Monat: Dezember 2025

  • Wahlvorschlag für die Gemeinderatswahl 2026 abgegeben!

    Wahlvorschlag für die Gemeinderatswahl 2026 abgegeben!

    Nun ist er abgegeben, der Wahlvorschlag der TUTZINGER LISTE für die kommende Wahl des Gemeinderats am 8. März 2026. Die Wahlleiterin Katrin Wärl hatte am 09.12.2025 verkündet, dass die Wahlvorschläge offiziell eingereicht werden könnten.

    Der Bürgerverein TUTZINGER LISTE e.V. hatte in seiner Mitgliederversammlung am 25.08.2025 im Gasthaus Stadler in Traubing die Ratsmitglieder Barbara Doll (Traubing) und Dr. Wolfgang Behrens-Ramberg (Tutzing) als Spitzenkandidaten für die Kommunalwahlen am 8. März 2026 nominiert.

    Als sogenannte Nachrücker wurden nun Thorsten Kerbs, Lucie Vorlíčková und Michael Schubert bestimmt. Dazu gibt es 15 Unterstützerinnen und Unterstützer inner- und außerhalb des Bürgervereins sowie zwei Tutzingerinnen als Ersatzpersonen, wie es die Vorgabe will.

    Damit wird der Bürgerverein mit einer vollständig besetzten Kandidatenliste mit 20 Personen zu den Kommunalwahlen antreten. Das Wahlziel ist, für beide Gemeinderatsmitglieder wieder einen Sitz im Gemeinderat zu bekommen, für den Bürgerverein also einen zweiten Sitz.

     

    Die Liste zeigt eine attraktive Mischung von Tutzinger Bürgerinnen und Bürgern mit unterschiedlichen persönlichen und fachlichen Hintergründen – vielseitig, kompetent, verlässlich:

      1. Barbara Doll
      2. Dr. Wolfgang Behrens-Ramberg
      3. Thorsten Kerbs
      4. Lucie Vorlíčková
      5. Michael Schubert
      6. Hans-Ulrich Dillmann
      7. Anna von Werthern-Kuhn
      8. Fabian Waidacher
      9. Dr. Kira Essiger
      10. Markus Guggemos
      11. Katharina de la Fontaine
      12. Gerd Bittl-Fröhlich
      13. Sophie Schmitz
      14. David von Hammerstein
      15. Felicia Kollhuber
      16. Prof. Dr. Heiner Aldebert
      17. Dr. Barbara Hopf
      18. Christian Frohnholzer
      19. Isabell Riedelsheimer
      20. Dr. Franz Schenk

    “Die TUTZINGER LISTE als unabhängiger Bürgerverein arbeitet seit 2014 ehrenamtlich dafür, um Tutzing für alle Gemeindebürger noch besser zu machen.
    Wir sind stark in den Themen Transparenz, Ortsentwicklung und Gemeindefinanzen.

    Dank Barbara Doll haben wir jetzt fundierte Kapazität auch für die Themen Natur- und Flächenschutz sowie Pflegesicherheit und Inklusion.
    Wir haben inzwischen tiefere Erkenntnis über Bedürfnisse unserer Traubinger Nachbarn und aus den anderen Ortsteilen und können noch integrativer wirken als bisher.

    Wir stehen weiterhin für Transparenz in der Gemeindepolitik und Digitalisierung des Gemeindehaushalts. Wir setzen uns ein für eine Ortsentwicklung mit klaren Leitzielen aus dem ISEK.
    Die Maßnahmen aus dem ISEK gilt es bei laufender Überprüfung stetig, aber im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten, umzusetzen – daran möchten wir aktiv mitwirken”,
    fasst Wolfgang Behrens-Ramberg die Kernpunkte zusammen.

    Nach der erfolgreichen Erarbeitung der Leitziele und des ISEK in der Wahlperiode 2020–2026 gilt es in den kommenden sechs Jahren,
    die Arbeit des Gemeinderats grundlegend neu zu denken, zu priorisieren und besser zu synchronisieren – für eine an Zielen orientierte,
    deutlich leistungsfähigere Kommunalpolitik.

