Monat: Mai 2025

  • UEVA: Parkraumbewirtschaftung auf der Hauptstraße

    Im Zuge der Fertigstellung der Neugestaltung der Hauptstraße wird auch dort die Parkraumbewirtschaftung eingeführt. Dies war Thema in der Sitzung des Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschusses (UEVA) am 27.05.2025 unter der Leitung des 1. Bürgermeisters Ludwig Horn. Ursprünglich schon so beschlossen, sollte mit der tatsächlichen Einführung der Parkraumbewirtschaftung die Fertigstellung der Hauptstraße abgewartet werden. Die Nutzung öffentlicher Stellplätze in ausgewählten Bereichen wird zukünftig gebührenpflichtig gestaltet bzw. bestehende Gebührenregelungen werden angepasst. Ziel ist es, durch eine gesteuerte Kurzzeitnutzung die Verfügbarkeit der Stellplätze zu erhöhen und Dauerparken zu vermeiden. Die Regelung war mit der Arbeitsgemeinschaft Tutzinger Gewerbetreibender (ATG) entwickelt worden.
    Die geplante Gebührenregelung gilt von Montag bis Sonntag, 09.00 bis 18:00. Die Gebührenstruktur sieht gebührenfreies Parken bis zu 30 Minuten vor, die sogenannte „Semmeltaste“. Für eine Stunde wird eine Parkgebühr von 2,50 Euro erhoben, für zwei Stunden 4,50 Euro. Die bereits bestehende Parkraumbewirtschaftung für die öffentlichen Parkflächen in der Leidlstraße, Schlossstraße, Monsignore-Schmid-Straße und Graf-Vieregg-Straße wird auf das Wochenende ausgeweitet. Es gelten dieselben Konditionen wie in der Hauptstraße. Das Paket wurde einstimmig beschlossen und die Verwaltung beauftragt, die notwenigen Schritte zur Umsetzung dieser Parkraumbewirtschaftung durchzuführen.

    Weitere Punkte der Sitzung:

    • Im Gemeindegebiet Tutzing gibt es Straßen mit Rinnen auf der Fahrbahn. Diese dienen teilweise als Abgrenzung zum Gehweg und teilweise als Bestandteil der Fahrbahn zur Entwässerung. Beispiele finden sich in der Hofmairstraße oder am Schorn. Es stellte sich die Frage, ob eine einheitliche Regelung geschaffen werden sollte, da die Bürger die aktuelle Situation nicht eindeutig erkennen können. Dies ist meiner Meinung nach genau eine Situation, in der die Gemeinde nichts unternehmen sollte, es wäre reine Arbeitsbeschaffung. Einstimmig wurde dann auch beschlossen: (1) Es wird keine einheitliche verkehrsrechtliche Regelung für Straßen mit Rinnen im Gemeindegebiet angestebt, (2) die bestehenden verkehrsrechtlichen Anordnungen bleiben bestehen; (3) Die Entscheidung beruht auf den unterschiedlichen Siedlungsstrukturen und baulichen Gegebenheiten in den jeweiligen Straßenzügen und (4) sollte in Einzelfällen Anpassungsbedarf bestehen, erfolgt eine Einzelfallprüfung und gesonderte Beschlussfassung.
    • Die Verwaltung bat um Prüfung eines Jahrestickets für den Parkplatz in der Greinwaldstraße 8 für die Nutzer von ca. fünf Bestandsgebäuden in Tutzing, für die es keine genehmigten Stellplätze gibt, wie sie heutzutage im Baugenehmigungsverfahren vorgesehen sind. Ziel ist es, eine möglichst geordnete Lösung für die Parksituation im Ortszentrum zu schaffen, ohne das Nichtnutzen von Stellplätzen zu fördern. Das Parkticket lässt das Parken zu, garantiert es aber nicht, also „wenn voll, dann voll“, wie es der Bürgermeister formulierte. Die Jahresgebühr wird 360 Euro betragen. Die Ausweise werden nur nach Antragstellung sowie individueller baurechtlicher Prüfung vergeben. Einige Ausschussmitglieder erinnerten daran, mit Parkausweisen sehr zurückhaltend zu sein. Die Parksituation soll aber nicht verfestigt werden, ein Parkdeck eher abzulehnen. Schließlich sei das ehemalige Grundstück des TSV zur Verwertung vorgesehen. Am Ende wurde dem zeitlich auf ein Jahr befristeten Versuch zugestimmt.
    • Natürlich müssen für die Ausdehnung der Parkraumbewirtschaftung in der Hauptstraße weitere Parkscheinautomaten beschafft werden. Das eingeholte Angebot beläuft sich auf rd. 52.000 Euro. Hinzu kommen die Fundamente. Die Automaten werden ausgestattet mit der Möglichkeit, die Parkgebühr in bar, per App und mit EC- oder Kreditkarte zu bezahlen.  Einstimmig beschloss der Ausschuss die Beschaffung außerplanmäßig im laufenden Haushaltsjahr.
    • Der kleine Parkplatz am Kustermannpark wurde in der Sitzung am 25.06.2024 behandelt, eine Regelung jedoch bis zur Fertigstellung der Asylunterkunft zurückgestellt. Der Vorschlag der Verwaltung, die Parkzeit auf zwei Stunden (gebührenfrei) zu beschränken, wurde einstimmig angenommen. Ausschussmitglied Dr. Thomas von Mitschke-Collande hielt dies insbesondere deshalb für vertretbar, weil auf dem Parkplatz des Edeka-Marktes längeres Parken (gegen Gebühr) möglich sei.

