Monat: November 2024

  • Der große Traum vom Weihnachtsbaum…

    Der große Traum vom Weihnachtsbaum…

    Ein gelungener Auftakt des Lions Weihnachtsmarkts rund um das Midgardhaus!

    Bei klaren Wetter und später kühlem Nordost-Wind fanden sich am spätem Nachmittags Kinder und Erwachsene ein, um der Lesung von Schauspielerin Jutta Spegiel zu lauschen. Zuerst stellte sie ihr Projekt vor, dass sie seit 28 Jahren betreibt: die Initiative Horozont e.V. in München. Seit über 25 Jahren unterstützt die Münchner Initiative HORIZONT Kinder und Mütter, die plötzlich auf der Straße stehen. Mit sicherem Wohnraum, Geborgenheit und intensiver Betreuung. Horizent e.V. ist ein Projekt, das vom Lions Clubhilfswerk Starnberger See – Ludwig II. e.V., dem ich angehöre, gefördert wird – und zwar sei der Gründung im Jahr 2007. Im Gegenzug erklärt sich Jutta Speidel bereit, zu unserem Weihnachtsmarkt nach Tutzing zu kommen – und dies schon seit vielen Jahren.

    In diesem Jahr hatte sie ein Buch ihrer Kollegin Katrin Bühring mitgebracht, die als Schauspielerin für Film und Fernsehen arbeitet..Der Titel: Abie Alba – Der große Traum vom Weihnachtsbaum. Kurz zum Inhalt:
    Tannenbaum Abie Alba möchte Weihnachtsbaum werden! Als ihn aber niemand aus der Baumschule mit nach Hause nimmt, zieht Abie an Heiligabend die Wurzeln aus der Erde! Zusammen mit Teggie, einer frechen und vorlauten Winkelspinne, macht sich Abie auf den Weg zum Dorf, um doch noch Weihnachtsbaum zu werden. Eine zauberhaft verspielt und lustig verpackte Weihnachtsgeschichte mit Herz, Humor und Happy End.

    Die Kinder lauschten der bebilderten Erzählung mit unterschiedlicher Ausdauer, ein kleiner Junge ist dabei auf dem Schoß von Jutta Speidel eingeschlafen. Die Verkaufsstände waren gut besucht, die Gastronomie des Midgardhauses hatte rege Kundschaft, etliche Weihnachtsbäume sind schon verkauft.

    Wir freuen uns auf die Besucher am Samstag und Sonntag!

  • „Ich bin dann mal weg“

    „Ich bin dann mal weg“

    Ich bin dann mal weg – das war der Titel des Buches des deutschen Entertainers Hape Kerkeling, der 2006 einen Bericht über seine Reise auf dem Jakobsweg veröffentlichete. In diesem Jahr war es das Motto des Wirtschaftspreises 2024 des Landkreises Starnberg. „Ich bin dann mal weg…“ – Wie Unternehmen ihre Nachfolge erfolgreich gestalten.
    Erfolgreiche Existenzgründung, Nachhaltigkeit, unternehmerische Werte oder die besten Ausbildungsbetriebe – der Preis steht immer unter einem bestimmten und jedem Jahr wechselndem Thema und wird an ein Unternehmen vergeben, das sich durch Erfolg und Engagement auf diesem Gebiet auszeichnet.

    In diesem Jahr wurde der Wirtschaftspreis an das Unternehmen vergeben, welches die Nachfolge für alle Beteiligten effizient, zielorientiert und wertschätzend geregelt hat, sodass die Firma für die Zukunft wirtschaftlich gut aufgestellt ist. Die festliche Preisverleihung fand statt am 27.11.2024 im Marstall in Berg, moderiert von Christoph Winkelkötter, Vorsitzender der Geschäftsführung der gwt Starnberg, und Annette von Nordeck, Leitung Wirtschaftsförderung. Unter den 12 nominierten Unternehmen waren allein drei aus Tutzing, ein großer Erfolg:

    • Pfisterer Twiehaus Architekten und Beratende Ingenieure PartmbB
    • Strange Consult GmbH
    • Meinert BauSanierung GmbH

    Neben den Ehepaaren Jochen und Bettina Twiehaus sowie Mike und Gesa Pfisterer wurden Michael und Kirstin Rohde (Strange Consult) für diesen Preis nominiert. Patrik Meinert, der das Bauunternehmen von Klaus Feldhütter übernommen hat, konnte krankheitshalber leider nicht dabei sein.
    Allen drei Nachfolgelösungen ist gemeinsam, dass mit langer Vorbereitung, guter Kommunikation intern und extern zu Kunden und Geschäftspartnern sowie kompetenter Beratung ein externe Nachfolge gefunden worden ist. Die Jury hatte alle 12 nominierten Unternehmen besucht, die jeweils ihre Geschichte um die Nachfolge präsentierten. Dabei stellte sich heraus, dass sich die beiden Typen der Nachfolge, die familieninterne und die externe, doch deutlich unterscheiden. Daher wurde dann auch entscheiden, jeweils einen Preis zu verleihen.

