Monat: Dezember 2024

  • Änderung der Zuständigkeit bei baurechtlichen Anträgen

    Zu einer bedeutenden Änderung im Bauantragsverfahren hat das Rathaus am 20.12.2024 eine Pressemitteilung herausgegeben:

    Der bayerische Landtag hat am 10.12.2024 das erste Modernisierungsgesetz Bayern (LT-Drs. 19/3023) und das zweite Modernisierungsgesetz Bayern (LT-Drs. 19/3617) beschlossen. Beide Gesetze treten am 01.01.2025 in Kraft.

    Durch die neu beschlossenen Gesetze des bayerischen Landtags ändert sich die behördliche Zuständigkeit bei der Einreichung von baurechtlichen Anträgen.

    Das Ziel dieser gesetzlichen Änderung ist eine Beschleunigung der Genehmigungsverfahren für die Bürger.

    Bauanträge, Teilbaugenehmigungen, Vorbescheide, Abgrabungsgenehmigungen, Teilgrabungsgenehmigungen und Abgrabungsvorbescheide sind ab dem 01.01.2025 nicht wie bisher bei der Gemeinde, sondern unmittelbar beim Landratsamt Starnberg einzureichen.

    Die Gemeinde Tutzing wurde ausdrücklich dazu aufgefordert, dass sie ab dem 01.01.2025 die entsprechenden bei ihr eingehenden Anträge dem Bauherrn zurückgibt.

    Die neuen Zuständigkeiten gibt es nachzulesen, ab dem 1. Januar, auf der Homepage des Landratsamtes Starnberg unter https://www.lk-starnberg.de.

    Bauamtsleiter Christian Wolfert hatte darüber bereits im Bau- und Ortsplanungsausschuss am 18.12.2024 berichtet. Es hieß beim Landratsamt, man wolle die Bauwerber „erziehen“. Er rechne damit, dass unvollständige Anträge unbearbeitet zurückgesandt werden.

     

  • UEVA: Machbarkeitsstudie zur Seewärme

    Der Antrag auf Förderung der Machbarkeitsstudie gemäß Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) wurde vom Wirtschaftsminsiterium bewilligt. So bercihtet in der Sitzung des Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschusses (UEVA) am 18.12.2024 unter der Leitung des 1. Bürgermeisters Ludwig Horn. Mit der BEW wird der Neubau von Wärmenetzen mit hohen Anteilen erneuerbaren Energien sowie die Dekarbonisierung von bestehenden Netzen gefördert. Damit stehen rd. 35.000 Euro zur Verfügung (ca. 50% der Kosten). Im Rahmen der Machbarkeitsstudie (Stufe 1) soll untersucht werden, wie ein Nahwärmenetz im Ortszentrum von Tutzing realisiert werden kann. Es sollen untersucht werden

    1. die Projektbeteiligten (Kooperationspartner, Ingenieurbüros, kommunale Beteiligung),
    2. Lage und Standort des geplanten Wärmenetzes (also die möglichen Wärmekunden),
    3. das Konzept Wärmenetz (technologieoffen, nicht nur Seethermie, ggf. Mix für den Regelbetrieb, dazu Kennzahlen wie z.B. Trassenlänge)
    4. Zeitplan für Bau des Wärmenetzes (mit Maßnahmenpaketen)

    Ganz wichtig ist, dass potentielle Wärmekunden, insbesondere große Ankerkunden, gewonnen werden können. Der Bürgermeister skiziierte einen möglichen Zeitablauf, der mit der Vergabe der Planungsleistungen und einer Bürgerinformation im I/2025 beginnen könnte. Nach den Interessebefragungen (Ankerkunden und private Haushalte) könnten möglicherweise in I/2026 Ergebnissse präsentiert und anschließend ein Beschluss zur Umsetzung der besten Möglichkeit gefasst werden. Dabei spielten die Kosten je Kilowattstunde natürlich eine Rolle. Die Zeitspanne bis zur ersten Nutzung umfasse wohl 10 – 15 Jahre.

    In der Diskussion wude differenziert zwischen dem Nahwärmenetz einerseits und dem Energieträger, z.B. Seewärme) andererseits. Es wurde bedauert, dass es hier keine Bündelung gibt sondern jede Gemeinde das Projekt allein vorantreibe. Der Bürgermeister bestätigte, dass es auf Landesebene keine Unterstützung gebe. Vorgaben der Landesregierung wären wünschenswert, aber die gebe es nicht. Die Klima- und Energieagentur der Landkreise Starnberg, Fürstenfeldbruck, Landsberg am Lech gGmbH (Klima³) betreut Gemeinden am Starnberger See und am Ammersee, eine Vernetzung werden schon betrieben, ergänzte der Bürgermeister.

    Weitere Punkte der Sitzung:

    • Der Bürgermeister stellte den Bericht des Landkreises Starnberg über die Stromerzeugung und .-nutzung innerhalb des Landkreises vor (Stand Juli 2024 für 2022). Die Stromabsatzmenge liege insgesamt bei knapp 27 Mio. kWh, davon entfielen 47% auf gewerbliche und 45% auf private Letztverbraucher. Im Stromverbrauch je Einwohner liegt Tutzing mit 2.671 kWh/Jahr eher im unteren Bereich, was an dem geringenen Umfang gewerblicher Stromverbraucher liegt. Auch die Nutzuing erneuerbarer Energien wurde erfasst. Zum 01.07.2024 verfügte Tutzing über insgesamt 407 PV-Anlagen, davon 2 Freiflächenanlagen, also überwiegend PV-Dachanlagen. Dazu kommen 58 PV-Balkonkraftwerke. So lag der Anteil erneuerbarer Energien am Stromverbauch in Tutzing im Jahr 2023 bei 18,2%, alles aus PV-Anlagen, denn Energie aus Wind, Wasser oder Biomasse gibt es in der Gemeinde nicht. Nach einem optimistischen Szenario könnten die geplanten 22 Windräder, 10 Freiflächen-PV-Anlagen und eine Verdoppelung der PV-Dachflächen realisiert werden. Mit der Realisierung käme es zur vollen Abdeckung des aktuellen Stromverbrauchs (102%). Unter der Annahme, der Stromverbrauch (Wärmepumpen, E-Mobilität, Digitalisierung u.a.) verdoppele sich bis 2035, würde die nach Realisierung der geplanten Wind- und PV-Anlagen erzeugte Energiemenge immer noch die Hälfte des erhöhten Stromverbauchs abdecken (51%).
    • Die Energie- und CO2-Bilanz der Gemeinde Tutzing war das nächste Thema. Die Gemeinde Tutzing hat sich mit der Teilnahme am Energieeffizienznetzwerk für Kommunen im Oberland engagiert, um im Bereich Klimaschutz und Energiewende voranzukommen. Die detaillierte Bilanz zeigt, wo die Gemeinde steht und welche konkreten Schritte nun folgen.
      Die Wärmeversorgung macht in Tutzing 60% des Gesamtverbrauchs von 193.018 GWh aus, gefolgt vom Verkehrssektor mit 29%. Auf diesen Bereich entfällt 34% des gesamten Ausstosses von 57.846 Tonnen CO2, auf die Wärmeversorgung 48%. Während bereits 25% des Strombedarfs durch erneuerbare Energien vor Ort gedackt werden, liegt der Anteil erneuerbarer Energien im Wärmebereich bei lediglich 13,2%. Im Verkehrssektor besteht mit nur 12,5% erneuerbarer Energien noch erheblicher Handlungsbedarf.
      Die Energie- und CO“-Bilanz 2022 dient als Grundlage für die Erreichung von mehr erneuerbarer Energien in der Gemeinde Tutzing. Der Fokus liegt dabei auf der Steigerung der Energieeffizienz im Gebäudesektor, dem Ausbau erneuerbarer Wärmequellen und der Förderung klimafreundlicher Mobilität.

    Das Energiemanagement liefert die entsprechenden Kennzahlen, die Verbesserungspunkte sind erfasst, werden priorisiert und abgearbeitet. So arbeiten die Lüftungsanlagen in den Grundschulen mit Wärmerückgewinnung, die Leuchtmittel der Straßenbeleuchtung sind auf LED umgestellt, ein E-Auto für die Gemeindeverwaltung wurde angeschafft. Für den notwendigen Austausch der Fenster im Rathaus sollten die erforderlichen Mittel im Haushalt 2025 bzw. der mittelfristigen Finanzplanung angesetzt werden.

    • Die Umsetzung des Fußgängerleitsystems und des Gewerbeleitsystems wurde bereits beschlossen (Beschreibung siehe hier). Die Verwaltung berichtete erneut über die Umsetzung. Angesichts der Finanzlage könne der Beschluss nicht in einem Jahr umgesetzt werden. Nach Diskussion wurde einstimmig beschlossen, dass der Arbeitskreis Mobilität die Reihung der Standorte für die Fußgänger- und Gewerbeleitsysteme vornehmen und die Verwaltung dies entsprechend der Finanzlage umsetzen werde. Gleichzeitg sollen die grünen Informationsschaukästen, die mit einem Ortsplan bestückt sind, abgebaut werden; sie sind nicht mehr erforderlich.
    • Zur Verkehrssituation in Unterzeismering hatte es Vorschläge, Beschlüsse, Beratungen und Abstimungen im Ausschuss und im Arbeitskreis Mobilität gegeben (eine Übersicht über die Maßnahmen finden Sie hier). Nun ging es darum, die Ergebnisse zusammenzufassen, um sie anschließend dem Staatlichen Bauamt vorzulegen. Im Wesentlichen geht es um Fußwege, Radschutzstreifen, Querungshilfen mit Aufstellflächen für Radfahrer und eine mögliche (aber schwierige) Versetzung des Ortseingangsschildes. Einstimmig wurde die vorgestellte Übersicht mit kleinen Änderungen beschlossen. Die Idee einer Verschenkung der Straße am Ortseingang wie auch -ausgang wurde von der Verwaltung skeptisch beurteilt.

    Eingangs berichtete der Bürgermeister über eine Diskussion im nichtöffentlichen Teil der Sitzung des Ausschusses am 26.11.2024. Dabei ging es um eine Ausarbeitung „Anliegen zur Verkehrsentlastung für das Tutzinger Ortszentrum“, die Bürgermeister und Gemeinderatsmitlieder von Anwohnern erhalten hatten. Inhaltlich wurde nichts weiter vorgetragen, jedoch der Hinweis, dass die Anwohner eine schriftliche Antwort der Verwaltung auf jeden einzelnen ihrer Vorschläge erhalten würden.

     

     

  • BOA: Gebäude ist immer noch zu lang!

    Mit einem neuerlichen Antrag auf Vorbescheid reichte der Bauwerber eine Planung ein, die den Anbau von drei Wohneinheiten und eine Tiefgarage an das Bestandsgebäude im Himbeerweg 1 vorsieht. In der Sitzung des Bau- und Ortsplanungsausschusses am 17.12.2024 unter der Leitung des 1. Bürgermeisters Ludwig Horn musste festgestellt werden, dass das Gebäude mit dem östlichen Anbau eine Länge von 27,45 m aufweisen würde. Dafür gibt es keine Referenz in der Umgebung, die für die Beurteilung nach § 34 BauGB maßgeblich ist. In der Sitzung des Ausschusses am 19.11.2024 war eine Vorversion mit 37 m Länge wegen der unerwünschten Riegelwirkung abgelehnt worden. Zwar gibt es keine Probleme mit der Gesamtfläche, das längste Gebäude in der Umgebung weist jedoch lediglich eine Gesamtlänge von 21 m auf. Ebenso sah der Ausschuss die bestehende faktische Baulinie nach Osten hin durch den geplanten östlichen Anbau deutlich überschritten. Im Ergebnis wurden der Antrag auf Vorbescheid einstimmig abgelehnt und die Fragen verneint. Zusätzlich wurde die Verwaltung beauftragt, mit dem Bauwerber Gespräche zu führen mit dem Ziel, dass ein genehmigungsfähiger Antrag eingereicht wird.