    Im Gruppenfoto von links nach rechts:
    David von Hammerstein, Prof. Dr. Heiner Aldebert, Sophie Schmitz, Uli Dillmann, Dr. Barbara Hopf, Thorsten Kerbs, Susanne Firus, Dr. Wolfgang Behrens-Ramberg, Dr. Franz Schenk, Felicia Kollhuber, Michael Schubert, Gerd Bittl-Fröhlich, Katharina de la Fontaine

  • BOA: Wieder ein Bauleitplanverfahren abgeschlossen

    Mit dem Satzungsbeschluss konnte wieder ein Bauleitplanverfahren zum Abschluss gebracht werden. Dies war der Auftakt in der Sitzung des Bau- und Ortsplanungsausschusses (BOA) am 16.12.2025 unter der Leitung des 1. Bürgermeisters Ludwig Horn. Die 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 46 Tutzing Nordwest – östlich der Traubinger Straße – „Reiserbergweg/Beisele-/Bockmayrstraße“, Teilbebauungsplan 10.1. –, war im Oktober 2025 im Rahmen der erneuten Beteiligung für zwei Wochen ausgelegt worden. In der Sitzung des Gemeinderats am 06.07.2021 war der entsprechende Beschluss zur Änderung gefasst worden. In der Sitzung am 24.06.2025 war der Entwurf gebilligt worden; dem folgte die erste Auslegung. In der Sitzung am 21.10.2025 wurden die eingegangenen Stellungnahmen vorgestellt und abgewogen.
    Nun erläuterte die Stadtplanerin Stephanie Kulosa vom Planungsverband die weiteren Stellungnahmen. Fünf Träger öffentlicher Belange hatten Hinweise eingebracht, die sich zum Teil mit deren früher eingereichten Stellungnahmen deckten: Energienetze Bayern, Landratsamt wegen Artenschutz, AWISTA, die Untere Immissionsschutzbehörde im Landratsamt und das Bayernwerk Netz. Regelungen zur Sockelhöhe der Einfriedungen und Durchlässen für Tiere gebe es schon in der Tutzinger Ortsbausatzung, ein Hinweis zum Vogelschlag wurde ergänzt. Die wiederholte Stellungnahme der AWISTA zum engen Reiseerbergwerk ohne Wendemöglichkeit für Müllfahrzeuge sei dadurch erledigt, dass schon heute die Anlieger ihre Mülltonnen an eine anfahrbare Stelle bringen. Stellungnahmen von private Seite hatte es nicht gegeben. Die Planzeichnung wurde nicht geändert. Einstimmig beschloss der Ausschuss unter Einbeziehung der gefassten Beschlüsse die 3. Änderung des Bebauungsplans mit Begründung in der Fassung vom 16.12.2025 als Satzung.

    Weitere Punkte der Sitzung:

    • Der Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Dreispänners mit sechs Stellplätzen in Traubing, Weilheimer Straße 12, wurde bereits mehrfach behandelt. In der Ausschusssitzung am 15.10.2024 war der Antrag abgelehnt worden, weil er nicht den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 57 „Weilheimer Straße / Kriegerdenkmal“ entprach: Eine private Nutzgrünfläche ist kein Bauland und jegliche Bebauung darauf ist unzulässig. Ein Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 57 „Weilheimer Straße/Kriegerdenkmal“ wurde in der Ausschusssitzung am 28.01.2025 abgelehnt. Durch die geänderte Rechtslage des Baugesetzbuches in Zusammenhang mit dem kürzlich in Kraft getretenen „Bauturbo“ möchte das Kreisbauamt nun ein nochmaliges Votum der Gemeinde. Die von der Verwaltung vorgeschlagene Ablehnung wurde einstimmig beschlossen, also (1) dem Bauvorhaben weiterhin das gemeindliche Einvernehmen versagt, der (2) rechtsverbindliche Bebauungsplan bestätigt und (3) auch eine mögliche Befreiung im Rahmen des sogenannten „Bauurbos“ verweigert.
    • Hintergrund es Antrags auf Vorbescheid Umbau, Sanierung und Erweiterung des bestehenden Wohn- und Geschäftshauses in der Traubinger Straße 3 ist ein Generationenwechsel. Dazu sind Sanierungs- und Umbaumaßnahmen geplant; die zukünftige Nutzung entspricht der derzeitigen, bestehend aus Wohnen (OG) und Tierarztpraxis (EG). Der Verwaltung war aufgefallen, dasss bei der Aufstellung des Bebauungsplans der genehmigte Bestand nicht korrrekt in die Planung aufgenommen worden war, u.a. die Größe der Grundfläche, die Dachneigung und die Zahl der Dachaufbauten. Das Grundstück hat eine Fläche von 453 m², der Umbau ist unproblematisch, die Höhe  des im Osten zu ergänzenden Giebels wird von dem ersten Giebel aufgenommen, ein Wintergarten soll die Terrasse schließen.
      Als problematisch sah der Ausschuss eine neue aufgeständerte Terrasse für das Dachgeschloss mit einer Fläche von 14 m²an. Ratskollege Stefan Feldhütter setzte sich für das Vorhaben ein, der Bebauungsplan sei mit „heißer Nadel gestrickt“, eine Ablehnung der Wünsche wäre kleinlich. Andere Auschussmitglieder wollten eine Lösung ermöglichen, die den Bestand des Gebäudes sicherstellt. Die Verwaltung schlug vor, das Projekt unter den sogenannten „Bauturbo“ zu fassen und mit dem Bauwerber einen Vertrag über die Terrasse zu schließen. Darin wurde eine bessere Alternative zur Änderung des Bebauungsplans gesehen.
      Die Abstimmung erfolgte in zwei Teilen: Einstimmig befürwortet wurde die Frage nach der Überschreitung der (falsch) festgesetzen Grundfläche für Wintergarten und Quergiebel sowie Errichtung dieser Erweiterungen. Gegen die Stimme des Ratskollegen Stefan Feldhütter wurden die aufgeständerte Terrasse für das Dachgeschoss sowie eine Gartenzugangstreppe außerhalb des Baufensters abgelehnt. Dem Bauwerber sollen Gespräche angeboten werden, um eine Lösung zu finden.
    • Für den Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Zweifamilienhauses mit Garage in der Bernrieder Straße 28 hatte es eine Ortsbesichtigung gegeben. Das Grundstück von 1.192 m² liegt am östlichen Ortseingang von Unterzeismering, das Vorhaben war nach § 34 BauGB zu behandeln. Der Flächennutzungsplan weist für den Bereich“Wohnbaufläche und sonstige Grünfläche“ aus. Im Untergeschoss des geplanten Gebäudes ist eine Einliegerwohnung geplant. Dies soll durch große Aufschüttungen und Abgrabungen erreicht werden, die die Verwaltung als problematisch ansah. Die Ausschussmitglieder störten sich an der Dreigeschossigkeit. Des Weiteren finde sich in unmittelbarer Nähe kein Gebäude mit vergleichbarer Höhenentwicklung (WH 8,93 Meter ; FH 11,20 Meter). Einstimmig wurde dem Antrag das gemeindliche Einvernehmen versagt mit der Begründung, dasss es keinen Bezugsfall mit Fläche, Wandhöhe und Firsthöhe gebe. Die Verwaltung wird anregen, dass Untergeschoss nur teilweise freizustellen (Drittelregelung), da in diesem Fall andere Wand- und Firsthöhen gelten würden.
