Monat: November 2025

  • Advents- und Weihnachtsmarkt in Tutzing 2025

    Advents- und Weihnachtsmarkt in Tutzing 2025

    Das Lions Clubhilfswerk Starnberger See – Ludwig II. e.V. lädt auch im Jahr 2025 wieder zum traditionellen gemütlichen Weihnachtsmarkt mit Weihnachtsbaumverkauf und einigen Verkaufshütten ein. Unsere Schweizer Lionsfreunde aus St. Gallen-Mörschwil tragen mit ihrem beliebten Raclette-Stand wieder zur Attraktivität des Weihnachtsmarktes bei. Und klar: auch die Gastronomie des Midgardhauses bietet für das leibliche Wohl Speis‘ und Trank.

    Gerne erwarten wir Sie auf dem Gelände des Biergartens am Midgardhaus am

    • Freitag, 28.11.2025, von 16 – 19 Uhr, am
    • Samstag, 29.11.2025, von 14 – 19 Uhr und am
    • Sonntag, 30.11.2025, von 12 – 18 Uhr.

    Am Sonntag um 14:00 wird es eine Lesung der bekannten Schauspielerin Jutta Speidel geben, der Nikolaus wird am Samstagnachmittag vorbeischauen.

    Der Verkaufserlös für die Weihnachtsbäume geht zu 100% an die sozialen Projekte des Clubhilfswerks!

     

    Am Samstag, 29. November 2025, findet auf der Hauptstraße der alljährliche Tutzinger Adventsmarkt ab 13.00 am Rathaus  statt. Organisator ist ATG Tutzing e.V. – Unternehmer für Tutzing in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Tutzing.

    Nutzen Sie die Möglichkeit, im winterlichen Tutzing bei einem Heißgetränk die vielen Stände zu besuchen, es gibt ein vielfältiges Angebot der örtlichen Vereine mit Lesungen, Handwerkskunst und kulinarischen Genüssen.

    Der Besuch der beiden Märkte lässt sich gut kombinieren!

     

  • Namenssuche: Platz in der Ortsmitte

    Die Gemeinde Tutzing lädt alle Bürgerinnen und Bürger ein, aktiv mitzuwirken: Für den neu entstehenden Platz an der Einmündung der Marienstraße in die Hauptstraße wird ein offizieller Name gesucht. Der Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschuss hat am 30.09.2025 beschlossen, ein offenes Beteiligungsverfahren zu starten, in dem Vorschläge gesammelt werden.

    Schon jetzt liegen verschiedene Ideen auf dem Tisch – unter anderem „Marienplatz“, „Stachus“ und „Vetterlhausplatz“.

    So funktioniert die Beteiligung:
    Jeder ist eingeladen, Namensvorschläge einzureichen – gerne mit einer kurzen Begründung. Die Vorschläge werden öffentlich gesammelt, ausgewertet und dem Gemeinderat vorgelegt. Der Gemeinderat entscheidet anschließend über die finale Benennung des Platzes.

    Die Beteiligung ist ab sofort möglich per E-Mail (pressestelle@tutzing.de) oder postalisch an die Rathausadresse (Kirchenstraße 9, 82327 Tutzing).

    Einsendeschluss für Vorschläge ist der 31. Dezember 2025.

    Quelle: Pressemitteilung aus dem Rathaus Nr. 109-25 vom 26.11.2026

  • Mittelschule Tutzing – Kling Consult GmbH übernimmt Bauüberwachung

    Zuletzt in der Gemeinderatssitzung am 11.11.2025 gab der Bürgermeister einen Sachstandsbesicht zur Sanierung der Mittelschule. Es klemmt im Ablauf, Verzögerungen sind eingetreten, die Kosten des Vorhabens erhöhen sich. Über die neue, seit Oktober tätige externe Unterstützung für das große Bauvorhaben gab das Rathaus die nachfolgende Pressemitteilung heraus:

    Die bereits nach den Sommerferien thematisierten Defizite im Baufortschritt sowie die prognostizierten Kostensteigerungen des Gesamtvolumens erfordern eine hohe Arbeitsintensität aller Projektbeteiligten.

    Die Bayerngrund als Geschäftsbesorgerin arbeitet gemeinsam mit der Gemeinde Tutzing intensiv daran, das Projekt in der geforderten Qualität und innerhalb des angestrebten Zeitrahmens erfolgreich zum Abschluss zu bringen.

    Seit Oktober 2025 übernimmt die Firma Kling Consult GmbH die Bauüberwachung und Koordination auf der Baustelle anstelle des bisherigen für Planung und Koordination hauptverantwortlichen Architekturbüros. In Planungsfragen wird Kling Consult von der Schmidt-Schicketanz Planer GmbH unterstützt.