    Unter Mitteilungen und Anfragen, Verschiedenes kam der Bürgermeister auf offene Punkte zu sprechen: Die Verkehrsbegehung in Traubing müsse noch erfolgen; das Parkleitsystem im Norden von Tutzing ist noch nicht aufgestellt, weil es Probleme mit der notwendigen Fläche gebe; das Straßenbauamt habe Rückmeldung zur Verkehrssituation in Unterzeismering gegeben, diese würde nun ausgewertet. Zusätzlich wurde die Verwaltung gebeten, die Einmündung der Straße von der Ilkahöhe in die Lindemannstraße zu überprüfen; die Einmündung sei sehr unübersichtlich, ggf. könne man Spiegel auf der gegenüberliegenden Straßenseite aufstellen.

  • Neuverpachtung Gaststätte Buttlerhof

    Neuverpachtung Gaststätte Buttlerhof

    Die Gemeinde Tutzing verpachtet zum 1. Oktober 2025 die Gaststätte Buttlerhof im Ortsteil Traubing. Im Buttlerhof sind neben der Gaststätte zahlreiche Traubinger Vereine untergebracht.

    Zur Verpachtung stehen die Gaststätte mit Küche, Kühlräumen, Gaststube (ca. 70 Sitzplätze), ein kleiner Biergarten (ca. 40 Sitzplätze) sowie eine Kegelbahn.

    Bei Bedarf kann zusätzlich der vollständig ausgestattete gemeindliche Festsaal mit ca. 200 Plätzen, Anrichtküche und Bühne für Veranstaltungen vom Pächter genutzt werden.

    Zudem kann eine 3-Zimmer-Wohnung im Haus zur Verfügung gestellt werden.

    Für weitere Informationen bitten wir um Vereinbarung eines Gesprächstermins zur Interessensbekundung bis spätestens 6. Juni 2025.

    Kontakt:
    Frau Kleemann, Tel.: 08158-2502–283, E-Mail: miriam.kleemann@tutzing.de
    Herr Grätz, Tel.: 08158-2502–214, E-Mail: geschaeftsleitung@tutzing.de

    Quelle: Pressemitteilung des Rathauses vom 20.05.2025

  • BOA: Kein passendes Referenzobjekt!

    Für die Erweiterung der beiden Doppelhäuser in der Lange Straße 19 hat sich kein passendes Referenzobjekt gefunden. Daher wurden in der Sitzung des Bau- und Ortsplanungsauschusses am 20.05.2025 unter der Leitung des 1. Bürgermeisters Ludwig Horn die beiden Anträge auf Vorbescheid für die Erweiterung der bestehenden Doppelhaushälften oder Abbruch und Neubau der Doppelhaushälften (19a und 19b) einstimmig abgelehnt.
    Die separate Antragstellung war erforderlich, weil die Doppelhäuser realgeteilt sind, also jeweils auf einem eigenen Grundstück stehen. Die Grundstücksflächen sind jeweils größer als 600 m², wie von der Tutzinger Ortsbausatzung gefordert. Die Anträge waren nach § 34 BauGB zu beurteilen, weil es keinen rechtsverbindlichen Bebauungsplan gibt. Die Erweiterung an beiden Enden führt zu einem Baukörper von 23 Meter Länge und einer Grundfläche von 213 m². Die Firsthöhe liegt in der Planung bei 9,68 Meter, die Wandhöhe bei 6,44 Meter. Es gibt in der näheren Umgebung kein Referenzobjekt, das in allen Parametern dem Vorhaben entspricht. Auch die zulässige Überschreitung um 10% reicht nicht aus. Damit fügt sich das Vorhaben nicht in die umgebenden Bebauung ein und war daher abzulehnen. Die Bauwerber können sich natürlich an den beiden Vergleichsobjekten orientieren und einen abgeänderten Antrag stellen.