    • Der Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit drei Wohneinheiten mit Carport, Fahrradschuppen und Müllhäuschen in Holzbauweise in der Fiedererstraße 2 war hinsichtlich der Fläche unproblematisch. Das Gründtück misst 649 m², groß genug nach der Tutzinger Ortsbau-, Stellplatz- und Einfriedungssatzung. Das Vorhaben war nach § 34 BauGB zu beurteilen. In der unmittelbar umgebenden Bebauung befinden sich mehrere Gebäude, die der Kubatur des beantragten Vorhabens entsprechen. Jedoch sind mehrere Vorgaben nicht eingehalten: die Abstandsflächen werden nicht eingehalten, die geplante Schleppgaube (über die gesamte Gebäudelänge) und die Dachneigung entsprechend nicht den Vorgaben, für die Erschließung fehlen Geh- und Fahrrechte sowie Rohrleitungsrechte; der geplante Vierfach-Carport überschreite die maxinale Grenzbebauung gemäß BayBO. Vor diesem Hintergrund wurde dem Antrag einstimmig das gemeindliche Einvernehmen versagt, dem Antrag auf Befreiung bezüglich des Carports wurde nicht zugestimmt.
    • Die Bauvoranfrage zum Abbruch des bestehenden Wohngebäudes und Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage sowie Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans in der Haydnstraße 11 hatte der Ausschuss schon mehrfach behandelt. Maßgeblich ist der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 16 „Schnupfenwiesen“, zuletzt geändert im Jahr 2019.
      Für das geplante Vorhaben war bereits ein Bauvoranfrage eingereicht wurden, der im BOA am 21.01.2025  und im Gemeinderat am 28.01.2025 zugestimmt wurde. Eine weitere Anfrage hatte der Bau- und Ortsplanungsausschuss (BOA) in der Sitzung am 15.07.2025 behandelt und einen Empfehlungsbeschluss an den Gemeinderat gefasst, dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen und die beiden beantragten Befreiungen von den Festsetzungen im Bebauungsplan Nr. 16 „Schnupfenwiesen“ zu gewähren.  Dabei geht es um die Errichtung der Tiefgarage und die Überschreitung des Bauraumes wegen untergeordneter Kellerlichtschächte. Ohne Diskussion folgte der Gemeinderat  am 29.07.2025 einstimmig dem Empfehlungsbeschluss.
      Im Oktober 2025 hatte der Bauwerber den Einbau zweier Schleppgauben beantragt, um so das Dachgeschoss besser nutzen zu können. Dem hatte der Ausschuss in seiner Sitzung am 21.10.2025 zugestimmt.
      Die nun eingereichte Bauvoranfrage sieht vor, dass keine Schleppgauben mehr eingebaut werden sollen, sondern der im Bebauungsplan niedriger festgesetze , westliche Gebäudeteil aufgestockt werden und in der Firsthöhe dem höher festgesetzten, östlichen Gebäudeteil angeglichen werden soll. Damit könne das Dachgeschoss besser genutzt werden. Die Verwaltung erwartet durch die Anhebung der Firsthöhe für das niedrigere Gebäude keine Präzedenzwirkung; durch die Aufstockung erfolge nur eine Angleichung an bestehendes Baurecht, es werden keine zusätzlichen Höhe geschaffen. Einstimmig stimmte der Bauauschauss der eingereichten Bauvoranfage dem Grunde nach zu. Gleichzeitig wurde dem Bauwerber die Zustimmung zu folgenden Befreiungen von den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans signalisiert: (1) zulässige Firsthöhen von 9,50 auf 10,30 Meter, Überschreitung der Baugrenze für Lichtschächte und (3) Flächen für Garagen/Tiefgarage. Die Befreiungen 2 und 3 waren waren bereits früher signalisiert worden.
    • Bauamtsleiter Christian Wolfert informierte über die Änderung des Baugesetzbuches, die zum 06.11.2025 in Kraft getreten sei und damit auch der sogenannte „Bauturbo“. Um eine klare und transparente Vorgehensweise für künftige Antrgäge zum „Bauturbo“ zu erhalten, hatte der Ausschuss in seiner Sitzung am 18.11.2025 die Erarbeitung einer entsprechenden Richtlinie beschlossen. Der gemeindliche Anwalt Stephan Kleber von der Müchner Kanzlei avocado hat mit der Verwaltung den Entwurf von Inhalten für eine Richtlinie ausgearbeitet. Problematisch sei, wenn über den „Bauturbo“ neue Bezugsfälle geschaffen werden, denn die Möglichkeiten der „Bauturbos“ gebe es nur für fünf