     

    Landrat Stefan Frey überreichte schließlich die Preise an die beiden Sieger. Die Gebrüder Klarwein GmbH aus Wessling, mit einem breiten Leistungssprektrum Abbruch, Recycling, Erdarbeiten, Entkontamination, Kiesbetrieb, Erdenwerk oder Transportlogistik wurde ausgezeichnet für die familiäre Nachfolge auf die drei Kinder der Gründerfamilie. Die Estate 5 AG in Starnberg, die engagierte Hausverwaltung anbietet, gewann den Preis für die externe Nachfolgelösung.

    Beitragsbild: Gesa und Mike Pfisterer, Jochen und Bettina Twiehaus
    Mittleres Bild (v.l.n.r.): Annette von Nordeck, Michael und Kirstin Rohde, Christoph Winkelkötter
    Unteres Bild. Landrat Stefan Frey

  • UEVA: Parkraumbewirtschaftung weiterhin ausgesetzt!

    Die Parkraumbewirtschaftung in der Traubinger Straße, Greinwaldstraße und auf dem Parkplatz Greinwaldstraße 8 bleibt weiterhin ausgesetzt – und zwar bis zum Ende der Straßenbauarbeiten in der Ortsmitte im Jahr 2025. So mehrheitlich beschlossen gegen die Stimmen der Ratsmitglieder Caroline Krug und Christine Nimbach in der Sitzunmg des Umwelt,- Energie- und Verkehrsausschusses (UEVA) am 26.11.2024 unter der Leitung des 1. Bürgermeisters Ludwig Horn. Der Beschluss des Ausschusses zur Aussetzung der Parkraumbewirtschaftung vom 28.11.2023 war bis zum Herbst 2024 befristet, dem geplanten Ende der Straßenbauarbeiten. Auf den Abbau der Beschilderung für die Winterpasue und Aufbau im Frühjahr soll wegen des damit verbundenen Aufwands verzichtet werden. Die Maßnahme war war beschlossen worden, nun dauert die Sanierung länger, so dass die Maßnahme auch verlängert wird. Im Frühjahr gilt dann: wenn die Umleitungsstrecke aufgehoben wird, dann entfällt die Aussetzung der Parkraumbewirtschaftung.

    Weitere Punkte der Sitzung:

    • Der Winterdienst im Gemeindegebiet werde erstmalig vollständig in Eigenleistung vom Bauhof erbracht, so der Bürgermeister in seinem Bericht. Damit ließen sich „mehrere zehntausend Euro“ einsparen. Acht Fahrzeuge sowie zwei Handräumerteams stehen bereit, über 400 verschiedene Straßenzüge, Wege, Plätze und Einzelpunkte vom Schnee zu befreien. Sogenannte Späher seinen ab 02.45 Uhr im Dienst, danach beginnen entsprechend der festgelegten Priorität die Räum- und Streutouren. Sensoren an der B2 und vor dem Rathaus erleichterten die Einschätzung der Wetterlage. Zusätzlich gebe es 30 Streukisten im Gemeindegebiet. Die Mithilfe der Anlieger sei wichtig, insbesondere beim Rückschnitt ihrer Hecken und Sträucher, um den Räumfahrzeugen genügend Platz zu machen. Erstmals werden Privatstraßen nicht mehr geräumt, die Anwohner wurden bereits im Frühjahr angeschrieben. Für den Einsatz dankte der Bürgermeister den Mitarbeitern, die diesen Dienst verrichten werden. Größere krankheitsbedingte Ausfälle seien allerdings nicht abgesichert.
    • Die Gemeinde verzeichne eine erhöhte Nachfrage nach Bewohnerparkausweisen. Deren Einführung ist ein rechtlich komplexer Prozess und setzt die Berücksichtigung zahlreicher rechtlicher Vorgaben voraus, wie die Verwaltung erläuterte. So müsse es sich um ein Quartier mit hohem Parkraummangel für Anwohner handeln. Werktags dürften zwischen 9 und 18 Uhr maximal die Hälfte der Parkplätze für Anwohner reserviert werden; es müsse also weiterhin Parkraum für Nicht-Anwohner zur Verfügung stehen. Auch dürfe der reservierte Bereich nicht länger als 1.000 Meter sein. Die Verwaltung schilderte die Probleme in drei Punkten: (1) Hoher Parkdruck durch zu viele Auswqeise, (2) Kosten für die Beschilderung und Verwaltung und (3) Komplexität der Ausstellung von Bewohnerparkausweisen. Allgemein herrscht im Ausschuss große Vorsicht im Umgang mit diesen Parkausweisen. Einstimmig nahm der der Ausschuss die Ausführungen zur Kenntnis und beauftragte den Arbeitskreis Mobilität, das Thema ergebnisoffen aufzuarbeiten.
    • Zur Bürger- und Gemeindebeteiligung an neuen Windernergie- und Photovoltaik-Freiflächenanlagen referierte der Bürgermeister entsprechend einer Information der Staatsregierung zu einem Gesetzentwurf. Das Gesetz sieht die Einführung einer verpflichtenden finanziellen Bürger- und Gemeindebeteiligung an den neuen Anlagen vor. Das Angebot, das der Vorhabensträger nach dem Gesetzentwurf vorlegen muss, hat dabei einem Wert von insgesamt 0,3 Cent pro Kilowattstunde zu entsprechen. Dies bedeutet, als Beispiel, eine Summe von 30.000 Euro bei einer modernen 5 MW-Windenergieanlage mit durchschnittlich 2.000 Volllaststunden pro Jahr. Der Ausschuss nahm die Ausführungen zur Kennntis; bei einem konkreten Vorhaben sei dies wieder aufzugreifen.
    • Eine weitere Information gab es zu stationären Geschwindigkeitsmessanlagen („Blitzer“). Vorausetzung ist eine Beanstandsquote vom mehr als 10% bzw. andere Schutzziele (Lärm, Abgase). Die Voraussetzungen sind in Tutzing nur an einem Punkt erfüllt. Die Gemeinde müsste die Anlage erwerben und installieren, der Kommunale Zweckverband (KDV) würde sie betreiben. Fiskalische Überlegungen dürften keine Rolle spielen. Fachleute empfehlen, Ende 2025 zwei Messungen von je drei Monaten durchzuführen und die Ergebnisse auszuwerten. Die Anschaffung schätzte der Bürgermeister auf einen mittleren fünfstelligen Betrag. Sollte es zur Anschaffung einer Anlage kommen, müsse durch entsprechende Beschilderung auf die Messanlage hingewiesen und die Bevölkerung durch entsprechenden Öffentlichkeitsarbeit einbezogen werden.