    Der beauftragte Planer, Architekt Martin Büscher, stellte die nach der zweiten Auslegung eingegangenen Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 91 „Seeuferbereich“, Teilbebauungsplan 1, vor. Das Kreisbauamt und weitere Träger öffentlicher Belange hatten nur redaktionelle Änderungsvorschläge. In zwei großen Grundstücken mit Ost-West-Ausdehnung sind zwei zusätzliche Gebäude zulässig. Diese sollen vom Ringseisweg aus erschlossen werden können, was im Bebauungsplan noch zu vermerken ist. Weiterhin wird die Fläche des Spielplatzes an der Brahmspromenade korrigiert. Insgesamt wurden im Verfahren alle Stellungsnnahmen bzw. Einwände aus der Bürgerschaft berücksichtigt; gleichwohl sei es gelungen, die Grundzüge der Planung nicht zu verändern, so Bauamtsleiter Christian Wolfert. Einstimmig beschloss der Ausschuss unter Einbeziehung der gefassten Beschlüsse den Bebauungsplan mit Begründung in der Fassung vom 20.05.2025 als Satzung.

  • Bürgerversammlung am 19. Mai 2025

    Am Montag, den 19. Mai 2025 um 19:00 Uhr findet im Roncallihaus – Kirchenstraße 10, 82327 Tutzing – die Tutzinger Bürgerversammlung statt.

    Alle Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Tutzing sind herzlich eingeladen. Diese Einladung schließt Jugendliche ausdrücklich mit ein!

    Bürgermeister Ludwig Horn wird die wichtigsten Themen, Entwicklungen und Veränderungen des vergangenen Jahres vorstellen und für Rückfragen und Anregungen ausführlich zur Verfügung stehen.

    Gehen Sie hin, informieren Sie sich!

  • HFWA: Dauerthema Barrierefreies Rathaus

    Bereits in der Sitzung des Haupt-, Finanz- und Werkausschusses (HFWA) am 11.12.2018 erläuterte die damalige Behinderten-Bauftragte der Gemeinde Tutzing, Elisabeth Dörrenberg,  ihren Antrag, einen behindertenberechten Zugang zur Rathausverwaltung zu ermöglichen. Der Ausschuss nahm den Antrag positiv zu Kenntnis und verwies auf die anstehenden Haushaltsberatungen. Aus personellen und finanziellen Gründen konnte das bis jetzt nicht umgesetzt werden.  Dazu wäre in der geplanten Variante eines Aufzugs im Inneren des Gebäudes der kleine Sitzungssaal stark betroffen gewesen. Er hätte sich deutlich verkleinert.
    In der Sitzung des HFWA am 13.05.2025 unter der Leitung des 1. Bürgermeisters Ludwig Horn wurde das Thema „barrierefreies Rathaus“, konkret die Planung für den Aufzug, wieder aufgegriffen. Dazu wurden fünf alternative Standorte für den Auszug mit Bewertung und Kosten dargestelt. Abgekürzt soll die Variante des Auszuges an der südlichen Fassade an der Außenwand vor der Treppe in den ersten Stock weiterverfolgt werden. Zusätzlich sollen zwei Optionen geprüft werden, (1) Erschließung des Untergeschosses mit der Bücherei und (2) die Erschließung der Tenne. Dazu soll geprüft werden, wie die drei Stufen im Eingangsbereich überwunden werden können.
    Vor der Abstimmung darüber musste ein Beschluss aus dem nichtöffentlichen Teil der Sitzung am 17.11.2020 aufgehoben werden (einstimmig), der nur den innenliegenden Aufzug zum Gegenstand hatte. Anschließend wurde – wiederum einstimmig – die Verwaltung beauftragt, entsprechende Pläne zeichnen zu lassen, modulare Angebote einzuholen und dem Gemeinderat zur Abstimmung vorzulegen. Anschließend kann die Eingabeplanung und das Brandschutzkonzept erstellt werden.