    Das Fachwissen und die Erfahrung von Kling Consult im Bereich Schulsanierungen und Inbetriebnahmen geben dem Projekt neuen Rückenwind, um die nun anstehenden intensiven Arbeiten in Qualität und unter strikter Kostenkontrolle umzusetzen.

    Die Bayerngrund und die Gemeinde Tutzing danken allen neuen und bisherigen Planern sowie Projektbeteiligten für ihre bisherigen Leistungen und ihr Engagement.

    Quelle: Pressemitteilung aus dem Rathaus Nr. 108-25 vom 26.11.2025

  • UEVA: Parkzone an der Würmseehalle

    Der Parkplatz an der Würmseehalle/Stadion war Gegenstand der Beratung in der Sitzung des UEVA am 25.11.2025 unter der Leitung des 1. Bürgermeisters Ludwig Horn. Der Parkplatz sollte nach Beschluss des Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschusses (UEVA) am 28.10.2025 eine Parkregelung erhalten. Es wurde dann einstimmig das vierstündige Parken mit der Parkscheibe beschlossen; zusätzlich sollte geprüft werden, ob mit klappbaren Schildern Ausnahmen je nach Saison (z.B. im Winter) und bei Veranstaltungen im Sommer möglich sind. Die Prüfung seitens der Verwaltung ergab, dass Klappschilder zu saisonaler Ausgestaltung der Parkregelung möglich sind, wenn alle Vorgaben eines Verkehrszeichens erfüllt sind. Den Materialaufwand für insgesamt 12 Schilder mit Zusatzzeichen, Bodenhülsen und Masten bezifferte die Verwaltung auf 5.566 Euro. Um die Zahl der Schilder zu reduzieren, wurde im Ausschuss vorgeschlagen, den Parkplatz zu einer Parkzone zu erklären. Dies wurde nun in der Sitzung des UEVA einstimmig beschlossen mit dem Auftrag zur Umsetzung, sollten auch diese Schilder klappbar sein; andernfalls Wiedervorlage im Ausschuss.

    Weitere Punkte der Sitzung:

    • Aufgrund mehrfacher Beschwerden der Anwohnerinnen und Anwohner der Oskar-Schüler-Straße wurde ein Konzept zur Geschwindigkeitsreduzierung ausgearbeitet. Geschwindigkeitsmessungen mit TOPO-Boxen hatten im Vergleichszeitraum 16. – 23.05.2024 eine hohe Beanstandungsquote von 21,1% ergeben; ab 10% besteht Handlungsbedarf. Im Testzeitraum 26.06. – 03.07.2024, während der Umleitung des Hauptstraßenverkehrs, zeigten sich zwar keine Verstöße gegen die zulässige Geschwindigkeit von 30 km/h, aber mit 9.510 Fahrzeugen/Tag ein 2,6-faches Verkehrsaufkommen. Unter Beachtung der Kosten wurde einstimmig eine sechsmonatige Testphase beschlosssen, in der die Straße verschwenkt wird. Diese Verschwenkung wird mit Pflanztrögen oder Leitbaken hergestellt. Dazu wird eine verkehrsrechtliche Anordnung erfolgen.
    • Die Verwaltung legte aktuelle Zahlen zur Geschwindigkeitsmessung an zwei Straßen vor. Messungen in der Zeit vom 03. – 11.11.2015 in der Blumenstraße, Höhe Begonienweg führten zu einer Beanstandungequote von 10,8%. Hier soll ein Smiley aufgestellt werden, das auf die zulässige Geschwindigkeit von 30 km/h hinweist. Dasselbe gilt für die Bernrieder Straße. Hier wurde bei einer zulässigen Geschwindigkeit von 60 km/h im selben Zeitraum bei insgesamt 34.098 Durchfahrten eine Beanstandungsquote von nur 3,4% ausgewiesen.
    • In der SItzung des UEVA am 22.07.2025 wurde die Situation im Kustermannpark besprochen, insbesondere die häufigen Konflikte zwischen Fahrradfahrern und Fußgängern. Mehrfach war beobachtet und der Verwaltung berichtet worden, dass Radfahrer im Kustermannpark zügig und teilweise unaufmerksam unterwegs sind, was gelegentlich zu gefährlichen Situationen für andere Parknutzer oder andere Fahrradfahrer führen könne. Spaziergänger und Badegäste hatten sich darüber beschwert. Die Verwaltung schlug vor, vier Piktogramme, die zur Rücksichtnahme auffordern, zu bestellen und durch den Bauhof aufbringen zu lassen. Standorte sind die Einfahren von der Seestraße, bei der Kustermannvilla, beim Parkplatz und ein Piktogramm im zentralen Bereich des Kustermannparks. Einstimmig so beschlossen.