    Weitere Punkte der Sitzung:

    • Schon häufiger hat sich der Ausschuss mit dem geplanten Postzustellungsstützpunkt im Brombeerweg in Traubing beschäftigt, so auch in der Sitzung am 11.09.2024. Das Verfahren neige sich dem Ende zu, wie Bauamtsleiter Christian Wolfert in seiner Einleitung feststellte. Die Durchführungsvereinbarung samt Finanzierungsbestätigung liege nun vor. Der Flächennutzungsplan für die geplante Umnutzung einer Werkhalle war bereits beschlossen worden. Nun ging es darum, die nach der letzten Auslegung des Bebauungsplanentwurfs eingegangenen Stellungnahmen abzuwägen. Stadtplaner Christian Ufer von der TERRABIOTA Landschaftsarchitekten und Stadtplaner GmbH aus Starnberg stellte sie vor. Es waren wenige redaktionelle Hinweise, dazu der inhaltliche Hinweis des Landratsamts, dass Lüftungsanlagen auf dem Dach ausgeschlossen sind. Die schalltechnische Untersuchung war angepasst worden, dazu einige Klarstellungen der beteiligten Behörden, auch zur Ergänzung der Planzeichnung. Seitens der Grundstücksnachbarn gab es keine weiteren Stellungnahmen, die Gemeinde habe „alle Hausaufgaben“ gemacht, so Stadtplaner Ufer. Nach Einarbeitung sei auch keine weitere Auslegung erforderlich.
      Der Auschuss beschloss einstimmig unter Einbeziehung der gefassten Beschlüsse den Bebauungsplan Nr. 76 „Brombeerweg“, Teilbereich 2, mit Begründung einschließlich Umweltbericht in der Fassung vom 17.12.2024 als Satzung. Der Bauwerber kann nun seinen Bauantrag als sogenannten Freisteller einreichen, wenn der Antrag den Festsetzungen des Bebauungsplans entspricht.
    • Die 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 39 „Verla-Pharm | Johannispark“ sei ein wichtiger Bebauungsplan, der einen gewerblichen Teil und einen Teil Wohnen umfasse, so Bauamtsleiter Christian Wolfert. Das Verfahren sei weit gediehen und könne nun seinen Abschluss finden. Der letzte Billigungsbeschluss wurde in der Sitzung des Ausschusses am 19.12.2023 gefasst. Lydia Knözinger-Ehrl vom Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München erläuterte die sechs nach der letzten Auslegung im Oktober 2024 eingegangenen Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange. So habe die Untere Immissionsschutzbehörde im Landratsamt neben mehreren redaktionellen Korrekturen gefordert, zusätzlich die Auswirkungen von Anlagenlärm und Sportlärm zu untersuchen. Weiter wurde verlangt, im Erschütterungsgutachten nicht nur Regionalzüge sondern auch ICE-Durchfahrten zu berücksichtigen. Die Einhaltung der relevanten Grenzwerte war auch nach den Zusatzuntersuchungen gegeben. Weitere Stellungnnahmen betrafen den Artenschutz, die Altlastenverdachtsfläche „Abbruchlager Kamin“ oder den Fußweg entlang der Bahn. Das Kreisbauamt hatte zahlreiche redaktionelle Änderungen verlangt, Klarstellungen der Planung zu technischen Dachaufbauten oder zur Größe der Kinderspielplätze, alles Einwände ohne Änderung der Planung. Zusätzlich ergaben sich nach Einreichung des Bauantrags redaktionelle Klarstellungen bei den Festsetzungen, z.B. dass im gewerblichen Teil Zufahren und Bewegungsflächen für LKW geteert werden dürfen. Die Plandarstellung hat sich gegenüber der letzten Auslegung nicht geändert. Mehrheitlich gegen die Stimme von Ausschussmitglied Christine Nimbach wurden die Abwägungen beschlossen. In einem zweiten Beschluss – wiederum mehrheitlich gegen die Stimme von Frau Nimbach – wurde die 3. Änderung des Bebaungsplans Nr. 39 „Verla-Pharm | Johannispark“, Teilbereich 1 und 2, unter Einbeziehung der gefassten Beschlüsse mit Begründung in der Fassung vom 17.12.2024 als Satzung beschlossen. Gleichzeitig nahm der Ausschuss für das neue Laborgebäude im Teilbereich 1 Planreife an.
    • Mit der Erklärung der Planreife verbunden wurde dem Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Labor- und Bürogebäudes mit Anbindung an das bestehende Betriebsgebäude einstimmig das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Der Antrag entspreche – sowohl beim Gebäude als auch in den Außenanlagen – zur Gänze den Festsetzungen des Bebauungsplans, wie die Verwaltung erklärte.
    • Der Antrag auf Baugenehmigung für den Abbruch des Bestandes und Neuerrichtung eines Ersatzbaus mit einer Wohneinheit in der Kustermannstraße 57 war nach § 35 BauGB zu beurteilen, da sich das Bauvorhaben im planungsrechtlichen Außenbereich  befinde. Es handele sich um ein nicht genutztes landwirtschaftliches Anwesen. Der Wohnteil soll durch einen Neubau in gleicher Kubatur ersetzt werden. Die Firsthöhe werde vom Bestand übernommen, die geplanten Abgrabungen seien im Rahmen. Im Bestand, eine bestehende Scheune, werde im Wege der Umnutzung noch ein Heizraum im Erdgeschoss und ein Lagerraum im Obergeschoss eingerichtet. Einstimmig erhielt der Antrag das gemeindliche Einvernehmen.
    • Der Antrag auf Baugenehmigung zur Umnutzung eines Einfamilienhauses zu einem Mehrfamilienhaus mit vier Wohneinheiten in der Neustätterstraße 2 war nach § 34 BauGB zu beurteilen. Der Flächennutzungsplan weist Mischgebiet aus, das Baugrundstück verfügt über eine Größe von 1.578 m². Die Kubatur des bestehenden Wohnhauses wird nicht verändert. Bei vier Wohneinheiten verlangt die Tutzinger Ortsbausatzung jedoch eine Tiefgarage. Diese sei allerdings im Bestand nicht zu realisieren, wie die Verwaltung ausführte. Daher beantragte der Bauwerber eine entsprechende Befreiung. DIe notwendigen und nachzuweisenden Stellplätze sind bereits im Südwesten des Grundstücks errichtet. Einstimmig erteilte der Ausschuss dem Bauantrag das gemeindliche Einvernehmen und erteilte die Befreiung von der Festsetzung der Tutzinger Ortsbausatzung im Hinblick auf die Tiefgarage.