    Unter Mitteilungen und Anfragen, Verschiedenes wies Ratskollegin Flora Weichmann auf den lebendigen Adventskalender hin, der ab Sonntag stattfindet. Jeden Tag bietet der lebendige Adventskalender eine Möglichkeit, sich mit anderen zu treffen, Adventslieder zu singen, vorweihnachtlicher Musik zu lauschen, Geschichten zu hören und ein Stück Besinnung im vorweihnachtlichen Trubel zu finden. Das diesjährige Programm finden sie hier.

     

     

     

     

     

     

  • Weihnachts- und Adventsmärkte in Tutzing

    Weihnachts- und Adventsmärkte in Tutzing

    Das Lions Clubhilfswerk Starnberger See – Ludwig II. e.V. lädt auch im Jahr 2024 wieder zum traditionellen gemütlichen Weihnachtsmarkt mit Weihnachtsbaumverkauf und einigen Verkaufshütten ein. Unsere Schweizer Lionsfreunde aus St. Gallen-Mörschwil tragen mit ihrem beliebten Raclette-Stand wieder zum Spendenerlös bei. Und klar: auch die Gastronomie des Midgardhauses bietet für das leibliche Wohl Speis‘ und Trank.

    Gerne erwarten wir Sie auf dem Gelände des Biergartens am Midgardhaus am

    • Freitag, 29.11.2024, von 16 – 19 Uhr, am
    • Samstag, 30.11.2024, von 14 – 19 Uhr und am
    • Sonntag, 1.12.2024, von 12 – 18 Uhr.

    Am Freitag wird es eine Lesung der bekannten Schauspielerin Jutta Speidel geben, der Nikolaus wird am Sonntag vorbeischauen.

    Der Kaufpreis für die Weihnachtsbäume geht zu 100% an die sozialen Projekte des Clubhilfswerks!

    Die Pressemitteilung des Rathauses weist auf den Weihnachtsmarkt der ATG hin:

    „Am Samstag, den 30. November 2024, findet auf der Hauptstraße der alljährliche Tutzinger Adventsmarkt im Bereich zwischen Hallbergerallee und Greinwaldstraße statt. Organisator ist wie jedes Jahr die ATG, die bereits seit Wochen in Absprache mit dem Rathaus in den Planungen steckt.
    Nutzen Sie die Möglichkeit, im winterlichen Tutzing bei einem Heißgetränk die vielen Stände zu besuchen, vor Ort die Fortschritte der Hauptstraßensanierung zu begutachten und den Gewerbetreibenden auf der Hauptstraße und in den Nebenstraßen einen Besuch abzustatten!“

    Der Besuch der beiden Märkte lässt sich gut kombinieren!

     

    Im Foto von links nach rechts:

    Michael Behrens, Präsident des Lions Club Starnberger See – Ludwig II.
    Alexander Urban, Pächter des Midgardhauses
    Wolfgang Behrens-Ramberg, Lions Club Starnberger See – Ludwig II.

     

     

     

  • Update Baustelle in der Greinwaldstraße

    Mehrfach bin ich gefragt worden, wie es denn mit der Baustelle in der Greinwaldstraße weitergehe, ob sich die Kanalbauer etwa die gesamte Greinwaldstraße hocharbeiten würden. Nun schafft eine Pressemitteilung vom 25.11.2024 Klarheit:

    Unglücklicherweise habe sich die Fertigstellung der Baustelle am unteren Ende der Greinwaldstraße in den letzten Wochen mehrfach verzögert. Die Gemeinde Tutzing bittet daher, die Verzögerung und die damit verbundenen Unannehmlichkeiten zu entschuldigen.

    Ursächlich für die Verzögerung sei nach Angabe des Abwasserverbandes ein anhaltender Personalengpass durch krankheitsbedingte Ausfälle bei der ausführenden Fachfirma. Leider unterliege die Baustelle nicht der Verantwortung der Gemeinde Tutzing. Dementsprechend könne die Gemeinde in diesem Fall nur kommunikativ aber nicht operativ tätig werden.