Jahre. Der „Bauturbo sollte auch nicht gelten bei Grundstücken von weniger als 600 m² Fläche. Befreiungen von Festsetzungen rechtsverbindlicher Bebauungspläne sollten mit einem Vertrag mit dem Bauwerber verbunden werden, um bestimmte Punkte im Einzelfall zu regeln. So könnten z.B. bei der Gewährung von zusätzlichem Baurecht für 10 Wohneinheiten einige Wohnungen zu vergünstigten Mietpreisen vereinbart werden. Der Bauamtsleiter betonte, der „Bauturbo“ betreffe nur bauplanungsrechtliche Aspekte, alle anderen Vorschriften müsssten eingehalten werden. Er erwarte eine Flut von Anträgen, so dass es gut wäre, eine Richtline für die Verwaltung zu haben, um nicht mit jeder kleinen Angelegenheit ins Gremium zu müssen. Der Bürgermeister fürderte die Ratsmitglieder auf, die einzelen Punkte des Vorschlags anzusehen und Rückmeldung zu geben.
    • Der  Gemeinderat hatte in seiner Sitzung am 24.07.2014 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 88 „Unterzeismering – Ortsmitte“ beschlossen. Mit dem Bebauungsplan werden insbesondere die folgenden Ziele verfolgt: (1) Erhalt und behutsame Weiterentwicklung der bestehenden Ortsstruktur, (2) Gestaltung eines neuen Dorfplatzes, (3) Aufwertung der Freiflächen entlang der Dorfstraße, (4) Ausweisung einer privaten Grünfläche n der Bernrieder Straße und (5) Ausweisung einer privaten Grünfläche am Ortsrand.
      Der gemeindliche Planer Martin Büscher stellte in seiner Bestandsaufnahme fest, die Bebauung orientiere sich an der alten Dorfstraße, diese sei geprägt durch historische Hofstätten. Probleme seien die umfangreiche Versiegelung zwischen den Gebäuden, die Lärmemission von der Bernrieder Straße und der Leerstand von einigen Gebäuden.
      Gestaltungsideen umfassen die Entsiegelung und Einrichtung von offenen, begrünten Wohnhöfen, Einrichtung von Sitzmöglichkeiten, Revitalisierung von Gastwirtschaft und Ladengeschäft, Wechsel des Bodenbelages zur Verkehrsberuhigung, gärtnerische Gestaltung des Dorfplatzes und Erhalt der privaten Grünflächen. Einstimmig wurde die Billigung des Entwurfs beschlossen und die Verwaltung beauftragt, das Auslegungsverfahren durchzuführen. Zusätzlich wurde noch der Geltungsbereich angepasst.
    • Der Bebauungsplan Nr. 84 „Bahnhofsareal westlich und östlich der Bahn, Teilbebauungsplan 1 HeiVo“ war im Entwurf vom Gemeinderat am 10.10.2023 gebilligt worden. Die Auslegung erfolgte im Januar 2024, eine Abwägung hatte bislang nicht stattgefunden. Die Gemeinde Tutzing befindet sich seit Herbst 2024 in einem strukturierten Abstimmungsprozess mit den Eigentümern zur städtebaulichen Weiterentwicklung des Bahnhofsareals „HeiVo“ Eine neue Planung der Eigentümer wurde vom Gemeinderat am 11.11.2025 gebilligt. Die daraus resultierenden Anpassungen und Änderungen wurden in den Bebauungsplanentwurf eingearbeitet. Der gemeindliche Planer erläuterte die umfangreiche Liste mit 26 Punkte der Abwägung einschließlich der privaten Stellungnahme, nämlich die des Grundstückseigentümers. Bauamtsleiter Christian Wolfert ergänzte, der städtebauliche Vertrag sei fertig ausgearbeitet und verhandelt. Die Anlage 1 wäre der gebilligte Bebaungsplanentwurf.
      Der gemeindliche Rechtsanwalt Dr. Volker Gronefeld empfahl, den Anregungen der Träger öffentlicher Belange zu folgen, die verschiedene Gutachten verlangt hätten. Hier sollten Defizite vermieden werden. Insgesamt gehe es um die Abwägung der Interessen zwischen Gemeinde und Eigentümer. Er empfahl die Billigung und erneute Auslegung mit aktualisierten Unterlagen. Die Gutachterkosten trage der Eigentümer. Damit sei das Thema für die Gemeinde sowohl öffentlich-rechtlich als auch privatrechtlich gut geregelt. Die eigentliche Abwägung erfolge dann nach der nächsten Auslegung.
      Einstimmig billigte der Ausschusss unter Einbeziehung der gefassten Beschlüsse den Bebauungsplan mit Begründung in der Fassung vom 16.12.202 und beauftragte die Verwaltung, ein erneutes Auslegungsverfahren, nach Einarbeitung der noch zu erstellenden Gutachten, durchzuführen.