    • Mit dem Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage in der Boeckelerstraße 16a war der Ausschuss bereits mehrfach befasst. Zuletzt wurde ein Antrag in der Sitzung am 19.03.2024 abgelehnt mit der Begründung, eine Überschreitung der Neben-GR von über 50% sei nicht erforderlich; zudem sei Rücksicht auf die Belange des Nachbarn zu nehmen. Der vorliegende Antrag in der Fassung vom 26.11.2024 sieht den Neubau eines Einfamilienhauses mit Satteldach sowie einer Doppelgarage mit Flachdach vor. Die Garage wird nun im nördlichen, der Boeckelerstraße abgewandten Bereich erstellt und an die Nordwestseite des Hauses angebaut. Dadurch werde eine deutliche Verbesserung gegenüber der letzten Planung bezüglich des Nachbarschaftschutzes und der Versiegelung erreicht. Als problematisch betrachtete die Verwaltung die Überschreitung der Baugrenze im Osten durch einen Lichtschaft mit einer Fläche von über 11 m². Dadurch sollen zwei Aufenthaltsräume im Keller geschaffen werden. In der notwendigen Befreiung sah die Verwaltung einen Präzendenzfall, den es zu vermeiden gelte; der Lichtschacht müsse kleiner ausfallen. Die Ausschussmitglieder begrüßten die positive Veränderung der Planung hinsichtlich Gebäude und Garage, lehnten jedoch überwiegend den großen Lichtschacht ab, weil Baugrenzen eben gelten sollten. Mehrheitlich gegen die Stimme von Ausschussmitgied Thomas Parstorfer wurde dem Antrag das gemeindliche Einvernehmen verweigert.
    • Beim Antrag auf Baugenehmigung für die Umnutzung Im Untergeschoss von Eigentumswohnung in Mietwohnung in der Kirchenstraße 3 war der Bürgermeister wegen familiärer Beziehungen befangen und überließ die Sitzungsleitung dem ältesten Ausschussmitglied Christine Nimbach. Die Umbaumaßnahme umfasse lediglich ein zusätzliches Fenster, die Kubatur des Gebäudes werde nicht verändert, so die Verwaltung. Über die Zulässigkeit des Vorhabens entscheide in letzter Instanz eine bauordnungsrechtliche Prüfung hinsichtlich Aufenthaltsqualität und Sicherheit, die vom Landratsamt als Bauaufsichtsbehörde durchgeführt werden würde. Allerdings sei festgestellt worden, dass die Baugenehmigung insgesamt nicht vorliege. Einstimmig erteilte der Ausschuss das gemeindliche Einvernehmen mit dem Hinweis an das Landratsamt, die Baugenehmigung für den Bestand zu überprüfen.
    • Der Bebauungsplan Nr. 91 „Seeuferbreich“, Teilbebauungsplan 1 wird seit der Sitzung des Ausschusses am 11.01.2022 bearbeitet, als die Grundzüge der Planung erläutert wurden. Der dann am 23.04.2024 gebilligte Entwurf hatte öffentlich ausgelegen, die Stellungnnahmen waren in der Sitzung am 23.07.2024 behandelt und abgewogen worden. Erst danach gingen Einwendungen der Eigentümer im Geltungsbereich des Bebauungsplans ein. Diese müssten – weil außerhalb des Bauleitplanverfahren eingegangen – nicht betrachtet werden. Der Bürgermeister wollte sich jedoch ausdrücklich bürgerfreundlich verhalten und die Einwendungen berücksichtigen. Damit lasse sich auch ggf. das Verfahren verkürzen. In einem schnellen und dichten Vortrag erläuterte Planfertiger Martin Büscher die Einwendungen, die in einem Fall mit einer Bauvoranfrage für ein Garagengebäude verbunden worden war. Bei den Einwendungen ging es mehrfach um die Festlegung von straßenbegleitenden Grünzonen, die zu den gemeindlichen Grundzügen der Planung gehören, u.a. Grünzäsuren, Raumkanten, aufgelockerter Gebietscharakter und villenartige Solitärgebäude, nicht zu vergessen die Sichtachsen vom See auf das Ufer.
      Jeder Einwand wurde vom Planfertiger erläutert und mit einer Empfehlung versehen, teilweise in Abstimmung mit dem gemeindlichen Rechtsanwalt. Zusammenfassend sollte die geplante Garage verlegt, der Bauraum in Richtung Seeufer aufgeweitet  die Grundfläche (GR) aber nicht von 240 m² auf die gewünschten 370 m² sondern nur bis 255 m² erhöht werden. Dazu wurde ein Vergleich der Grundflächenzahl  (GRZ) der verschiedenen Grundstücke vorgelegt, die an der Hauptstraße zwischen 0,12 und 0,16 mit einem Ausreißer von 0,20 liegen. Generell könnten kleinere Nebengebäude unter Schonung des Wurzel- und Kronenbereichs schützenswerter Grünbestände ausnahmsweise zugelassen werden, ggf. mit Bauraumverschiebung. Nördlich des Ringseiswegs könnte in Osten des Grundstücks ein weiteres Gebäude entstehen mit Zufahrt vom Ringseisweg. Für einen Eigentümer in der Midgardstraße wird es möglich sein, das zwei Baufelder näher aneinander rücken, maximal bis jeweils drei Meter; die Abstandsflächen richteten sich nach der gemeindlichen Satzung. Einwendungen gegen vermeintliche Schlechterstellung gegenüber früherem Baurecht wurde mit maßvoller Anhebung der GR  und Erweiterung von Baugrenzen begegnet. Dazu kam der Hinweis, dass städtebauliche Planung nicht mit einer Zahlentabelle erfolge. Eine Erhöhung des Baurechts wegen des Grundwassserstands (kein Keller) oder wegen des neuen Bedarfs an Homeoffice wurde abgelehnt. Aufgenommen wurde dagegen ein Hinweis, dass Dacheindeckungen aus Blech wegen möglicher Blendwirkung auf Nachbargrundstücke nur mit blendfreier und nichtglänzender Beschichtung zulässig sein sollen.
      Den Empfehlungen des Planfertigers wurde zugestimmt und die Verwaltung mit der erneuten Auslegung beauftragt. Weiterhin soll sichergestellt werden, dass der Bebauungsplan auf die derzeit gültige Satzung der Gemeinde zu den Abstandsflächen Bezug nimmt.