    Unter Mitteilungen und Anfragen, Verschiedenes berichtete die Verwaltung, dass beim Park + Ride am Bahnhof in Tutzing, dass in dieser Zone mit Tempo 30 rechts vor links gelte. Fahrzeuge, die in nördlicher Richtung unterwegs seien, also die Durchfahrtstraße benutzten, hätten Vorrecht an der Einmündung am Behringerweg; Fahrzeuge vom Beringerweg müssten hier warten. Es werde temporär ein Schild aufgehängt, das auf die geänderte Vorfahrtsregelung hinweise.

  • BOA: Kein Campingplatz in Obertraubing!

    Einstimmig wurde die Bauvoranfrage zur Errichtung eines Campingplatzes in Obertraubing abgelehnt. So geschehen in der Sitzung des Bau- und Ortsplanungsausschusses (BOA) am 18.11.2025 unter der Leitung des 1. Bürgermeisters Ludwig Horn. Auf einer Fläche von 4.805 m³ sollten 130 Stellplätze geschaffen werden. Die geplante Infrastruktur umfasst die sanitären Anlagen, Strom- und Wasseranschlüsse für die Stellplätze, eine Rezeption (Gebäude für die Verwaltung, die Müllentsorgung, Parkmöglichkeiten und einen Freizeitbereich mit Pool. Die Verwaltung äußerte starke Bedenken hinsichtlich der Erschließung, insbesondere die Kapazität der vorhandenen Wasserleitung und die verkehrliche Situation auf der schmalen Kustermannstraße. Das zu erwartende Verkehrsaufkommen bei 130 Stellplätzen werde die Straße voraussichtlich überfordern. Angesichts „dieses Sacks voller Nachteile“ sei das Vorhaben abzulehnen, wie Ratskollege Stefan Feldhütter erklärte. Ratskollegin Barbara Doll sah das Vorhaben als völlig unverträglich an, das Landwirtschaftsamt werde es mit Sicherheit ablehnen.

    Weitere Punkte der Sitzung:

    • Für den Bebauungsplan Nr. 78 „Ortszentrum Tutzing, Teilbebauungsplan 3.1 war bereits am 24.06.2025 ein Empfehlungsbeschluss für den Gemeinderat vorgesehen. Das Gebiet wird von der Hauptstraße, der Greinwaldstsraße und der Hallbergerallee bzw. dem Martelsgraben eingegrenzt. Wegen des Widerspruchs eniger Ausschussmitglieder gegen das Maß der baulichen Nutzung in verschiedenen Fällen wurde der Entwurf überarbeitet.
      Die Architektin Victoria Salazar vom Planungsverband erläuterte die aufwändige Analyse. Es sei ein sehr heterogen bebautes Gebiet. Dabei seien die drei Ebenen Realität, bestehender Bebauungsplan und die Möglichkeiten in der Zukunft zu unterscheiden. Die vielfältigen Nutzungsstrukturen sollen erhalten bleiben, Bauwünsche und Planungen überprüft werden. Das Planungskonzept umfasse die Ausweisung eines Urbanen Gebietes (MU) entlang der Hauptstraße zur Sicherung einer zukunftsfähigen, vitalen Nutzungsmischung im Ortszentrum, während westlich reines Wohngebiet (WA) ausgewiesen werde. Nach den Widersprüchen aus dem Ausschuss wurden nun für drei Grundstücke neue Festlegungen getroffen, so ein Bauraum verkleinert (nur Anbau möglich), eine Erweiterung abgelehnt, weil es sich um das längste Gebäude des Umgriffs handele und eine weitere Bebauung ausgeschlossen, weil die Mindestgrundstücksgröße nicht erreicht sei.
      Die Architekten stellte die aktualisierte Planzeichnung vor und erläuterte die Festsetzungen. Die Grundflächen GR wurden auf der Grundlage eines Orientierungswerts der Grundflächenzahl ermittelt. Dabei ging man von durchschnittlich 0,31 GRZ für den Bestand auf 0,35 GRZ. Für die Abstandsflächen gelte 0,4 H im gesamten Bereich. Einige Festsetzungen betreffen auch die bauliche Gestaltung, natürlich auf die Erschließung und die Grünordnung.
      Einstimmig wurde als Empfehlung für den Gemeinderat beschlossen, (1) den Beschluss und die Abwägung vom 11.03.2014 für unwirksam zu erklären und (2) den neuen Entwurf einschließlich des angepassten Geltungsbereichs samt Begründung in der Fassung von 02.12.2025 (Datum der Gemeinderatssitzung) zu billigen sowie (3) das gesamte Verfahren an den BOA zu übertragen.
    • Zu Beginn der Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 99 „Wohnanlage Schönmoos“ berichtete der Bürgermneister von der Versammlung des Verbands Wohnen (= Bauwerber), in der die Bürgermeister der beteiligten Gemeinden erklärt hatten, in 2026 keine Wohnungsbauumlage an den Verband zahlen zu wollen. Angesichts der finanziellen Anspannung der Gemeinden sei dies nicht mehr möglich. Damit werde es schwierig, so der Bürgermeister, den kommunalen Wohnungsbau voranzutreiben.
      Katrin Feuerstein, Dipl.-Ing. (FH) Architektin, Stadtplanerin vom Planungsverband, erläuterte die zahlreich eingegangenen Stellungnahmen mit Hinweisen aber auch Einwänden. Um denen gerecht zu werden, wurde das Niederschlagswasserkonzerpt überarbeitet, ein Überflutungsnachweis erstellt, der Zeitpunkt für Nachpflanzungen festgelegt, das Baumkataster überarbeitet. Von der Deutschen Bahn kamen Hinweise zu Emission, Erschütterungen und möglichen Blendwirkungen; die Abstandsflächen zur Bahn werden eingehalten, auch der Brandschutzabstand. Es gab vier Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit, also der Nachbarn. Über eine Besonnungsstudie konnte nachgewiesen werden, dass es nicht zu einer Verschattung kommt, die Planung für die Lüftungsschächte der Tiefgarage wurden ergänzt und die Festsetzung zur Stellplatzzahl klargestellt.
      Einstimmig billigte der Ausschuss unter Einbeziehung der gefassten Beschlüsse den Bebauungsplan mit Begründung in der Fassung vom 18.11.2025 und beauftragte die Verwaltung, ein erneutes verkürztes Auslegungsverfahren nur zu den geänderten odfer ergänzten Teilen durchzuführen. Baumatsleiter Christian Wolfert merkte noch an, dass vor dem Satzungsbeschluss der städtebauliche Vertrag mit dem Verband Wohnen abgeschlossen werden müsste.
    • Der Antrag auf Baugenehmigung für die Errichtung eines Neubaus als Anbau an ein Einfamilienhaus in Traubing, Baderbichl 1, war nach § 35 BauGB zu behandeln, weil das Grundstück im Außenbereich, jedoch nicht im Landschaftsschutzgebiet, liegt. Der eingeschossinge Anbau soll durch einen größeren, zweigeschossigen Anbau ersetzt werden, dazu sollen eine Terrasse und ein Carport errichtet werden. Die Erschließungsstraße befindet sich im gemeindlichen Eigentum, ist jedoch nicht öffentlich gewidmet. Hier werde derzeit die notwendige Dienstbarkeit vorbereitet, um die Erschließung zu sichern. Ob die rechtlichen Vorgaben für die bauliche Erweiterung des Gebäudes im planungsrechtlichen Außenbereich vorliegen, prüft das Landratsamt. Einstimmig wurde dem Antrag das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
    • Der Antrag auf Baugenehmigung zur Aufstockung einer bestehenden Doppelhaushälfte mit Wohnraumerweiterung und Balkonerweiterung, Errichtung eines Wintergartens, eines Windfangs und einer Außentreppe in der Neustätterstraße 10c war nach § 34 BauGB (Umgebungsbebauung) zu beurteilen. Das Grundstück befindet sich zwar im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 106 „Neustätterstraße/Waldschmidtstraße“, der aber noch nicht weiter erarbeitet ist. Im Jahr 2021 hatte der Bauwerber bereits einen ähnlichen Antrag eingereicht, der vom Ausschuss abgelehnt, vom Kreisbauamt aber genehmigt wurde. der nun vorliegende Antrag ist vom Umfang erheblich größer (GR 127 m² gegenüber 78 m²). Als problematisch betrachtet die Verwaltung den großen und vorspringenden Balkon sowie den Wintergarten, da beide Bauteile den Nachbarn unmittelbar beeinträchtigen, Wieterhin sei der durch die Teilaufstockung entstehenden Versatz des Firstes nicht positiv zu betrachten. Zwar gebe es Bezugsfälle in der Waldschmidtstraße, so dass der Antrag vom Einfügegebot in Ordnung sei, er entfalte jedoch eine Präzedenzwirkung. Eine Nachverdichtung werde anerkannt, aber in welchem Maße dies erfolge, sein offen. Die Alternative wäre die Weiterentwicklung des Bebauungsplans. Einstimmig wurde dem Antrag das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt. Die Verwaltung wurde beauftragt, eine Weiterführung des Bebauungsplan und eine Veränderungssperre zu prüfen und dann im Ausschuss wieder zu berichten.
    • Dem Antrag auf Vorbescheid für den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit drei Wohneinheiten im Nelkenweg in Kampberg erhielt das gemeindliche Einvernehmen, die Fragen wurden mit JA beantwortet. Das Gebäude mit einer Grundfläche GR von 200 m² soll auf einem Grundstück mit 948 m² errichtet werden. Es gibt Bezugsobjekte in der Umgebung (§ 34 BauGB).
    • Bei dem Antrag auf Vorbescheid für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage im Höhenrain 6 gab es eine Ortsbesichtigung. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 4 „Katholische Kirchenstiftung östlich der Bergwiesenstraße“ aus dem Jahr 1957. Die Grundfläche beträgt 210 m², die Grundstücksfläche 1.710 m². Das Vorhaben bleibt im festgesetzten Bauraum, allerdings wird die festgesetzte Wandhöhe von 3,20 Metern mit geplanten 5,62 Metern überschritten. Insgesamt sahen die Ausschussmitglieder in dem Vorhaben eine verträgliche Nachverdichtung. Die Firstrichtung entspricht wie beim vorhandenen Gebäude nicht der Festsetzung im Bebauungsplan. Somit wären zwei Befreiungen erfoderlich. Einstimmig wurde dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt, weil nur die Frage der geänderten Firstrichtung mit JA beantwortet werden konnte. In einem konkreten Bauantrag mit entsprechend festgelegter Planung, da waren sich die Ausschussmitglieder einig,  könnte sowohl die geänderte Firstrichtung als auch die Überschreitung der Trauf- bzw. Wandhöhe  befreit und so dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden.
    • Der Antrag auf Baugenehmigung für die energetische Sanierung und den Anbau an ein Bestandsgebäude im Barbaraweg 13 war nach § 34 (Umgebungsbebauung) zu beurteilen. Es ging hier um die Verlängerung des kleinen Gebäudes (GR nur 80 m²) und die Errichtung von Dachgauben und eines Carports. Das Gebäude aus dem Jahr 1952 genießt Bestandsschutz, obwohl das Grundstück mit 400 m² die Mindestgrundstücksgröße nach der Tutzinger Ortsbausatzung nicht erreicht (600 m²). Bezugsfälle in der Umgebung sind vorhanden, er gibt eine Abstandsflächenübernahmeerklärung sowie eine Dienstbarkeit für die Erschließung über das Grundstück Barbaraweg 11. Entsprechend wurde dem Antrag einstimmig das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
  • GR: Benedictushof zu 78% belegt