    Der Abwasserverband gehe zum jetzigen Zeitpunkt davon aus, dass noch bis Mittwoch dieser Woche Rest- und Asphaltierungsarbeiten durchgeführt werden und dann die Wintersicherung vorgenommen werde. Sobald es die Witterung (Jan-März 2025) zulasse, werde vor Hausnummer 2 noch den Schmutzwasserschacht ausgetauscht. Hierfür werde die ausführende Fachfirma die Anlieger rechtzeitig informieren, sodass die Zu- und Abfahrt zu den Tiefgaragen jederzeit gewährleistet sein werde.

     

  • Winterdienst und Heckenrückschnitt im Gemeindegebiet Tutzing

    Angesichts der bevorstehenden Witterungsbedingungen und der des eintretenden Schneefalles erinnert die Gemeinde Tutzing mit ihrer nachstehenden Pressemitteilung vom 19.11.2024 ihre Bürgerinnen und Bürger an deren Räum- und Streupflicht, insbesondere soweit sie Grundstückseigentümer sind.

    Im gesamten Gemeindegebiet sind die an Grundstücke angrenzenden Gehbahnen bei Schnee, Schnee- oder Reifglätte sowie bei Glatteis unaufgefordert und auf eigene Kosten werktags von 7 bis 20 Uhr und sonn- und feiertags von 8 bis 20 Uhr in sicherem Zustand zu halten.

    Dazu sind insbesondere die Bürgersteige bzw., soweit die Straße über keinen Bürgersteig verfügt, eine Gehbahn am Straßenrand in einer Mindestbreite von 1 m von Schnee und Eis freizumachen und bei Glätte mit geeigneten abstumpfenden Stoffen (z. B. Sand oder Splitt), nicht jedoch mit Tausalz oder ätzenden Mitteln ausreichend zu bestreuen oder das Eis zu beseitigen.

    Der geräumte Schnee bzw. die Eisreste sind neben den Gehwegen so zu lagern, dass der Verkehr nicht gefährdet oder erschwert wird.

    Hecken, Sträucher und Bäume, die aus Grundstücken heraus auf Geh- und/oder Radwege sowie in Fahrbahnen ragen, müssen vor dem ersten Schneefall so weit zurückgeschnitten werden, dass das so genannte Lichtraumprofil von 2,50 Metern über dem Geh- und/oder Radweg und 4,50 Metern über der Straße frei sind.

    Um den gemeindlichen Winterdienstfahrzeugen die Arbeit nicht unnötig zu erschweren, sollen Autofahrer darauf achten, dass sie ihre Fahrzeuge beim Parken so nah an den Straßenrand stellen, dass die Räumfahrzeuge ungehindert daran vorbeifahren können. Die Räumfahrzeuge brauchen nämlich eine Durchfahrtsbreite von dreieinhalb Metern.

    Für weitere Fragen zum Räum- und Streudienst sowie zum erforderlichen Rückschnitt von Bepflanzungen steht Ihnen das Verkehrsamt der Gemeinde Tutzing zur Verfügung. Details zur Räum- und Streupflicht sind außerdem in der „Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter“ auf der Homepage der Gemeinde Tutzing abrufbar:

    https://www.tutzing.de/wp-content/uploads/Strassenreiningungs-Winterdienstverordnung.pdf

  • BOA: Riegelwirkung unerwünscht!

    Zwei östliche und westliche Anbauten an das Bestandsgebäude würden zu einem langestreckten Gebäude von insgesamt 37,5 Metern führen. Das war den Mitgliedern des Bau- und Ortsplanungsausschusses (BOA) eindeutig zu viel!
    In der SItzung am 19.11.2024 unter der Leitung des 1. Bürgermeisters Ludwig Horn wurde zunächst festgestellt, dass hier als Maßstab die Umgebungsbebauung (§ 34 BauGB) gilt und die Grundstücksgröße von 802 m² im Himbeerweg 1 ausreicht, so dass eine Bebauung gemäß Mindestgrundstücksregelung der Tutzinger Ortsbausatzung zulässig ist. Die neue Grundfläche von 221 m² sowie die Wand- und Firsthöhen wären an sich in Ordnung, weil es Referenzen in der Umgebung gibt. Dem Antrag auf Vorbescheid zum Anbau von drei Wohneinheiten mit Tiefgarage an das Bestandsgebäude wurde jedoch das gemeindliche Einvernehmen einstimmig verweigert mit der Begründung: außen erkennbare Riegelwirkung in Ost-West-Richtung, die Überschreitung der Baulinie im Osten und die damit erzeugten städtebaulichen Spannungen.

    Weitere Punkte der Sitzung:

