gemeindliche Einvernehmen verweigert; einem evtl. nachträgflich noch eingereichten Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des rechtsgültigen Bebauungsplans werde nicht zugestimmt. In der Begründung wird auf die genannten Festsetzungen des Bebauungsplans verwiesen. Zusätzlich erscheine die Erschließung des Vorhabens gegenwärtig nicht gesichert.

    Mit möglichen Bauvorhanden auf dem Grundstück an der Kustermannstraße 65 hatte sicher der Ausschuss bereits mehrfach beschäftigt. Zuletzt wurde in der Sitzung am 23.04.2024 ein Reiterhof abgelehnt. Der Antrag wurde dann beim Landratsamt Stranberg zurückgezogen, vermutlich wegen fehlender Privilegierung, denn das Grundstück liegt im planungsrechtlichen Außenbereich und ist nach § 35 BauGB zu beurteilen. Der Bestand ist genehmigt, so dass Umbaumaßnahmen in gewissem Umfang möglich sind. Darüber entscheidet das Kreisbauamt. Der nun vorliegende Antrag auf Vorbescheid sieht nun die Sanierung, Umbauten und geringfügige Anbauten vor. Dabei geht es um eine Terrassenüberdachung und einen Wintergarten mit Balkon. Die Erschließung soll mit einer Dienstbarkeit an der gemeindeeigenen Zufahrt gesichert werden. Dazu müste der Bauwerber einen Antrag stellen. Der Ausschuss erteilte dem Vorhaben einstimmig das gemeindliche Einvernehmen unter der Auflage, dass die Erschließung im Baugenehmigungsverfahren gesichert wird; die drei Fragen des Bauwerbers wurden bejaht.

    Unter Mitteilungen und Anfragen, Verschiedenes erwähnte der Bürgermeister die weitere Verzögerung beim Ausbau des Glasfasernetzes durch die Telekom. Den Brief, den außer mir auch andere Tutzinger erhalten haben, möchte ich Ihnen nicht vorenthalten:

    „…der Glasfaser-Ausbau in Tutzing geht stetig voran. Ursprünglich hatten wir vorgesehen, alle rechtzeitig bestellten Glasfaser-Anschlüsse in Tutzing bis zum 30.11.2024 zu bauen. Aufgrund von Kapazitätsengpässen benötigen wir leider mehr Zeit als geplant. Falls Sie bereits einen Termin für den Hausanschluss oder die Montage der Glasfaser-Dose vereinbart bzw. eine E-Mail dazu erhalten haben, wird dieser selbstverständlich wie geplant stattfinden. Sollten Sie noch keinen Termin vereinbart haben, senden wir Ihnen spätestens bis zum 19.03.2027 eine E-Mail mit einem Terminvorschlag.“

    Wir sprechen hier also von einer Verschiebung um 27 Monate!

     

     

  • Kulturtheater feierlich eröffnet!

    Kulturtheater feierlich eröffnet!

    Seit dem 26.09.2024 zeigt das neue Kino bereits Filme, doch nun am 3. Oktober 2024 wurde das Kulturtheater Tutzing feierlich eröffnet.

    Lucie Vorlíčková, die Vorsitzende des Vereins „Kulturtheater Tutzing e.V.“ moderierte den Abend. Sie ist gleichzeitig unsere Vorstandskollegin hier in der Tutzinger Liste. Sie ist ausgesprochen tüchtig und wir sind sehr stolz auf sie. Mit Akribie und Ausdauer verfolgte sie das Projekt, holte sich weitere Kompetenz und Mitstreiter ins Team, um die lange Aufgabenliste abzuarbeiten. Das für Vereine zuständige Finanzamt Fürstenfeldbruck, das Landratsamt und andere involvierte Institutionen stellten Anforderungen, denen begegnet werden musste.

    In seiner Begrüßung drückte der 1. Bürgermeister Ludwig Horn seine Anerkennung aus. Sie habe das Projekt auf den Weg gebracht. Horn freute sich über die Neubelebung des Kinos, das seit der Jahreswende 2023/24 geschlossen war, und wertete die Wiedereröffnung als „wahnsinnigen Erfolg“. Das sei ein Beleg dafür, dass Ehrenamt und das Bürgerengagement das soziale Rückgrat unserer Gemeinde darstellten.

    Die Vereinsvorsitzende fasste zusammen, es sei eine rieisige Anstrengung gewesen, dieses Projekt zu realisieren. Ich selbst habe mitbekommen, welche Hindernisse auf der Strecke auftauchten und überwunden werden mussten. Der Verein kann froh und stolz sein, mit einem Team aus ehrenamtlich mitarbeitenden Personen, unter ihnen vielen so genannten „Kinoengeln“, das geschafft zu haben. Insgesamt spach sie von mehr als 500 Unterstützern und Mitgliedern, die über Beiträge und Spenden das Projekt finanziell absicherten. Unbedingt dazu gehört Kino-Eigentümer Robbie Harthauser, der nicht nur eine sehr verträgliche Miete berechne sondern auch bei den Umbaumaßnahmen voll mit dabei gewesen sei. Mit den so geschaffenenen Rahmenbedingungen hoffe sie sehr, dass das Kulturtheater auf Dauer gehalten werden könne.