  • BOA: Wohnanlage Schönmoos – kleine Fortschritte

    Der Verband Wohnen im Landkreis Starnberg plant seit langem die Wohnanlage Schönmoos. Ein Entwurf des Bebauungsplans wurde in der Sitzung am 11.09.2024  gebilligt und die Verwaltungs beauftragt, das Auslegungsverfahren durchzuführen. Nun berichtete die Verwaltung in der Sitzung des Bau- und Ortsplanungsausschusses (BOA) am 29.04.2025 unter der Leitung des 1. Bürgermeisters Ludwig Horn, dass nachfolgende Gespräche Auswirkung auf die Grundzüge der Planung hatten. Es ging um die Anpassung von Wand- und Firsthöhen, Grundstückszuschnitte, Situierung der Gebäude, Anpassung der Baugrenzen). Diese Änderungen wurden in den Entwurf eingearbeitet. Dies erfordert eine erneute Auslegung vor der Billigung.
    Katrin Feuerstein, Architektin und Stadtplanerin beim Planungsverband, erläuterte die Anpassungen und stellte den überarbeiteten Bebauungsplanentwurf vor. Der Umgriff wurde etwas verkleinert. Die Abstandsflächen können nicht in allen Bereichen eingehalten werden; gelöst wurde dies durch Baulinien. Es liegen bereits mehrere Unterlagen vor: Geotechnisches Gutachten, schalltechnisches Gutachten, Erläuterungsbericht, Niederschlagswasserbeseitigungskonzept, Erschütterungstechnische Untersuchung, Mobilitätskonzept).  Aufgrund der Haustechnik hat sich die Wandhöhe auf 9,50 m und die Firsthöhe auf 11,50 m erhöht. Bei der Stellplatzregelung ist ein Stellplatz pro Wohneinheit bzw. pro 30 m² Wohnfläche sowie ein Fahrradständer vorgesehen. Es wird eine Umplanung aufgrund der Einhausung der Tiefgaragenzufahrt erforderlich. Die Festsetzung einer Grünordnung ist erfolgt. Insgesamt wird es eine dichtere Bebauung geben, um mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.
    Gegen ein Stimme wurde der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 99 „Wohnanlage Schönmoos“ samt Begründung in der Fassung vom 29.04.2025 gebilligt und die Verwaltung beauftragt, das Auslegungsverfahren durchzuführen.

    Weitere Punkte der Sitzung:

    • Beim Antrag auf Vorbescheid für den Neubau eines Einfamilienhauses in der Waldstraße 5 geht es um ein zweites kleines Wohnhaus auf einem Grundstück von 1.531 m². Es gilt der einfache Bebauungsplan Nr. 46 „Tutzing Nordwest – Östlich der Traubinger Straße“, Teilbebauungsplan 6 „Bergwiesen-/Waldstraße“. Das Bauvorhaben entspricht dem Bebauungsplan hinsichtlich des Bauraumes, der Wandhöhe und der Fristhöhe. Allerdings überschreitet die Planung die höchstzulässige Grundflächenzahl GRZ. Der Bestand mit Gewerbe 250 m² und der geplante Neubau mit 85 m² ergeben eine gesamte Grundfläche von 335 m². I)m Verhältnis zur Grundstücksgröße ergibt dies eine GRZ von 0,22, die zulässige GRZ liegt aber bei nur 0,15. Flächenmäßig beträgt die Überschreitung 105 m².
      Im Rahmen der Überarbeitung der Bebauunspläne 45 und 46 wird über eine Anhebung der GRZ auf 0,19 diskutiert, aber auch das ergibt nur eine maximale Bebauung von 291 m2.Daraus ergibt sich eine fehlende Fläche von 44 m2. Nun bestehen lt. Verwaltung mehrere Möglichkeiten: (1) Erteilung einer Befreiung (keine Empfehlung!), (2) Teilabriss des Gewerbeanbaus (nicht gewünscht); (3) Grundfläche des Neubaus herabsetzen und (4) ein Vorschlag des Planungsverbands: Beantragung einer Änderung des Bebauungsplans („Briefmarken- Änderung BP) über ein Herausrechnen von Gewerbelagerflächen und der Berücksichtigung der geplanten Anhebnung der GRZ auf 0,19. Dies müsste jedoch erst mit dem Bauwerber besprochen werden. Einstimmig wurde beschlossen, die Änderung des Bebauungsplans zu prüfen und seitens der Verwaltung Gespräche mit dem Bauwerber zu führen.
    • Der Antrag auf Baugenehmigung für den Neubau eines Anbaus als Brennerei auf Gut Rößlberg erfordert eine landwirtschaftliche Privilegierung, über die das Landratsamt Starnberg und das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Weilheim entscheiden.  Es handelt sich um Außenbereich, im Flächennutzungsplan ist die Fläche als Landwirtschaft ausgewiesen. Auf dem Flurstück wurden in der Vergangenheit bereits verschiedene Veränderung genehmigt. Der nun geplante Anbau hat eine Grundfäche von knapp 57 m². Die Verwaltung teilte mit, dass die Privilegierung bereits erteilt wurde. Einstimmig wurde dem Antrag auf Baugenehmigung das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
    • Der Antrag auf Baugenehmigung für die Nutzungsänderunge des Werkstattgebäudes zu Wohnungen und Anbau im Lilienweg 4-6 in Kampberg hatte den Ausschuss bereits mehrfach beschäftigt, zuletzt am 18.02.2025. Zusammengefasst ging und geht es darum, ob hier drei Gebäude entstehen und bei vier Wohneinheiten eine Tiefgarage errichtet werden muss. Für drei Gebäude reicht nach der Tutzinger Ortsbausatzung die Grundstücksfläche von 1.226 m² nicht aus, also ein Ablehnungsgrund. Bei vier Wohneinheiten hätte gemäß der Tutzinger Ortsbausatzung eine Tiefgarage geplant werden müssen, was vom Bauwerber mit Blick auf eine schwierige Topogrphie abgelehnt wurde. Nun sieht das Landratsamt das Vorhaben als genehmigungsfähig an, wenn die Gemeinde die Befreiung von der Tiefgaragenpflicht erteile. Diese Befreiung wurde am 18.02.2025 jedoch nicht erteilt. In einem neuen Antrag vom 03.03.2025 wurde die Inneneinteilung nun so verändert, dass nur noch drei Wohneinheiten geplant werden. Damit ist die Vorgabe der Tutzinger Ortsbausatzung für die Erstellung einer Tiefgarage (ab vier Wohneinheiten) nicht mehr einschlägig. Dem Antrag auf Baugenehmigung in der Fassung vom 03.03.2025 wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

    Anmerkung: Da ich an der Sitzung nicht teilgenommen habe, basiert dieser Beitrag auf den Sitzungsunterlagen sowie der dankenswerterweise erstellten der Mitschrift meiner Ratskollegin Barbara Doll.

  • GR: Leitziele des ISEK gebilligt!

    Die umfangreichen Vorarbeiten in der Entwicklung eines Integrierten Stadtentwicklungskonzept (ISEK) mit vorbreitender Untersuchung (VU) fanden in der Sitzung des Gemeinderats am 06.05.2025 unter der Leitung des 1. Bürgermeisters Ludwig Horn ihr erstes Zwischenergebnis: Einstimmig billigte der Gemeinderat die Ziele!

    Alle Unterlagen zum ISEK/VU sowie das Sanierungsgebiet wurden anhand der Bestandsaufnahme des Münchner Büros Stadt-Raum-Planung (SRP), der Gemeinderatsbesprechungen (Klausurtage, Gemeinderatssitzungen, Sitzungen des Arbeitskreises ISEK) und den zahlreichen Bürgerbeteiligungen entwickelt.
    Der Arbeitskreis ISEK hat die aus den Bürgerterminen (14.03.2025 und 24.03.2025) und vom Gemeinderat stammenden Anpassungsvorschläge geprüft und über deren Einarbeitung am 23.04.2025 entschieden. Weiterhin wurde die Sanierungssatzung als auch das Sanierungsgebiet vorbesprochen.

    Martina Schneider, Inhaberin des Büros SRP, stellte in einer Zusammenfassung (28 Seiten gegenüber 153 Seiten) die acht zentralen Handlungsfelder vor:

    1. Identität & Leitbild,
    2. Bauliche Entwicklung,
    3. Demografie & Wohnen,
    4. Versorgung & Öffentliches Leben,
    5. Gewerbe & Landwirtschaft,
    6. Mobilität & Verkehr, Grünstrukturen,
    7. Freizeit & Tourismus sowie
    8. Energie, Klima & Nachhaltigkeit.