    In der Gemeinderatssitzung am 11.11.2025 unter der Leitung von 1. Bürgermeister Ludwig Horn berichtete Claudia Steinke, Koordination Ökumenischer Unterstützerkreis Tutzing, von der Situation im Benedictushof. Ausgelegt für eine Kapazität von 144 Personen, sind derzeit 112 Plätze belegt. Davon stammen 76 Personen aus der Ukraine, die übrigen aus Herkunftsländern wqir Afghanisatan, Türkei, Syrien, Sierra Leone und Uganda. Nach dem nun auf junge Ukrainer im Alter von 18 – 23 Jahren ihre Heimat verlassen dürfen, wird mit weiteren Ukrainern gerechnet. Im Landkreis seien fast alle Plätze belegt, in neuen Unterkünften werden überwiegend Ukrainer aufgenommen. Die Alterstrtruktur der Bewohner ist relativ gleichverteilt.
    Die Rathausforen im vergangenen Jahr hätten über 60 Bewerbungen als Hilfskräfte eingebracht. Inzwischen gebe es um den ursprünglichen harten Kern einen weiteren harten Kern an Unterstützern. Im Team Sprache mit acht Unterstützern gebe es viel zu tun, das beginne mit der Alphabetisierung und werde fortgesetzt mit Kursen zu Integration und Sprache. Sechs Personen konnten in Arbeitsverhältnisse vermittelt werden, ein Minijob und eine Ausbildung. Dass es nicht mehr sind, liege an den noch nicht ausreichenden Sprachkenntnissen.
    Der  Unterstützerkreis hat Veranstaltungen organisiert, einen Projekttag mit dem Gymnasium, beim Ramadama mit Bewohnern teilgenommen. Er werden Angebote gemacht, die auf mehr oder auch weniger Resonanz bei den Bewohnern treffen. Das Landratsamt sei regelmäßig da, es habe auch Umsiedlungen gegeben.
    Wenn es um „Flucht und Migration“ gehe, sei wichtig, dass die Belastung von Ukrainern komme, nicht von anderen Ländern.
    Abschließend wies Frau Steinke auf auf die Aktion „Tutzing hilft im Mittelmeer“ hin. Das Spendenziel von 200.000 Euro sei erreicht und als neues Ziel 250.000 Euro ausgegeben worden. Benefizveranstaltungen werde es am 03.12.2025 in der Evangelischen Akademie und am 12.12.2025 im Kulturtheater geben.

