Der Engelhof darf größer werden! So einstimmig beschlossen in der Sitzung des Bau- und Ortsplanungsausschusses am 20.11.2018 unter der Leitung der 1. Bürgermeisterin Marlene Greinwald (FW). Die entsprechende Bauvoranfrage hatte der Ausschuss am 24.04.2018 mangels zustimmungsfähigem städteplanerischem Konzept abgelehnt, obwohl die Bereitschaft vorhanden war, den Tutzinger Hotelbetreiber zu unterstützen. Nun wurde eine Kompromisslösung aus den Gesprächen zwischen dem Architekten, den gemeindlichen Planern und der Verwaltung vorgelegt. Mangels entsprechender Abstandsflächen ist nur eine teilweise Aufstockung sowie ein Anbau im Süden möglich. Das würde sich gemäß § 34 BauGB in die Umgebungsbebauung einfügen, was zu beurteilen war, denn der relevante Bebauungsplan Nr. 90 „Heinrich-Vogl-Straße/Bahnhofstraße“ ist noch nicht fertiggestellt. Dem Antrag auf Vorbescheid wurde zugestimmt. Ich erinnerte daran, dass in der Diskussion im April den Ausschussmitgliedern die Festschreibung der Hotelnutzung besonders wichtig war; bei einem Mehrfamilienhaus würde die Erweiterung nicht genehmigt. Die Bürgermeisterin ergänzte, dass der Ausschuss einen möglichen Antrag auf Nutzungsänderung ablehnen könnte. Später kann die Hotelnutzung im Bebauungsplan festgeschrieben werden (vgl. Seehof).

Weitere Punkte der Sitzung:

  • Für den Bebauungsplan Nr. 91 „Seeuferbereich“, Teilbebauungsplan 4, wurde einstimmig beschlossen, (1) den Umgriff um das nördlich und das südliche gelegene Grundstück zu erweitern, (2) für ein geplantes großes Gebäude einen Turm zuzulassen, der das Gebäude optisch teilt und (3) eine Unterordnung von Nebengebäuden im Verhältnis zum jeweiligen Hauptgebäude. Zuvor hatte Prof. Florian Burgstaller den sensiblen Bereich und die vorliegenden Bauanfragen mit Hilfe von Visualisierungen erläutert.
  • Dem Antrag auf Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplans Nr. 45 „Tutzing Nordwest – westlich der Traubinger Straße“, Teilbebauungsplan 4 „Zwischen Benediktenweg und Boeckelerstraße“ wurde mehrheitlich zugestimmt. Dabei ging es um 20 cm Höhe für das Dachgeschoss und angesichts schwieriger Hanglage um 38 cm mehr Aufschüttungen für die Rampe zur Garage.
  • Die Bauvoranfrage zur Aufstockung des bestehenden Gebäudes in der Bahnhofstraße 24 konnte nicht positiv beantwortet werden, da das Gelände am Bahnhof derzeit überplant wird (Bebauungsplan Nr. 84). Verwundert nahm der Ausschuss zur Kenntnis, dass der Eigentümer des Kiosks gegenüber dem alten Postgebäude ehemaliges Bahngelände und auch Teile des Gehsteigs erwerben konnte.
  • Dem Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau einer Doppelgarage mit Geräteschuppen in der Blumenstraße 1 in Kampberg wurde zugestimmt. Der relevante Bebauungsplan Nr. 37 „Gewerbegebiet Kampberg“ in dessen Teilbereich das fragliche Grundstück gelegen ist, wurde noch nicht fertiggestellt. In diesem Fall hätte die Garage verfahrensfrei errichtet werden können.
  • Der Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Wohn- und Gewerbehauses im Grubenweg wurde mehrheitlich abgelehnt. Zwar schien die Kubatur des Gebäudes zunächst genehmigungsfähig. Die Verwaltung empfahl auch, das Gebäude zu genehmigen unter dem Vorbehalt, dass dem Landratsamt die gesicherte Erschließung nachzuweisen wäre. Bei näherem Hinsehen wurde jedoch Unklarheiten in den Bauzeichnungen entdeckt, die noch geklärt werden müssen.
  • Dem Antrag auf Baugenehmigung zur statischen Sanierung und Instandsetzung der Friedhofsmauer Mariä Geburt Traubing wurde zugestimmt. Die Verwaltung hatte bereits in der Gemeinderatssitzung am 08.05.2018 ausführlich informiert. Inzwischen hat eine komplizierte Abstimmung mit allen Beteiligten stattgefunden. Im Ergebnis ist eine Vorsatzschale aus Beton die beste und zugleich günstigste Lösung. Die Baumaßnahme soll im Frühjahr 2019 beginnen. Gleichzeitig werden die von der Dorferneuerung Traubing in diesem Bereich vorgesehenen Maßnahmen durchgeführt: Verlegung und Erneuerung von Trinkwasser- und Erdgasleitung sowie die Erneuerung von Gehweg und Straße.
  • Der Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung in der Lange Straße 20a wurde mehrheitlich zugestimmt, d.h. die darin gestellten Fragen nach der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit des Gebäudes mit bestimmten Außen- und Höhenmaßen wurden mehrheitlich bejaht.
  • Dem Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen der Tutzinger Ortsbausatzung hinsichtlich der Erstellung einer Grundstückseinfriedung aus Metall im nördlichen und östlichen Grundstücksbereich am Sprungleitenweg 4 wurde zugestimmt, die Befreiung wurde seitens der Gemeinde Tutzing erteilt. Zwar sind Metallzäune in der Ortsbausatzung, die gegenwärtig überarbeitet wird, derzeit noch ausgeschlossen, jedoch wurde bereits mehrfach eine isolierte Befreiung erteilt.

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