    • Vielfach hat der Bebauungsplan Nr. 16 „Schnupfenwiesen“ den Ausschuss beschäftigt. Der Bebauungsplan aus dem Jahr 1979 ist bereits zehnmal geändert worden, die 11. Änderung wurde am 16.03.2021 beschlossen, weitere Anträge auf Änderungen liegen vor. Die Verwaltung schlug vor, für die anstehende Änderung den Geltungsbereich auf den gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplans auszuweiten. Das und der Auftrag an den Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München wurden einstimmig beschlossen. Der Planungsverband soll (1) die derzeitige Bebauung dem jeweiligen Baurecht gegenüberstellen, (2) die Notwendigkeit der Änderungen prüfen und darstellen sowie (3) den Planentwurf fertigen.
    • Auch bereits mehrfach befasst war der Ausschuss mit dem Vorhaben in Traubing, Starnberger Straße 6. Es ging um den Antrag auf Baugenehmigung zum Teilabbruch und zur Errichtung eines Ersatzbaus mit vier Wohnungen und einer Gewerbeeinheit. Der letzte Vorbescheid war positiv, gescheitert ist die Planung beim Landratsamt an den nicht eingehaltenen Abstandsflächen. Der jetzige Bauantrag baut auf dem Vorbescheid auf. Das Grundstück von 864 m² liegt in einem Mischgebiet Dorf. Bei dem bestehenden Gebäude handelt es sich um eine offengelassenenes landwirtschaqftliches Anwesen mit Wohnteil im nördlichen unmd ehemaligen Stallungen und Remise im südlichen Bereich. Der bestehende nördliche Teil soll erhalten und saniert, der südliche Teil abgebrochen werden. Der Ersatzbau soll in gleicher Höhe wie der Bestandsbau jedoch kürzer errichtet werden. Die Abstandsflächen sind eingehalten, die Belichtung des Dachgeschosses soll über Dachflächenfenster erfolgen, eine zusätzliche Versiegelung ist nicht geplant. Das Gebäude fügt sich insgesamt ein. Der Bauwerbe beantragt gleichzeitig drei Befreiungen von den Festsetzungen der Tutzinger Ortsbausatzung: (1) Befreiung von der Verpflichtung zur Errichtung einer Tiefgarage, (2) Zulassung von fünf statt drei Wohnungen im ehemaligen landwirtschaftlichen Gebäude und (3) Reduzierung der Fläche für die Gewerbeeinheit im Erdgeschoss auf 64 m² (statt rd. 100 m²). Diese Gewerbeeinheit ist lt. Verwaltung wichtig, um den Charakter des Mischgebiets zu erhalten. Mehrheitlich gegen die Stimmen der Ratsmitglieder Stefanie Knittl und Christine Nimbach wurde dem Bauantrag das gemeindliche Einvernehmen erteilt und die beantragten Befreiungen gewährt.
    • Der Antrag auf Baugenehmigung zur Nutzungsänderung des Wohnhauses zu einem Zweifamilienhaus im Lilienweg 4 in Kampberg erhielt einstimmig das gemeindliche Einvernehmen. Gleichzeitig wurde auf Vorschlag der Verwaltung eine Befreiung der aktuellen Überschreitung der Abstandsflächen gewährt und insoweit ein Fehler geheilt. Das Gebäude bleibt erhalten und wird um eine Treppenanlage sowie um einen Stellplatz ergänzt.
    • Der Antrag auf Baugenehmigung zur Nutzungsänderung des Werkstattgebäudes zu Wohnungen mit neuem Erweiterungsbau für Wohnen im Lilienweg 6 betraf dasselbe Grundstück von 1.336 m² im Lilienweg 4 und 6. Die Größe des Grundstücks reicht für zwei Einzelhäuser nicht aber für drei, denn das geplante neue Haus ist nur durch einen kleinen Übergang an das Werkstattgebäude angebunden. Zusätzlich wird eine Befreiung von der Verpflichtung zur Errichtung einer Tiefgarage beantragt, weil aus Sicht des Bauwerbers Größe und Topografie des Grundstücks  eine solche nicht zuließen. Einstimmig wurde dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt, weil es sich um zwei Häuser handele, und die beantragte Befreiung nicht gewährt.

    Unter Mitteilungen und Anfragen, Verschiedenes gab der Bürgermeister bekannt, dass der Bayerische Verwaltungsgerichtshof am 12.11.2024 vor Ort in Tutzing die Normenkontrollklage gegen den Bebauungsplan Nr. 78 „Ortsmitte“, Teilbebauungsplan 7 „Seehof“ verhandelt habe. Ein Anliegerpaar hatte diese Klage angestrengt. Der Gerichtshof lehnte die Klage ab, wies die Kosten den Klägern zu und ließ die Revision nicht zu. Dagegen können die Kläger innerhalb von vier Wochen Beschwerde einlegen. Erfolgt dies nicht, werde der Bebauungsplan rechtskräftig. Der Bürgermeister dankte der Bauverwaltung und den beteiligten Partner für die sorgfältige Arbeit. Das Gericht hatte eine Mischung aus reinem Wohngebiet und Mischgebiet festgestellt, eine sog. Gemengelage,aber auch die Prägung durch Gewerbe, Tourismus, Dampfersteg und Slipanlage. Die Schallimmissionen werden auch für die Gemengelage eingehalten, wie der anwesende Gutachter ermittelte. Zusätzlich wird eine Belieferung des Hotelkomplexes nur durch die Schlossstraße zugelassen.

     

  • Update Baufortschritt Hauptstraße vom 15.11.2024

    Update Baufortschritt Hauptstraße vom 15.11.2024

    Für alle sichtbar, schreiten die Sanierungsarbeiten der Hauptstraße weiter zügig voran. Bürgermeister Ludwig Horn erklärte unlängst, abhängig vom Wetter könnten die Arbeiten bis Mitte Dezember fortgesetzt werden. Dazu gab es heute die nachfolgende Pressemitteliung aus dem Rathaus (Wortlaut):

    Hindernis Bareislgraben
    Die größte bauliche Problemstellung ist derzeit die Sanierung des Bareislgrabens neben der Kreuzung Traubingerstraße/Hauptstraße. Die massive und umfangreiche Untertunnelung im Bereich der Hauptstraße stellt die beteiligten Baufirmen vor zusätzliche Herausforderungen bei der Verlegung von Leitungen, sowie der eigentlichen Sanierung des jahrzehntealten Bauwerks.