    Weitere Punkte der Sitzung:

    • In seinem Sachstandsbericht zur Sanierung der Mittelschule Tutzing stellte der Bürgermeister den neuen zusätzlichen Bauleiter vor: Stefan Wagner, staatliche geprüfter Bautechniker und Fachbauleiter Brandschutz, vom Ingenieurbüro Klingconsult aus Krumbach vor. Herr Wagner ist seit 5 Wochen in dieser Funktion und hat sich in den letzten Jahren bei Schulsanierungen, auch unter Denkmalschutz tätig.
      Allgemein wurden bislang die Planungsrückstände gesammelt, geklärt und aufgearbeitet, Dazu die Nachträge und Rechnungen der vergangenen vier Wochen. Beim Alten Schulhaus wurde der Leistungsstand aufgenommen. Derzeit werden die Fenster und Innentüren saniert und lackiert, die Heizungsanlage und die SAnitäreinrichtungen werden montiert. Die Dachsanierung im alten Lehrerwohnhaus habe begonnen.
      Im Gebäude der Mittelschule seinen die Fassaden und Dachflächen abgenommen, entsprechend seien Teile des Gerüsts abgebaut worden. Nun werde die Flachdachabdichtung vorbereitet (über der Mensa und dem Veranstaltungsraum), hier gebe es jedoch Planungsrückstände. Innen werde die Erstellung der Heizkühldecken und die Abhangdecken weitergeführt. Weiterhin gebe es Kanalarbeiten im Untergeschoss sowie kleinere Rohbauarbeiten.
      Der Bauzeitenplan des Architekturbüros Zeiler passe nicht und müsse aktualisiert werden. Insbesondere im Trockenbau gebe es deutliche Verzögerungen. In ca. zwei Wochen werde er einen Entwurf vorlegen. Entsprechend nannte der Bauleiter keinen neuen Fertigstellungstermin. Es klemmt an zahlreichen Stellen, so die allgemeine Erkenntnis.
      Auf die Inbetriebnahme des Gebäudes wies Bauleiter Wagner besonders hin. Dabei werden der Brandschutz und andere sicherheitsrelevante Einrichtungen geprüft, wie z.B. die Lüftung, die Elektrik, die Fluchtwege. Dafür müsse das Gebäude nahezu vollständig fertiggestellt sein. Der Abnahmeprozess erstrecke sich üblicherweise über einen Zeitraum von zwei bis drei Monaten.
      Die Vertreterin des Projektsteuerers BayernGrund, Hubavina Arnaoudova, gab eine aktuelle Übersicht zu den Kosten. Einschließlich der vorsichtigen Prognose für die noch ausstehenden Kosten sei von einem Projektvolumen in Höhe von rd.  28 Mio. Euro auszugehen (butto). Darin seien die Nachträge enthalten, über die derzeit verhandelt werde. Das seien 3 Mio. Euro mehr als bisher veranschlagt. In der Erhöhung sind neben den Nachträgen der beteiligten Unternehmen wegen der Bauzeitverlängerung auch erhöhte Kosten für ausstehende Planungen sowie Zinsausgaben enthalten. Der Bürgermeister machte deutlich, dass die Erhöhung des Projektvolumens der Rechtsaufsicht vorgelegt werden müsse.
      Einstimming zustimmend zur Kenntnis genommen wurde die Beauftragung des Bauleiters und des Architekturbüros Schmidt-Schickedanz Planer GmbH, München, mit der weiteren Planung. Der Bürgermeister hatte dies eilbedürftig bereits entschieden. Ebenso einstimmig beschlossen wurde die Erhöhung des Projektvolumens von 25 auf 28 Mio. Euro und die Vorlage bei der Rechtsaufsicht.
    • Die Gemeinde Tutzing befindet sich seit Herbst 2024 in einem strukturierten Abstimmungsprozess mit den Eigentümern zur städtebaulichen Weiterentwicklung des Bahnhofsareals „HeiVo“. Das Areal ist abgebildet im Bebauungsplan Nr. 84, Teilbebauungsplan 1.  In nichtöffentlicher Sitzung wurde die vorläufige Endfassung des städtebaulichen Vertrages  beschlossen, der neben der Übernahme der Kosten auch die Verpflichtung enthält, mindestens vier Wohnungen zu Preisen zu vermieten, die 25% unter dem Durchschnitt aller zu errichtenden Wohnungen liegen. Bis zum Tag der Sitzung sind für die Planung wider Erwarten weitere Änderungswünsche eingegangen, so dass keine Billigung möglich war. Der gemeindliche Planer Martin Büscher erklärte, die städtebauliche Zielsetzung sei erhalten, es handele sich um die Weiterentwicklung des Entwurfs vom 28.01.2025. Die offenen Punkte umfassen (1) Neuverteilung der Bruttogeschossfläche mit leichter Verschiebung zu Gewerbe, die (2) Verschiebung der Baugrenze, weil das mittlere Gebäude um 1,80 Meter nach Osten verschoben werden solle, die (2) Anpassung des Stellplatzschlüssels auf nun 0,54, die (4) Vergrößerung der Länge der Dacheinschnitte auf die Hälfte der Fassadenlänge (statt ein Drittel) und (5) eine gesonderte Grundfläche von 5 m² für Balkone. In der Diskussion gab es Verwunderung über die Dacheinschnitte, die es nach Ratsmitglied Dr. Ernst Lindl bisher kaum gegeben habe. Der Stellplatzschlüssel könnte, so der Planer, auf 0,6 erhöht werden. Der Verband Wohnen plane einen Schlüssel von 0,5 für die geplante Wohnanlage am Schönmoos. Einstimig wurde die Verwaltung beauftragt, die Punkte in den Bebauungsplan einzuarbeiten. Der Antrag zu den Dacheinschnitten wurde mit 11 zu 8 Stimmen mehrheitlich beschlossen, ebenso der Stellplatzschlüssel von 0,54 (mit Anregung auf 0,6) und die GR für Balkone mit 17 zu 2 Stimmen.