    Respekt und große Anerkennung sprach auch Landrat Stefan Frey unter Applaus dem ganzen Team des Kulturtheaters aus. Dieses Engagement sei vorbildlich für die ganze Gesellschaft. Er erwähnte in seinem Grußwort die finanziellen Beschränkungen der öffentlichen Hand bei Pflichtaufgaben von den Schulen bis zu den Krankenhäusern, Kultur und Sport kämen dabei oft zu kurz. Umso mehr dankte Frey den Spendern für diese Unterstützung einer Einrichtung, die der Allgemeinheit zugute käme. Er wünsche sich, dass das Kino eine tolle Zukunft habe.

    Anschließend wurde als Premiere einer Reihe „Tutzinger Filmerkundungen“ der Film „Die Landärztin“ aus dem Jahr 1958 gezeigt  – mit der anwesenden Dr. Marianne Koch in der Titelrolle. Im anschließenden Gespräch mit dem Filmhistoriker Friedemann Beyer gab sie gut gelaunt Auskunft zu den Dreharbeiten zu diesem Film und insgesamt zu ihrer Karriere als Filmschauspielerin und betonte, sie habe immer zu Medizin zurückkehren wollen.

    Übrigens: Sekt zum Empfang einschließlich der Gläser und Canapés wurden vom Restaurant Theodor bereitgestellt. Auch eine Form der Unterstützung. Vielen Dank!

  • GR: Ökumenischer Unterstützerkreis seit 2012

    Seit 2012 besteht der Ökumenische Unterstützerkreis Tutzing – kein Verein, aber ein Zusammenschluss von ehrenamtlich engagierten Menschen, die sich um Geflüchtete aus aller Welt kümmern. Claudia Steinke, Koordination Unterstützerkreis, war eingeladen, diesen in der Sitzung des Gemeinderats am 01.10.2024 unter der Leitung des 1. Bürgermeisters Ludwig Horn vorzustellen. Es sei kein Verein, aber ein Zusammenschluss von ehrenamtlich engagierten Menschen, die sich um Geflüchtete aus aller Welt kümmern. Dabei stütze sich der Helferkreis auf eine breite zivilgesellschaftliche Basis. Sowohl die beiden Kirchen mit Pfarrer Seidel und Pfarrerin Frankenberger als auch die Gemeinde Tutzing mit Bürgermeister Ludwig Horn unterstützten die Arbeit und die Aktionen.

    Entstanden sei der Unterstützerkreis 2012 bei der Aufnahme der ersten Flüchtlinge in Kampberg. Bis 2015 wuchs der Kreis der Aktiven auf mehr als 100 Personen. 2016 erfolgte der Wegzug vom Volksfestplatz, wenige Flüchtlinge waren dann noch dezentral in Tutzing untergebracht und wurden betreut. 2018 wurde der Arbeitskreis Politik gegründet. Erfolgreich wurde versucht, Flüchtlinge – parallel zur Arbeitsagentur – in Arbeit zu bringen. Durch zahlreiche Veranstaltungen, u.a. mit der Evangelischen Akademie Tutzing, haben den Bekanntheitsgrad der Initiative weit über Tutzing und den Landkreis hinaus gesteigert. Sehr bekannt wurde die Spendenaktion „Tutzing hilft im Mittelmeer“, zu der die Gemeinde einen Betrag von 3.000 Euro beigesteuert habe. Angesichts des nachlassenden Spendenaufkommens – „das Thema lockt keinen mehr hinterm Ofen hervor“, bekannte Claudia Steinke – habe es Benefizveranstaltungen gegeben – ohne Gagen, ohne Raummieten.

    Mit dem Ausbruch des Krieges von Russland gegen die Ukraine im Jahr 2022 waren Millionen von Ukrainerinnen und Ukrainern, überwiegend Frauen und Kinder, gezwungen, ihre Heimat zu verlassen und Zuflucht auch in Deutschland zu suchen. Auch Tutzing sei dadurch um über zweihundert neue Mitbürgerinnen und Mitbürger angewachsen. Das Angebot des Unterstützerkreises umfasse (1) die Einladung an alle ukrainische Gäste, am Tutzinger Gemeindeleben teilzunehmen, (2) das Sprachcafé im Gemeindesaal der ev. Kirche und (3) Kinderbetreuung, soweit die ukrainischen Kinder nicht ihren Platz in den Tutzinger Schulen und Kindergärten gefunden haben.

