Nachdem es 70 Bebauungspläne gibt, für die ein Aufstellungsbeschluss gefasst wurde oder die bereits im Verfahren sind, hat Bauamtsleiter Klaus Menzinger aufgeräumt und seitens der Verwaltung vorgeschlagen, die Aufstellungsbeschlüsse für acht Bebauungspläne und einen Flächennutzungsplan aufzuheben. Dies wurde in der Sitzung des Bau- und Ortsplanungsausschuss am 21.01.2020 unter der Leitung der 1. Bürgermeisterin Marlene Greinwald als Empfehlungsbeschluss an den Gemeinderat einstimmig beschlossen. Für die nun aufgehobenen Bebauungspläne und den Flächennutzungsplan waren in der Vergangenheit Aufstellungsbeschlüsse gefasst worden, ohne das konkret daran gearbeitet wurde, wie die Verwaltung einzeln erläuterte. Die Pläne hatten sich erledigt, da die Projekte nicht realisiert wurden oder die Themen anderweitig gelöst wurden. In der zweiten Runde, so Bauamtsleiter Klaus Menzinger, wird es dann um Bebauungspläne gehen, die bereits im Verfahren waren. Auch davon sollen einige zurückgefahren werden. Dies erfordert allerdings ein aufwändiges Rückabwicklungsverfahren mit Stellungnahmen der Beteiligten.

Weitere Punkte der Sitzung:

  • Der Bau- und Ortsplanungsausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, für einen Teilbereich in Monatshausen eine Klarstellungssatzung zu erlassen, um Außen- und Innenbereich baurechtlich festzulegen. Hintergrund ist die Ablehnung eines Bauvorhabens in Monatshausen durch den Bauausschuss. Das Landratsamt betrachtet im Unterschied zur Verwaltung das Bauvorhaben im rechtlichen Außenbereich und somit als nicht genehmigungsfähig, sieht hier aber durch den Erlass Klarstellungssatzung die Möglichkeit, eine Genehmigungsfähigkeit zu erzielen. Das Grundstück ist an drei Seiten von Bebauung umgeben. Spezielle Fragen wird die Verwaltung bis zur Sitzung des Gemeinderats klären.
  • Einstimmig empfahl der Bau- und Ortsplanungsausschuss dem Gemeinderat, (1) den Entwurf für den Bebaungsplan Nr. 84 „Bahnhofsareal, westlich und östlich der Bahn, Teilbereich Heinrich-Vogl-Straße“ in der Fassung vom 21.01.2020 zu billigen, (2) mit der weiteren Ausarbeitung das Büro Büscher Architekten zu beauftragen, (3) die Verwaltung zu beauftragen, mit dem Bauwerber einen Städtebaulichen Vertrag abzuschließen und (4) das gesamte Verfahren einschließlich des Satzungsbeschlusses an den Bau-. und Ortsplanungsausschuss zu übertragen. Es geht um das eingezäunte Grundstück zwischen den Bahngleisen und der Heinrich-Vogl-Straße. Es wird geprüft, inwieweit hier der Grundsatzbeschluss der Gemeinde Tutzing zur Sozialen Bodennutzung (SoBoN) angewendet wird bzw. in dem abzuschließenden Städtebaulichen Vertrag eine Regelung aufgenommen wird, wonach kleinflächige Mietwohnungen zu günstigen Mietpreisen errichtet werden müssen. Gegenüber der Vorversion war der Entwurf teilweise geändert: die Parkdecks im halboffenen Untergeschoss wurden durch eine echte Tiefgarage ersetzt. Das Gebäude wird 1,4 Meter höher als das Hotel Engelhof. Insgesamt sollen rd. 2.260 m² Wohnflächen (geschätzt 30 Wohnungen) und 880 m² Gewerbeflächen entstehen. Dieser – vorläufig angedachte – Umfang korrespondiert natürlich mit der Bereitschaft des Bauwerbers, auf die Vorstellungen der Gemeinde einzugehen. Die Bahn wurde in die Überlegungen einbezogen, die Zufahrt zu deren Parkplätzen ist gesichert.
  • Ebenso einstimmig empfahl der Bau- und Ortsplanungsausschuss dem Gemeinderat, (1) die 9. Änderung des Bebauungsplan Nr. 16 „Schnupfenwiesen“ zu beschließen, (2) mit der Ausarbeitung die Planer Prof. Florian Burgstaller und Monika Treiber zu beauftragen, (3) die Verwaltung zu beauftragen, mit dem Antragsteller einen Städtebaulichen Vertrag zur Übernahme der Planungskosten abzuschließen, (4) die Verwaltung weiter zu beauftragen, das Auslegungsverfahren durchzuführen und (5) das Verfahren an den Bau- und Ortsplanungsausschuss zu übertragen. Hintergrund ist der Antrag auf Bauraumerweiterung zur Realisierung eines Wintergartens.
  • Der Antrag auf Vorbescheid zum Neubau von zwei Einfamilienhäusern mit zwei Garagen in Unterzeismering, Oberanger 9, war in der Ausschusssitzung am 23.07.2019 abgelehnt worden, Gründe waren die vorgesehenen Geländeabgrabungen von 1,2 Meter sowie die Situierung der  Garage mit nur 2 Metern Abstand zur öffentlichen Straße. Nachdem es doch Referenzbeispiele für ähnliche Abgrabungen in unmittelbarer Umgebung  gab, wird dies vom Ausschuss für zulässig gehalten, die entsprechende Frage bejaht. Auf dieser Basis beabsichtigt das Landratsamt die Erteilung des Vorbescheids.
  • Gegen die Stimme einer Ratskollegin wurde dem Antrag auf Baugenehmigung zur Erweiterung des bestehenden Wohngebäudes im Untergeschoss in der Traubinger Straße 41a zugestimmt. Es ging um den Anbau eines Wintergartens. Der „Bebauungsrahmen Traubinger Straße“ wurde allerdings in 2017 dahingehend geändert, dass abhängig von der jeweiligen Grundstücksgröße gestaffelte GR-Erweiterungen im Erdgeschoss über die 200 m² möglich sind: um 30 m² (Grundstück bis 900 m²), 50 m² (Grundstück bis 1.200 m²) und 70 m² (Grundstück größer 1.200 m²). Die relevante Grundstücksgröße beträgt hier 1.066 m², so dass der beantragten Erweiterung um rd. 16 m² gegen die Stimme einer Ratskollegin zugestimmt wurde. Die Diskussion zeigte, dass hier bei der Änderung des Ortsbausatzung genau definiert und formuliert werden muss.

 

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