     

     

     

     

     

  • Verstärkung für die Gäste-Information Tutzing!

    Stolz berichtete Sigrid Horn, die Vorsitzende des Tutzinger Förderverines für Tourismus e.V., auf der ordentlichen Mitgliederversammlung am 11.12.2025, sie habe vier neue ehrenamtliche Mitarbeiterinnen für das Tourismusbüro gewonnen. Das Tourismusbüro wird in Tutzing nicht von der Gemeinde betrieben sondern von den Ehrenamtlichen des Vereins. Sie decken die Öffnungszeiten ab und stehen bereit, Touristen wie Einheimische bei Fragen zu Freizeit und Erholung zu beraten. Untergebracht ist die Gäste-Information im Vetterlhaus, Tutzings ältestem Gebäude, das im 17. Jahrhundert entstand.

    Entsprechend überbrachte der 3. Bürgermeister Dr. Franz Matheis in Vertretung des 1. Bürgermeisters Ludwig Horn den Dank der Gemeinde für die geleistete Arbeit.  Das werde allseits anerkannt. Dr. Matheis zeigt sich insbesondere von der Homepage sehr beeindruckt, die Interessierten alle touristischen Informationen bereitstelle. Hier konnten 34.273 Klicks im ablaufenden Jahr 2025 registriert werden. Unter den TOP-Suchbegriffen taucht interssanterweise an dritter Stelle „tutzing fußgängerzone“ auf.

    Die Zahl der Besuche hat im vergangenen Jahr unter der Baustelle in der Hauptstraße gelitten. Das Tourismusbüro zählte 1.676 Besucher, das waren rd. 27% weniger als 2024. 81% davon waren Touristen, die übrigen einheimische Auskunftssuchende. Mit Fertigstellung der Hauptstraße sowie der Einmündungen sei wieder mit höhreren Besucherzahlen zu rechnen so wie z.B. 2.788 im Jahr 2023. Unter den Mitgliedern bestand Einigkeit, dass Tutzing die Touristen benötige, für die Belebung des Ortes und für die Nachfrage bei Gastromnomie, Hotellerie und Einzelhandel.

    Nach Vortrag des Kassenberichts und des Kassenprüfungsberichts wurde der Vorstand einstimmig entlastet. Durch hohe Ausgaben, z.B. für die Broschüre, für Wanderkarten, hatte sich das Bankguthaben des Vereins zum 31.12.2024 deutlich vermindert. Die Gemeinde wird die Arbeit des Tourismusvereins aber auch im Jahr 2026 mit einem Zuschuss unterstützen.

  • HFW: Einreichung von Wahlvorschlägen ab heute!

    Der öffentliche Teil der Sitzung des Haupt-, Finanz- und Werkaussschusses am 09.12.2025 unter der Leitung des 1. Bürgermeisters Ludwig Horn war außerordentlich kurz, genau 5 Minuten.