    Asphaltierung und Bepflasterung
    Die Oberflächenarbeiten schreiten währenddessen weiterhin voran. Eine Asphaltierung der Hauptstraße bis zur Marienstraße scheint noch dieses Jahr möglich. Grundvoraussetzung ist eine „Schönwetterperiode“ im Dezember.
    Am Bareislgraben ist zum Beispiel oberhalb der Abdichtung des Bauwerks für den Auftrag des Belags eine mehrtägige Temperatur von mindestens 8°C erforderlich. Deswegen könnte hier auch ein Zelt zur Temperaturregulierung eingesetzt werden.
    Die beidseitige Pflasterung der Gehsteige schreitet ebenso voran. Auch hier gibt es allerdings ungeahnte Hindernisse. Eine Stromleitung im Bereich des Martelsgrabens musste – anscheinend alternativlos – in der Vergangenheit so knapp unter der Oberfläche verlegt werden, dass zusätzliche Anpassungen der Pflastersteine in diesem Bereich notwendig sein werden.

    Öffnung der Hauptstraße im Winter
    Mit Einstellung der Baustelle im Dezember wird die Umleitungsstrecke bis zur Wiederaufnahme der Arbeiten im Frühjahr außer Kraft gesetzt und die Hauptstraße wieder für den Durchgangsverkehr geöffnet. Der Zeitpunkt der Wiederaufnahme der Bauarbeiten ist ebenfalls wetterabhängig, allerdings für Februar/März geplant.

    Ausblick ins Frühjahr
    Innerhalb weniger Wochen soll dann der komplette Bauabschnitt bis Oskar-Schüler-Straße fertiggestellt werden. Für diesen Zeitraum wird nochmal über Oskar-Schüler-Straße, Kirchenstraße und Bahnhofsstraße umgeleitet.
    Im Anschluss wird der letzte Abschnitt von der Oskar-Schüler-Straße nach Norden in Angriff genommen werden.

  • GR: Grundsteuerhebesatz auf 420% für das Jahr 2025 festgesetzt

    Es hat lange gedauert, bis der neue Grundsteuerhebesatz festgelegt war. In der zweiten Sitzung im November, am 12.11.2024, hatte der 1. Bürgermeister Ludwig Horn eingeleitet und mit einer Präsentation das Verfahren seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2018 erläutert. Dieses Urteil hatte die bisherige Ermittlung der Grundsteuer für verfassungwidrig erklärt. Die Reform hat sich lange hingezogen, Bayern entscheid sich abweichend für ein rein flächenbezogenes Verfahren. Die Grundsteuererklärungen waren mit Fristverlängerung bis zum 30.04.2023 abzugeben und inzwischen liegen fast allen Grundbesitzern die Grundsteuermessbescheide des Finanzamts vor. Das sind Grundlagenbescheide.

    Die Gemeinde muss nun reagieren, denn was ist zahlenmäßig passiert: die Summe der Messbeträge ist mit rd. 400.000 Euro um 60.000 Euro geringer als bisher. Beim derzeitigen Hebesatz führt dies zu Mindereinnahmen in der Gemeindekasse von rd. 200.000 Euro. Um dieses Minus auszugleichen, denn Haushalte sind auszugleichen, musste ein höherer Hebesatz gefunden werden. Dabei gab es von Bund und Land die politische Empfehlung, fast ein Versprechen gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern, den Hebesatz aufkommensneutral für die Gemeinde festzulegen. In den Vorberatungen gab es eine inoffizielle Mehrheit bei 420%. Dieser Hebesatz soll im kommenden Jahr 2025 zu einem nominellen Zufluss an Grundsteuer führen, der leicht über dem Niveau von 2024 liegt. Er enthält somit eine Reserve für fehlende oder fehlerhafte Grundsteuermessbescheide sowie für vorübergehende Zahlungsausfälle wegen Widersprüchen oder Nichtzahlungen. Wir haben die Erwartung, dass in den kommenden Jahren nachjustiert werden muss. Den die Betrachtung einer Anzahl von Fällen in der Vorberatung zeigte, dass sich im individuellen Fall die alte von der neuen Grundsteuer deutlich unterscheidet, nicht nur um Prozente sondern teilweise um Faktoren von 4,5 oder 6 und das in beide Richtungen.

    In der Diskussion erläüterte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ihren Antrag, den Hebesatz auf 600% oder 800% zu erhöhen, um eine deutliche Einnahmesteigerung zu erzielen. Es sei nicht iohr Wunsch, die Neufestsetzuing des Hebesatzes aufkommensneutral zu gestalten. Im Verwaltungshaushalt 2025 sei zu erwarten, dass im Entwurf die Ausgaben die Einnahmen deutlich übersteigen werden. Neben Sparen sei die Erhöhung der Einnahmen ein Weg zum Ausgleich des Haushalts. Dazu eigene sich besonders die Grundsteuer, deren Einnahmen vollständig bei der Gemeinde verblieben und es keine Ausweicheffekte gebe. Dazu sei die deutliche Erhöhung eine „sozialverträgliche Möglichkeit, die Einnahmen an die Ausgaben anzugleichen“.