     

     

     

     

     

     

     

  • „Cäsar von Hofacker – Umkehr vom nationalistischen Irrweg“

    „Cäsar von Hofacker – Umkehr vom nationalistischen Irrweg“

    Mit einer Pressemitteilung vom 11.12.2024 macht das Rathaus aufmerksam auf eine Lesung von Valerie Riedesel auf der Rathaustenne: „Cäsar von Hofacker – Umkehr vom nationalistischen Irrweg“.

    Vor 80 Jahren wurde Cäsar von Hofacker, Mitglied der Tutzinger Familie Hofacker, hingerichtet. Valerie Riedesel, Historikerin und Enkelin des Widerstandskämpfers, zeichnet in ihrer Biografie den außergewöhnlichen Lebensweg ihres Großvaters nach und liest am Freitag, 20. Dezember 2024, um 19:30 Uhr in Tutzing aus ihrem Spiegel-Bestseller.

    Cäsar von Hofacker wuchs im Kaiserreich auf und verbrachte als Kind unbeschwerte Sommerferien bei seiner Großmutter in Tutzing, das er als sein Zuhause empfand. Der Erste Weltkrieg prägte sein Erwachsenwerden, gefolgt von Radikalisierung und nationalistischem Denken in der Weimarer Republik. Lange Zeit glaubte er, autoritäre Führung und nationaler Egoismus seien der Schlüssel zur Erneuerung Deutschlands. Doch als er die Folgen seines hegemonialen Denkens erkannte, entschied er sich trotz der Gefahr für sein Leben und das seiner Familie zum Widerstand gegen die NS-Diktatur. Sein Weg führte ihn in die Gefängnisse der Gestapo und schließlich bis zum Galgen.

    Valerie Riedesel erzählt nicht nur die Geschichte ihres Großvaters, sondern beleuchtet auch politische Versuchungen und Überzeugungen, die erschreckende Parallelen zur Gegenwart aufweisen. Die Lesung bietet einen bewegenden Einblick in den Leidensweg eines Mannes, der für Menschlichkeit und Rechtsstaatlichkeit einstand.

    Die KunstRäume am See und die Familie von Hofacker laden alle Interessierten herzlich zu dieser Veranstaltung im Tutzinger Rathaus ein.

    Zeit: 20. Dezember 2024, 19:30 Uhr (Einlass ab 19:15 Uhr)
    Ort: Rathaustenne, Kirchenstraße 9, 82327 Tutzing

    Um verbindliche Anmeldung wird gebeten: kontakt@kunstraeume-am-see.de oder telefonisch unter 0172 / 287 64 69.

    Eintritt frei, Spenden willkommen.

     

     

  • „Alle Jahre wieder…“

    „Alle Jahre wieder…“

    Auch in diesem Jahr setzt der Lions Club Starnberger See – Ludwig II. die Tradition fort und verteilt Lebensmittelgutscheine an Familien in Tutzing. Die Aktion erfolgt in Kooperation des Lions Clubhilfswerks Starnberger See – Ludwig II. e.V. und der Ambulanten Krankenpflege Tutzing e.V.. Dabei werden 50 Familien unterstützt, die nicht auf der Sonnenseite des Lebens stehen. Sie werden zu Weihnachten unterstützt, damit sie sich etwas leisten können, was ihnen sonst nicht möglich ist. „Es ist nicht zu glauben, aber auch hier in Tutzing wird Unterstützung vor Ort sehr begrüßt“, so Projektpate Wolfgang Behrens-Ramberg.

    Aufgrund der Inflation wurde der Gutschein von 50 auf 60 Euro unterstützt, gleichzeitig wurde die Zahl der Gutscheine von 40 auf 50 erhöht. Diese Gutscheine werden von den Projektpaten persönlich an die Adressen verteilt. Einen Schokoladennikolaus – spendiert von Edeka – gibt es dazu. „Wir kooperieren hier gerne mit den Lions, die Unterstützung kommt bei den Richtigen an“, bestätigte Armin Heil, Geschäftsführer und Pflegdienstleiter der Ambulanten Krankenpflege Tutzing e.V.

    Die finanziellen Mittel für diese Aktion in Höhe von 3.000 Euro wurden nicht zuletzt durch den Weihnachtsmarkt rund um das Midgardhaus erwirtschaftet. Bei strahlendem Wetter am Wochenende des 1. Advent wurden Christbäume verkauft und kleine Geschenke gegen Spende ausgegeben. Das Midgardhaus verzeichnete gute Geschäfte mit Glühwein, Bratwurst und anderem, der Partnerclub aus St. Gallen-Mörschwil betrieb einen Raclette-Stand und auch die Verkäufer in den Hütten waren mit ihren Umsätzen zufrieden. Ein Rahmenprogramm mit einer Lesung mit der bekannten Schauspielerin Jutta Speidel, einer lebendigen Krippe, den Besuchen der von Lions geförderten KlinikClowns und ein Nikolaus mit gefülltem Jutesack sorgten für adventliche Unterhaltung.

    Im Bild von links nach rechts:
    Armin Heil, Geschäftsführer und Pflegdienstleiter der Ambulanten Krankenpflege Tutzing e.V.
    Bernd Kolle, Lions Club Starnberger See – Ludwig II. , Projektpate
    Dr. Wolfgang Behrens-Ramberg, Lions Club Starnberger See – Ludwig II., Projektpate

     

  • HFWA: Fischerhochzeit 2026 bestätigt!