    Unter Mitteilungen und Anfragen, Verschiedenes gab die Wahlleiterin Katrin Wärl bekannt, dass ab sofort bis zum 08.01.2026, 18:00 Uhr, Wahlvorschläge für die Gemeinderatswahl eingereicht werden könnten. Zwei habe sie schon bekommen.

    Sie wies auf die spezielle Situation bei der Bürgermeisterwahl hin. Hier könne die Frist bis Ende Januar 2026 verlängert werden, damit vielleicht ein zweiter Wahlvorschlag eingereicht werde. Sollte der amtierende Bürgermeister der einzige Kandidat bleiben, wäre im Wahlzettel unter seinem Namen ein freies Feld abgedruckt. In dieses Feld könne jede Wählerin und jeder Wähler den Namen einer Kandidatin bzw. eines Kandidaten eigener Wahl für das Bürgermeisteramt einsetzen. Diese unterschiedlichen Wahlvorschläge richtig zu erfassen, sei für die Auszählenden am Wahlabend sehr mühsam.

  • GR: Sanierung der Mittelschule dauert länger

    Der Termin Ostern 2026 für den Umzug der Mittelschule von der Kaserne in das sanierte Gebäude ist nicht mehr zu halten. So die Feststellung in der Sitzung des Gemeinderats am 02.12.2025 unter der Leitung des 1. Bürgermeister Ludwig Horn. Ein neuer Zeitpunkt könne derzeit nicht genannt werden. Zunächst muss die Grundlage geschaffen werden, dass eine neue Dynamik auf der Baustelle entstehe und sich die verschiedenen Gewerke einreihten.
    Wie zuletzt in der Sitzung am 13.11.2025 gab die Vertreterin des Projektsteuerers BayernGrund, Hubavina Arnaoudova, eine aktuelle Übersicht zu den Kosten. Das Bauvolumen (Auftrag und Prognose) liege bei rd. 28 Mio. Euro, also unverändert zur letzten Sitzung. Der Zahlungsstand habe sich von 53 % auf 58 % erhöht. Ihre Ausführungen zur Projektsituation zeigten, dass noch zahlreiche Ausschreibungen und Vergaben offen sind, so z.B. Schlosser/Metallbau. Brandschutzelemente, Außenanlagen, Schreiner (für feste Einbauten) und die Grob- und Feinreinigung am Schluss. Für die Bodenbeläge sei die Frist verstrichen, es werde ein neues Leistungsverzeichnis gestellt.
    Die unterschiedlichen beteiligten Unternehmen hätten Nachträge mit einem Volumen von insgesamt 1,1 Mio. Euro (brutto) eingereicht. Einige seien schon geprüft und verhandelt oder abgelehnt, andere noch ungeprüft. Der wichtigste Punkt seien die insgesamt 26 Nachträge des Trockenbauers. Hier seien rd. 200.000 €, in der Schwebe, die kurzfristig verhandelt werden, damit der Trockenbauer seine Arbeit wieder aufnimmt. Das sei derzeit der Engpassfaktor auf der Baustelle.
    Stefan Wagner, der eingesetzte Bauleiter vom Ingenieurbüro Klingconsult aus Krumbach, erläuterte den Sachstand auf der Baustelle. Die Planungsrückstände seien gesammelt und befinden sich noch in Klärung und Ausarbeitung. Mit Verweis auf die Ausführungen zur Projektsituation bestätigte er, dass sich weitere Planungslücken gezeigt hätten. Im alten Schulhaus laufe die Heizung, die Dachsanierung vom alten Lehrerwohnhaus sei fast abgeschlossen. Im Gebäude der Mittelschule werde die Flachdachabdichtung vorbereitet; auch hier gebe es Planungsrückstände, das Entwässerungskonzept müsse umgeplant werden. Beim Eisspeicher werden die Rohbauarbeiten bis Weihnachten abgeschlossen,. ab Januar 2026 erfolgten die Installationsarbeiten für die Heizungszentrale.
    Angesichts der Kosten für die Auslagerung von rd. 60 000 € pro Monat erklärte der Bürgermeister auf die Frage der Ratskollegin Caroline Krug, es sei nicht bestimmt, wann der Umzug erfolge, der Unterricht für die Schüler werde in jedem Fall sichergestellt. Abschließend dankte der Bürgermeister der Vertreterin von BayernGrund und dem Bauleiter für die Aufarbeitung.

    In der vorangegangenen Bürgerfragerunde erkundigte sich Willi Neuer, Ortsvorsitzender der ÖDP, nach dem Geschäftsbesorgungsvertrag mit BayernGrund. Die Personalprobleme führten zu Kostensteigerungen, was dies denn für die Haftung bedeute. Und ob aus den Fehlern Lehren gezogen werden könnten. Der Bürgermeister erklärte, die personelle Ausstattung sei inzwischen vorhanden, die Verantwortung der beteiligten Partner werde natürlich geprüft. Lehren können erst nach Abschluss gezogen werden, die Alternative wäre ein Generalunternehmer gewesen.