    Zusammengefasst: die Gemeinde reagiert auf die Grundsteuerreform und legt einen neuen Hebesatz fest und versendet die Grundsteuerbescheide, also die Folgebescheide. Damit sollen Mindereinnahmen vermieden werden. Ich habe zur Vereinfachung noch vorgeschlagen, nunmehr einen einheitlichen Grundsteuerhebesatz zu verwenden, also nicht mehr zwischen der Grundsteuer A für landwirtschaftliche Flächen und B für bebaute Grundstücke zu unterscheiden. Der Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, den Hebesatz mit 500% festzusetzen, fand keine Mehrheit. Mehrheitlich wurde ein einheitlicher Hebesatz für die Grundsteuer A und B von 420% beschlossen.

    Für den zweiten Punkt der Sitzung übergab der Bürgermeister die Sitzungsleitung an den 3. Bürgermeister Franz Matheis. Es ging um die Anpassung der Amtszeit des Ersten Bürgermeisters und das vorzeitige Amtszeitende mit Ablauf der Wahlperiode des Gemeinderats. Bekanntlich war die Zusammenführung der Wahltermine ein Thema im Vorfeld der letzten Wahl zum Bürgermeisteramt sowohl im Allgmeinen als auch im Besonderen bei der Tutzinger Liste. Der 1. Bürgermeister hatte ein entsprechendes Wahlversprechen abgegeben.
    Gemäß Art. 42 Abs. 3 des Gesetzes über die Wahl der Gemeinderäte, der Bürgermeister, der Kreistage und der Landräte (Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz – GLKrWG) kann der Gemeinderat auf Antrag des Ersten Bürgermeisters eine Anpassung der Amtszeit beschließen. Bürgermeister Ludwig Horn hat den entsprechenden Antrag gestellt und um Beschlussfassung gebeten. Zum Beschlussvorschlag der Verwaltung habe ich dann kleine Änderungen vorgeschlagen, um zu betonen, dass der ursprüngliche Zustand wiederhergestellt wird. Der Beschluss im Wortlaut:
    “ Der Gemeinderat beschließt, dem Antrag von Herrn Ersten Bürgermeister Ludwig Horn zuzustimmen. Der Gemeinderat passt die Amtszeit von Herrn Bürgermeister Ludwig Horn auf Grundlage des Art. 42 Abs 3 GLKrWG an den Ablauf der Wahlzeit des Gemeinderats (voraussichtlich 01.05.2026) an. Dadurch werden die Wahlperioden des Bürgermeisteramts und des Gemeinderats zeitlich wieder in Übereinstimmung gebracht. Zur kommenden Kommunalwahl (voraussichtlich 08.03.2026) wird somit neben der Gemeinderatswahl auch wieder die Wahl des Ersten Bürgermeisters stattfinden. Der Beschluss wird amtlich bekannt gemacht.“
    Einstimmig so beschlossen. Damit hat der 1. Bürgermeister sein Wahlversprechen gehalten.

    Unter Mitteilungen und Anfragen, Verschiedenes gab der Bürgermeister bekannt:

    1. Es hat eine Sitzung des Verwaltungsgerichtshofs zur Normenkontrollklage gegen den Bebauungsplan Seehof gegeben. Mit der Klage wurde das Gericht zu Prüfung aufgefordert, ob der Bebauungsplan als Satzung rechtmäßig zustandegekommen ist.
    2. Für die nicht angekündigte Sperrung der unteren Traubinger Straße entschuldigte sich der Bürgermeister. Leider hatte das Bauunternehmen das Rathaus nicht informiert, sodass keine Benachrichtigung der Anlieger erfolgen konnte.
    3. Der Benedictushof für die zukünftige Aufnahme der Flüchtlinge kann am kommenden Freitag, 15.11.2024, von 14-17 Uhr besichtigt werden.

     

  • GR: Einen Euro mehr für die Volkshochschule

    Eigene Anstrengungen werden anerkannt, so ließe sich die Entscheidung beschreiben, den Beitrag für die Volkshochschule StarnbergAmmersee e.V. ab dem 01.01.2025 von 4 Euro/Einwohner um einen Euro zu erhöhen. So beschlossen in der Sitzung des Gemeinderats am 05.11.2024 unter der Leitung des 1. Bürgermeisters Ludwig Horn.
    Der Beitrag war nach der Fusion der beiden Volkshochschulen vhs Starnberg und vhs Herrsching übergangsweise festgelegt worden. Die letzte Erhöhung war zum 01.01.2020 erfolgt. Die gravierenden finanziellen Folgen der Corona-Krise konnte die Volkshochschule durch flexible Umstellung auf Online-Kurse und durch staatliche Corona-Hilfsprogramme ohne zusätzliche finanzielle Unterstützung der Trägerkommunen bewältigen. Den hohen inflationsbedingten Steigerungen der Betriebskosten sowie den erhöhten Personalkosten begegnete die Volkshochschule mit gezielten Einsparungen, die vorgerechnet werden konnten. Dennoch gerät das das Finanzierungsmodell der Volkshochschule an ihre Grenzen.
    Das Finanzierungsmix im Jahr 2023 war wie folgt: Teilnahmegebühren 27%, Kommunen 19%, Land 14%, Bund 34%, Sonstige Einnahmen 6%. Die Erhöhung der Beiträge um einen Euro bedeutet eine Mehrausgabe von 10.000 Euro für den Haushalt 2025. Dabei gilt der Stand der Bevölkerung zum 30.06.2024. Derzeit hat Tutzing weniger als 10.000 Einwohner, wie der Bürgermeister bemerkte. Ergänzend zu der Erhöhung soll der Vertreter der Gemeinde bei der Volkshochschule deutlich machen, dass die auch Teilnahmegebühren entsprechend den Kostensteigerungen angepasst werden sollten.