    Die Fischerhochzeit kann 2026 stattfinden, in dem Jahr, das zuletzt in Aussicht genommen worden war. So einstimmig beschlossen in der Sitzung des Haupt-, Finanz- und Werkausschusses (HFWA) am 10.12.2024 unter der Leitung des 1. Bürgermeisters Ludwig Horn. Angesichts der geplanten Fertigstellung der Hauptstraße im Oktober 2025 bestehe dann noch ein zeitlicher Puffer von 9 Monaten bis zur Fischerhochzeit im Juli 2026. Die letzte Fischerhochzeit liegt übrigens schon einige Jahre zurück – 2017.

    Nachdem der bisherige 1. Vorsitzende Paul Friedrich verabschiedet worden war, berichtete der neue 1. Vorsitzende Tim Terbrack über die Aktivitäten des Jugendbeirats. So habe der Jugendbeirat in diesem Jahr im Rahmen der Europawahl verschiedene Aktionen durchgeführt, um die Jungwähler (ab 16 Jahre ) zu motivieren, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen. Weiterhin wurde ein Vortrag zur NS-Geschichte in Tutzing organisiert. Die geplanten Projekte für das kommende Jahr 2025: (1) Aktionen zur Bundestagswahl – Wähleraktivierung, (2) Erhöhung der Kommunikation mit den Jugendlichen in Tutzing z.B. durch Briefkästen in den Schulen und (3) eine Blutspendeaktion in Zusammenarbeit mit dem BRK. Der Bürgermeister dankte abschließend Paul Friedrich für die geleistete Arbeit im Jugendbeirat. Er lobte auch, dass der Tutzinger Jugendbeirat im Dachverband der Bayerischen Jugendbeiräte vertreten sei. Man müsse ja nicht alles neu erfinden.

    Der öffentliche Teil war nach 15 Minuten erledigt. Der nichtöffentliche, nämlich die erste Sitzung im Rahmen der Haushaltsberatungen 2025, dauerte fast sechs Stunden. Von 15:00 bis 21:00 saßen wir im Rathaus. Uff!

     

  • Rosenweg 13 in Kampberg – Interesse?

    Mit der Pressemittelung vom 05.12.2024 fordert das Rathaus auf zur Abgabe eines Nutzungskonzepts für das Grundstück der Gemeinde Tutzing in Kampberg.

    Erstmals öffentlich wurde in der Sitzung des Gemeinderats am 07.11.2023 die mögliche Bebauung eines gemeindeeigenen Grundstücks im Rosenweg 13 in Kampberg diskutiert; sozialer Wohungsbau bzw. „bezahlbare“ Wohungen waren die Überschrift dazu in der Sitzung. Bereits im Jahr 2019 hatte Ratsmitglied Michael Ehgartner eine Initiative zum genossenschaftlichen Wohnungsbau gestartet, ein Team mit einer Architektin und einem Baujuristen geformt und ein Konzept ausgearbeitet. Die Studie mit 14 Wohnungen wurde 2019 vorgestellt und fand Zuspruch.

    Nachstehend nun der Text der Pressemitteilung:

    Die Gemeinde Tutzing ist Eigentümerin eines Grundstücks im Rosenweg in Kampberg. In der Vergangenheit wurde die Nutzung des Grundstücks im Sinne des Gemeinwohls bereits mehrfach im Gemeinderat diskutiert.

    Unter mögliche Nutzungskonzepte fallen beispielsweise die Errichtung von Mitarbeiterwohnungen für örtliches Gewerbe und/oder die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum.

    Die Gemeinde Tutzing erwägt eine Veräußerung des Grundstücks unter Beibehaltung des zu vereinbarenden Nutzungskonzeptes.

    Die Gemeinde Tutzing fordert potentielle Interessenten auf, bis 17. Februar 2025 schriftlich eine Nutzungsidee zur zukünftigen Verwertung abzugeben.

    Weitere Informationen und Details zur Interessenbekundung können Sie dem Informationsblatt der Gemeinde Tutzing entnehmen.

  • Wasserpreis ab 2025: 2,22 Euro/m²

    Der Wasserpreis steigt! Die Neukalkuation für die Jahre 2025-2028 hat zu diesem neuen Verbauchspreis geführt. Zu diesem Verbrauchspreis von 2,22 Euro/m³ gehört ein Grundpreis von 25,20 Euro/Jahr für den kleinsten Zähler. Investitionen, laufende Kosten des Betriebs und der Instandhaltung gehen in die Berechnung ein, dazu eine Wassermenge, die mit 565.000 m³/Jahr ermittelt wurde. Die Menge ist abgeleitet aus der Vergangenheit (2010) verbunden mit einer Trendaussage bis 2028. Bei den Investitionen sind insbesondere die geplanten Ausgaben in 2026 für das Verteilungsnetz eingeflossen. Die Kalkulation wurde extern von der Dr.-Ing. Pecher und Partner Ingenieurgesellschaft mbH erstellt. Die Gemeinde kann und darf dabei keinen Gewinn erzielen, denn eine mögliche Kostenüberdeckung im Vierjahreszeitraum wird den Verbrauchern in der Folgeperiode zurückgewährt. So wie in der Periode 2021-2024, in der ein Überschuss von rd. 1,2 Mio. Euro zurückvergütet wurde. Dies hat zu dem vergleichsweise günstigen Verbrauchspreis von 1,59 Euro/m³ geführt. Die neuen Eckwerte wurden in der Sitzung des Gemeinderats am 03.12.2024 unter Leitung des 1. Bürgermeisters Ludwig Horn mehrheitlich gegen die Stimme von Ratsmitglied Bernd Pfitzner als Satzung beschlossen.