    Weitere Punkte der Sitzung:

    • Der Neuerlass der Satzung über die Erlaubnisse für Sondernutzungen an öffentlichem Verkehrsraum der Gemeinde Tutzing – Sondernutzungssatzung – sowie die dazugehörige Gebührensatzung war im Umwelt-, Energie- und Verkehrausschuss vorberaten worden. Die aktuelle Satzung stammt aus dem Jahr 2015. Die Gebühren wurden teilweise erhöht, dazu gab es redaktionelle Änderungen. Die neue Satzung nebst Sondernutzungsgebührenverzeichnis wurde einstimmig beschlossen.
    • Ebenso gab es einen Empfehlungsbeschluss des Bau- und Ortsplanungsausschusses vom 18.11.2025 für die Billigung des Bebauungsplans Nr. 78 „Ortszentrum Tutzing“, Teilbebauungsplan 3.1. Das Gebiet wird von der Hauptstraße, der Greinwaldstraße und der Hallbergerallee bzw. dem Martelsgraben eingegrenzt. Der Bürgermeister gab einen kurzen Abriss zur Entwicklung des Bebauungsplans, den städtebaulichen Zielen und den Festsetzungen. So dann wurde einstimmig ein vierteiliger Beschluss gefasst: (1) Der Gemeinderat erklärt den Beschluss und die Abwägung vom 11.03.2014 für unwirksam, (2) Billigung des überarbeiteten Entwurfs samt Begründung in der Fassung vom 01.12.2025, (3) Auftrag an die Verwaltung, das Auslegungsverfahren durchzuführen und (4) Übertragung des gesamten Verfahrens an den Bau- und Ortsplanungsausschuss.
    • In der Klausurtagung des Gemeinderats am 15.11.2025 waren die von der Verwaltung und dem Planungsbüro ausgearbeiteten Maßnahmen aus dem ISEK (Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept) für 2026 vorgestellt, erläutert und beraten worden. Die ersten Maßnahmen umfassen zahlreiche Planungen, z. B. zur Brahmspromenade, zum Bahnhofsumfeld, zum Thomahaus, den Spiel- und Erholungspark östlich der Grundschule, einen Rahmenplan zum Freizeitgelände Süd, die Erstellung eines Mietspiegels oder das Konzept zum Wegeleitsystem. Die größten Positionen sind die Sanierung und energetische Modernisierung der Würmseehalle (rd. 1.000.000 €) sowie der Spiel- und Erholungspark östlich der Grundschule (rd. 290.000 Euro einschl. der Spielgeräte). Angesichts knapper Kassen wird das ein oder andere Projekt in das Jahr 2027 verschoben. In einem Gespräch mit der Regierung von Oberbayern wird die Bedarfsanmeldung 2026 nochmals besprochen und konkretisiert. Die Ratskolleginnen Caroline Krug und Barbara Doll plädierten für die Barrierefreiheit am Rathaus als dringende Maßnahme, die jedoch, so der Bürgermeister, nichts mit dem ISEK zu tun habe. Der Vorschlag eines Plattformlifts werde geprüft, insbesondere die verbleibende Breite an der Treppe für den Fluchtweg. Die vorgeschlagenen Maßnahmen wurden einstimmig, der Rahmenplan Brahmspromenade mehrheitlich beschlossen.
    • Zur Schaffung von Wohnraum hat das Bundeskabinett einen Vorschlag zur Änderung des Baugesetzbuches unter Einführung des neuen § 246 e, des sogenannten „Bauturbo“, eingebracht. Die weitreichenden Neuregelungen und Abweichungen vom Bauplanungsrecht sollen es der Gemeinde ermöglichen, das Planen und Genehmigen wesentlich zu beschleunigen. Nach Aussage des Bundesbauministeriums sollen Städte und Gemeinden selbst entscheiden, ob und in welchem Umfang sie die neuen Regelungen nutzen. Die Gemeinde kann also den Bauturbo anwenden, muss es aber nicht. Es besteht die Möglichkeit, im überplanten Bereich Baurecht zu schaffen und Befreiungen auszusprechen. Auch im Rahmen der Umgebungsbehaung können Gemeinden künftig von der Maßgabe des „Einfügens“ gemäß § 34 BauGB deutlichen Abweichungen zustimmen. Die Vorgaben sind zunächst befristet bis Ende 2030. Wegen des Gleichbehandlungsgrundsatzes und der möglichen Präzedenzwirkung sei Vorsicht geboten. Alle anderen Regelungen, die mit Baumaßnahmen verbunden sind und beachtet werden müssen, gelten unverändert (Bauordnungsrecht, Immissionsschutz, Denkmalschutz, Umwelt- und Naturschutz etc.). Einstimmig wurde beschlossen, dass die entsprechenden Anträge grundsätzlich zunächst in einem Gremium behandelt werden sollen; dabei ist bis sechs Wohneinheiten der Bau- und Ortsplanungsausschuss zuständig, ab sieben Wohneinheiten der Gemeinderat. Nach der Kommunalwahl 2026 wird die Geschäftsordnung entsprechend geändert.
    • Ratskollege Claus Piesch trug als Jugendreferent den Antrag zur Änderung der Jugendsbeiratssatzung der Gemeinde Tutzing vor. Dabei geht es um vier Punkte: (1) zwei gleichberechtigte Vorsitzende statt einem, (2) Misstrauensvotum und das Verfahren damit, (3) Zusammenfassung der beiden Budgets für Verwaltung und Projekte und (4) Senkung der Mindestzahl der Anwesenden bei Jungbürgerversammlungen von 50 auf 30 Personen. In der Diskussion wurde die Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit der Änderungsvorschläge infrage gestellt, andererseits für Vertrauen in die Jugend plädiert. Der Antrag wurde schließlich mehrheitlich gegen die Stimme des Ratskollegen Rolf Bäck beschlossen.
    • Der Jugendbeirat bittet um einen Zuschuss für seinen Förderverein. Dieser wurde gegründet, um eigenverantwortlich zusätzliche finanzielle Mittel für seine Arbeit akquirieren zu können. Die Initiative zur Co-Finanzierung der Projekte des Jugendbeirats wurde begrüßt. Gegen Ratskollegin Christine Nimbach wurde mehrheitlich beschlossen, dem Förderverein einen Zuschuss in Höhe des nicht ausgeschöpften Budgets 2025 zu gewähren.
    • Der Seniorenbeirat hatte einen Antrag für ein Budget für operative Tätigkeiten für das Jahr 2026 gestellt. Meine Frage, ob auch beim Seniorenbeirat zwischen Verwaltungsbudget und Projektbudget unterschieden werde, wurde von der Verwaltung verneint. Nach der Satzung geht es um die „…Umsetzung bzw. Förderung von Projekten der Senioren sowie zur Durchführung von Veranstaltungen der Senioren…“; nach der konkreten Absicht geht es um eigenständige Öffentlichkeitsarbeit. Einstimmig wurde beschlossen, im Haushalt 2026 dafür
      1.000 € einzuplanen.
    • Für die vorgesehene Beschaffung eines Mannschaftstransportwagens für die Feuerwehr Traubing kann auf eine Sammelausschreibung des Zweckverbands kommunale Dienste Oberland zurückgegriffen werden. Einstimmig wurde die Beschaffung des Fahrzeugs sowie der Kommunikationstechnik für insgesamt rd. 118.000 Euro beschlossen. Der Bürgermeister schlug vor, die Betragsgrenzen bei Anschaffungen zu überarbeiten; die Beschaffung eines Mannschaftstransportwagens könnte auch durch den Haupt-, Finanz- und Werkausschuss genehmigt werden.
    • Die Satzung über die Festsetzung der Grundsteuerhebesätze der Gemeinde Tutzing (Hebesatzung) ist nach dem Neuerlass im Zuge der Grundsteuerreform bis zum 31.12.2025 befristet. Daher war die Satzung neu zu beschließen, obwohl die Haushaltssatzung erst Anfang 2026 beschlossen werden kann. Diese zeitliche Abfolge ist natürlich etwas unglücklich. Auf Vorschlag der Verwaltung sollte die neue Satzung entfristet werden, so dass Anpassungen auch im Frühjahr für das jeweilige Kalenderjahr möglich sind. Der Bürgermeister berichtete, dass es nach den neuen Grundsteuerbescheiden weniger als 30 Widersprüche gegeben habe, die inzwischen abgearbeitet seien. Die kleine Steigerung im Zuge der Reform wurde offen kommuniziert. So ist das Aufkommen bei der Grundsteuer B (bebaute Grundstücke) von 1.544 Mio. Euro im Jahr 2024 auf 1.769 Mio. Euro im Jahr 2025 gestiegen. Einstimmig wurde beschlossen, die Hebesätze für die Grundsteuer A und B bei 420% zu belassen.
    • Auf Vorschlag der Verwaltung wurde zur Vereinfachung die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Tutzing geändert. Statt bisher vier gibt es zukünftig lediglich drei Vorauszahlungen und die Jahresabrechnung. Die Vorauszahlungen in Höhe eines Drittels der Jahresabrechnung erfolgen zum 15. Mai, 15. August und 15. November jeden Jahres. Einstimmig so beschlossen.