    Weitere Punkte der Sitzung

    • Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hatte einen Antrag gestellt, Grundstücke zur Hereinnahme in den Landschaftsschutz (LSG) auszuweisen. Ziel sei es, die schöne Landschaft zu schützen. Bezogen auf ein konkretes Baugesuch müsste in Kampberg ein Grundstück aus dem LSG herausgenommen werden. Die Entscheidung falle dem zuständigen Kreistag leichter, wenn gleichzeitig ein Grundstück zur Hereinnahme in den LSG angeboten würde. DIe Diskussion lief erst etwas unglücklich, weil die konkrete Hereingabe von Grundstücken angenommen wurde. Es gehe nur um eine Liste von Grundstücken, die geeignet seien, ergänzte Ratsmitglied Bernd Pfitzner. Bauamtsleiter Christian Wolfert sah keinen Zeitvorteil im Verfahren und betonte, es gehe immer um Einzelfallentscheidungen. Tutzing sei vollständig vom LSG umgeben, es gebe sehr wenig freie Flächen, wie die Verwaltung mit Karten aufzeigte. Diese Grundstücke stünden überdies überwiegend in Privatbesitz. Gegen die Stimme von Ratsmitglied Rolf Bäck wurde die Verwaltung beauftragt, dem Gemeinderat Grundstücke vorzustellen, die im Bedarfsfall in das Landschaftsschutzgebiet (LSG) hereingenommen werden können, um damit Flächen, die aus dem LSG herausgenommen werden sollen, kompensieren zu können. Letztlich handelt sich um eine Liste mit den Grundstücken, die in der Präsentation gezeigt wurden.
    • Eine Formalie: Einige Satzungen der Gemeinde Tutzing enthalten noch die Bezeichnung „Erste Bürgermeisterin“. Diese Bezeichnung soll in den entsprechenden Satzungen an den amtierenden Ersten Bürgermeister angepasst werden und gleichzeitig sollen diese Satzungen künftig beide Bezeichnungen aufweisen. Um eine jeweilige Änderung der einzelenen Satzungen zu vermeiden, bestehe die Möglichkeit, eine Satzung zur Anpassungen der Satzungen der Gemeinde Tutzing an die Bezeichnung „Erste Bürgermeisterin/Erster Bürgermeister“ zu erlassen. Einstimmig so beschlossen. Das hätten wir bei der Umstellung auf die feminine Form auch direkt machen können…
    • Infolge der Einführung der Umsatzsteuerpflicht waren die Nutzungsgebühren auf sportliche Aktivitäten von Tutzinger Vereinen, Verbänden etc. anzupassen. Der Haupt-, Finanz- und Werkausschuss (HFWA) hatte in seiner Sitzungen am 17.09.2024 den Beschluss gefasst, das die Nutzungsgebühren zukünftig zuzüglich Umsatzsteuer berechnet werden. Mit der entsprechenden Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Sporteinrichtungen der Gemeinde Tutzing wurde diese Empfehlung umgesetzt. Die Umsatzsteuer muss bei der Gemeinde ein durchlaufender Posten sein, sie ist eine Steuer auf den Endverbrauch. Übrigens: bei nicht-sportlichen Aktivitäten, z.B. einem Konzert in der Würmseehalle, handelt es sich um einen steuerfreien Umsatz.
    • Umsatzsteuer war auch das Thema beim Neuerlass der Parkgebührenverordnung. Die Parkgebühren auf den Parkbereichen Kino, Greinwaldstraße und Freibad sind seit 01.01.2024 umsatzsteuerpflichtig. Die Umsatzsteuer wird aktuell von der Gemeinde getragen, weil die Parkgebühren bislang nicht angepasst wurden. Der Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschuss (UEVA) hatte am 22.10.2024 dem Vorschlag der Verwaltung zum Neuerlass der Parkgebührenverodnung (genau: Verordnung über die Erhebung von Parkgebühren auf öffentlichen Verkehrsflächen der Gemeinde Tutzing) zugestimmt. Wie gesagt: Die Umsatzsteuer muss bei der Gemeinde ein durchlaufender Posten sein, sie ist eine Steuer auf den Endverbrauch.

    Unter Mitteilungen und Anfragen, Verschiedenes machte der Bürgermeister aufmerksam auf das dritte und letzte Rathausforum zur neuen Geflüchtetenunterkunft „Benedictushof“. Es findet statt am Freitag, 08.11.024, um 19:00 Uhr, im Roncallihaus. Die Pressemitteilung dazu finden Sie hier. Die Straßenbeleuchtung werde jetzt auf LED umgestellt; während der Arbeiten komme es vor, dass die Leuchten zur Prüfung auch tagsüber eingeschaltet sind.