    Besonders wichtig ist mir im ersten Handlungsfeld unsere Vision für Tutzing: Leitbild und Leitziele. Sie ist gegliedert in vier Bereiche („Tutzing ist…“), ergänzt sind jetzt auch die jeweiligen Leitziele. Damit haben wir uns eine Richtung gegeben, wie wir in unserer Gemeinde weiter vorangehen wollen. Im Gemeinderat helfen uns diese „Leitplanken“ bei den Einzelentscheidungen. Leitbild und Leitziele können Sie hier nachlesen (ein Klick vergrößert das Bild):

    Im achten Handlungsfeld war als weiteres Ziel aufgenommen worden: „Mittelfristig soll der Wertstoffhof an eine verkehrsgünstige Randlage verlagert werden.“ Dazu gab es im Rat unterschiedliche Meinungen. Deshalb wurde dieser Punkt wieder herausgenommen und wird in der kommenden Sitzung als Maßnahme abgestimmt.  In der VU gab es in der Diskussion eine Ergänzung zum Teilbereich 3 – Süd (Umfeld Würmseestadion): hier wurde der ausdrückliche Wunsch geäußert, die sportlichen Anlagen stärker zu berücksichtigen. Im Teilbereich 2 – Mitte soll das Erreichen der Barrierefreiheit deutlicher werden.

    Die Regierung von Oberbayern verlangt, dass dem ISEK und der VU vor der Auslegung noch ein Maßnahmenkatalog beigefügt werden soll. Einstimmig wurde die Verwaltung beauftragt, diesen Katalog vom Büro SRP erstellen zu lassen. Daher ergibt sich der folgende angepasste Projektablauf:

    • Billigung der Ziele in der Sitzung
    • Erstellung und Abstimmung Maßnahmenkatalog (Mai 2025)
    • Billigung ISEK/VU sowie Sanierungssatzung einschl. Umgriff am 03.06.2025
    • Auslegung ISEK/VU (Juni/Juli 2025)
    • Satzungsbeschluss ISEK/VU/Sanierungssatzung/Sanierungsgebiet am 16.09.2025

    Weitere Punkte der Sitzung:

    • In der Bürgerfragerunde meldte sich Willi Neuner, Ortsvorsitzender der ödp, und gab den Aktionstag zur Barrierefreiheit im öffentlichen Raum bekannt (war am 09.05.2025). Weiter fragte er, wie es mit dem Hochwasserschutz im Gewerbegebiet Traubing Süd vorangeht. Schließlich bat er um alle Kontaktdaten der verschiedenen Gemeindereferenten.
    • Einstimmig wurde beschlossen, dass sich die Gemeinde am Projekt „Amphibienverbund in der Eiszerfallslandschaft südwestlich von München“ beteiligt. Es ist ein Biotopverbundprojekt der Heinz Sielmann-Stiftung und der Margarethe Ammon-Stiftung. Für das Projekt werden nach Absprache mit der Verwaltung kommunale Flächen ausgewählt und zur Verfügung gestellt. Kosten entstehen für die Gemeinde nicht.
    • Eindringendes Wasser ist das Dauerproblem bei der Würmseehalle. Bereits 2014 kam die Idee auf, das begrünte Flachdach durch in flach geneigtes Walmdach zu ersetzen. In der Sitzung es Gemeinderats am 11.03.2025 wurde die Verwaltung beauftragt, die Vorplanung in Form von Eingabeplanung, Statik, Prüfstatik, Kostenschätzung in Zusammenarbeit mit dem Ingenieurbüro Maurer weiterzuverfolgen. Zusätzlich sollte ein Pultdach sowie die Ausstattung mit einer Photovoltaikanlage geprüft werden. Die Ergebnisse der Untersuchung wurden nun vorgestellt, die Varianten Pultdach mit 10 Grad Dachneigung und Walmdach wurden diskutiert. Beim Pultdach wäre die „Kaskadenentwässerung“ im Gegensatz zum Walmdach eine Herausforderung, weil das Wasser nur noch auf eine hin Seite abfließen kann und es fraglich ist, ob man das richtig dicht bekommt. Die Kosten sind ungefähr gleich für beide Varianten. Einstimmig wurde das Walmdach beschlossen. Das Walmdach ist optisch viel ansprechender, da das Gebäude mit Pultdach zur Seite Verla-Pharm ca. 2 m höher werden würde; dazu wäre die Entwässerung viel komplizierter!
    • Der Bürgermeister gab einen Sachstandsbericht zur Sanierung der Mittelschule Tutzing. Die Mittelschule wird nicht planmäßig fertig, Bauzeitverlängerung mit Zielsetzung 12/2025. Die Kaserne steht aber weiterhin als Ausweichquartier zur Verfügung. Eisspeicher und Altes Schulhaus sind im Zeitplan. Handlungs- und Entscheidungsbedarf besteht bei
      • Verkleidung Lüftungsanlage ca. 7.000 Euro
      • Sonnensegel Innenhof mit abnehmbarer Kurbel ca. 14.800 Euro (als Outdoor- Klassenzimmer nutzbar („alternative Lernkonzepte“)
      • Sanierung Grundleitung ca. 65.000 Euro