    • Für den Bebauungsplan Nr. 91 „Seeuferbereich“, Teilbebauungsplan 4 für den Bereich des Grundstücks Sprungleitenweg 6 hat der Eigentümer eine Änderung beantragt. Der Antrag ist darauf gerichtet, die Grundfläche für die beiden auf dem Flurstück vorgesehenen Gebäude zu vergrößern – von 425 m² auf 580 m². Als Ausgleich ist dafür eine Reduzierung der Höhen im einen Meter vorgesehen, so dass Baumasse und Geschossfläche gleich bleiben. Der Gemeinderat hatte am 29.07.2025 Verwaltung und Rechtsanwalt Dr. Volker Gronefeld beauftragt, mit dem Bauwerber einen städtebaulichen Vertrag zur Übernahme der Planungskosten abzuschließen. Dieser Vertrag konnte in nichtöffentlicher Sitzung beschlossen werden. Der Ersteller des Bebauungsplans, Architekt Martin Büscher, anerkannte die Erhöhung der Durchlässigkeit zwischen den Gebäuden. Die derzeitige Riegelwirkung vom See aus gesehen werde aufgelöst, die Grundzüge der Planung sind damit insgesamt eingehalten. Die Gesamthöhe werde vom See aus niedriger wirken. Einige Ratsmitglieder beabstandeten die Baurechtsmehrung von über 30%. Ich erinnere mich aber, dass die derzeitigen Grundflächen im Bestand zwischen Bauwerber und gemeindlichem Planer kontrovers diskutiert wurden; der Bauwerber ging stets von einer höheren GR als 425 m² aus. Wichtig war anderen Ratsmitgliedern, dass die Zweigeschossigkeit festgeschrieben werde. Gegen die Stimme von Claus Piesch wurde die 1. Änderung des Bebauungsplans mehrheitlich beschlossen und Architekt Martin Büscher mit der Erstellung des Entwurfs beauftragt.
    • Ohne Diskussion wurde die Sanierungssatzung – genau: Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets „Ortsmitte Hauptort Tutzing“) – neu erlassen. Dies, um einer möglichen Beanstandung durch die Kommunalaufsicht zuvorzukommen.
    • Die Verwaltung hat von der Verla-Pharm Arzneimittel GmbH einen Antrag auf Änderung des Bebauungsplans Nr. 39 „Verla-Pharm – Johannispark“ für den Teilbereich 2. Kern des Antrags ist die Änderung von Wohnnutzung in Gewerbenutzung. Hintergrund ist die Erweiterung der Produktion. Erforderlich sei dies wegen zum Teil überalterter Anlagen sowie für neue Produktionsanlagen, um andere Darreichungs- bzw. Verpackungsformen selbst herzustellen statt bei Lohnfertigern. Auf finanzielle Nachteile der Umwidmung verzichtet das Unternehmen, denn Gewerbeflächen sind weniger Wert als Flächen für den Wohnungsbau. Einstimmig entschied der Gemeinderat die (1) 5. Änderung des Bebauungsplans, die (2) Beauftragung des Planungsverbands mit der Erstellung des Bebauungsplanentwurfs, die (3) Beauftragung der Kanzlei Avocado mit der Erstellung der erforderlichen städtebaulichen Verträge und die (4) Übertragung des weiteren Bauleitplanverfahrens an den Bau- und Ortsplanungsauschuss.
    • Nachdem die Sanierung der Hauptstraße bald fertiggestellt sein wird, informierte der Bürgermeister zu den offenen Punkten: Standorte für drei Behindertenparkplätze an oder nahe der Hauptstraße wurden ausgewählt. Meine Ratskollegin Barbara Doll war einbezogen worden. Mülleiner sind ausgewählt worden, auch Fahrradständer, die allerdings von Claus Piesch kritisiert wurden; hier gäbe es lt. ADFC bessere Alternativen. Für die Pflanzung von ca. 20 – 25 Bäumen wurde die Traubenkirsche „Schloss Tiefurt“ ausgewählt. Es entstand eine lebhafte Diskussion über die genannten Punkte, nahezu jedes Ratsmitglied fühlte sich hier angesprochen. Es ging um Anfahrschutz für die Bäume, später auch um Bänke, modern ohne Lehne bzw. die bekannten Parkbänke mit Lehne. Hier müssten erst die Platzverhältnisse geklärt werden, so meine Anmerkung. Ich bat um einen Plan mit den Standorten der Bepflanzung und Möblierung, den der Verkehrsplaner Benjamin Neudert vorlegen wird. Nicht besprochen wurde die Weihnachtsbeleuchtung, die für das nächste Jahr 2026 erweitert werden soll. Der Gemeinderat nahm die Ausführungen des Bürgermeisters zur Kenntnis.
    • Der Bürgermeister berichtete über die sogenannte „Sportmilliarde“, das sind Bundesmittel für die Sanierung von Sportstätten. Einstimmig wurde beschlossen, dass sich die Gemeinde an dem Verfahren zur Interessensbekundung mit Skizzen und Planrechnungen für die Würmseehalle beteiligt. Wie bekannt, muss das Dach saniert werden.