    Der Unterstützerkreis habe ein 7-köpfiges Leitungsteam, 12- 20 Personen seien aktiv, die Rundmail erreiche 270 Personen. Man wolle sich für die Integration einsetzen, so die Vorsitzende, sehe es aber auch als Bestandteil der Tutzinger Zivilgesellschaft. Die ankommenden 144 Flüchtlinge im Benedictus-Hof seien kein „Selbstläufer“, es sei Sache der Zivilgesellschaft: mithelfen, gut reden, nicht dagegen reden.

    Um die bevorstehenden Herausforderungen und Chancen gemeinsam so gut wie möglich anzugehen, hat die Gemeinde Tutzing in Kooperation mit dem Ökumenischen Unterstützerkreis Tutzing unter dem Begriff Rathaus-Forum eine Reihe von öffentlichen Terminen und Informationsabenden konzipiert:

    1. Die erste Veranstaltung am 19.09.2024 fand statt unter dem Motto „Wir Tutzinger – wie wollen wir zusammen leben?“ Ziel dieser Veranstaltung war es, den Fokus auf Tutzing, seine Bürgerinnen und Bürger und Institutionen zu legen. Gemeinsam mit Vertretern von Kirchen, Vereinen, Schulen und Gewerbe wurde über die erforderliche Vernetzung der Tutzinger Zivilgesellschaft, Herausforderungen und Lösungen gesprochen.
    2. In einer zweiten Veranstaltung am 10.10.2024 soll dezidiert auf die Unterkunft „Benedictus-Hof“ und die Geflüchteten selbst eingegangen werden, sowie auf die Erfahrungen mit und von Geflüchteten in den letzten Jahrzehnten. Bis zu diesem Zeitpunkt sollte die Gemeinde Tutzing auch zusätzliche Informationen von den entsprechenden Behörden erhalten, wer, wann und von wo zu uns nach Tutzing kommt.
    3. Am 08.11.2024 – kurz vor dem antizipierten Bezug der Unterkunft für Geflüchtete – wird ein dritter Diskussions- und Informationsabend mit Richard Reischl, dem Bürgermeister der Gemeinde Hebertshausen abgehalten. Hebertshausen gilt auf kommunaler Ebene als Vorzeigemodell in Bezug auf gelungene Integration. Dort werden nicht nur deutlich mehr Geflüchtete aufgenommen als durch den Verteilungsschlüssel verpflichtend vorgesehen, sondern diese auch durch ein umfangreiches zivilgesellschaftliches Engagement vorbildlich integriert. Hebertshausen schafft dabei gewinnbringende Chancen und Potentiale für sich als Kommune, die „Alteingesessenen“ und die frisch Hinzugekommenen.

    Am 15.10.2014, 18:00 Uhr, soll im Roncallihaus ein erstes Treffen für neu gewonnene Unterstützer stattfinden. Auch Angehörige des Leitungsteams vom Unterstützerkreis werden anwesend sein. Ab dem 22.10.2024 biete das Landratsamt in Tutzing eine Schulung für angehende Unterstützer und Unterstüzerinnen an. Sie soll an fünf Abenden stattfinden, dabei seien die einzelnen Module frei wählbar.

    Die Arbeit des Unterstützerkreises wurde vom Bürgermeister wie auch den Mitgliedern des Gemeinderat begrüßt.

    Ein weiterer Punkt der Tagesordnung der öffentlichen Sitzung war die „Gefährdungs- und Risikobetrachtung für Hochwasserereignisse – Deixelfurter Weiherkette“. Mit Gemeinderatsbeschluss vom 25.07.2024 wurde die Verwaltung beauftragt, Angebote für die geforderte „Gefährdungs- und Risikobetrachtung“ einzuholen. Die anspruchsvolle Ausschreibung wird in Zusammenarbeit mit dem Zweckverband Kommunale Dienste Oberland und dem Wasserwirtschaftsamt Weilheim durchgeführt. Im Sinne des Hochwasserschutzes werden Fördermittel in Aussicht gestellt. Notwendig, so die Verwaltung, sei ein Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn, um zeitnah beginnen zu können und den Förderrichtlinien zu entsprechen. Ensprechende Finanzmittel von 100.000 Euro sollen im Haushaltsplan für 2025 bereitgestellt werden. Einstimmig wurde beschlossen, den vorzeitigen Maßnahmenbeginn bei der Förderstelle zu beantragen und gleichzeitig zu bestätigen, dass daraus kein Rechtsanspruch auf eine staatliche Förderung abgeleitet werden kann und weitere Punkte beachtet werden.

    Unter Mitteilungen und Anfragen, Verschiedenes wies der Bürgermeister auf das Rathausforum am 10.10.2024 im Roncallihaus hin (siehe oben). Das Landratsamt werde vertreten sein, es werde Informationen über die ankommenden Flüchtlinge geben.