      Die vorstehenden Punkte wurden einstimmig beschlossen.

    • Mit Anträgen auf Baugenehmigung für den Neubau von Wohnungen mit Tiefgarage in der Bahnhofstraße 18 hatte sich der Rat in der Vergangenheit mehrfach befasst. In dem nun vorliegenden Antrag auf Baugenehmigung für den Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern (Erdgeschoss plus zwei weitere Etagen) auf dem Grundstück von insgesamt 1.859 m² sind insgesamt 16 Wohneiheiten vorgesehen. Unten sind kleinteilige Wohnungen geplant, nach oben hin immer größer werdend. Die Planung geht in der Masse stark zurück, was positiv bewertet wurde. Es gilt § 34 BauGB, da es keinen Bebauungsplan gibt. Die Abstandsflächen sind als nachgewiesen anzusehen, eine Übernahmeerklärung für die Überschreitung an einer Stelle liegt vor. In der näheren Umgebung gibt es Gebäude, die der Kubatur der geplanten Mehrfamilienhäuser entsprechen, so dass sich das Vorhaben in die Umgebungsbebauung einfügt. Eigentlich handelt es sich um Mischgebiet und daher im Erdgeschoss Gewerbe, aber faktisch ist es mittlerweile reines Wohngebiet. Einstimmig wurde dem Antrag auf Baugenehmigung das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

    Anmerkung: Da ich an der Sitzung nicht teilgenommen habe, basiert dieser Beitrag auf den Sitzungsunterlagen sowie der dankenswerterweise erstellten der Mitschrift meiner Ratskollegin Barbara Doll.

  • Bürgermeister Horn zum Stand der Arbeiten an der Hauptstraße

    Bürgermeister Horn zum Stand der Arbeiten an der Hauptstraße

    Bei nasskalter Witterung fanden sich am 05.05.2025 etwa 20 Interessierte ein, um sich mit Bürgermeister Ludwig Horn zu den zwei Themenfeldern „Gestaltung der Ortsmitte“ und „Baufelder 7 und 8“ (Oskar-Schüler-Straße bis Ringseisweg) auszutauschen.

    Ortsmitte:

    • Zur Gestaltung des neuen Tutzinger „Stachus“ stellt der Bürgermeister Pläne vor.
    • Die Pflasterung der Gehsteige soll bis Ende Mai erfolgen.
    • Die Hauptstraße wird Ende Mai für den Durchgangsverkehr frei sein.
    • Baustelle „Kohlenmüller“:  Hier wird von den Geschäftsleuten gefordert, dass die Verkehrssicherheit für für Fußgänger stärker beachtet wird. Tonnenschwere Laster, die Baumaterial anliefern, stauen sich insbesondere in den Morgenstunden. Die dadurch entstehende Gefährdung von Fußgängern/Schülern sollte minimiert werden.
    • Die Fertigstellung der Pflasterung und die Einmündungen der Nebenstraßen – im Süden beginnend Richtung Norden – werden vorgezogen und zwar mit Beginn Anfang Juni. Großer Wunsch der Geschäftleute: Den Bereich „Stachus“ frühzeitig fertigstellen, nicht erst im September.


    Baufelder 7 und 8
    :

    • Die Verlegung der Wasserrohre beginnt zunächst an der östlichen Straßenseite Richtung Norden, anschließend auf der westlichen Straßenseite nach Süden.
    • Für die abschließende Asphaltierung ist eine Vollsperrung von 4 Wochen geplant.
    • Für die Einmündung in die Oskar-Schüler-Straße ist eine Vollsperrung von 4 Wochen im Juni geplant.