Im Zuge der Fertigstellung der Neugestaltung der Hauptstraße wird auch dort die Parkraumbewirtschaftung eingeführt. Dies war Thema in der Sitzung des Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschusses (UEVA) am 27.05.2025 unter der Leitung des 1. Bürgermeisters Ludwig Horn. Ursprünglich schon so beschlossen, sollte mit der tatsächlichen Einführung der Parkraumbewirtschaftung die Fertigstellung der Hauptstraße abgewartet werden. Die Nutzung öffentlicher Stellplätze in ausgewählten Bereichen wird zukünftig gebührenpflichtig gestaltet bzw. bestehende Gebührenregelungen werden angepasst. Ziel ist es, durch eine gesteuerte Kurzzeitnutzung die Verfügbarkeit der Stellplätze zu erhöhen und Dauerparken zu vermeiden. Die Regelung war mit der Arbeitsgemeinschaft Tutzinger Gewerbetreibender (ATG) entwickelt worden.
Die geplante Gebührenregelung gilt von Montag bis Sonntag, 09.00 bis 18:00. Die Gebührenstruktur sieht gebührenfreies Parken bis zu 30 Minuten vor, die sogenannte „Semmeltaste“. Für eine Stunde wird eine Parkgebühr von 2,50 Euro erhoben, für zwei Stunden 4,50 Euro. Die bereits bestehende Parkraumbewirtschaftung für die öffentlichen Parkflächen in der Leidlstraße, Schlossstraße, Monsignore-Schmid-Straße und Graf-Vieregg-Straße wird auf das Wochenende ausgeweitet. Es gelten dieselben Konditionen wie in der Hauptstraße. Das Paket wurde einstimmig beschlossen und die Verwaltung beauftragt, die notwenigen Schritte zur Umsetzung dieser Parkraumbewirtschaftung durchzuführen.
Weitere Punkte der Sitzung:
- Im Gemeindegebiet Tutzing gibt es Straßen mit Rinnen auf der Fahrbahn. Diese dienen teilweise als Abgrenzung zum Gehweg und teilweise als Bestandteil der Fahrbahn zur Entwässerung. Beispiele finden sich in der Hofmairstraße oder am Schorn. Es stellte sich die Frage, ob eine einheitliche Regelung geschaffen werden sollte, da die Bürger die aktuelle Situation nicht eindeutig erkennen können. Dies ist meiner Meinung nach genau eine Situation, in der die Gemeinde nichts unternehmen sollte, es wäre reine Arbeitsbeschaffung. Einstimmig wurde dann auch beschlossen: (1) Es wird keine einheitliche verkehrsrechtliche Regelung für Straßen mit Rinnen im Gemeindegebiet angestebt, (2) die bestehenden verkehrsrechtlichen Anordnungen bleiben bestehen; (3) Die Entscheidung beruht auf den unterschiedlichen Siedlungsstrukturen und baulichen Gegebenheiten in den jeweiligen Straßenzügen und (4) sollte in Einzelfällen Anpassungsbedarf bestehen, erfolgt eine Einzelfallprüfung und gesonderte Beschlussfassung.
- Die Verwaltung bat um Prüfung eines Jahrestickets für den Parkplatz in der Greinwaldstraße 8 für die Nutzer von ca. fünf Bestandsgebäuden in Tutzing, für die es keine genehmigten Stellplätze gibt, wie sie heutzutage im Baugenehmigungsverfahren vorgesehen sind. Ziel ist es, eine möglichst geordnete Lösung für die Parksituation im Ortszentrum zu schaffen, ohne das Nichtnutzen von Stellplätzen zu fördern. Das Parkticket lässt das Parken zu, garantiert es aber nicht, also „wenn voll, dann voll“, wie es der Bürgermeister formulierte. Die Jahresgebühr wird 360 Euro betragen. Die Ausweise werden nur nach Antragstellung sowie individueller baurechtlicher Prüfung vergeben. Einige Ausschussmitglieder erinnerten daran, mit Parkausweisen sehr zurückhaltend zu sein. Die Parksituation soll aber nicht verfestigt werden, ein Parkdeck eher abzulehnen. Schließlich sei das ehemalige Grundstück des TSV zur Verwertung vorgesehen. Am Ende wurde dem zeitlich auf ein Jahr befristeten Versuch zugestimmt.
- Natürlich müssen für die Ausdehnung der Parkraumbewirtschaftung in der Hauptstraße weitere Parkscheinautomaten beschafft werden. Das eingeholte Angebot beläuft sich auf rd. 52.000 Euro. Hinzu kommen die Fundamente. Die Automaten werden ausgestattet mit der Möglichkeit, die Parkgebühr in bar, per App und mit EC- oder Kreditkarte zu bezahlen. Einstimmig beschloss der Ausschuss die Beschaffung außerplanmäßig im laufenden Haushaltsjahr.
- Der kleine Parkplatz am Kustermannpark wurde in der Sitzung am 25.06.2024 behandelt, eine Regelung jedoch bis zur Fertigstellung der Asylunterkunft zurückgestellt. Der Vorschlag der Verwaltung, die Parkzeit auf zwei Stunden (gebührenfrei) zu beschränken, wurde einstimmig angenommen. Ausschussmitglied Dr. Thomas von Mitschke-Collande hielt dies insbesondere deshalb für vertretbar, weil auf dem Parkplatz des Edeka-Marktes längeres Parken (gegen Gebühr) möglich sei.
Unter Mitteilungen und Anfragen, Verschiedenes kam der Bürgermeister auf offene Punkte zu sprechen: Die Verkehrsbegehung in Traubing müsse noch erfolgen; das Parkleitsystem im Norden von Tutzing ist noch nicht aufgestellt, weil es Probleme mit der notwendigen Fläche gebe; das Straßenbauamt habe Rückmeldung zur Verkehrssituation in Unterzeismering gegeben, diese würde nun ausgewertet. Zusätzlich wurde die Verwaltung gebeten, die Einmündung der Straße von der Ilkahöhe in die Lindemannstraße zu überprüfen; die Einmündung sei sehr unübersichtlich, ggf. könne man Spiegel auf der gegenüberliegenden Straßenseite aufstellen.