    Weitere Punkte der Sitzung:

    • Entsprechend der tatsächlichen Praxis wurde der Sitzungsbeginn für den Gemeinderat nun durch Beschluss auf 18:00 Uhr festgestellt. In der Geschäftsordnung steht 19:00 Uhr. Zusätzlich wurde die vorhergehende Bürgerfragerunde neu geregelt. Sie findet nun statt vor dem Eintritt in die Tagesordnung und dauert unverändert maximal 15 Minuten.
    • Der Löschweiher in Monatshausen beschäftigte den Gemeinderat schon mehrfach, zuletzt am 25.07.2024. Der Damm glt als nicht mehr standsicher. Das Wasserwirtschaftsamt stellt der Gemeinde frei, den Damm entweder aufzulassen oder zu sanieren. Sonja Mayer vom Verwaltungsbereich Gewässer-, Umwelt- und Hochwasserschutz erläuterte kompetent die Verhältnisse. Ein Vergleich der beiden Alternativen führe zu dem Ergebnis, dass sich die nicht förderfähigen Kosten für die Auflassung auf 140.000 Euro summierten, während die Sanierung des Damms nach Abzug einer voraussichtlichen Föderung von 50% nur 110.000 Euro kostete. Die laufenden Kosten werden nach der Auflassung mit 5.000 Euro/Jahr geschätzt, bei der Sanierung dann das Doppelte, u.s. wegen der notwendigen Entfernung/Entsorgung der sich ansammelnden Sedimente und der Führung eines Stauanlagenbuches. Nach der Beschlusslage vom 25.07.2024 wäre die Sanierung anzugehen. Die Verwaltung ergänzte die Position des Wasserwirtschaftsamts Weilheim, die klar feststellte, dass in beiden Alternativen kein Hochwasserschutz erreicht werde. Mehrheitlich gegen die Stimmen der Ratsmitglieder Matheis, Piesch, Feldhütter und von Jordan-Marstrander wurde die Auflassung beschlossen.
    • Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hatte einen Antrag gestellt, Grundstücke zur Hereinnahme in den Landschaftsschutz (LSG) auszuweisen. Dieser Antrag war am 05.11.2024 behandelt und der Verwaltung der Auftrag erteilt worden, eine Liste zu erstellen. Diese wurde nun von Bauamtsleiter Christian Wolfert vorgestellt. Die präsentierte Liste der Grundstücke, nur die im Eigentum der Gemeinde, erschien mager. Wenige Grundstücke in Traubing könnten dafür geeignet sein. Antragsteller Bernd Pfitzner war dennoch sehr zufrieden.
    • Die Konzeption des Bürgersolarkraftwerks am Oberen Hirschberg wurde geändert. Barbara von der Ropp vom Vorstand der Energiegenossenschaft für die Region StarnbergAmmersee (EGF) sowie Dr. Marco Lorenz (Projektmanagement EGF) stellten das neue Konzept vor. Geplant ist nun eine Agri-PV-Anlage von 8-9 MWP mit vertikalen Modulen. Der Begriff Agri-Photovoltaik (Agri-PV) beschreibt die Doppelnutzung einer landwirtschaftlichen Fläche. Neben der Erzeugung von Nahrungs- oder Futtermitteln bzw. nachwachsenden Rohstoffen wird auf der Fläche gleichzeitig Strom mit Hilfe von Photovoltaikanlagen erzeugt. Hinzu kommt ein ein sog. „grauer“ (flexibler) Speicher von 4-8 MWh, optional noch Ladestationen für Elektromobilität. Nach dem aktuellen Stand gebe es neben dem erweiterten Aufststellungsbeschluss der Gemeinde vom 25.07.2024 einen Einspeisungspunkt für 4 MW Leistung, die artenschutzrechtliche Prüfung sei abgschlossen, das Anlagekonzept wie vorstehend sei überarbeitet und der Pachtvertrag sowie der städtebauliche Vertrag mit der Gemeinde seien in Abstimmung. Einstimmig stimmte der Gemeinderat der geänderten Konzeption zu und beauftragte die Verwaltung, diese in die Bauleitplanung einzuarbeiten.
      Mich interessierte noch die finanzielle Bürgerbeteiligung, die in der Informationsveranstaltung zum „Tutzinger Bürgersolarpark am Oberen Hirschberg“ am 14.12.2023 keine geringe Rolle spielte. Das Angebot hat sich verbessert, so dass nun interessierten Bürgerinnen und Bürgern mehrere Möglichkeiten der finanziellen Beteiligung offenstehen: (1) der Klima-Sparbrief als Projektfinanzierung mit garantierter Rückzahlung des eingesetzten Kapitals, allerdings dafür auch geringerer Verzinsung, (2) die genossenschaftliche Beteiligung über die Mitgliedschaft in der Genossenschaft mit Ergebnisbeteiligung und ggf. zusätzlich ein projektspezifisches Nachrangdarlehen und (3) die unternehmerische Beteiligung durch den Erwerb eines Geschäftsanteils an der Projektgesellschaft. Dies schließt die Beteiligung am Gewinn/Verlust der Gesellschaft ein, es ist eine Beteiligung mit höherer Rendite aber auch höherem (Projekt-)Risiko. Dieses Angebot muss noch vertraglich fixiert werden.
    • Für die 30. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Gewerbegebiet Brombeerweg Traubing“ waren nach der öffentlichen Auslegung des Entwurfs eher unwesentliche Stellungnahmen eingegangen und der Abwägung unterzogen, wie Bauamtsleiter Christian Wolfert erläuterte. Einstimming stellt der Gemeinderat die 30. Änderung des Flächennutzungsplans mit Begründung einschließlich Umweltbericht in der Fassung vom 03.12.2024 fest. Die Änderung des Bebauungsplans soll in der Sitzung des Bau- und Ortsplanungsausschusses am 17.12.2024 behandelt werden.
    • Mehrheitlich abgelehnt wurde der Antrag der Gemeinderatsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, den Gewerbesteuerhebesatz grundsätzlich auf die Höhe des Nívellierungshebesatzes von momentan 310% festzusetzen. Begründet, vorgetragen von Bernd Pfitzner und hier verkürzt wiedergegeben, wurde der Antrag mit einer Unterdeckung im Haushalt. Die Verschleppung von dringend notwendigen Sanierungen von Straßen, Brücken, Gebäuden käme die Gemeinde teuer zu stehen; freiwillige Leistungen würden immer weiter gekürzt. Es sei daher nicht einzusehen, dass die Gemeinde Tutzing weiterhin gewinnbringende Gewerbebetriebe subventioniere. Die Erhöhung um 10 Prozentpunkte bedeute bei einem Gewerbsteueraufkommen von angenommen 8 Mio. Euro immerhin 266.000 Euro, ein Betrag, auf den Tutzing nicht verzichten könne.
      Der Nivellierungssatz wird für die Berechnung der gemeindlichen Steuerkraft verwendet, wenn die Steuerkraft zwischen den Gemeinden vergleichbar gemacht werden muss. Sie dient als Basis für die Kreisumlage. Bei einem Gewerbesteuerhebesatz von 300% in Tutzing wird die Gemeinde daher bei der Steuerkraft „reicher“ gerechnet als sie wirklich ist. Für die Gewerbesteuerumlage spielt der Nivellierungssatz dagegen keine Rolle, diese Umlage wird nach dem tatsächlichen Gewerbesteueraufkommen berechnet.
      Meine spontane Reaktion, als ich den Antrag in den Vorbereitungsunterlagen las: falscher Zeitpunkt, falsches Gremium. Es liegt noch kein Entwurf für den Haushalt 2025 vor. Üblicherweise gehört die Bestimmung des Hebesatzes zu den Beratungen im Haupt-, Finanz- und Werkaussschuss. Der Ausschuss gibt nach Abschluss der Beratungen mit dem Haushalt des neuen Jahres, der mittelfristigen Finanzplanung für die drei Folgejahre und den Hebesätzen für die Grund- und Gewerbesteuer eine Empfehlung an den Gemeinderat für den Satzungsbeschluss, üblicherweise im Frühjahr, zuletzt am 05.03.2024. Das sollte so bleiben. Der Grundsteuerhebesatz wurde wegen der Grundsteuerreform bereits angepasst. Der Bürgermeister wies darauf hin, dass der Gewerbesteuerhebesatz bis zum 30.06. des laufenden Jahres festgesetzt werden könne, mit Rückwirkung für das gesamte Jahr 2025. Er möchte zugleich das Signal an die Gewerbestuerzahler senden, dass sorgfältig beraten werde, wie hoch der Finanzbedarf der Gemeinde sei. Der Antrag fand mit 5 Ja-Stimme keine Mehrheit; der antragstellenden Fraktion hatten sich bei der Abstimmung noch die Ratsmitglieder Claus Piesch und Dr. Franz Matheis angeschlossen.