    Unter Mitteilungen und Anfragen, Verschiedenes informierte der Bürgermeister über die Ortsteilversammlung Diemendorf. Sie findet am Montag, 17. November 2025, um 20:00 Uhr, findet im Trachtenheim – Diemendorf 20, 82327, Tutzing,  statt. Alle Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Tutzing, insbesondere des Ortsteils Diemendorf, seien herzlich eingeladen. Diese Einladung schließe Jugendliche ausdrücklich mit ein! Bürgermeister Ludwig Horn werde die wichtigsten Themen, Entwicklungen und Veränderungen des vergangenen Jahres vorstellen und stehe im Anschluss für Rückfragen und Anregungen ausführlich zur Verfügung.

     

     

     

  • Tutzing lädt Gewerbetreibende zur Mitgestaltung der Fischerhochzeit 2026 ein

    Am 26. Juli 2026 feiert Tutzing wieder die Tutzinger Fischerhochzeit – ein traditionsreiches Fest, das tausende Besucherinnen und Besucher an den Starnberger See lockt. Rund 10.000 Gäste werden erwartet.

    Damit dieses besondere Ereignis zu einem unvergesslichen Erlebnis wird, lädt die Gemeinde alle Tutzinger Gewerbetreibenden herzlich ein, sich aktiv an der Vorbereitung und Gestaltung zu beteiligen. Gemeinsam soll überlegt werden, wie Handel, Gastronomie und Dienstleistungsbetriebe das Fest mitgestalten und Tutzing als gastfreundlichen, lebendigen Ort präsentieren können.
    Die Fischerhochzeit ist ein Aushängeschild für unsere Gemeinde. Damit alles gelingt, brauchen wir die Ideen und die Unterstützung unserer Betriebe!

    Zur gemeinsamen Planung bietet die Gemeinde zwei Informations- und Austauschtermine im Sitzungssaal des Rathauses an:

    • Termin 1: Montag, 10. November 2025, von 9:00 bis 10:00 Uhr
    • Termin 2: Mittwoch, 12. November 2025, von 17:00 bis 18:00 Uhr

    Beide Termine sind inhaltlich identisch, die Gemeinde möchte lediglich eine größere Auswahl ermöglichen, um die Teilnahme für alle zu erleichtern.

    Wir würden uns sehr freuen, wenn zahlreiche Teilnehmende mit vielen guten Ideen zur Tutzinger Fischerhochzeit 2026 beitragen.

    Anmeldung zum jeweiligen Termin bitte per E-Mail an: vorzimmer@tutzing.de. Vielen Dank!

    Quelle: Pressemitteilung aus dem Rathaus Nr. 104-25 vom 05.11.2025