     

     

  • Festliche Ehrungen auf der Rathaustenne

    Festliche Ehrungen auf der Rathaustenne

    am 03.12.2024 konnte 1. Bürgermeister Ludwig Horn einige Ehrungen vornehmen:

    • Flora Almeida, Leiterin des Tanz Studio Tutzing, erhielt den Wilhelm-Hausenstein-Kulturpreis der Gemeinde Tutzing für ihr vielfältiges Angebot an Tanz- und Bewegungsformen für alle Altersgruppen, die Freude des körperlichen Ausdrucks zu erleben. Das Tanz Studio Tutzing besteht nun seit 10 Jahren und hat seither an Klein und Groß die Freude des Tanzens vermittelt.
    • Andreas Hoelscher, ehrenamtlicher Mitarbeiter im Ortsmuseum Tutzing, erhielt den Ehrenbrief der Gemeinde Tutzing für seine langjährige Arbeit für das Museum. Sie reicht von der Konzeption und Umsetzungen von ausgewählten Ausstellungen bis zur Führungen durch das Museum.
    • Claudia Steinke, Leiterin des Ökumenischen Unterstützerkreises, erhielt stellvertretend für ihr Leitungsteam und alle Unterstützer den Ehrenbrief der Gemeinde Tutzing. Die Ehrung enthielt beides: die Anerkennung für den bisherigen Einsatz in der Integrationsarbeit mit Flüchtlingen und die Motivation für die große Aufgabe, wenn die Flüchtlinge nun im Benedictushof ankommen.
    • Altbürgermeisterin Marlene Greinwald erhielt die Bürgermedaille der Gemeinde Tutzing für ihr 34-jähriges Engagement für die Gemeinde als Gemeinderätin und Bürgermeisterin.

    Für die musikalische Umrahmung der festlichen Veranstaltung sorgten Saxophonist Thomas Bouterwek und Daniel Eppinger am Flügel.

     

    Im Beitragsbild von links nach rechts: Claudia Steinke, Andreas Hoelscher, Bürgermeister Ludwig Horn, Marlene Greinwald und Flora Almeida

     

     

  • Hauptstraßenupdate: Beschichtung Bareislgraben und Asphaltierung bis Greinwaldstraße

    Das Rathaus gab am 02.12.2024 folgendes Update zu den Bauarbeiten an der Hauptstraße:

    Die Arbeiten am Bareislgraben machen weiterhin Fortschritte. Im Lauf der Woche soll zwischen Bahnhofstraße und Greinwaldstraße die Deckschicht aufgetragen werden.

    Bareislgraben
    Der Aufbruch des Bareislgrabens hat funktioniert wie geplant. Die Deckel-Fertigbauteile der Bachverrohrung sind ebenfalls bereits eingebaut. Die Bauwerksabdichtung muss aufgrund der kalten Temperaturen ins nächste Jahr geschoben werden. Über den Winter wird in diesem Bereich ein Asphaltprovisorium eingebaut.

    Gas, Wasser und Randeinfassung
    Bis zur Winterpause sollen die Randeinfassungen komplett bis Bareislgraben gebaut werden. Die Gas- und Wasserleitungen werden bis zur gleichen Stelle installiert sein bzw. sind es schon.

    Asphaltierungsarbeiten
    Am Donnerstag wird im kompletten Bereich von Bahnhofsstraße bis Greinwaldstraße die Deckschicht aufgetragen. Für diese Arbeiten wurde bereits letzte Woche ein Parkverbot für den entsprechenden Bereich und Zeitraum verhängt.
    Die ausführende Baufirma wird die Anlieger auch zusätzlich nochmal mit Handzetteln informieren und das Staatliche Bauamt am Ortseingang einen Anhänger mit Infotafel aufstellen.

    Die Erreichbarkeit der Anlieger im betroffenen Bereich wird am Donnerstag dementsprechend stark eingeschränkt sein bzw. kann zeitweise überhaupt nicht gewährleistet werden. Wir bitten deswegen alle Anlieger falls notwendig vorzusorgen und das Auto bereits am Vortag woanders abzustellen.

    Marienplatz
    In den letzten Tagen vor der Winterpause wird außerdem noch nördlich des Bareislgraben westseitig weitergearbeitet, vor allem bis zum Bereich der Hausnummer 39.